Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2014; 21(04): 214
DOI: 10.1055/s-0034-1389152
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Änderung der internationalen Vorschriften ab Juni 2016 – Impfnachweis für Gelbfieber

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Publication Date:
29 August 2014 (online)

 

    Bei der Einreise in viele afrikanische, südamerikanische und asiatische Staaten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verpflichtend. Hierbei forderten die Länder bislang meist, dass die Impfung nicht länger als 10 Jahre zurück liegen darf. „Wird der Nachweis der Impfung an einer Landesgrenze kontrolliert, empfehlen wir Reisenden deshalb bislang, die Impfung alle 10 Jahre auffrischen zu lassen“, erklärt Prof. Dr. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin. „Aus medizinischen Gründen ist diese Auffrischung jedoch nicht notwendig.“ Denn für einen lebenslangen Schutz vor einer Gelbfieberinfektion ist eine einmalige Impfung ausreichend. Dies hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im vergangenen Jahr nach Auswertung neuester epidemiologischer Daten mitgeteilt.

    Einmalige Impfung reicht aus

    Die aktuellen Erkenntnisse finden nun auch Eingang in die internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR) der WHO, die in aktualisierter Form im Juni 2016 in Kraft treten werden. Danach sollte bei der Einreise in Länder mit Gelbfieberimpfpflicht künftig eine einmalige Impfung ausreichen.


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    Reisemediziner sollten sich über Umsetzung informieren

    „Trotz der verbindlichen Vorgaben der WHO wird man jedoch abwarten müssen, ob diese ab 2016 tatsächlich an allen Grenzen zeitnah umgesetzt werden“, so Jelinek. „Wir halten es für möglich, dass manche Länder auch danach noch – zumindest für einen gewissen Zeitraum – den Nachweis einer Impfauffrischung verlangen werden.“ Insbesondere reisemedizinisch beratende Ärzte seien gefordert, sich über die Umsetzung und Handhabung an den Grenzen zu informieren, um ihre Patienten hierzu beraten zu können.

    Die IHR der WHO haben zum Ziel, grenzüberschreitende Ausbreitungen von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen und geben entsprechende Gesundheitsschutzmaßnahmen vor. Sie sind für alle WHO-Mitgliedstaaten bindend. Die Weltgesundheitsorganisation informiert auf ihrer Website über den aktuellen Stand der Vorschriften für die Einreise in die WHO-Mitgliedstaaten: www.who.int/ith/ITH_country_list.pdf

    Quellen:
    Internetseite der WHO: www.who.int/ith/updates/20140605/ und www.who.int/mediacentre/news/releases/2013/yellow_fever_20130517/CRM Centrum für Reisemedizin, Düsseldorf

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