Aktuelle Kardiologie 2014; 3(04): 262
DOI: 10.1055/s-0034-1369263
Verbandsmitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Herzschrittmacher-Programmiergeräte – Bereitstellung juristisch unbedenklich

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
22. September 2014 (online)

Bereits in der letzten Ausgabe hatten wir das Thema Herzschrittmacher-Programmiergeräte angesprochen. Zwischenzeitlich liegt das damals angekündigte Gutachten des BNK vor. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die kostenlose Bereitstellung von Programmiergeräten juristisch unbedenklich ist. Damit ist das ursprünglich von den Herstellerfirmen für die Erhebung einer Gebühr angeführte Argument gegenstandslos.