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DOI: 10.1055/s-0033-1360318
Allgemeine Gynäkologie. Impfschutz für Schwangere und Neugeborene – aktueller Stand
Publication History
Publication Date:
04 March 2014 (online)

Die Berufsordnung für Ärzte enthält in § 1 Abs. 2 u. a. die Verpflichtung des Arztes, „die Gesundheit zu schützen“. Recht auf Infektionsschutz ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG von 2001) festgeschrieben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin gibt jährlich im Heft 34 des Epidemiologischen Bulletins öffentliche Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung und besonders auch der Schwangeren und Neugeborenen heraus. Die Verantwortung, diese Empfehlungen umzusetzen, liegt bei den Ärzten. Im Falle der Schwangeren und Neugeborenen besonders bei den Frauenärzten.