Aktuelle Urol 2014; 45(01): 37
DOI: 10.1055/s-0034-1366942
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Vertragsarztrecht – Achtung: Künftig deutlich mehr Zeit für Praxisnachfolgeverfahren einplanen

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Publikationsdatum:
05. Februar 2014 (online)

Beendet ein Vertragsarzt die Zulassung oder Teilzulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung, besteht mit Wirkung ab 1.10.2013 eine neue Regelung, eingeführt durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG): Danach prüft der Zulassungsausschuss bei einem Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens, gestellt durch den Vertragsarzt oder seine Erben, ob ein solches Verfahren überhaupt durchgeführt werden soll. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung durch die Zulassungsgremien zeigen: Geplante Übertragungen benötigen deutlich längere Vorlaufzeiten.

Der Beitrag ist erstmals erschienen in Klin Monatsbl Augenheilk 2013; 230: 1082