Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 02(06): 650
DOI: 10.1055/s-0033-1363693
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Publication Date:
09 January 2014 (online)

Honorare für Gutachten wurden angepasst

Die Honorare für Gutachten laut Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) wurden ab 1. August 2013 angepasst. Für Leistungen der in Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen (Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte) bezeichneten Art bemisst sich das Honorar nach dem 1,3 fachen Gebührensatz. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt. So erhält ein Sachverständiger in der Honorargruppe M1 = 65 Euro/Stunde, in M2 = 75 Euro/Stunde, und M3 = 100/Euro/Stunde. (VLOU)