Krankenhaushygiene up2date 2015; 10(02): 137-151
DOI: 10.1055/s-0034-1392455
Ökonomie und Recht
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Aufbereitung von Medizinprodukten: rechtliche Anforderungen

Wie qualifiziere ich das Personal in Aufbereitungseinheiten ausreichend? Ein Leitfaden durch die Fortbildungsmaßnahmen
Petra Geistberger
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Publication Date:
31 July 2015 (online)

Kernaussagen
  • Die Vorgaben der RKI-BfArM-Empfehlung gelten für den ambulanten und den stationären Bereich gleichermaßen. Es können sich jedoch Unterschiede in den Fortbildungsbedarfen aufgrund des konkret angebotenen (und aufzubereitenden) medizinischen Leistungsspektrums ergeben.

  • Die notwendige Qualifizierung und damit der Nachweis der Sachkenntnis kann derzeit nur durch Sachkunde- und Fachkunde-Lehrgänge erlangt werden, da eine eigene Berufsausbildung für mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraute Personen fehlt. Der Mindestumfang der nachzuweisenden Sachkenntnis wird durch die RKI-BfArM-Empfehlung bestimmt.

  • Die Auswahl der Fortbildungsmaßnahmen muss sich am konkret aufzubereitenden Spektrum der Medizinprodukte bemessen. Dazu ist eine Auseinandersetzung mit Zielen und Inhalten der angebotenen Fortbildungen notwendig. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Endoskopie (z. B. in Gastroenterologie, Pulmologie, Urologie, HNO), in welchem fachspezifische Zusatzkenntnisse benötigt werden.

  • Mitarbeiter mit abgeschlossenem Medizinalfachberuf oder einer medizinischen Grundausbildung, die nach ihren Rahmenlehrplänen keine Inhalte zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten vermittelt bekamen, sind hinsichtlich ihres Fortbildungsbedarfes den Mitarbeitern ohne Vorkenntnisse gleichzusetzen.

  • In Zweifelsfällen ist die Entscheidung zugunsten der umfangreicher qualifizierenden Fortbildungsmaßnahme zu treffen, da die Sachkenntnis des Personals nicht nur formal, sondern auch tatsächlich (z. B. im Fachgespräch, nach den Ergebnissen der Routineprüfungen) vorliegen muss. Maßstab ist die Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten und damit der Schutz vor Gefahren durch unzureichend oder fehlerhaft aufbereitete Medizinprodukte.