Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 02(05): 558-560
DOI: 10.1055/s-0033-1358415
Qualität und Sicherheit
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
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Haftungsrechtliche Konsequenzen für Ärzte und Krankenhäuser

A. Mangold
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Publication Date:
11 October 2013 (online)

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Um die Zahl der Krankenhausinfektionen einzudämmen, hat die Bundesregierung die Anforderungen an Hygienestandards verschärft und im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben.

In Deutschland erkranken jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patienten an Infektionen im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme. Für 7.500 bis 15.000 Patienten endet dies tödlich. Bis zu einem Drittel dieser Infektionen wären durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeidbar. Gleichzeitig steigen die Antibiotika-Resistenzen an. Der Gesetzgeber hat deshalb 2011 das Infektionsschutzgesetz (IfSchG) novelliert.

Ziele des neuen Infektionsschutzgesetzes sind die Vereinheit­lichung der für die Hygiene anzuwendenden Rechtsvorschriften, eine Verbesserung der Hygienesituation sowie ein sachgerechterer Einsatz von Antibiotika. Um diese Ziele zu erreichen, waren unter anderem die einzelnen Landesregierungen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2012 Rechtsverordnungen für sämtliche medizinische Einrichtungen zu erlassen.