Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2014; 03(01): 47-48
DOI: 10.1055/s-0034-1368751
Recht und Wirtschaft
KINESIO-TAPING
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Jörg Heberer
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Publication Date:
21 February 2014 (online)

Das Landgericht Ulm entschied mit Urteil vom 8. Mai 2013 – 10 O 35/13 KfH –, dass die Werbung für das Therapieverfahren „Kinesio-Taping“ irreführende Werbung sei, da die Wirkung der Kinesio-Tapes als akut oder vorbeugende Therapie gegen Verspannungen wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Maßgeblich für die Beurteilung des Gerichts war eine Metastudie (Williams, S. et al. 2012), in der 97 Veröffentlichungen nach medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien untersucht wurden. Hierbei erfüllten nur zehn die Mindestkriterien, von denen sich jedoch lediglich zwei mit Sportverletzungen auseinandersetzten und nur eine Daten von verletzten Sportlern angab. Die Studien, welche die vorbeugende Wirkung untersuchten, konnten die relevante Wirksamkeit ebenfalls nicht belegen.