Kann sich ein Arzt mit einem Patienten nicht verständigen, muss er die Behandlung
u. U. ablehnen, insbesondere wenn es sich nicht um einen dringlichen Eingriff handelt.
Denn nach dem Patientenrechtegesetz ist der Arzt verpflichtet, den Patienten umfassend
über die Therapie, Alternativen, Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Thieme
Compliance unterstützt Ärzte bei Sprachbarrieren mit Aufklärungsbögen in bis zu 17
verschiedenen Sprachen.
Manchmal lassen sich fremdsprachige Patienten von Angehörigen oder Freunden begleiten,
die übersetzen können. Oder es findet sich in der Praxis oder im Krankenhaus jemand,
der dies übernehmen kann. "Das ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden. Gerichtsurteilen
zufolge muss es sich dabei nicht um einen professionellen Übersetzer handeln", sagt
Dr. iur. Albrecht Wienke, Fachanwalt für Medizinrecht und juristischer Berater der
Aufklärungsbögen von Thieme Compliance. Der Arzt ist aber dafür verantwortlich, dass
der Patient seine Erläuterungen versteht und Missverständnisse ausgeräumt sind.
Verpflichtet der Arzt einen Dolmetscher, bedeutet dies nicht automatisch, dass er
auch die Kosten dafür übernehmen muss. Diese Frage ist bislang gesetzlich nicht geregelt
und wurde auch in der Rechtsprechung noch nicht entschieden. Mediziner sollten mit
betroffenen Patienten vereinbaren, dass diese die Kosten tragen, raten Wienke und
Rosemarie Sailer in einem Beitrag für Thieme Compliance. Scheitert dies an Verständigungsschwierigkeiten,
sollte ein Arzt die Behandlung ablehnen.
Da der Arzt die Übersetzung meist nicht überprüfen kann, empfiehlt Thieme Compliance,
zusätzlich schriftliche Informationen in der Muttersprache des Patienten auszuhändigen.
Das Unternehmen hat daher seine Formulare zur Patientenaufklärung in bis zu 17 Sprachen
übersetzt. Für mehr als 1000 unterschiedliche Eingriffe sind darin die Behandlung
erklärt, deren Risiken und Nebenwirkungen benannt und darauf hingewiesen, was der
Patient vorher und nachher beachten sollte.
Die Patientenbögen sind in den verfügbaren Fremdsprachen in der Aufklärungssoftware
E-ConsentPro enthalten und können einzeln nach Bedarf abgerufen werden. Dies ist insbesondere
seit Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes im Frühjahr von Bedeutung. Seitdem
müssen Ärzte ihren Patienten Abschriften von Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit
der Aufklärung und Einwilligung unterzeichnet haben, mitgeben. "Patienten können die
Dokumente, die in ihrer Muttersprache vorliegen, auch elektronisch unterzeichnen",
erklärt Tokar. "Und der Arzt kann einfach dokumentieren, dass er eine Kopie ausgehändigt
hat. Das schafft Rechtssicherheit."
Nach einer Pressemitteilung
(Thieme Compliance)