1. Informationen zu dieser Leitlinie
1. Informationen zu dieser Leitlinie
Bei diesem Dokument handelt es sich um die aktualisierte Fassung der 2006 erstmals
erstellten S3-Leitlinie zum exokrinen Pankreaskarzinom.
1.1. Herausgeber
Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF, Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und Deutschen
Krebshilfe e. V.
1.2. Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten
1.3. Kontakt
Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14 057 Berlin
leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de
1.4. Finanzierung der Leitlinie
Diese Leitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms
Onkologie (OL) gefördert.
1.5. Zitierweise
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF):
S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom, Langversion 1.0, 2013, AWMF Registernummer:
032 – 010OL, http://leitlinienprogramm-onkologie.de/Leitlinien.7.0.html
1.6. Besonderer Hinweis
Die Medizin unterliegt einem fortwährenden Entwicklungsprozess, sodass alle Angaben,
insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren, immer nur dem Wissensstand
zur Zeit der Drucklegung der Leitlinie entsprechen können. Hinsichtlich der angegebenen
Empfehlungen zur Therapie und der Auswahl sowie Dosierung von Medikamenten wurde die
größtmögliche Sorgfalt beachtet. Gleichwohl werden die Benutzer aufgefordert, die
Beipackzettel und Fachinformationen der Hersteller zur Kontrolle heranzuziehen und
im Zweifelsfall einen Spezialisten zu konsultieren. Fragliche Unstimmigkeiten sollen
bitte im allgemeinen Interesse der OL-Redaktion mitgeteilt werden.
Der Benutzer selbst bleibt verantwortlich für jede diagnostische und therapeutische
Applikation, Medikation und Dosierung.
In dieser Leitlinie sind eingetragene Warenzeichen (geschützte Warennamen) nicht besonders
kenntlich gemacht. Es kann also aus dem Fehlen eines entsprechenden Hinweises nicht
geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.
Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb
der Bestimmung des Urhebergesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung des Leitlinienprogramms
Onkologie (OL) unzulässig und strafbar. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form
ohne schriftliche Genehmigung des OL reproduziert werden. Dies gilt insbesondere für
Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung, Nutzung
und Verwertung in elektronischen Systemen, Intranets und dem Internet.
1.7. Ziele des Leitlinienprogramms Onkologie
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.,
die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Deutsche Krebshilfe e. V. haben sich
mit dem Leitlinienprogramm Onkologie (OL) das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung und den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien
in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Die Basis dieses Programms beruht
auf den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen der Fachgesellschaften und der
DKG, dem Konsens der medizinischen Fachexperten, Anwender und Patienten sowie auf
dem Regelwerk für die Leitlinienerstellung der AWMF [1] und der fachlichen Unterstützung und Finanzierung durch die Deutsche Krebshilfe.
Um den aktuellen Stand des medizinischen Wissens abzubilden und den medizinischen
Fortschritt zu berücksichtigen, müssen Leitlinien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben
werden. Die Anwendung des AWMF-Regelwerks soll hierbei Grundlage zur Entwicklung qualitativ
hochwertiger onkologischer Leitlinien sein. Da Leitlinien ein wichtiges Instrument
der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements in der Onkologie darstellen, sollten
sie gezielt und nachhaltig in den Versorgungsalltag eingebracht werden. So sind aktive
Implementierungsmaßnahmen und auch Evaluationsprogramme ein wichtiger Bestandteil
der Förderung des Leitlinienprogramms Onkologie. Ziel des Programms ist es, in Deutschland
professionelle und mittelfristig finanziell gesicherte Voraussetzungen für die Entwicklung
und Bereitstellung hochwertiger Leitlinien zu schaffen. Denn diese hochwertigen Leitlinien
dienen nicht nur dem strukturierten Wissenstransfer, sondern können auch in der Gestaltung
der Strukturen des Gesundheitssystems ihren Platz finden. Zu erwähnen sind hier evidenzbasierte
Leitlinien als Grundlage zum Erstellen und Aktualisieren von Disease Management Programmen
oder die Verwendung von aus Leitlinien extrahierten Qualitätsindikatoren im Rahmen
der Zertifizierung von Organtumorzentren.
1.8. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
1.8.1. Koordination und Redaktion
Prof. Dr. med. Thomas Seufferlein, Universitätsklinikum Ulm
Projektmanagement
-
Dr. med. Marc Porzner, Universitätsklinikum Ulm
-
Anja Wölfer, Universitätsklinikum Halle (Saale)
1.8.2. Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen
In [Tab. 1] sind die Autoren der ersten Auflage (2006) und in [Tab. 2] die beteiligten Personen an der 1. Aktualisierung (2013) aufgelistet.
Tab. 1
Beteiligte Autoren und Organisationen an der ersten Auflage (2006) der Leitlinien
zum exokrinen Pankreaskarzinom.
Autoren
|
Organisation
|
Adler, Guido Prof. Dr.
|
DGVS
|
Bischoff, Stephan Prof. Dr.
|
DGE
|
Brambs, Hans-Jürgen Prof. Dr.
|
DRG
|
Feuerbach, Stefan Prof. Dr.
|
DRG
|
Grabenbauer, Gerhard Prof. Dr.
|
DEGRO
|
Hahn, Stephan Prof. Dr.
|
DGVS
|
Heinemann, Volker Prof. Dr.
|
DGHO/AIO
|
Hohenberger, Werner Prof. Dr.
|
DGAV/CAO-V
|
Kopp, Ina Prof. Dr.
|
AWMF
|
Langrehr, Jan Prof. Dr.
|
DGCH/CAO-V
|
Lutz, Manfred Prof. Dr.
|
DGVS
|
Micke, Oliver PD Dr.
|
DEGRO
|
Neuhaus, Horst Prof. Dr.
|
DGVS
|
Neuhaus, Peter Prof. Dr.
|
DGAV
|
Oettle, Helmut PD Dr.
|
DGHO/AIO
|
Schlag, Peter Prof. Dr.
|
DGCH
|
Schlottmann, Klaus PD Dr.
|
DGVS
|
Schmid, Roland Prof. Dr.
|
DGVS
|
Schmiegel, Wolff Prof. Dr.
|
DGVS
|
Seufferlein, Thomas Prof. Dr.
|
DGVS
|
Werner, Jens Prof. Dr.
|
DGAV/CAO-V
|
Wiedenmann, Bertram Prof. Dr.
|
DGVS
|
Tab. 2
Beteiligte Personen und Organisationen an der 1. Aktualisierung (2013).
Autoren
|
Organisation
|
Arnold, Dirk Prof. Dr.
|
DGHO
|
Becker, Thomas Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Büchler, Markus Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Budach, Volker Prof. Dr.
|
ARO
|
Ceyhan, Güralp PD Dr.
|
DGAV
|
Esposito, Irene Prof. Dr.
|
DGP
|
Fietkau, Rainer Prof. Dr.
|
ARO
|
Follmann, Markus Dr. MPH, MSc
|
OL
|
Friess, Helmut Prof. Dr.
|
DGAV
|
Galle, Peter Prof. Dr.
|
DGVS
|
Geißler, Michael Prof. Dr.
|
DGVS
|
Glanemann, Matthias Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Gress, Thomas Prof. Dr.
|
DGVS
|
Heinemann, Volker Prof. Dr.
|
DGHO/AIO
|
Hohenberger, Werner Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Hopt, Ulrich Prof. Dr.
|
DGAV
|
Izbicki, Jakob Prof. Dr.
|
CAO-V/DGAV
|
Klar, Ernst Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Kleeberg, Jürgen
|
AdP
|
Kleeff, Jörg Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Klöppel, Günter Prof. Dr.
|
DGP
|
Kopp, Ina Prof. Dr.
|
AWMF
|
Kullmann, Frank Prof. Dr.
|
DGVS
|
Langer, Thomas Dipl.-Soz.Wiss.
|
OL
|
Langrehr, Jan Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Lerch, Markus Prof. Dr.
|
DGVS
|
Löhr, Matthias Prof. Dr.
|
DGVS
|
Lüttges, Jutta Prof. Dr.
|
DGP
|
Lutz, Manfred Prof. Dr.
|
DGVS
|
Mayerle, Julia Prof. Dr.
|
DGVS
|
Michl, Patrick Prof. Dr.
|
DGVS
|
Möller, Peter Prof. Dr.
|
DGP
|
Molls, Michael Prof. Dr.
|
DEGRO
|
Münter, Marc Prof. Dr.
|
DEGRO
|
Nothacker, Monika Dr. MPH
|
ÄZQ/AWMF
|
Oettle, Helmut PD Dr.
|
DGHO/AIO
|
Porzner, Marc Dr.
|
DGVS
|
Post, Stefan Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Reinacher-Schick, Anke Prof. Dr.
|
DGVS
|
Röcken, Christoph Prof. Dr.
|
DGP
|
Roeb, Elke Prof. Dr.
|
DGVS
|
Saeger, Hans-Detlev Prof. Dr.
|
CAO-V/DGAV
|
Schmid, Roland Prof. Dr.
|
DGVS
|
Schmiegel, Wolff Prof. Dr.
|
DGVS
|
Schoenberg, Michael Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Seufferlein, Thomas Prof. Dr.
|
DGVS
|
Siveke, Jens PD Dr.
|
DGVS
|
Stuschke, Martin Prof. Dr.
|
DEGRO
|
Tannapfel, Andrea Prof. Dr.
|
DGP
|
Uhl, Wolfgang Prof. Dr.
|
DGAV
|
Unverzagt, Susanne Dr.
|
IMEBI (als externer Auftragnehmer)
|
van Oorschot, Birgitt Dr.
|
DEGRO
|
Vashist, Yogesh Dr.
|
CAO-V
|
Wagener, Christoph Prof. Dr.
|
DGKL
|
Werner, Jens Prof. Dr.
|
CAO-V/DGAV
|
Wylegalla, Christian
|
KOK
|
Yekebas, Emre Prof. Dr.
|
CAO-V
|
Zimpel Tanja
|
AdP
|
Die Leitliniengruppe der 1. Aktualisierung besteht aus Vertretern aller an der histopathologischen
Diagnostik und Therapie des Pankreaskarzinoms im ambulanten und stationären Bereich
beteiligten Fachgruppen, einschließlich der Selbsthilfegruppen. Die jeweiligen Fachgesellschaften
bzw. Verbände wurden angeschrieben und gebeten, Vertreter ihrer Gruppierung in die
Leitliniengruppe zu entsenden. Darüber hinaus konnten von den einzelnen Fachgruppen
weitere interessierte Vertreter in die Leitliniengruppe entsandt werden.
Außerdem waren folgende Fachgesellschaften für den Leitlinienprozess angeschrieben
worden: Deutsche Röntgengesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Deutsche
Gesellschaft für Palliativmedizin. Diese angeschriebenen Fachgesellschaften sahen
sich entweder bei der Aktualisierung der behandelten Themen (s. 2.2.1) nicht gefragt
und haben daher auf die Teilnahme verzichtet oder haben nicht rückgemeldet.
Die Erarbeitung der Kapitel erfolgte in Arbeitsgruppen, deren Mitglieder in [Tab. 3] aufgeführt sind. Weitere Informationen zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppen zu
Risikofaktoren/Screening/Risikogruppen, Diagnostik sowie Supportive Therapie, können
dem Leitlinienreport entnommen werden.
Tab. 3
Mitglieder der Arbeitsgruppen.
Kapitel
|
Koordinatoren (alphabetisch, AG-Leiter fett markiert)
|
Risikofaktoren/Screening/Risikogruppen (2006)
|
Adler G., Aschoff A., Bergheim I., Bischoff S. C., Gress T., Hahn S., Keim V., Lerch M., Lüttges J., Nagel G., Rieder H., Schmid R.
|
Diagnostik (2006)
|
Brambs H.-J., Dobritz M., Möller P., Mössner J., Post S. T., Reske S. N., Riemann J. F., Rösch
T. Schäfer A.-O., Schlottmann K., Uhl W., Wagener C., Wiedenmann B.
|
Chirurgische Therapie (2013)
|
Friess H., Izbicki J., Klar E., Löhr M., Post S., Schönberg M., Uhl W.
|
Chirurgische Therapie/Pathologie (2013)
|
Esposito I., Galle P., Glanemann M., Kleeff J., Klöppel G., Lüttges J., Michl P.,
Möller P., Röcken C., Saeger H., Tannapfel A., Vashist Y., Werner J.
|
Adjuvante und neoadjuvante Therapie (2013)
|
Arnold D., Budach V., Fietkau R., Geißler M., Hohenberger W., Hopt U., Lerch M., Oettle H., Reinacher-Schick A., Roeb E., Siveke J., Stuschke M., Yekebas E.
|
Palliative Therapie (2013)
|
Becker T., Gress T., Heinemann V., Kullmann F., Langrehr J., Lutz M., Mayerle J., Molls M., Münter M., Schmid R., Schmiegel W., van Oorschot B.
|
Supportive Therapie und Nachsorge (2006)
|
Dietrich C. F., Feil A., Feuerbach S., Graeven U., Hege-Scheuing G., Klar E., Lordick F., Micke O., Neuhaus H., Pauls S., Scheppach W., Weitz J.
|
1.8.3. Zusammensetzung der AG Qualitätsindikatoren
Die Entwicklung der Vorschläge zu Qualitätsindikatoren erfolgte durch die in [Tab. 4] aufgeführte Arbeitsgruppe.
Tab. 4
Zusammensetzung der AG Qualitätsindikatoren (2013).
Personen
|
Organisation
|
Dr. Markus Follmann MPH, MSc
|
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Leitlinienprogramm Onkologie
|
Prof. Dr. Michael Geißler
|
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
|
Prof. Dr. Frank Kullmann
|
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
|
Dr. Monika Klinkhammer-Schalke
|
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT)
|
Prof. Dr. Manfred Lutz
|
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
|
Dr. Monika Nothacker, MPH
|
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.
(AWMF), Leitlinienprogramm Onkologie
|
Prof. Dr. Thomas Seufferlein
|
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
|
Prof. Dr. Andrea Tannapfel
|
Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP)
|
Prof. Dr. Waldemar Uhl
|
Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e. V. (DGAV)
|
Dr. Yogesh Vashist
|
Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Onkologie (CAO-V)
|
Dr. Simone Wesselmann MBA
|
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Bereich Zertifizierung
|
1.8.4. Patientenbeteilligung
Vertreter der Selbsthilfeorganisation Arbeitskreis der Pankreatektomierten (AdP) waren
sowohl an der Erstellung, als auch an der 1. Aktualisierung der Leitlinie direkt beteiligt.
1.8.5. Methodische Begleitung bei der 1. Aktualisierung
-
durch das Leitlinienprogramm Onkologie:
-
Prof. Dr. med. Ina Kopp (AWMF), Marburg
-
Dr. Markus Follmann, MPH, MSC (DKG), Berlin
-
Dipl.-Soz.Wiss. Thomas Langer (DKG), Berlin
-
Dr. Susanne Unverzagt, Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik,
Martin-Luther-Universität Halle (Saale)
-
durch externe Auftragnehmer: Dr. Monika Nothacker, MPH (ehemals ÄZQ, heute AWMF),
Berlin
1.9. Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie
Bei diesem Dokument handelt es sich um die aktualisierte Fassung der 2006 erstmals
erstellten S3-Leitlinie zum exokrinen Pankreaskarzinom. Diese Leitlinie ist über die
folgenden Seiten zugänglich:
-
Homepage der DGVS (www.dgvs.de)
AWMF (www.leitlinien.net)
-
Leitlinienprogramm Onkologie (http://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/OL/leitlinien.html)
-
Deutsche Krebsgesellschaft (http://www.krebsgesellschaft.de/wub_llevidenzbasiert,120 884.html)
-
Deutsche Krebshilfe (http://www.krebshilfe.de/)
-
Guidelines International Network (www.g-i-n.net)
Neben der Langversion gibt es folgende ergänzende Dokumente zu dieser Leitlinie:
-
Kurzfassung der Leitlinie,
-
Patientenleitlinie (Laienversion),
-
Leitlinienreport,
-
Evidenzberichte, die für die 1. Aktualisierung (2013) erstellt wurden
Alle diese Dokumente werden ebenfalls auf den o. g. Homepages abrufbar sein.
2. Einführung
2.1. Wesentliche Neuerungen durch die 1. Aktualisierung der Leitlinie (2013)
-
Für die grenzwertig resektablen Pankreaskarzinome wurde die Definition der NCCN Guidelines
übernommen (s. Statement 6.11.).
-
Eine präoperative Galleableitung mittels Stent wird nur empfohlen, wenn eine Cholangitis
vorliegt. Allerdings kann eine solche erfolgen, wenn die Operation nicht zeitnah nach
Diagnosestellung erfolgen kann (s. Empfehlung 6.14. und 6.15.).
-
Bei Resektion eines Pankreaskarzinoms sollten mindestens 10 regionäre Lymphknoten
entnommen und das Verhältnis von befallenen zu entnommenen Lymphknoten (Lymph node
ratio, LNR) im Pathologiebefund angegeben werden (s. Empfehlung 6.24. und 6.25.).
-
Es wird eine generelle Markierung aller tumornahen zirkumferenziellen Resektionsränder
durch den operierenden Chirurgen oder den Pathologen empfohlen (s. Empfehlung 6.29.).
-
Um der besonderen Situation duktaler Adenokarzinome gerecht zu werden, (diskontinuierliche
Tumorzellausbreitung, desmoplastische Stromareaktion) sollte das sog. „Konzept des
zirkumferenziellen Resektionsrands“ (CRM-Konzept) in Analogie zum Rektumkarzinom angewandt
werden, inkl. der Angabe des Abstands des Tumors zum Resektionsrand in mm (s. Empfehlung
6.32.).
-
Für die adjuvante Therapie werden Gemcitabin und 5-FU jetzt gleichrangig empfohlen.
Ferner wird empfohlen, bei Unverträglichkeit gegenüber einem Regime auf das jeweils
andere zu wechseln (s. Empfehlung 7.4.).
-
In der Palliativtherapie wird beim Einsatz der Kombination von Gemcitabin und Erlotinib
empfohlen, bei Ausbleiben eines Hautausschlages bis zu 8 Wochen nach Therapiebeginn
die Therapie mit Erlotinib zu beenden (s. Empfehlung 8.6.).
-
Neu ist die Empfehlung für eine Therapie des metastasierten Pankreaskarzinoms mit
dem FOLFIRINOX-Protokoll bei Patienten mit ECOG 0 – 1, Bilirubinwerten < 1,5 ULN und
Alter < 75 Jahren. Auch die Kombination von nab-Paclitaxel mit Gemcitabin kann eingesetzt
werden (s. Empfehlung 8.8. und Kapitel 8.5.2).
-
Nach Progress unter einer Erstlinientherapie sollte eine Zweitlinientherapie durchgeführt
werden (s. Empfehlung 8.11.).
2.2. Geltungsbereich und Zweck
2.2.1. Zielsetzung und Fragestellung
Das Pankreaskarzinom gehört weltweit immer noch zu den Tumoren mit der schlechtesten
Prognose. Eine kurative Resektion ist bei diesem Tumor häufig nicht möglich, da bei
Diagnose bereits eine lokal fortgeschrittene oder metastasierte Erkrankung vorliegt,
d. h. der Tumor wird aufgrund seiner initialen Symptomarmut oft zu spät erkannt. Trotz
intensiver Bemühungen in der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung ist
es bisher nur in Ansätzen gelungen, mehr als nur geringe Verbesserungen des medianen
Überlebens im palliativen Stadium zu erzielen. Dazu trägt die hohe Resistenz dieses
Tumors gegenüber sämtlichen Therapiemodalitäten wie Chemotherapie und Strahlentherapie,
aber auch sogenannten „gezielten“ Therapiestrategien bei.
Aus dieser Situation heraus wurde 2006 mit der Erstellung einer interdisziplinären
S3-Leitlinie zum Exokrinen Pankreaskarzinom begonnen, um die vorhandene Evidenz zu
Ursachen, Diagnostik, Therapie und Nachsorge dieser Erkrankung zusammenzustellen und
zu bewerten. In der Zwischenzeit wurden neue wissenschaftliche Erkenntnisse publiziert,
die für die mit der Leitlinie verfolgten Ziele hohe Relevanz besitzen. Da sich diese
neuen Ergebnisse vor allem auf bestimmte Themenkomplexe der S3-Leitlinie beziehen,
wurden zunächst diese Themenkomplexe aktualisiert. Die anderen Themen werden in einem
folgenden Aktualisierungsverfahren adressiert. Folgende Themenkomplexe wurden 2012/2013
aktualisiert:
-
Chirurgische Therapie (Kap. 6)
-
Adjuvante und neoadjuvante Therapie (Kap. 7)
-
Palliative Therapie (Kap. 8)
Zielsetzung dieser Leitlinie ist die Sicherstellung einer evidenzbasierten, flächendeckenden
optimalen Versorgung von Patienten mit exokrinem Pankreaskarzinom. Die Leitlinie soll
bewirken, dass:
-
die Diagnose des Pankreaskarzinoms früher gestellt und daraus folgend eine höhere
Rate kurativ intendierter Resektionen ermöglicht wird,
-
in der palliativen Situation das Überleben bei guter Lebensqualität deutlich verlängert
wird,
-
in der postoperativen Situation das Überleben bei guter Lebensqualität verlängert
wird,
-
in der Nachsorge die Behandlung von Schmerzen und Mangelernährung nachhaltig verbessert
werden.
Bei einer tatsächlichen Erhöhung der Rate an kurativen Resektionen kann das Gesamtüberleben
der Patienten mit Pankreaskarzinom und prinzipiell resektablem Befund deutlich verbessert
werden.
Die Aktualisierung der Kapitel zur chirurgischen Therapie, zur adjuvanten und neoadjuvanten
Therapie sowie zur palliativen Therapie orientierte sich an den in [Tab. 5] aufgeführten Fragestellungen. Diese wurden zu Beginn der Aktualisierung von der
Leitliniengruppe priorisiert.
Tab. 5
Schlüsselfragen.
Schlüsselfragen
|
Nutzen einer präoperativen Staging-Laparoskopie?
|
Nutzen einer Galleableitung mittels ERCP und Stent bei präoperativ bestehender Cholestase?
|
Was sind Kriterien der Irresektabilität des Tumors? Definition der Borderline-Resektabilität?
|
Welche minimale Resektionsgrenze vom makroskopischen Tumorrand kann empfohlen werden?
|
Nutzen der pyloruserhaltenden Operation bei Karzinomen des Pankreaskopfes?
|
Welches Vorgehen kann bei Adhärenz des Tumors mit umgebenden Organen empfohlen werden?
|
Nutzen einer Lymphadenektomie bei der Resektion des Pankreaskarzinoms?
|
Gibt es eine Indikation für eine Tuschemarkierung der Resektionsränder bzw. wie soll
das Resektionspräparat aufgearbeitet werden?
|
Sollen erst intraoperativ nachweisbare, resektable Fernmetastasen reseziert werden?
|
Nutzen der laparoskopischen Operationstechnik im Rahmen der Pankreaskarzinomchirurgie?
|
Nutzen der intraoperativen Schnellschnittanfertigung im Rahmen der Pankreaskarzinomchirurgie?
|
Kriterien der Einstufung als R0-Resektion?
|
Notwendige Angaben durch den Pathologen?
|
Nutzen einer adjuvanten Chemotherapie nach R0-Resektion, ggf. Einschränkungen bzgl.
Alter, Komorbidität, ECOG-Status und Vorgaben bzgl. Dauer?
|
Nutzen einer additiven Chemotherapie nach R1-Resektion?
|
Nutzen einer adjuvanten Radiochemotherapie oder Radiotherapie nach R0-Resektion? Nutzen
einer additiven Radiochemotherapie nach R1-Resektion?
|
Nutzen einer Radiochemotherapie nach einer adjuvanten Chemotherapie?
|
Nutzen einer adjuvanten Chemo-, Radiochemo- oder Radiotherapie nach Resektion von
Fernmetastasen?
|
Innerhalb welcher Zeitfenster sollte eine adjuvante Therapie erfolgen?
|
Nutzen einer neoadjuvanten Radiochemotherapie oder neoadjuvanten Chemotherapie beim
Pankreaskarzinom?
|
Nutzen einer Chemo-, Strahlen- oder Radiochemotherapie oder einer Kombinationstherapie
beim lokal fortgeschrittenen, inoperablen Pankreaskarzinom zum Downsizing des Tumors
mit dem Ziel, eine sekundäre Resektabilität zu erreichen (Intention: Potenziell kurativ)?
|
Nutzen einer intraoperativen Strahlentherapie beim Pankreaskarzinom?
|
Nutzen neuer Therapieverfahren wie z. B. SIRT, Hyperthermie oder Protonentherapie
in der adjuvanten, neoadjuvanten oder palliativen Therapie des Pankreaskarzinoms?
|
Nutzen einer palliativen Chemotherapie beim lokal fortgeschrittenen irresektablen
bzw. metastasierten Pankreaskarzinom (First-, Second-, Third-Line), ggf. geeignete
Vorgehensweise?
|
Nutzen von molekularen Markern zur Therapiesteuerung?
|
Nutzen einer Strahlentherapie oder Chemotherapie bei nicht operablem/resektablem Pankreaskarzinom
(lokal fortgeschritten, nicht metastasiert)?
|
Wenn eine Strahlentherapie in der Palliativtherapie durchgeführt wird, soll diese
mit einer Chemotherapie kombiniert werden?
|
Nutzen einer Kombinationsstrategie (z. B. Chemotherapie, gefolgt von Strahlenchemotherapie)
bei lokal fortgeschrittenem, inoperablem oder nicht resektablem Tumor (Intention:
Palliativ)?
|
Nutzen einer primär simultanen Radiochemotherapie ohne Chance auf sekundäre Resektabilität?
|
2.2.2. Adressaten
Die Anwenderzielgruppe sind Ärztinnen und Ärzte aller Versorgungsbereiche (insbesondere
Fachärzte), die Patienten mit chronischen Pankreaserkrankungen, Verdacht auf Pankreaskarzinom
sowie diagnostiziertem Pankreaskarzinom ambulant und/oder stationär behandeln. Hierzu
gehören unter anderem Allgemeinmediziner, Internisten, Gastroenterologen, Onkologen,
Radiologen, Chirurgen, Palliativmediziner, Pathologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten
sowie onkologisch tätige Pflegekräfte.
Die Leitlinie gilt für Patienten mit exokrinem Pankreaskarzinom unabhängig von Alter
und Geschlecht, Schweregrad der Erkrankung oder Komorbidität. Sie gilt ferner für
Menschen mit erhöhtem Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, soweit dies
mit den aktuell zur Verfügung stehenden Methoden erfassbar ist.
Die Leitlinie betrifft den ambulanten und stationären Versorgungssektor, einschließlich
der Nachsorge und Rehabilitation.
Sie soll entsprechend der Definition von Leitlinien zur Entscheidungsfindung für Arzt
und Patient bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen dienen. Sie entbindet
allerdings den Arzt nicht von seiner Verpflichtung, individuell unter Würdigung der
Gesamtsituation des Patienten die adäquate Vorgehensweise zu prüfen. Das Abweichen
von der Leitlinie sollte im konkreten Fall begründet werden.
Aufgabe vor Ort ist es, jeweils die Behandlungsqualität in der kurativen und palliativen
Versorgung kontinuierlich zu sichern. Indem die Leitlinie darlegt, welche Entwicklungen
erforderlich sind und welche neuen, auch kostenintensiven Substanzen in der adjuvanten
und palliativen Situation eingesetzt werden sollen, richtet sie sich auch an indirekt
Betroffene, wie z. B. die Kostenträger und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
2.2.3. Verbreitung und Implementierung der Leitlinie
Diese Leitlinie wird online publiziert über die Homepages des Leitlinienprogramms
Onkologie (www.leitlinienprogramm-onkologie.de), der AWMF (www.awmf.org), die Homepages
der DGVS (www.dgvs.de), der Deutschen Krebshilfe (http://www.krebshilfe.de/) und der
Deutschen Krebsgesellschaft (www.krebsgesellschaft.de/). Publiziert werden Langversion,
Kurzversion und Patientenleitlinie (Laienversion). Für die Verbesserung der Qualität
der Patientenversorgung ist die flächendeckende Implementierung dieser aktuellen,
evidenzbasierten Therapieempfehlungen entscheidend.
Mithilfe von Qualitätsindikatoren, die mit einer standardisierten Methodik von Empfehlungen
dieser Leitlinie abgeleitet werden, kann überprüft werden, ob Strukturen, Prozesse
und Ergebnisse der medizinischen Versorgung den Anforderungen von zuvor definierten
Sollwerten entsprechen. Die Erhebung von Qualitätsindikatoren dient dabei der Leitlinienimplementierung
und Evaluation, der Qualitätsverbesserung der breiten medizinischen Versorgung und
der späteren Weiterentwicklung und Anpassung der Leitlinie.
2.2.4. Finanzierung der Leitlinie und Darlegung möglicher Interessenkonflikte
Die Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie die finanziellen
Mittel für die Aktualisierung der Kap. 6 (Chirurgische Therapie), Kap. 7 (Adjuvante
und neoadjuvante Therapie) und Kap. 8 (Palliative Therapie) zur Verfügung. Diese Mittel
wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffungen, Erstellung
von Evidenzberichten und die Konsensuskonferenz (Raummiete, Technik, Verpflegung,
Moderatoren, Honorare, Reisekosten der Teilnehmer).
Die Erstellung der ersten Auflage dieser Leitlinie wurden von den beteiligten Fachgesellschaften
finanziert (Reisekosten, Konsensuskonferenzen), wobei die Autoren der Leitlinie ausschließlich
ehrenamtlich tätig waren.
Die Erarbeitung der Leitlinie und die erste Aktualisierung erfolgten in redaktioneller
Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation.
Alle Autoren der 1. Aktualisierung legten während des Leitlinienprozesses mindestens
eine schriftliche Erklärung zu evtl. bestehenden Interessenkonflikten vor. Eine Übersicht
der offengelegten Interessenkonflikte befindet sich im Leitlinienreport zur 1. Aktualisierung
der Leitlinie (http://leitlinienprogramm-onkologie.de/Leitlinien.7.0.html). Bei der
Erarbeitung der ersten Version der Leitlinie wurden noch keine Interessenkonflikte
der Autoren erhoben.
Für ihre ausschließlich ehrenamtliche Arbeit, ohne die die S3-Leitlinie nicht zu realisieren
gewesen wäre, gebührt daher allen Beteiligten herzlicher Dank.
2.2.5. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
S3-Leitlinien sollen kontinuierlich aktualisiert werden. Die jeweilige Gültigkeitsdauer
wird auf 3 Jahre geschätzt. In 2012/2013 wurden die Themenkomplexe Chirurgische Therapie
(Kap. 6), Adjuvante und neoadjuvante nicht chirurgische Therapie (Kap. 7) und Palliativtherapie
(Kap. 8) aktualisiert. Die übrigen Themenkomplexe werden anschließend aktualisiert.
Sollte in der Zwischenzeit dringender Änderungsbedarf bestehen, werden Aktualisierungen
gesondert als Amendments publiziert und anschließend in den regulären Überarbeitungsprozess
eingearbeitet. Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess aus der Praxis
sind ausdrücklich erwünscht und können an das Leitliniensekretariat adressiert werden:
Prof. Dr. med. Thomas Seufferlein
Universitätsklinikum Ulm
Zentrum für Innere Medizin, Klinik für Innere Medizin I
Albert-Einstein-Allee 23
89081 Ulm
thomas.seufferlein@uniklinik-ulm.de
2.3. Grundlagen der Methodik
2.3.1. Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford
Zur Klassifikation des Verzerrungsrisikos der identifizierten Studien wurde für die
aktualisierten Kap. 6, 7 und 8 das in [Tab. 6] aufgeführte System des Oxford Centre for Evidence-based Medicine verwendet. Die
Klassifikation von Studien im System des Oxford Centre for Evidence-based Medicine
sieht eine Abwertung des Evidenzlevel (Level of Evidence) bei methodischen Mängeln
der Studie vor (z. B. Drop-out > 20 %, weite Konfidenzintervalle, unzureichende Randomisierungsverfahren).
Bei den Bewertungen in dieser Leitlinie wurden Studien bei relevanten methodischen
Mängeln nicht im Rang abgewertet, sondern durch ein Minuszeichen gekennzeichnet (z. B.
1a–).
Tab. 6
Schema der Evidenzgraduierung bei der Aktualsierung (Oxford-Schema).
Level
|
Therapy/Prevention, Aetiology/Harm
|
Prognosis
|
Diagnosis
|
Differential diagnosis/symptom prevalence study
|
Economic and decision analyses
|
1a
|
SR (with homogeneity of RCTs
|
SR (with homogeneity)of inception cohort studies; CDR validated in different populations
|
SR (with homogeneity) of Level 1 diagnostic studies; CDR with 1b studies from different
clinical centres
|
SR (with homogeneity) of prospective cohort studies
|
SR (with homogeneity) of Level 1 economic studies
|
1b
|
Individual RCT (with narrow Confidence Interval)
|
Individual inception cohort study with > 80 % follow-up; CDR validated in a single
population
|
Validating cohort study with good reference standards; or CDR tested within one clinical
centre
|
Prospective cohort study with good follow-up
|
Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; systematic review(s)
of the evidence; and including multi-way sensitivity analyses
|
1c
|
All or none
|
All or none case-series
|
Absolute SpPins and SnNouts
|
All or none case-series
|
Absolute better-value or worse-value analyses
|
2a
|
SR (with homogeneity) of cohort studies
|
SR (with homogeneity) of either retrospective cohort studies or untreated control
groups in RCTs
|
SR (with homogeneity) of Level > 2 diagnostic studies
|
SR (with homogeneity) of 2b and better studies
|
SR (with homogeneity) of Level > 2 economic Studies
|
2b
|
Individual cohort study (including low quality RCT; e. g., < 80 % follow-up)
|
Retrospective cohort study or follow-up of untreated control patients in an RCT; Derivation
of CDR or validated on split-sample only
|
Exploratory cohort study with good reference standards; CDR after derivation, or validated
only on splitsample or databases
|
Retrospective cohort study, or poor follow-up
|
Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; limited review(s) of
the evidence, or single studies; and including multi-way sensitivity analyses
|
2c
|
„Outcomes“ Research; Ecological studies
|
„Outcomes“ Research
|
|
Ecological studies
|
Audit or outcomes Research
|
3a
|
SR (with homogeneity) of casecontrol studies
|
|
SR (with homogeneity) of 3b and better studies
|
SR (with homogeneity) of 3b and better studies
|
SR (with homogeneity) of 3b and better studies
|
3b
|
Individual Case-Control Study
|
|
Non-consecutive study; or without consistently Applied reference standards
|
Non-consecutive cohort study, or very limited population
|
Analysis based on limited alternatives or costs, poor quality estimates of data, but
including sensitivity analyses incorporating clinically sensible variations.
|
4
|
Case-series (and poor quality cohort and casecontrol studies)
|
Case-series (and poor quality prognostic cohort studies)
|
Case-control study, poor or non-independent reference standard
|
Case-series or superseded reference standards
|
Analysis with no sensitivity analysis
|
5
|
Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench
research or „first principles“
|
Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench
research or „first principles“
|
Expert Opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench
research or „first principles“
|
Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench
research or „first principles“
|
Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on economic theory or
„first principles“
|
Bei der Erstellung der übrigen Kapitel in 2006 wurde eine ältere, modifizierte Version
des Systems aus Oxford verwendet ([Tab. 7])
Tab. 7
Schema der Evidenzgraduierung bei der Erstellung der Leitlinie 2006.
Level of Evidence (LoE)
|
Definition
|
1
|
systematischer Review (SR) mit Homogenität (keine Heterogenität bez. der Ergebnisse
der einzelnen Studien) von randomisierten kontrollierten Studien (RCT)
|
2a
2b
|
systematischer Review mit Homogenität von Kohortenstudien Individuelle Kohortenstudien plus RCTs geringer Qualität (z. B. Follow-up < 80 %)
|
3
|
systematische Übersichten mit Homogenität von Fallkontrollstudien sowie individuelle
Fallkontrollstudien
|
4
|
Fallserien und Kohortenstudien sowie Fallkontrollstudien niedriger Qualität (d. h.
Kohorte: Keine klar definierte Vergleichsgruppe, keine Outcome/Expositionsmessung
in experimenteller und Kontrollgruppe, kein ausreichender Follow-up; Fallkontrolls.:
Keine klar definierte Vergleichsgruppe)
|
5
|
Expertenmeinung oder inkonsistente bzw. nicht schlüssige Studien jedes Evidenzgrads
|
2.3.2. Schema der Empfehlungsgraduierung
In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements (s. Kap. 2.3.3) und Empfehlungen
das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien (nach Oxford-Schema, s. Kap. 2.3.1)
sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen.
Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung wurden in der Version von 2006 die zu diesem
Zeitpunkt vom Oxford Centre for Evidence based Medicine vorgeschlagenen vier Empfehlungsgrade
(A–D, [Tab. 8]) verwendet. Diese spiegeln in zusammengefasster Form die zugrunde liegenden Studientypen
bzw. Evidenzgraduierungen wider.
Tab. 8
Schema der Empfehlungsgraduierung für die Empfehlungen aus 2006.
Empfehlungsgrad
|
Bedeutung
|
A
|
konsistent Studien mit Evidenzgrad 1 vorhanden
|
B
|
konsistent Studien mit Evidenzgrad 2 oder 3 bzw. Extrapolationen von Studien mit Evidenzgrad
1
|
C
|
Studien mit Evidenzgrad 4 oder Extrapolationen von Studien mit Evidenzgrad 2 oder
3
|
D
|
Expertenmeinung oder inkonsistente bzw. nicht schlüssige Studien jedes Evidenzgrades
|
Für die Aktualisierung in 2013 wurden demgegenüber die im OL-Programm üblichen drei
Empfehlungsgrade unterschieden ([Tab. 9]), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln. Bei
der Empfehlungsgraduierung wurden sowohl 2006 als auch 2009 neben dem Design und der
Qualität der zugrundeliegenden Studien folgende Aspekte berücksichtigt:
Tab. 9
Schema der Empfehlungsgraduierung für die aktualisierten Empfehlungen aus 2013.
Empfehlungsgrad
|
Beschreibung
|
Syntax
|
A
|
starke Empfehlung
|
soll
|
B
|
Empfehlung
|
sollte
|
0
|
Empfehlung offen
|
kann
|
-
Konsistenz der Studienergebnisse
-
Klinische Relevanz der Endpunkte und Effektstärken
-
Nutzen-Risiko-Verhältnis (Abwägung erwünschter und unerwünschter Effekte)
-
Ethische, rechtliche und ökonomische Erwägungen
-
Patientenpräferenzen
-
Anwendbarkeit auf die Patientenzielgruppe und das Deutsche Gesundheitssystem, Umsetzbarkeit
im Alltag/in verschiedenen Versorgungsbereichen.
Daher kann in entsprechend begründeten Fällen der Evidenzgrad vom Empfehlungsgrad
abweichen (siehe hierzu ausführlich das Regelwerk der AWMF [1]).
Die OL-Methodik sieht die Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren
im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurde ein durch
die AWMF moderierter, mehrteiliger nominaler Gruppenprozess durchgeführt (s. Leitlinienreport).
Am Ende dieses Gruppenprozesses wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten
Mandatsträgern (s. Kap. 1.8) formal abgestimmt. Die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmungen
sind entsprechend den Kategorien in [Tab. 10] den Empfehlungen zugeordnet.
Tab. 10
Konsensusstärke.
Konsensstärke
|
Prozentuale Zustimmung
|
starker Konsens
|
> 95 % der Stimmberechtigten
|
Konsens
|
> 75 – 95 % der Stimmberechtigten
|
mehrheitliche Zustimmung
|
> 50 – 75 % der Stimmberechtigten
|
Dissens
|
< 50 % der Stimmberechtigten
|
2.3.3. Statements
Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten
oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden
entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens
verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen
beruhen.
2.3.4. Good Clinical Practice (GCP)
Als „Good Clinical Practice (GCP)“ werden Empfehlungen bezeichnet, zu denen keine
Recherche nach Literatur durchgeführt wurde. In der Regel adressieren diese Empfehlungen
Vorgehensweisen der guten klinischen Praxis, zu denen keine wissenschaftlichen Studien
notwendig sind bzw. erwartet werden können.
2.3.5. Aktualität der Empfehlungen
Die Erstellung der ersten Version der interdisziplinären S3-Leitlinie zum exokrinen
Pankreaskarzinom erfolgte in 2006. Von 2012 – 2013 wurden die folgenden Themenkomplexe
der Leitlinie aktualisiert:
-
Chirurgische Therapie (Kap. 6)
-
Adjuvante und neoadjuvante Therapie (Kap. 7)
-
Palliative Therapie (Kap. 8)
Hierbei wurden einzelne Empfehlungen der aktualisierten Themenbereiche aus der Vorgängerversion
übernommen. Im Leitlinienreport befindet sich eine Übersicht der Änderungen der Leitlinieempfehlungen
im Rahmen der Aktualisierung 2012/2013.
In den Kopfzeilen der Empfehlungen und Statements wurde vermerkt, wann diese erstellt
bzw. aktualisiert wurden und ob sie im Vergleich zur vorherigen Version modifiziert
oder neu erstellt wurden. Folgende Kategorien zur Kennzeichnung der Aktualität werden
in dieser Leitlinie verwendet:
-
2006 = Die Empfehlung bzw. das Statement wurde im Rahmen der ersten Erstellung der Leitlinie
in 2006 konsentiert.
-
2013 = Die Empfehlung bzw. das Statement gab es bereits in der Version von 2006. Die Empfehlung
bzw. das Statement wurden durch die Leitliniengruppe in 2012/2013 ohne Änderungen
erneut konsentiert.
-
modifiziert 2013 = Die Empfehlung bzw. das Statement war Bestandteil der Aktualisierung 2012/2013.
Die Empfehlung bzw. das Statement wurden im Vergleich zur vorherigen Version modifiziert.
-
neu 2013 = Die Empfehlung bzw. das Statement wurde im Rahmen der Aktualisierung 2012/2013
neu erstellt.
2.4. Verwendete Abkürzungen
AdP:
Arbeitskreis der Pankreatektomierten
AIO:
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie der DKG
ARO:
Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie
ASCO:
American Society of Clinical Oncology
AWMF:
Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
ÄZQ:
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
BMI:
Body-Mass-Index
BRCA 1/2:
Breast Cancer Associated Gene 1/2
CAO-V:
Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Onkologie
CDR:
Clinical Decision Rule
CEA:
karzinoembryonales Antigen
CONKO:
Charité Onkologie
CRM:
circumferential resection margin
CT:
Computertomografie
DEGRO:
Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie
DFS:
disease free survival
DGAV:
Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie
DGCH:
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
DGE:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung
DGEM:
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin
DGHO:
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
DGKL:
Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin
DGP:
Deutsche Gesellschaft für Pathologie
DGVS:
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten
DKG:
Deutsche Krebsgesellschaft
DRG:
Deutsche Röntgengesellschaft
ECOG:
Eastern Cooperative Oncology Goup
EGF:
epidermal growth factor
EORTC:
European Organisation for Research and Treatment of Cancer
ERCP:
Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikografie
ESPAC:
European Study Group for Pancreatic Cancer
EUS:
Endoskopischer Ultraschall
FAMMM:
Familial Atypical Multiple Mole Melanoma
FAP:
familiäre adenomatöse Polyposis
FDG-PET:
Fluorodeoxyglukosepositronenemissionstomografie
FFCD/SFRO:
Fédération Francophone de Cancérologie Digestive/Sociéte Française de Radiothérapie
Oncologique
FPC:
familial pancreatic cancer kindred
FU:
Fluorouracil
GCP:
Good Clinical Practice
G-CSF:
Granulozytenkolonie stimulierender Faktor
GERCOR:
Groupe Cooperateur Multidisciplinaire en Oncologie
GM-CSF:
granulocyte macrophage colony-stimulating factor
HNPCC:
hereditäres Dickdarmkarzinom ohne Polyposis
HR:
Hazard Ratio
IMEBI:
Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik
IORT:
intraoperative Radiotherapie
IPMN:
intraduktal papillär muzinöse Neoplasie
KI:
Konfidenzintervall
KOK:
Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege
LNR:
lymph node ratio
LoE:
Level of Evidence
MPACT:
Metastatic Pancreatic Adenocarcinoma Clinical Trial
MRCP:
Magnetresonanzcholangiopankreatikografie
MRT:
Magnetresonanztomografie
NCCN:
National Comprehensive Cancer Network
NSAR:
nicht steroidale Antirheumatika
NYHA:
New York Heart Association
OL:
Leitlinienprogramm Onkologie
OP:
Operation
OS:
overall survival
PET:
Positronenemissionstomografie
PFS:
progression free survival
PTCD:
perkutane transhepatische Cholangiodrainage
QLQ:
Quality of Life Questionnaire
RCT:
randomized controlled trial
RECIST:
Response Evaluation Criteria In Solid Tumors
RTOG:
Radiation Therapy Oncology Group
SIRT:
Selektive Interne Radiotherapie
SPC:
sporadic pancreatic cancer
SR:
Systematischer Review
TNM:
Tumor-/Nod[ul]us-/Metastase
UICC:
Internationale Vereinigung gegen Krebs
US:
Ultraschall
USA:
United States of America
WHO:
Weltgesundheitsorganisation
3. Epidemiologie
Über 95 % der Pankreaskarzinome sind Adenokarzinome und entstehen durch maligne Entartung
des exokrinen Anteils des Pankreas. Nach derzeitigem Wissensstand entsteht das exokrine
Pankreaskarzinom aus prämalignen Vorstufen des Epithels im Pankreasgang (sog. PANINs
für Pancreatic Intraepithelial Neoplasia). Darüber hinaus gibt es zystische Tumoren,
die ebenfalls aus den Gangzellen hervorgehen oder azinäre Tumoren, die von den sekretproduzierenden
Parenchymzellen des Pankreas ausgehen. Seltener sind endokrine Tumoren, die sich von
den endokrinen Zellen der Langerhans-Inseln ableiten.
In Deutschland erkranken jährlich etwa 15 000 Menschen am duktalen Pankreaskarzinom
(www.gekid.de). Männer und Frauen sind in etwa gleich häufig betroffen. Das Pankreaskarzinom
nimmt bei Männern den 9. Platz und bei Frauen den 7. Platz in der Statistik der Krebsneuerkrankungen
in Deutschland ein. Die meisten Betroffenen erkranken im höheren Lebensalter: Das
mittlere Erkrankungsalter liegt für Männer bei 70, für Frauen bei 76 Jahren. Als Krebstodesursache
rangierte das Pankreaskarzinom mit etwa 15 000 Verstorbenen im Jahr 2008 an 4. Stelle
und war damit ursächlich für 6,3 % aller Krebstodesfälle bei Männern und für 7,5 %
der Krebstodesfälle bei Frauen [2]. Damit liegt die Inzidenz des Pankreaskarzinoms sehr nahe bei der jährlichen Mortalitätsrate
und ein Langzeitüberleben ist die Ausnahme. Entsprechend ist die relative 5-Jahres-Überlebensrate
beim Pankreaskarzinom mit 8 % bei Männern und 7 % bei Frauen die niedrigste Überlebensrate
unter allen Krebserkrankungen in Deutschland [2]. Ursächlich dafür sind u. a. die späte Diagnosestellung, die daraus folgende geringe
kurative Resektionsrate und die frühe und aggressive Metastasierung.
4. Risikofaktoren/Screening/Risikogruppen
4. Risikofaktoren/Screening/Risikogruppen
4.1. Risikofaktoren
4.1.1. Einleitung
Seit vielen Jahren wird die Ernährung als möglicher Risikofaktor bei der Entstehung
des exokrinen Pankreaskarzinoms diskutiert. Allerdings gibt es keine einhelligen bzw.
in der klinischen Praxis etablierten Empfehlungen darüber, ob Ernährungsmaßnahmen
zur Prävention des Pankreaskarzinoms sinnvoll sind und, wenn ja, welche Ernährungsfaktoren
hierbei eine Rolle spielen könnten. Abgesehen von Ernährungsfaktoren sind Lebensgewohnheiten
und berufsbedingte Expositionen als mögliche Risikofaktoren für die Entstehung des
Pankreaskarzinoms zu diskutieren. Schließlich soll erörtert werden, inwiefern eine
medikamentöse Prophylaxe das Risiko für die Entwicklung eines Pankreaskarzinoms reduzieren
kann.
4.1.2. Ernährung
4.1.2.1. Diät
4.1. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine spezifische Diätempfehlung zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos kann derzeit
nicht gegeben werden. Zur Risikoreduktion des Pankreaskarzinoms sollten aktuelle Ernährungsempfehlungen
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) beachtet werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 2b, Literatur: [3]
[4]
[5]
[6]
[7]
[8]
[9]
[10]
[11], starker Konsens
Hintergrund
In einer ausführlichen Literaturübersicht des World Cancer Research Funds im Jahr
1997 wurden einige Zusammenhänge zwischen Ernährungsfaktoren und dem Pankreaskarzinom
als wahrscheinlich angesehen, jedoch wurde keine der Assoziationen als überzeugend
eingestuft [8]. In Originalpublikationen der letzten 12 Jahre fanden sich wiederholt Assoziationen
zwischen Ernährungsfaktoren und der Entstehung eines Pankreaskarzinoms, die mit Evidenzstärke
2b–3b zu bewerten sind [3]
[4]
[5]
[6]
[7]. Allerdings gibt es auch eine Arbeitsgruppe, die in ihren Kohortenstudien keine
Assoziationen von Ernährungsfaktoren und Pankreaskarzinom fanden [9]
[10]. Nichtsdestotrotz wird eine Ernährungsempfehlung zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos
als indiziert betrachtet, zumal ein solcher Zusammenhang auch aus biologischer Sicht
plausibel erscheint [11].
4.1.2.2. Ballaststoffzufuhr
4.2. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Zwischen Ballaststoffzufuhr und Pankreaskarzinomrisiko findet sich kein eindeutiger
Zusammenhang.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 3, Literatur: [4]
[12]
[13], starker Konsens
Hintergrund
Die Studienlage zur Ballaststoffzufuhr ist widersprüchlich. In zwei Fallkontrollstudien
wurde eine protektive Wirkung durch erhöhte Ballaststoffzufuhr beschrieben [4]
[12], dies wurde jedoch in einer anderen Fallkontrollstudie für Männer nicht bestätigt
[13]. Aufgrund der insgesamt unzureichenden Studienlage mit widersprüchlichen Ergebnissen
kann keine positive Empfehlung ausgesprochen werden.
4.1.2.3. Hülsenfrüchte
4.3. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine erhöhte Aufnahme von Hülsenfrüchten zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos
kann nicht empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 2b, Literatur: [14]
[15], starker Konsens
Hintergrund
In zwei Kohortenstudien, die an Subpopulationen (Adventisten) durchgeführt wurden,
fand sich ein protektiver Effekt von Hülsenfrüchten auf die Inzidenz des Pankreaskarzinoms
[14]
[15]. Da es sich jedoch in beiden Publikationen um eine sehr spezielle Studienpopulation
handelt, kann ein Selektionsbias nicht ausgeschlossen und deshalb eine allgemeine
Empfehlung nicht ausgesprochen werden.
4.1.2.4. Obst und Gemüse
4.4. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Ein Vorteil durch erhöhte Obst- und Gemüseaufnahme zur Reduktion des Risikos eines
Pankreaskarzinoms ist derzeit nicht eindeutig belegt.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 2b, Literatur: [3]
[4]
[16]
[17]
[18]
[19], starker Konsens
Hintergrund
In mehreren Fallkontrollstudien wurde eine risikosenkende Wirkung hinsichtlich des
Pankreaskarzinomrisikos durch vermehrten Obst- und Gemüseverzehr beobachtet [3]
[4]
[16]
[17]. Allerdings wurde in einer Kohortenstudie, die im Vergleich zur Fallkontrollstudie
als relevanter erachtet wird, kein Zusammenhang zwischen Obst- und Gemüseverzehr und
Pankreaskarzinomrisiko gefunden [18]. Dennoch wird eine Empfehlung zu einer Förderung des Obst- und Gemüsekonsums als
wünschenswert eingestuft, da regelmäßiger Obst- und Gemüsekonsum das Krebsrisiko generell
senkt [19].
4.1.2.5. Vitamin C
4.5. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine Zufuhr Vitamin-C-haltiger Nahrung ist möglicherweise förderlich zur Reduktion
des Pankreaskarzinomrisikos.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 3, Literatur: [4]
[20], mehrheitliche Zustimmung
Hintergrund
Zwei Fallkontrollstudien deuten auf einen protektiven Zusammenhang zwischen höherer
Vitamin-C-Zufuhr aus der Nahrung und dem Pankreaskarzinom hin [4]
[20]. Die Empfehlungsstärke wird allerdings eingeschränkt durch Limitationen, die beide
Studien aufweisen. In der Arbeit von Lin et al. [20] sind Größen wie Alter und Rauchen unzureichend berücksichtigt und die Fallzahlen
klein. In der Studie von Ji et al. [4] konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen Vitamin-C-haltiger Nahrung und Pankreaskarzinomrisiko
nur bei Männern beschrieben werden.
4.1.2.6. Fettreduktion
4.6. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Fettreduktion in der Nahrung trägt nicht zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos
bei.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [4]
[7]
[21]
[22], Konsens
Hintergrund
In einer Kohortenstudie bei männlichen Rauchern war die erhöhte Zufuhr gesättigter
Fette mit einem erhöhten Pankreaskarzinomrisiko assoziiert [21]. Dieses Ergebnis ist konsistent mit einer ökologischen Untersuchung [22]. Jedoch wurde in anderen Kohortenstudien kein Zusammenhang [7] bzw. in einer asiatischen Population sogar ein inverser Zusammenhang beschrieben
[4].
4.1.2.7. Cholesterin
4.7. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine cholesterinarme Ernährung trägt nicht zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos
bei.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [9]
[20], starker Konsens
Hintergrund
In einer Fallkontrollstudie fand sich ein erhöhtes Pankreaskarzinomrisiko in der Gruppe
mit hoher Cholesterinzufuhr [20], jedoch konnte diese Beobachtung in einer Kohortenstudie nicht bestätigt werden
[9].
4.1.2.8. Rotes Fleisch
4.8. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine Reduktion der Aufnahme von rotem Fleisch trägt nicht zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos
bei.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [4]
[7]
[9]
[23], starker Konsens
Hintergrund
Die Studienlage zu dieser Thematik ist widersprüchlich. In einer Kohortenstudie war
der Verzehr von rotem Fleisch mit einem erhöhten Pankreaskarzinomrisiko assoziiert
[7]. Allerdings blieb unklar, ob das rote Fleisch selbst oder die Zubereitungsart des
Fleisches für diese Risikoassoziation verantwortlich sind [23]. In zwei anderen Studien, davon eine Kohortenstudie von Michaud et al. [9], konnte kein Zusammenhang zwischen der Zufuhr von rotem Fleisch und dem Pankreaskarzinomrisiko
gefunden werden [4]. Somit muss angenommen werden, dass die von Nothlings [7] beschriebene positive Assoziation am ehesten durch die Zubereitungsart und weniger
wahrscheinlich durch Genuss des roten Fleisches selbst verursacht war. Dies führt
zu der Gesamtbewertung, dass die Reduktion der Aufnahme von rotem Fleisch nicht mit
einer Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos assoziiert ist.
4.1.2.9. Weißes Fleisch
4.9. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Ein Zusammenhang zwischen bevorzugter Aufnahme von weißem Fleisch und Reduktion des
Pankreaskarzinomrisikos kann nicht beschrieben werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [7]
[23], starker Konsens
Hintergrund
Zu dieser Thematik liegen zwei Studien vor, die beide keine Assoziation für den Verzehr
von weißem Fleisch und dem Pankreaskarzinomrisiko gefunden haben [7]
[23].
4.1.2.10. Geräucherte/gegrillte Speisen
4.10. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Der Verzehr geräucherter/gegrillter Speisen kann mit einem erhöhten Risiko für ein
Pankreaskarzinom assoziiert sein.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 3, Literatur: [23]
[24]
[25], mehrheitliche Zustimmung
Hintergrund
Drei Studien zeigen, dass der Verzehr geräucherter/gegrillter Speisen mit einem erhöhten
Pankreaskarzinomrisiko verbunden ist, allerdings handelt es sich bei allen drei Studien
lediglich um Fallkontrollstudien [23]
[24]
[25], sodass nur eine Evidenzstärke von 3b ausgesprochen werden kann.
4.1.2.11. Fisch
4.11. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine vermehrte Aufnahme von Fisch zur Senkung des Pankreaskarzinomrisikos sollte nicht
empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [5]
[7]
[9]
[26], Konsens
Hintergrund
In zwei Kohortenstudien [7]
[9] wurde kein Zusammenhang zwischen Fischkonsum und Pankreaskarzinomrisiko gefunden.
In dieser Hinsicht sind zwei Fallkontrollstudien, die einen protektiven Effekt berichteten,
von nachgeordneter Bedeutung [5]
[26].
4.1.2.12. Zuckerzufuhr
4.12. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine allgemeine Empfehlung zur Reduktion der Zuckerzufuhr kann nicht ausgesprochen
werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [25]
[27]
[28]
[29], Konsens
Hintergrund
Es gibt Hinweise, dass der Zuckerkonsum mit einem erhöhten Risiko des Pankreaskarzinoms
assoziiert ist [25]
[27]
[28]. Ein möglicher statistisch signifikanter Zusammenhang wurde jedoch nur für Frauen
berichtet [29].
4.1.2.13. Milch
4.13. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine erhöhte Aufnahme von Milch und Milchprodukten führt nicht zu einer Reduktion
des Pankreaskarzinomrisikos.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [7]
[12], Konsens
Hintergrund
Ein Zusammenhang zwischen Milch- bzw. Käsekonsum und dem Risiko für ein Pankreaskarzinom
konnte ausgeschlossen werden [7]. Allerdings wurde eine protektive Wirkung hinsichtlich des Pankreaskarzinomrisikos
für fermentierte Milchprodukte beschrieben [12]. Da diese Daten aber nur für bestimmte Milchprodukte und nicht insgesamt für Milch
und alle Milchprodukte zutreffen, kann keine generelle Empfehlung für diese Gruppe
von Nahrungsmitteln ausgesprochen werden. Die protektive Wirkung von fermentierten
Milchprodukten ist bislang nur durch eine Einzelstudie belegt.
4.1.2.14. Alkohol
4.14. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Der Verzicht auf exzessiven Alkoholkonsum kann zur Verringerung des Pankreaskarzinomrisikos
empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 3, Literatur: [30]
[31]
[32]
[33]
[34]
[35], starker Konsens
Hintergrund
In zahlreichen Studien wurde kein Zusammenhang zwischen moderatem Alkoholkonsum und
Pankreaskarzinomrisiko festgestellt [30]
[31]
[32]
[33]. Allerdings weisen einzelne Studien darauf hin, dass sehr hoher Alkoholkonsum bzw.
Binge drinking mit einem erhöhten Pankreaskarzinomrisiko assoziiert sein kann [33]
[34]
[35]. Daraus resultiert die Empfehlung, dass der Alkoholkonsum auf ein moderates Maß
beschränkt werden sollte, zumal ein erhöhter Alkoholkonsum auch im Zusammenhang mit
der Pathogenese anderer Krebserkrankungen diskutiert wird und chronische Pankreas-
und Lebererkrankungen zur Folge haben kann.
4.1.2.15. Kaffee
4.15. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Ein allgemeiner Verzicht auf Kaffee kann nicht empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [30]
[31]
[36]
[37]
[38]
[39]
[40]
[41], Konsens
Hintergrund
In einigen Fallkontrollstudien war hoher Kaffeekonsum (mehr als drei Tassen pro Tag)
mit einer Pankreaskarzinomrisikoerhöhung assoziiert [36]
[37]
[38]. Dies konnte mit zwei Ausnahmen [39]
[40] in mehreren anderen Kohortenstudien nicht bestätigt werden [30]
[31]
[41].
4.1.2.16. Tee
4.16. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Die Förderung des Teekonsums zur Senkung des Pankreaskarzinomrisikos kann nicht empfohlen
werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [4]
[39]
[42]
[43], Konsens
Hintergrund
Generell besteht zwischen Teekonsum und Pankreaskarzinomrisiko kein Zusammenhang [39]
[42]. Möglicherweise hat der Konsum grünen Tees eine protektive Wirkung hinsichtlich
der Pankreaskarzinomentstehung [4]. Dagegen fand sich in einer Kohortenstudie, die in Japan durchgeführt wurde, kein
derartiger Zusammenhang [43], wobei diese Daten möglicherweise nur beschränkt auf Europa übertragbar sind.
4.1.3. Lebensgewohnheiten
4.17 Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos sind Empfehlungen zu Lebensgewohnheiten
indiziert.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [44]
[45]
[46], Konsens
Hintergrund
Ergebnisse aus Familienstudien zeigen, dass neben einer genetischen Komponente auch
bestimmte Lebensgewohnheiten mit dem Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken,
assoziiert sind [44]
[45]. Insbesondere Rauchen und Übergewicht sind als Risikofaktoren für das Pankreaskarzinom
gut belegt [46], worauf im folgenden näher eingegangen wird.
4.18. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Adipositas ist mit einem erhöhten Pankreaskarzinomrisiko assoziiert, deshalb wird
eine Vermeidung von Übergewicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 2a, Literatur: [47]
[48]
[49]
[50]
[51]
[52]
[53], starker Konsens
Hintergrund
In einer Metaanalyse [47] sowie in fünf Kohortenstudien [48]
[49]
[50]
[51]
[52] und einer Fallkontrollstudie [53] fand sich in verschiedenen Populationen mit Adipositas (BMI > 30) ein erhöhtes Pankreaskarzinomrisiko.
Insofern ist hier von einem eindeutigen Zusammenhang auszugehen.
4.19. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine allgemeine Empfehlung zur Förderung der Bewegung vor dem Hintergrund der Gewichtsregulierung
kann gegeben werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 2b, Literatur: [48]
[49]
[52]
[54]
[55], Konsens
Hintergrund
Die Ergebnisse aus Kohortenstudien [48]
[52]
[54] und einer Fallkontrollstudie [55] deuten auf eine protektive Wirkung von körperlicher Bewegung auf das Pankreaskarzinomrisiko
hin. Übergewichtige Personen scheinen von körperlicher Bewegung besonders zu profitieren
[48]. Es können jedoch keine differenzierten Empfehlungen zur Bewegungsförderung ausgesprochen
werden, da auch widersprüchliche Ergebnisse gefunden wurden [49], und nicht alle Beobachtungen und Zusammenhänge signifikant [52] bzw. konsistent [48] waren.
4.20. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Die Vermeidung von Tabakkonsum wird zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos empfohlen.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 2b, Literatur: [40]
[51]
[56]
[57]
[58]
[59]
[60]
[61]
[62]
[63]
[64], starker Konsens
Hintergrund
Tabakkonsum in Form von Zigaretten- oder Zigarrenrauchen verdoppelt das Risiko für
das Pankreaskarzinom. Dieser Zusammenhang ist konsistent durch Kohortenstudien [40]
[51]
[56]
[57]
[58] und Fallkontrollstudien [59]
[60] belegt. Individuelle genetische Faktoren scheinen den Grad der Assoziationen zu
beeinflussen [61]
[62]
[63]. Selbst zwischen Passivrauchen und Pankreaskarzinomrisiko wurde ein Zusammenhang
gefunden [64].
4.1.4. Berufsbedingte Risikofaktoren
4.21. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Der Kontakt mit Pestiziden, Herbiziden und Fungiziden könnte möglicherweise das Pankreaskarzinomrisiko
erhöhen. Weitere potenzielle Risikofaktoren können chlorierte Kohlenwasserstoffe,
Chrom und Chromverbindungen, elektromagnetische Felder und Kraftstoffdämpfe sein.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 2b–3, Literatur: [65]
[66]
[67]
[68]
[69]
[70]
[71]
[72]
[73]
[74], Konsens
Hintergrund
Einige Berufs- und Arbeitsfelder scheinen mit einem geringfügig erhöhten Erkrankungsrisiko
assoziiert zu sein [65]
[66]
[67]. Besondere Risikofaktoren stellen möglicherweise die o. g. Chemikalien dar [68]
[69]
[70]
[71]
[72]
[73]
[74].
4.2. Medikamentöse Prophylaxe
4.22. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine medikamentöse Prophylaxe zur Verminderung des Pankreaskarzinomrisikos ist derzeit
nicht bekannt.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2a, Literatur: [75]
[76]
[77]
[78]
[79], Konsens
Hintergrund
Weder die Supplementierung von Antioxidanzien [75]
[76] noch die Einnahme von nichtsteroidalen Antirheumatika [77]
[78]
[79] führt zu einer Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos.
4.3. Screening bei asymptomatischer Bevölkerung
4.23. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Ein Screening asyptomatischer Personen mit CA19 – 9 zur Frühdiagnose sollte nicht
durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Literatur: [80]
[81], starker Konsens
Hintergrund
Zwei Studien mit hohen Fallzahlen zeigen, dass aufgrund des sehr niedrigen positiven
prädiktiven Wertes von CA19 – 9 ein Screening der asymptomatischen Personen nicht
gerechtfertigt ist [80]
[81].
4.24. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Molekularbiologische Screeningmethoden wie z. B. die Mutationsanalyse zum Screening
der asymptomatischen Normalbevölkerung können derzeit nicht empfohlen werden.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 5, starker Konsens
Hintergrund
Es existiert derzeit keine wissenschaftliche Evidenz, die das Screening der asymptomatischen
Normalbevölkerung mit molekularbiologischen Untersuchungsverfahren rechtfertigt.
4.25. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Bildgebende Screeninguntersuchungen der asymptomatischen Normalbevölkerung können
derzeit nicht empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 3b, Literatur: [80], starker Konsens
Hintergrund
Es existiert derzeit keine wissenschaftliche Evidenz, die das Screening der asymptomatischen
Normalbevölkerung mit bildgebenden Untersuchungsverfahren rechtfertigt [80].
4.4. Risikogruppen – Identifikation und Überwachung
4.4.1. Sporadisches Pankreaskarzinom in der Familie (sporadic pancreatic cancer kindred:
SPC)
4.26. Statement (2006)
Verwandte ersten Grades von Patienten mit Pankreaskarzinom haben ein im Vergleich
zur Normalbevölkerung erhöhtes Risiko, ebenfalls an einem Pankreaskarzinom zu erkranken.
Level of Evidence 2b, Literatur: [82]
[83], Konsens
Hintergrund
Für Verwandte ersten Grades eines Patienten mit Pankreaskarzinom ist das Risiko um
das 2-fache erhöht. Ist das Erkrankungsalter des Patienten unter 60 Jahre, so erhöht
sich das Risiko auf das 3-fache [82]
[83]. Verwandte 2. und 3. Grades eignen sich nicht als Indexpatienten zur Definition
eines individuell erhöhten Pankreaskarzinomrisikos. Tritt in einer Familie bei zwei
oder mehr erstgradig Verwandten ein Pankreaskarzinom auf, so erfüllt diese Familie
die derzeit gültigen Kriterien für das „Familiäre Pankreaskarzinom“ und zählt somit
nicht zur Gruppe der sporadischen Pankreaskarzinome.
4.27. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Eine Empfehlung zur Primärprävention von Angehörigen eines Patienten mit Pankreaskarzinom,
abweichend zu den Empfehlungen zur Primärprävention der Normalbevölkerung, kann nicht
gegeben werden.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, starker Konsens
Hintergrund
Generell können die für die Normalbevölkerung genannten Empfehlungen auch für die
Angehörigen eines Pankreaskarzinompatienten angewendet werden. Es existiert derzeit
keine wissenschaftliche Evidenz für den Nutzen von davon abweichenden Maßnahmen.
4.4.2. Familiäres Pankreaskarzinom (familial pancreatic cancer kindred: FPC)
Ein erhöhtes Pankreaskarzinomrisiko wurde in einer Reihe von hereditären Syndromen
beobachtet, bei denen das Pankreaskarzinom nicht zu den führenden klinisch/phänotypischen
Ausprägungen gezählt wird (siehe unten). Von diesen Syndromen wird heute das familiäre
Pankreaskarzinom (FPC) abgegrenzt. Ein FPC wird immer dann angenommen, wenn in einer
Familie mindestens zwei erstgradig Verwandte (unabhängig vom Alter der Erkrankten)
an einem Pankreaskarzinom erkrankt sind, ohne dass die Familie die klinischen bzw.
familienanamnestischen Kriterien eines anderen erblichen Syndroms (s. u.) erfüllt.
FPC-Tumore lassen sich histologisch nicht von sporadischen Tumoren unterscheiden.
Eine prospektive Studie aus Deutschland konnte zeigen, dass zwischen 1 – 3 % aller
Pankreaskarzinompatienten die FPC-Kriterien erfüllen. Das FPC ist damit ähnlich häufig
wie andere erbliche Tumorerkrankungen [84]. Das mittlere FPC-Erkrankungsalter unterscheidet sich nicht signifikant vom Alter
der sporadischen Fälle (± 62. Lebensjahre). Allerdings scheinen erste Daten darauf
hinzuweisen, dass Kinder von FPC-Patienten möglicherweise bis zu 10 Jahre früher am
Pankreaskarzinom erkranken können (Antizipation) [85]. Wie bei allen erblichen Erkrankungen sollte auch Angehörigen von FPC-Familien eine
genetische Beratung empfohlen werden. Ein spezifischer Gendefekt für das FPC konnte
nur in einer kleinen Subgruppe (ca. 10 %) der FPC-Familien nachgewiesen werden, weshalb
eine prädiktive Gendiagnostik derzeit ebenfalls außerhalb von Studien nicht empfohlen
werden kann.
4.28. Statement (2006)
Familienangehörige mit mindestens zwei erstgradig Verwandten (unabhängig vom Alter
der Erkrankten), die an einem Pankreaskarzinom erkrankt sind, haben ein im Vergleich
zur Normalbevölkerung deutlich erhöhtes Risiko, ebenfalls an einem Pankreaskarzinom
zu erkranken.
Level of Evidence 2b, Literatur: [86], Konsens
Hintergrund
Das Risiko eines erstgradig Verwandten, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, ist
bei zwei Erkrankten in der Familie 18-fach und kann auf das 57-fache ansteigen, wenn
drei und mehr Familienmitglieder an einem Pankreaskarzinom erkrankt sind. Diese Zahlen
basieren jedoch nur auf einer prospektiven Studie und müssen daher noch zurückhaltend
interpretiert werden [86].
4.29. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine Empfehlung zur Primärprävention von Familienangehörigen einer FPC-Familie, abweichend
zu den Empfehlungen zur Primärprävention der Normalbevölkerung, kann nicht gegeben
werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 3, Literatur: [87]
[88]
[89], Konsens
Hintergrund
Generell können die für die Normalbevölkerung genannten Empfehlungen auch für die
Angehörigen eines Pankreaskarzinompatienten angewendet werden. Es existiert derzeit
keine wissenschaftliche Evidenz für den Nutzen von davon abweichenden Maßnahmen. In
jüngerer Zeit wurden Daten zu ersten bildgebenden Screeninguntersuchungen in Risikofamilien
publiziert [87]
[88]
[89]. Deren Bestätigung in unabhängigen Untersuchungen steht jedoch noch aus. Die aktuelle
Datenlage erlaubt daher aufgrund des erheblichen Risikos falsch positiver Befunde
keine generelle Empfehlung von Screeninguntersuchungen wie z. B. Endosonografie, ERCP
oder MRCP für diese Risikogruppe außerhalb von kontrollierten Studien.
4.4.3. Weitere Erkrankungen/Syndrome, die mit einem erhöhten Pankreaskarzinomrisko
assoziiert sind
4.30. Statement (2006)
Patienten mit Peutz-Jeghers-Syndrom haben ein 36 – 42 %iges Lebenszeitrisiko, an einem
Pankreaskarzinom zu erkranken.
Level of Evidence 2a, Literatur: [90]
[91], starker Konsens
Hintergrund
Zwei Untersuchungen belegen das deutliche erhöhte Pankreaskarzinomrisiko bei Patienten
mit Peutz-Jeghers-Syndrom [90]
[91].
4.31. Statement (2006)
Patienten mit FAMMM-Syndrom (inkl. Pankreas-Karzinom-Melanom-Syndrom) haben ein bis
zu 17 %iges Lebenszeitrisiko an einem Pankreaskarzinom zu erkranken.
Level of Evidence 2b, Literatur: [84]
[92]
[93]
[94], starker Konsens
Hintergrund
Eine Reihe von Untersuchungen in FAMMM bzw. Familien mit Pankreas-Karzinom-Melanom-Syndrom
belegen das deutlich erhöhte Pankreaskarzinomrisiko [84]
[92]
[93]
[94].
4.32. Statement (2006)
Patienten und Angehörige von Patienten mit hereditärem Mamma- und Ovarialkarzinom
haben ein erhöhtes Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken.
Level of Evidence 2a, Literatur: [95]
[96]
[97], Konsens
Hintergrund
Es liegen nur wenige systematische Untersuchungen zum Pankreaskarzinomrisiko in Familien
mit hereditärem Mamma- und Ovarialkarzinom vor. Diese beziehen sich in der Regel auf
Familien mit bekannten Keimbahnmutationen in den Genen BRCA1 und 2. In diesen Familien
scheint das Pankreaskarzinomrisiko um das 2- bis 6-fache gesteigert zu sein [95]
[96]
[97].
4.33. Statement (2006)
Patienten und Angehörige von Patienten mit HNPCC haben möglicherweise ein erhöhtes
Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken.
Level of Evidence 3, Literatur: [98]
[99], Konsens
Hintergrund
Die Datenlage ist hier sehr spärlich und weist auf eine mögliche Risikoerhöhung hin
[98]
[99].
4.34. Statement (2006)
Patienten und Angehörige von Patienten mit Ataxia Teleangiektatika haben kein erhöhtes
Pankreaskarzinomrisiko.
Level of Evidence 3, Literatur: [100], Konsens
Hintergrund
Die Datenlage zum Pankreaskarzinomrisiko bei Ataxia Teleangiekatika ist aufgrund der
geringen Fallzahl nur schwer beurteilbar. Eine Erhöhung des Pankreaskarzinomrisikos
scheint nicht gegeben zu sein [100].
4.35. Statement (2006)
Patienten mit FAP und deren Angehörige haben ein erhöhtes Pankreaskarzinomrisiko.
Level of Evidence 3, Literatur: [101], Konsens
Hintergrund
In einer Studie wird ein erhöhtes relatives Risiko von 4,5 für ein Pankreaskarzinom
gefunden [101].
4.36. Statement (2006)
Patienten mit zystischer Fibrose haben wahrscheinlich kein erhöhtes Pankreaskarzinomrisiko.
Level of Evidence 3, Konsens
Hintergrund
Es gibt dazu in der Literatur keine konkreten Angaben.
4.37. Statement (2006)
Patienten mit Li-Fraumeni-Syndrom und deren Angehörige haben möglicherweise auch ein
erhöhtes Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken.
Level of Evidence 4, Literatur: [98], Konsens
Hintergrund
Die Datenlage dazu ist sehr spärlich, weitere Untersuchungen sind erforderlich [98].
4.4.4. Andere Erkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für ein Pankreaskarzinom
einhergehen können
4.4.4.1. von-Hippel-Lindau-Syndrom, Fanconi-Anämie, Neurofibromatose
4.38. Statement (2006)
Patienten mit von-Hippel-Lindau-Syndrom und Fanconi-Anämie haben möglicherweise ein
erhöhtes Risiko für ein Pankreaskarzinom, während Patienten mit Neurofibromatose kein
erhöhtes Risiko aufweisen.
Level of Evidence 4, Literatur: [98]
[102]
Hintergrund
In einer Studie fand sich eine Assoziation von Pankreaskarzinom mit von-Hippel-Lindau-Syndrom
[98]. Bei Patienten mit Pankreaskarzinom wurden ferner Mutationen in den Genen FANCC
und FANCG nachgewiesen. Ein Verlust der Heterozygotie wurde im resezierten Tumor gefunden.
Aus diesen Daten wurde geschlossen, dass Mutationen im FANCC-Gen, wie sie bei Fanconi-Anämie
vorkommen, für ein Pankreaskarzinom prädisponieren können. Das relative Risiko und
das Lebenszeitrisiko sind nicht bekannt [102].
4.39. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Generell können die für die Normalbevölkerung genannten Empfehlungen zur Pankreaskarzinomrisikoreduktion
auch auf die Angehörigen der oben genannten Pankreaskarzinompatienten mit hereditären
Erkrankungen angewendet werden. Es existiert derzeit keine wissenschaftliche Evidenz
für den Nutzen von davon abweichenden Maßnahmen (s. auch FPC). Diese Empfehlungen
gelten ausdrücklich nur für das Pankreaskarzinomrisiko und berühren anders lautende
Empfehlungen zu Screening-/Überwachungsuntersuchungen der jeweiligen erblichen Erkrankung
nicht.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 4, Konsens
4.4.4.2. Patienten mit hereditärer Pankreatitis
4.40. Statement (2006)
Patienten mit hereditärer Pankreatitis haben ein deutlich erhöhtes Risiko für ein
Pankreaskarzinom.
Level of Evidence 2b, Literatur: [103]
[104], starker Konsens
Hintergrund
Das kumulative Risiko, ein Pankreaskarzinom bis zum 70. Lebensjahr zu entwickeln,
liegt in dieser Gruppe zwischen 40 und 44 % [103]
[104].
4.41. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Bildgebende Untersuchungen können zur Überwachung von Patienten mit hereditärer Pankreatitis
derzeit nicht empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 3b, Literatur: [87]
[88]
[89]
[105], Konsens
Hintergrund
Ein prospektives Screening von Risikofamilien wurde an zwei Institutionen (Johns Hopkins
Medical Institution und Universität Seattle) durchgeführt. Das Johns Hopkins empfiehlt
ein jährliches, das Seattle Programm ein Screening alle zwei bis drei Jahre. Bei asymptomatischen
Personen wurden für eine chronische Pankreatitis typische Läsionen und überzufällig
häufig IPMNs in der Endosonografie und ERCP gefunden. Die Wertigkeit dieser Befunde
ist bisher unklar. Ein derartiges Überwachungsprogramm sollte daher nur unter Studienbedingungen
durchgeführt werden [87]
[88]
[89]
[105].
4.4.4.3. Chronische Pankreatitis
4.42. Statement (2006)
Patienten mit langjähriger chronischer Pankreatitis haben ein erhöhtes Risiko für
die Entwicklung eines Pankreaskarzinoms.
Level of Evidence 2b, Literatur: [106]
[107]
[108]
[109]
[110], starker Konsens
Hintergrund
Die Angaben über das relative Risiko streuen weit und reichen von 2,3 bis 18,5. Die
kumulative Inzidenz wird mit 1,1 % nach 5 Jahren, bei 1,8 % nach 10 Jahren und bei
4 % nach 20 Jahren angegeben [106]
[107]
[108]
[109]
[110].
4.4.4.4. Diabetes mellitus Typ 2
4.43. Statement (2006)
Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 weisen ein erhöhtes Risiko für ein Pankreaskarzinom
auf.
Level of Evidence 2b, Literatur: [51]
[111]
[112]
[113]
[114]
[115]
[116]
[117]
[118]
[119]
[120]
[121], Konsens
Hintergrund
Etwa 1 % der Diabetiker im Alter von 50 Jahren oder jünger entwickelt in den folgenden
3 Jahren ein Pankreaskarzinom. Das entspricht einem etwa 8-fach erhöhten Risiko [121]. Weitere Studien zeigen ein geringer erhöhtes Risiko auf [51]
[113]
[114]
[115]
[116]
[117]
[118]
[119]
[120]. Es muss berücksichtigt werden, dass Diabetes ursächlich durch ein Pankreaskarzinom
bedingt sein kann [111]
[112].
4.44. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Die genetische Beratung bei Patienten mit genetischen Syndromen und ihren Angehörigen
erfolgt entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer.
Empfehlungsgrad A*, Konsens
5. Diagnostik
5.1. Diagnostik bei neu aufgetretenen Symptomen
5.1. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Neu aufgetretene Oberbauch- und Rückenschmerzen sollten diagnostische Untersuchungen
auslösen, die die Diagnose eines Pankreaskarzinoms erlauben.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 3, starker Konsens
Hintergrund
Prinzipiell ist bei neu aufgetretenen Oberbauch- und Rückenschmerzen, die durch eine
Pankreatitis bzw. ein Pankreaskarzinom ausgelöst sein könnten, eine weitere Diagnostik
erforderlich. Es existiert keine Literatur, die beantwortet, welche Symptome alleine
und in welcher Kombination und ab welchem Alter an ein Pankreaskarzinom denken lassen
sollten. Welche Diagnostik alleine oder in Kombination zum Ausschluss eines Pankreastumors
ausreichend ist, wird ebenfalls durch Literatur nicht belegt. Neu aufgetretene, nicht
durch Veränderungen am Bewegungsapparat erklärbare, alleinige Rückenschmerzen sollten
jedoch keine diagnostischen Untersuchungen für ein Pankreaskarzinom auslösen. [Tab. 11] stellt einen Vorschlag für ein alters- und verdachtsleveladaptiertes Vorgehen dar,
der auf Expertenmeinung basiert.
Tab. 11
Alters- und verdachtsleveladaptiertes diagnostisches Vorgehen bei neu aufgetretenen
Oberbauch- und Rückenschmerzen.
Verdachtslevel
|
Alter (Jahre)
|
Symptome
|
Vorgehen
|
niedrig
|
< 50
|
nur Schmerz[1]
|
Sonografie bei Symptompersistenz
|
mittel
|
< 50
|
Schmerz plus[2]
|
Sonografie, ggf. CT
|
> 50
|
nur Schmerz1
|
Sonografie, ggf. CT
|
Schmerz plus2
|
Sonografie, ggf. CT
|
hoch
|
> 50
|
Schmerz plus2
|
Sonografie, ggf.CT/Endosonografie
|
1 Neu aufgetretene Schmerzen, die lokalisiert/gürtelförmig in den Rücken ausstrahlen
und nachts wahrnehmbar sind, bedürfen altersunabhängig individuell einer weiteren
Abklärung. Bei hohem Verdachtslevel ggf. auch bei negativer Sonografie komplementär
CT oder Endosonografie einsetzen.
2 Schmerz plus andere Symptome (Inappetenz, Gewichtsverlust, Schwäche).
5.2. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Ein neu aufgetretener oder bestehender Diabetes mellitus Typ 2 bei fehlenden weiteren
Symptomen im Sinne eines Pankreaskarzinoms sollte keine diagnostischen Untersuchungen
für ein Pankreaskarzinom auslösen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [114]
[117]
[121], Konsens
Hintergrund
Nach aktueller Studienlage besteht ein nur mäßiger kausaler Zusammenhang zwischen
Diabetes mellitus Typ 2 und Pankreaskarzinom [114]
[117]
[121]. Dies und die aktuell geringen Möglichkeiten zur Frühdiagnostik eines Pankreaskarzinoms
lassen diagnostische Untersuchungen für ein Pankreaskarzinom bei Patienten mit Diabetes
mellitus Typ 2 ohne weitere Symptome aktuell als nicht sinnvoll erscheinen.
5.3. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Ein neu aufgetretener schmerzloser Ikterus sollte diagnostische Untersuchungen für
ein Pankreaskarzinom auslösen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [122]
[123]
[124], starker Konsens
Hintergrund
Pankreas- oder Gallengangskarzinome sind mit 20 % die häufigste Ursache für einen
neu aufgetretenen Ikterus bei Patienten in der zweiten Lebenshälfte (> 60 Jahre) [122]
[123]
[124].
5.4. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine akute Pankreatitis unklarer Ätiologie sollte in bestimmten Fällen (Patienten
> 50 Jahre mit erstmaliger „idiopathischer“ Pankreatitis) zusätzliche Maßnahmen zur
Diagnose eines Pankreaskarzinoms auslösen.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 4, Literatur: [123]
[125]
[126], Konsens
Hintergrund
Die Pankreaskarzinominzidenz bei der akuten Pankreatitis und noch mehr bei einem akuten
Schub einer chronischen Pankreatitis scheint erhöht zu sein, überschreitet jedoch
nicht 1 – 2 % aller Fälle von Pankreaskarzinomen bzw. maximal 5 % bei den idiopathischen
Formen. Es gibt nur wenige systematische Untersuchungen zu dieser Thematik, insbesondere
bei den idiopathischen Formen. Die Daten für die Endosonografie in diesem Kontext
sind gut dokumentiert. Deswegen wird primär ein endoskopischer Ultraschall empfohlen,
der im symptomfreien Intervall nach der akuten Pankreatitis durchgeführt werden sollte.
Alternativ kommt eine MD-CT Untersuchung infrage. Eine Gangabklärung erscheint bei
negativem endoskopischem Ultraschall überlegenswert, wobei nur Daten für die ERCP
vorliegen, bei der das Risiko einer post-ERCP Pankreatitis besteht. Im Analogieschluss
kann die Durchführung einer MRCP empfohlen werden [125]
[126].
CA 19 – 9 Bestimmungen sollten zur Diagnose eines Pankreaskarzinoms prinzipiell nicht
durchgeführt werden. Es wird auch kein Algorithmus bzw. kein diagnostisches Verfahren
empfohlen, mit dem ein erhöhter CA 19 – 9 Wert abgeklärt werden sollte. Obgleich Pankreaskarzinome
auch vor dem 50. Lebensjahr auftreten können, zeigen die altersabhängigen Inzidenzkurven
einen Anstieg erst ab dem 50. Lebensjahr [123]. Daher sollten die oben genannten diagnostischen Untersuchungen erst ab einem Alter
von 50 Jahren durchgeführt werden
5.2. Bildgebende Verfahren zur Primärdiagnostik
5.5. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Zur Klärung eines Tumorverdachtes sind unterschiedliche Verfahren geeignet wie Sonografie,
Endosonografie, Multidetektor-CT, MRT mit MRCP oder ERCP.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [127]
[128], Konsens
Hintergrund
Die o. g. Verfahren sind unterschiedlich verfügbar und damit nicht in einen für jede
Situation definierten Algorithmus einsetzbar. Es bestand Einigkeit darüber, dass prinzipiell
zunächst eine Oberbauchsonografie erfolgen sollte, die bereits die Verdachtsdiagnose
eines Pankreaskarzinoms und ggf. auch die Metastasendiagnose ermöglicht. Alle weiteren
Verfahren ermöglichen ebenfalls den Nachweis eines Pankreaskarzinoms, wobei die ERCP
allein zur Diagnose eines duktalen Pankreaskarzinoms nicht geeignet ist, da sie lediglich
Gangveränderungen nachweist und nicht die Raumforderung selbst zur Darstellung bringt
[127]
[128].
Die Computertomografie sollte als Multidetektorcomputertomografie mit einem zumindest biphasischen Kontrastmittelprotokoll
durchgeführt werden (Pankreasparenchymphase und portalvenöse Phase). Die Schichtdicke
sollte ≤ 3 mm betragen. Die MRT/MRCP sollte mit einer Feldstärke von mindestens 1,5
Tesla und Standardwichtungen (T1 und T2 inkl. MRCP) durchgeführt werden. Die Schichtdicke
sollte 5 – 7 mm betragen. Der endoskopische Ultraschall kann sowohl mit mechanischen
Radialscannern als auch mit elektronischen Endosonografiegeräten durchgeführt werden,
wobei die publizierte Evidenz auf Arbeiten mit mechanischen Radialscannern beruht.
Auch wenn die elektronischen Endosonografiegeräte vermutlich eine bessere Ortsauflösung
erreichen, ist nicht untersucht, ob mit diesen Geräten ein Karzinomnachweis mit höherer
Sensitivität möglich ist.
5.6. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Diagnostische Verfahren der ersten Wahl zur Detektion des Pankreaskarzinoms sind die
Oberbauchsonografie, die Endosonografie, die Multidetektor-CT-Untersuchung sowie die
MRT in Kombination mit der MRCP.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Konsens
Hintergrund
Nach Literatur sind die beiden sensitivsten Verfahren zur Detektion des Pankreaskarzinoms
die Multidetektor-CT und das MRT in Kombination mit der MRCP. In der Hand erfahrener
Untersucher erreicht die Endosonografie zum Teil sogar eine noch höhere Sensitivität.
Eine eindeutige Wertung für oder gegen eines der Verfahren kann auch hier nicht vorgenommen
werden. Es sollte jenes Verfahren eingesetzt werden, mit dem in einer gegebenen Einrichtung
die größte Expertise besteht. Ggf. müssen die Verfahren auch komplementär eingesetzt
werden.
5.3. Histologie, Zytologie und Labordiagnostik
5.3.1. Zytologische Diagnostik
5.7. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Eine Bürstenzytologie aus dem Gallengang hat bei V. a. ein Pankreaskarzinom eine zu
niedrige Sensitivität. Es wird auch nicht empfohlen, aus dem Pankreasgang Bürstenzytologien
zum Nachweis eines Pankreaskarzinoms zu entnehmen. Deswegen ist eine ERCP zur Gewebediagnostik
des Pankreaskarzinoms nicht indiziert.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, Konsens
Hintergrund
Die Literatur erlaubt keine adäquate Aussage zu der o. g. Fragestellung. Die Bürstenverfahren
im Pankreas-, aber auch im Gallengangssystem sind risikobehaftet und nicht zielführend.
5.3.2. Laboruntersuchungen
5.8. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Bei Nachweis einer Pankreasraumforderung sollte eine CA 19 – 9 Untersuchung durchgeführt
werden.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 2a, Literatur: [129]
[130]
[131]
[132], mehrheitliche Zustimmung
Hintergrund
Die laborchemische Bestimmung von CA 19 – 9 kann in Einzelfällen zur Differenzialdiagnostik
zum Einsatz kommen. Bei potenzieller Resektabilität in der Bildgebung kann ein sehr
hoher präoperativer CA 19 – 9 Wert Anlass geben, eine Staging-Laparoskopie durchzuführen,
da in solchen Fällen oft eine größere Tumorlast vorliegt, als in der Bildgebung vermutet,
z. B. eine disseminierte Tumoraussaat. Bisher existieren aber keine Kosten-Nutzen-Analysen,
die die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung belegen [129]
[130]
[131]
[132].
5.3.3. Gewebediagnostik: Vorgehen bei Raumforderungen im Pankreas
5.9. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Bei Vorliegen einer potenziell resektablen, karzinomverdächtigen Raumforderung im
Pankreas sollte primär die Resektion erfolgen. Eine endosonografisch gesteuerte Biopsie
kann dann durchgeführt werden, wenn es differenzialdiagnostische Hinweise gibt, die
das Vorgehen ändern würden, wie z. B. Metastasenverdacht bei einem anderen Malignom
in der Vorgeschichte.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2, Literatur: [133]
[134]
[135], Konsens
Hintergrund
Die endosonografisch gestützte Feinnadelpunktion ist sensitiv und hochspezifisch zum
histologischen bzw. zum zytologischen Nachweis des Pankreaskarzinoms [133]
[134]
[135]. Sie ist jedoch in den allermeisten Fällen entbehrlich, da bei Operabilität auch
Raumforderungen unklarer Dignität operiert werden sollten. Eine bioptische Diagnosesicherung
einer Raumforderung im Pankreas bei potenziell resektablem Befund ist daher präoperativ
nicht notwendig.
5.10. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Sollte aufgrund differenzialdiagnostischer Erwägungen dennoch eine Biopsie durchgeführt
werden, so werden vorzugsweise solche Raumforderungen biopsiert, deren Punktion mit
dem geringsten Komplikationsrisiko behaftet ist.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, Konsens
5.11. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Vor der Durchführung einer spezifischen palliativen Therapie ist eine bioptische Diagnosesicherung
obligat, unabhängig davon, ob es sich um ein lokal fortgeschrittenes, inoperables
oder um ein metastasiertes Pankreaskarzinom handelt.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2a, Literatur: [136], starker Konsens
Hintergrund
Vor Durchführung einer palliativen Chemotherapie muss die Diagnose zytologisch oder
histologisch gesichert sein, um mögliche Fehlbehandlungen aufgrund anderer Differenzialdiagnosen
auszuschließen [136].
5.12. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Es wird die am besten und bei möglichst geringem Risiko zugängliche Läsion punktiert,
unabhängig davon, ob es sich um den Primärtumor oder eine Metastase handelt.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, starker Konsens
5.4. Präoperative Ausbreitungsdiagnostik
5.13. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Zur präoperativen Beurteilung der lokalen Tumorausdehnung bzw. zur Beurteilung der
Resektabilität sind die Multidetektor-Computertomografie und die Endosonografie zu
bevorzugen.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 1a, Literatur: [137], Konsens
Hintergrund
Die CT stellt das Standardverfahren zur Beurteilung der Größe des Primärtumors und
der lokalen Tumorausbreitung dar. Die Kombination von transabdominellem und endoskopischem
Ultraschall kann ähnliche diagnostische Informationen liefern, jedoch ist die bildliche
Dokumentation sonografischer Verfahren aus chirurgischer Sicht oft nicht ausreichend
und die sonografischen und endosonografischen Verfahren untersucherabhängig. Liegen
präoperativ bereits suffiziente Multidetektor-Computertomografie- oder Kernspintomografieuntersuchungen
vor, so kann auf weitere Verfahren verzichtet werden. Die Kernspintomografie wird
aufgrund ihrer höheren Kosten nur fakultativ zur primären Untersuchung der lokalen
Tumorausbreitung herangezogen [137].
5.14. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Zur Beurteilung der systemischen Tumorausbreitung ist die Abdomensonografie obligat.
Die abdominelle Multidetektor-Computertomografie ist dann obligat, wenn in der Abdomensonografie
keine systemische Metastasierung nachgewiesen wurde bzw. wenn in Studiensituationen
die Bildgebung nach RECIST-Kriterien (Response-Evaluation-Criteria In Solid Tumors)
erwünscht ist.
Eine Röntgen-Thorax-Untersuchung gehört obligat zum Tumorstaging.
Die MRT wird auch für die Untersuchung der systemischen Tumorausbreitung als fakultativ
gewertet, wie auch das Thorax-CT zur Staging-Untersuchung. Die Endosonografie, ERCP
und MRCP sowie Skelettszintigrafie werden nicht zum Tumorstaging herangezogen.
Die FDG-PET-Untersuchung hat ebenso wie die Mikrometastasendiagnostik aus Vollblut
aktuell keinen Stellenwert in der präoperativen Ausbreitungsdiagnostik.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 2b, Literatur: [138]
[139]
[140], Konsens
Hintergrund
Ein Vergleich der Literatur zum präoperativen Staging von Pankreaskarzinomen mittels
endoskopischem Ultraschall und Computertomografie ergab eine etwas höhere Sensitivität
für den endoskopischen Ultraschall. Allerdings zeigte sich beim Vergleich der Studien
eine hohe Heterogenität bezüglich Design, Qualität und Ergebnissen, sowie deutliche
methodische Schwächen [138]. Eine Literaturübersicht zum MRT ergab eine hohe Sensitivität und Spezifität für
die Detektion einer biliären Obstruktion, jedoch eine geringere Sensitivität bei der
Differenzierung zwischen benigner und maligner Ursache der Obstruktion [139]. Allerdings wurden für diese Studie nur bis einschließlich 2003 publizierte Arbeiten
berücksichtigt. Die PET-Untersuchung ist zu aufwändig und zu teuer, auch wenn vereinzelt
Äquipotenz zu anderen Untersuchungsmethoden dargestellt wurde. Der Stellenwert des
neuen PET-CT-Verfahrens muss in zukünftigen Studien evaluiert werden [140].
5.15. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Die Staging-Laparoskopie ist fakultativ einzusetzen.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 2b, Literatur: [141]
[142], Konsens
Hintergrund
Die Staging-Laparoskopie ist insbesondere dann interessant, wenn sich z. B. aufgrund
exzessiv erhöhter CA 19 – 9-Werte oder bei Aszites der V. a. eine peritoneale Aussaat
ergibt, ohne dass diese in der Bildgebung nachweisbar ist. In bis zu einem Drittel
der Patienten werden Befunde erhoben, die eine kurative Resektion ausschließen [141]
[142].
5.5. Zystische Prozesse
5.16. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Zur Differenzialdiagnostik zystischer Prozesse werden prinzipiell Oberbauchsonografie,
die Multidetektor-CT-Untersuchung, die MRT mit MRCP sowie die Endosonografie und die
ERCP angewandt.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 3, Konsens
Hintergrund
Keine der aufgeführten Methoden erlaubt eine eindeutige Diagnose. Allenfalls in Kombination
mit den unten genannten Verfahren lässt sich in Verbindung mit der jeweiligen klinischen
Konstellation eine belastbare Aussage machen.
5.17. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Wenn eine Zyste als abklärungsbedürftig angesehen wird, sollte eine endosonografisch
gesteuerte Punktion erfolgen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Konsens
5.18. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Aus dem Aspirat können die Tumormarker CA 19 – 9 und CEA gemessen sowie die Zytologie
durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 2a, Literatur: [143], Konsens
Hintergrund
Die angegebenen Untersuchungen beziehen sich jeweils nur auf eine Originalarbeit und
machen weitere prospektive multizentrische Untersuchungen notwendig, um die o. g.
Empfehlung zu validieren [143].
5.6. Therapieevaluation in der palliativen Situation
5.19. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Die Untersuchung des Tumoransprechens im Verlauf einer palliativen Chemotherapie sollte
prinzipiell mit der Oberbauchsonografie durchgeführt werden. Die Computertomografie
sollte nur dann eingesetzt werden, wenn dieses in Studiensituationen erforderlich
ist (RECIST-Kriterien) bzw. wenn die Oberbauchsonografie keine Aussage zum Verlauf
erlaubt.
Empfehlungsgrad D*, Konsens
6. Chirurgische Therapie (kurative Intention)
6. Chirurgische Therapie (kurative Intention)
6.1. Einleitung
Im Folgenden wird das chirurgische Vorgehen beim Pankreaskarzinom beschrieben. Hierbei
werden insbesondere die Kriterien für eine Resektabilität des Tumors in kurativer
Intention definiert. Neben dem perioperativen Management der Patienten wird vor allem
die chirurgische Technik, das chirurgisch-taktische Vorgehen bei unterschiedlichen
Tumorsituationen und Krankheitsstadien sowie die für die Bewertung der Prognose relevante
Aufarbeitung der Operationspräparate behandelt. Die sich aus der Literatur ergebenden
Daten sind auf die in Deutschland bestehenden Verhältnisse anwendbar und Grundlage
der angegebenen Evidenz- und Empfehlungsgrade der einzelnen Themenkomplexe.
6.1. Evidenzbasiertes Statement (2013)
Die chirurgische Therapie ist das einzige potenziell kurative Therapieverfahren beim
Pankreaskarzinom.
Level of Evidence 1b–, Literatur: [144], starker Konsens
6.2. Konsensbasiertes Statement (2013)
Eine ausschließliche Chemotherapie, Radiochemotherapie oder Strahlentherapie sollen
bei Patienten mit als resektabel eingeschätztem Pankreaskarzinom nicht durchgeführt
werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Die chirurgische Therapie ist die einzig potenziell kurative Therapieoption beim Pankreaskarzinom.
Durch alleinige Chemo- und/oder Strahlentherapie lässt sich bei diesem Tumor keine
Heilung erzielen. Eine randomisierte Studie zeigte die Unterlegenheit der Radiochemotherapie
im Vergleich zur Operation bei als resektabel eingestuftem lokal invasiven Pankreaskarzinom
[144]. Aufgrund einer Interimsanalyse, die einen Benefit der Operation gegenüber der Radiochemotherapie
beim medianen Gesamtüberleben zeigte (22,6 Mo., 95 %-KI 12,5 – 32,7 vs. 10,8 Mo.,
95 %-KI 8,8 – 12,7), wurde die Studie vorzeitig abgebrochen. Die Unterschiede im Hinblick
auf das mediane Gesamtüberleben und das 3-Jahres-Überleben waren dennoch statistisch
signifikant.
6.2. Präoperative chirurgische Diagnostik
6.3. Evidenzbasierte Empfehlung modifiziert (2013)
Die Staging-Laparoskopie kann bei als resektabel eingeschätzten Pankreaskarzinomen
fakultativ eingesetzt werden, insbesondere bei klinischem V. a. Peritonealkarzinose
oder bei Vorliegen von signifikantem Aszites.
Empfehlungsgrad 0, Level of Evidence 1b, Literatur: [141]
[142]
[145]
[146]
[147]
[148]
[149]
[150]
[151]
[152]
[153]
[154], starker Konsens
Hintergrund
In bis zu einem Drittel der Fälle werden bei der Staging-Laparoskopie Befunde erhoben,
die eine kurative Resektion ausschließen [141]
[142]
[145]
[146]
[147]
[148]
[149]
[150]
[151]
[152]
[153]
[154]. Der Einsatz der Staging-Laparoskopie wird insbesondere dann empfohlen, wenn unter
den o. g. Voraussetzungen, d. h. bei als resektabel eingeschätztem Pankreaskarzinom
und bestehendem klinischem V. a. Peritonealkarzinose die Bildgebung nicht eindeutig
ist. Ein klinischer V. a. Peritonealkarzinose kann sich z. B. bei exzessiv erhöhten
CA 19 – 9 Werten oder Vorliegen von Aszites ergeben [152].
6.4. Evidenzbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Bei fehlendem Nachweis von Peritonealmetastasen in einer diagnostischen Laparoskopie
sollte keine Spülung zur Zytologiegewinnung durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 1b, Literatur: [155]
[156], starker Konsens
Hintergrund
Ein zytologischer Nachweis von Tumorzellen bei fehlender manifester peritonealer Absiedelung
hat aktuell keine Änderung des therapeutischen Algorithmus zur Folge: Nach Resektion
eines duktalen Pankreaskarzinoms besteht kein signifikanter prognostischer Unterschied
für Patienten mit positiver und negativer Zytologie, die durch peritoneale Spülung
gewonnen wurde [155]
[156].
6.3. Chirurgische Zielsetzung einer Resektion beim Pankreaskarzinom
6.5. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Ziel der Resektion beim Pankreaskarzinom soll die Resektion im Gesunden sein (R0).
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1a–, Literatur: [157]
[158]
[159]
[160]
[161]
[162]
[163]
[164]
[165]
[166]
[167]
[168]
[169], starker Konsens
Hintergrund
Bei einer Resektion im Gesunden (R0) besteht für den Patienten die größte Chance auf
ein Langzeitüberleben [157]
[158]
[160]. Allerdings ist bislang nicht einheitlich definiert, was unter einer „Resektion
im Gesunden“ beim Pankreaskarzinom zu verstehen ist. So gibt es derzeit keine einheitliche
Literaturempfehlung hinsichtlich einer einzuhaltenden „minimalen Resektionsgrenze“
bzw. ihrer prognostischen Bedeutung. Ziel ist daher die kurative Entfernung mit größtmöglichem
Sicherheitsabstand, der im histopathologischen Befund angegeben werden sollte.
Die prognostische Bedeutung der R-Klassifikation resezierter Pankreaskarzinome wird
in der Literatur aktuell unterschiedlich diskutiert. Betrachtet man die Studien genauer,
die sich mit der Frage beschäftigen, ob die kurative Resektion prognostisch bedeutsam
ist, zeigt sich, dass die R-Klassifikation in einzelnen Studien nicht korrekt bzw.
nicht einheitlich angewandt wird. Dieser Umstand trägt sicher dazu bei, dass in der
Literatur die Rate der R1 Resektionen mit einer großen Schwankungsbreite – zwischen
16 und 75 % – angegeben wird [161]. Generell gilt, dass die R-Klassifikation einheitlich angewandt werden muss. Von
einer R0-Situation kann nur dann gesprochen werden, wenn am Resektionsrand mikroskopisch
definitiv keine Karzinomzellen nachweisbar sind. R1 bedeutet, dass am definitiven
Resektionsrand Karzinomzellen gefunden werden. In einigen Publikationen wird diese
Definition nicht eingehalten – die Autoren sprechen hier von einer kurativen (R0-)Resektion
nur dann, wenn der Tumor 0,1 cm vom definitiven Resektionsrand entfernt ist. Generell
gilt, dass die Prognose umso besser ist, je weiter der Tumor vom Resektionsrand entfernt
ist. Allerdings müssen Klassifikationssysteme (R-Klassifikation) strikt von vermeintlich
prognostischen Fragestellungen (Abstand zum Resektionsrand) getrennt werden.
Einige Autoren werten z. B. auch Lymphknotenmetastasen, die sich am Resektionsrand
befinden, als R1-Situation. Auch wird nicht immer angegeben, welcher Resektionsrand
gemeint ist. In der Literatur existiert bisher auch keine einheitliche Nomenklatur
für die Absetzungsränder einer partiellen Pankreatikoduodenektomie.
Aufgrund der tumorbiologischen und damit morphologischen Besonderheiten duktaler Adenokarzinome
des Pankreas mit diskontinuierlicher Ausbreitung, desmoplastischer Stromareaktion
und zumeist ausgedehnter Perineural- bzw. Lymphgefäßinvasion kann die exakte Beurteilung
eines Resektionsrands erschwert sein [159]
[162]
[163]
[164]
[165]
[166]
[167]
[168]
[169].
Um hier eine valide, reproduzierbare und eindeutige Befundung zu erreichen, wird einerseits
eine standardisierte histopathologische Aufarbeitung der relevanten Resektionsränder
empfohlen, andererseits eine konzeptionelle Erweiterung der R-Klassifikation (das
sog. CRM-Konzept, s. u.) vorgeschlagen.
Die diesbezüglichen Empfehlungen finden sich in den weiter unten stehenden Abschnitten.
6.3.1. Kriterien der Resektabilität
6.3.1.1. Kriterien der Resektabilität von Seiten des Patienten
6.6. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Das Alter sollte kein Kriterium sein, einen Patienten von der Resektion eines Pankreaskarzinoms
auszuschließen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Literatur: [170]
[171], starker Konsens
6.7. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Komorbidität kann ein Kriterium sein, bei einem Patienten auf eine Resektion zu verzichten.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 4, Literatur: [172], starker Konsens
Hintergrund
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten
zunehmend älter werden. Somit wird die Anzahl der Patienten im fortgeschrittenen Alter
(> 75 Jahre) mit Pankreaskarzinomen ebenfalls ansteigen. Verschiedene Berichte zeigen
bereits heute, dass das rein chronologische Alter keine Kontraindikation für operative
Eingriffe am Pankreas darstellt, da die operativen Ergebnisse mit denen von jüngeren
Patientengruppen vergleichbar sind [170]
[171]. Im Gegensatz zum chronologischen Alter kann aber aufgrund bestehender Komorbiditäten
eine Kontraindikation für einen großen viszeralchirurgischen Eingriff bestehen. Hierbei
sind einzelne Erkrankungsbilder anhand der Literatur nicht zu spezifizieren. Es ist
jedoch bekannt, dass bis zu 30 % aller perioperativen Komplikationen und bis zu 50 %
aller postoperativen Todesfälle auf kardiale Ursachen zurückzuführen sind. Zusätzlich
haben Patienten mit chronisch respiratorischen Erkrankungen oder Leberzirrhose ein
erhöhtes Risiko für perioperative Komplikationen. Die Entscheidung, ob eine Pankreasoperation
sinnvoll und sicher durchgeführt werden kann, muss bei diesen Risikopatienten durch
eine sorgfältige präoperative Abklärung und interdisziplinäre Beurteilung der Gesamtkonstellation
auch unter Berücksichtigung der Behandlungsalternativen und des Patientenwunsches
getroffen werden [172].
6.3.1.2. Kriterien der Resektabilität von Seiten des Tumors
6.3.1.2.1. Infiltration von Nachbarorganen durch den Tumor
6.8. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Trotz einer Infiltration von Nachbarorganen kann ein Pankreaskarzinom im Gesunden
resektabel sein.
Empfehlungsgrad 0, Level of Evidence 3, Literatur: [157]
[173]
[174]
[175]
[176]
[177]
[178]
[179]
[180], starker Konsens
Hintergrund
Ziel der Resektion beim Pankreaskarzinom ist unabhängig von seiner Lokalisation die
Resektion im Gesunden (R0, s. o., [157]). Auch lokal fortgeschrittene Karzinome können ggf. mit den entsprechenden Nachbarorganen
en bloc reseziert werden, da auch bei erweiterter R0-Resektion die Prognose identisch zu
der nach Standardresektion ist [173]
[174]
[175]
[176]
[177]
[178]
[179]
[180].
6.3.1.2.2. Infiltration von Gefäßen durch den Tumor
Infiltration arterieller Gefäße
6.9. Konsensbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Bei Infiltration des Truncus coeliacus oder der Arteria mesenterica superior durch
den Primärtumor sollte keine Resektion des Primärtumors durchgeführt werden.
GCP, Konsens
Hintergrund
Die Infiltration des Truncus coeliacus oder der Arteria mesenterica superior stellt
chirurgisch-technisch keine absolute Kontraindikation für eine Resektion dar [181], geht aber mit einer erhöhten perioperativen Morbidität und Mortalität einher [182] und verbessert nicht das Überleben der Patienten [183]
[184]. Nur in kleineren Fallserien an wahrscheinlich selektionierten Patienten (26 Patienten
in 18 Jahren in einer Arbeit) ist für die Resektion arterieller Gefäße bei Tumorbefall
ein nicht signifikant unterschiedliches Überleben im Vergleich zur Resektion bei Patienten
ohne arteriellen Tumorbefall beschrieben worden [176]
[185]
[186]
[187]
[188]
[189]
[190].
In Einzelfällen kann daher in Zentren mit hoher Expertise in der Pankreaschirurgie
eine Resektion des Truncus coeliacus mit entsprechender Rekonstruktion (z. B. mittels
der sog. Appleby-Operation) erfolgen [191]. Zu diesem Vorgehen liegen aber keine prospektiven Überlebensdaten vor, sodass dafür
keine generelle Empfehlung gegeben werden kann.
Mit der Frage, bis zu welchem Infiltrationsausmaß eines arteriellen Gefäßes eine Resektion
noch sinnvoll erscheint, beschäftigen sich die NCCN (National Comprehensive Cancer
Network) Guidelines: Hier wird ein Encasement der Art. mesenterica superior oder des
Truncus coeliacus > 180 Grad als nicht resektabel eingeschätzt. Diese Empfehlungen
beruhen weitgehend auf Expertenkonsens und sind nicht evidenzbasiert [192].
Infiltration venöser Gefäße
6.10. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Eine Infiltration der V. portae und/oder der V. mesenterica superior oder der V. lienalis
sollte nicht als Ausschlusskriterium für eine Resektion angesehen werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2b, Literatur: [157]
[175]
[177]
[181]
[183]
[186]
[187]
[193]
[194]
[195]
[196]
[197]
[198]
[199]
[200]
[201]
[202]
[203]
[204], starker Konsens
Hintergrund
Bei einer Infiltration venöser Gefäße ist das postoperative Überleben deutlich günstiger
als bei einer Infiltration arterieller Gefäße (medianes Gesamtüberleben 12 – 13 Monate
vs. 6 – 9 Monate [186]
[187]). Morbidität und Mortalität des Eingriffs nach En-bloc-Resektion von Pankreas und
Segmenten der Pfortader oder V. mesenterica superior entspricht in zahlreichen publizierten
Serien der von Patienten ohne V. portae oder V. mesenterica superior Resektion [157]
[175]
[177]
[201]
[202]
[203]. Etliche Autoren berichten auch über keinen Unterschied in der Langzeitprognose
nach Resektion bei Infiltration der Pfortader und/oder V. mesenterica superior [194]
[198]
[200]. Eine Pfortaderinfiltration kann mit einer schlechteren Prognose für die Patienten
assoziiert sein [183]
[193]
[204]. Möglicherweise korrelieren die Tiefe der Tumorinfiltration in die V. porta [195] und die Länge der Veneninfiltration mit der postoperativen Prognose. So werden ein
Infiltrationsausmaß der V. porta > 2 cm [199] bzw. > 3 cm [197] als prognostisch ungünstig eingestuft [196]. Die Infiltration der V. mesenterica superior lässt seltener als diejenige der Pfortader
eine Resektion im Gesunden zu. Die Datenlage hierzu ist inhomogen [181]
[183]
[186]
[187]
[193]
[194]
[195]
[196]
[197]
[198]
[199]
[200]
[203]
[204].
6.3.2. Definition von grenzwertiger Resektabilität („borderline resectability“) beim
Pankreaskarzinom
6.11. Konsensbasiertes Statement (Neu 2013)
Die NCCN Guidelines versuchen eine Definition grenzwertig resektabler Pankreaskarzinome,
die in der untenstehenden [Tab. 12] wiedergegeben ist. Dieser US-amerikanische Expertenkonsens wird auch von der deutschen
Leitliniengruppe getragen.
Tab. 12
Definition grenzwertig resektabler Tumoren anhand der NCCN Guidelines [192].
-
keine Fernmetastasen
-
Infiltration der V. mesenterica superior bzw. der Pfortader, entsprechend einem direkten
Kontakt des Tumors mit oder ohne Stenosierung des Gefäßlumens in der Bildgebung
-
Encasement der V. mesenterica superior bzw. der Pfortader ohne gleichzeitiges Encasement
der nahegelegenen Arterien
-
kurzstreckiger venöser Gefäßverschluss durch einen Tumorthrombus oder ein Encasement
des Tumors, aber mit geeigneten Gefäßen proximal und distal des Gefäßverschlusses,
die eine sichere Resektion und Rekonstruktion erlauben
-
Encasement der A. gastroduodenalis bis zur A. hepatica mit entweder kurzstreckigem
Encasement oder direktem Kontakt zur A. hepatica, aber ohne Ausdehnung bis zum Truncus
coeliacus
-
Ummauerung der A. mesenterica superior bis max. 180° der Gefäßzirkumferenz
|
GCP, starker Konsens
6.12. Konsensbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Bei Feststellen einer locoregionalen Irresektabilität durch Bildgebung oder Exploration
sollte eine Zweitmeinung in einem tertiären Referenzzentrum mit Schwerpunkt Pankreaschirurgie
eingeholt werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Eine locoregionale Irresektabilität oder grenzwertige Resektabilität eines Pankreaskarzinoms
(„Borderline Resektabilität“) wird mangels eindeutiger Kriterien und nicht 100 %iger
Sensitivität und Spezifität in der Bildgebung von Viszeralchirurgen nicht einheitlich
beurteilt. Es gilt aber, dass die Chirurgie das einzig potenziell kurative Verfahren
beim Pankreaskarzinom darstellt. Es wurde daher aus dem Plenum vor allem für Zentren
mit niedriger Zahl an Pankreaskarzinomresektionen empfohlen, bei Feststellung einer
locoregionalen Irresektabilität die Zweitmeinung des interdisziplinären Tumorboards
eines tertiären Referenzzentrums mit Schwerpunkt Pankreaschirurgie einzuholen.
6.4. Chirurgisches Vorgehen bei Fernmetastasen
6.13. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Die Resektion des Primärtumors sollte im Falle des Nachweises von Fernmetastasen eines
duktalen Pankreaskarzinoms (Organmetastasen, Peritonealkarzinose, als Fernmetastasen
geltende Lymphknotenmetastasen) unterbleiben.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2b, Literatur: [178]
[204]
[205]
[206]
[207]
[208]
[209]
[210], starker Konsens
Hintergrund
Bei Nachweis von Fernmetastasen verbessert die Resektion des Primärtumors die Prognose
der Patienten nicht [178]
[210]. In Einzelfällen kann die Resektion des Pankreas trotz nachgewiesener Metastasierung
zur Schmerzkontrolle durchgeführt werden. Die Entfernung von als Fernmetastasen zu
wertenden Lymphknotenmetastasen führt ebenfalls nicht zu einer Verlängerung des Überlebens
[208]. Bei Befall von paraaortalen Lymphknoten ist die Prognose der Patienten ungünstig
[206]
[207]
[209], das mediane postoperative Überleben liegt unter einem Jahr. Auch ein Befall von
Lymphknoten entlang der Art. hepatica korreliert mit einer signifikant schlechteren
Prognose (für DFS: p = 0,04, für OS p = 0,05 [205]). Lediglich die Entfernung von paraaortalen Lymphknoten der Station 16 korreliert
in einer Arbeit mit einem längeren Überleben der Patienten [204].
6.5. Vorgehen bei präoperativ vorliegender Cholestase
6.14. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Eine präoperative Galleableitung mittels Stent sollte nur erfolgen, wenn eine Cholangitis
vorliegt.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 1b, Literatur: [211]
[212]
[213]
[214]
[215]
[216], starker Konsens
Hintergrund
Infektionen nach ERCP und Stentanlage sind in bis zu 73 % der Fälle zu beobachten
[211]. Infektionen des biliären Systems zum Zeitpunkt der Pankreasresektion sind mit einer
erhöhten Morbidität assoziiert [212]
[213]
[214]
[215]. In zahlreichen kleineren Untersuchungen und einer größeren, randomisierten klinischen
Studie wurde gezeigt, dass die Rate an schweren Komplikationen bei früher Operation
ohne Galleableitung deutlich geringer ist als bei primärer Galleableitung und späterer
Operation (39 % schwere Komplikationen ohne Drainage vs. 74 % mit Drainage [216]) (siehe Evidenzbericht IMEBI). Wenn keine Cholangitis vorliegt, ist daher bei zeitnaher
Operation eine Galleableitung nicht indiziert. Bei Vorliegen einer Cholangitis sollte
allerdings rasch eine interventionelle Galleableitung erfolgen, um Komplikationen
der Infektion zu vermeiden.
6.15. Konsensbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Eine präoperative Galleableitung kann erfolgen, wenn die Operation nicht zeitnah nach
Diagnosestellung erfolgen kann.
GCP, Konsens
Hintergrund
Es gibt keine evidenzbasierte Definition des Begriffs „zeitnah“. Expertenkonsens ist
ein Zeitraum von maximal 2 Wochen. Wichtig ist eine optimale interdisziplinäre Absprache,
um nach Entscheidung zur Operation Verzögerungen bis zur tatsächlichen Durchführung
der Operation zu minimieren. Eine geplante Verzögerung des Operationszeitpunkts mit
Indikation zur Stentanlage bei Cholestase ergibt sich z. B. wenn die Operation aufgrund
der Durchführung einer neoadjuvanten Therapie nicht sofort durchgeführt wird.
6.6. Perioperative Antibiotikaprophylaxe
6.16. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Eine perioperative Antibiotikaprophylaxe sollte immer erfolgen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 1c, Literatur: [211]
[217]
[218]
[219], starker Konsens
6.17. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Hierbei sollte die Prophylaxe unterschiedslos zwischen Patienten mit und ohne Stent
erfolgen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 4, Literatur: [211], Konsens
Hintergrund
Eine Antibiotikaprophylaxe sollte bei hepatobiliären chirurgischen Eingriffen regelhaft
durchgeführt werden, da hierdurch postoperative infektiöse Komplikationen inkl. Wundinfekte
signifikant reduziert werden (10 – 25 % vs. < 5 %) [211]
[217]
[218]. Die perioperative Prophylaxe sollte postoperativ nicht fortgesetzt werden, da hierdurch
keine Vorteile bestehen, andererseits jedoch das Risiko von Komplikationen inkl. der
Ausbildung von Resistenzen und Allergien ansteigt [219]. Im Falle einer Cholangitis wird eine Antibiotikatherapie durchgeführt.
6.7. Perioperative Somatostatinprophylaxe
6.18. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Die Reduktion der pankreasspezifischen Komplikationen durch eine perioperative Somatostatinprophylaxe
ist durch eine Metaanalyse randomisierter Studien belegt. Die perioperative Prophylaxe
mit Somatostatin kann jedoch nicht regelhaft bei allen Patienten empfohlen werden,
da die existierenden Studien uneinheitliche Definitionen der Pankreasfistel mit sich
eventuell daraus ergebenden Unterschieden in der Klassifikation postoperativer Komplikationen
aufweisen.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 1a, Literatur: [220]
[221]
[222]
[223]
[224]
[225]
[226]
[227], Konsens
Hintergrund
Die Studienlage ist bez. des Vorteils einer Somatostatinprophylaxe heterogen. Alle
Studien haben bezüglich der postoperativen Letalität keine Unterschiede gezeigt [220]
[221]
[222]
[223]
[224]
[225]
[226]. Eine Metaanalyse über insgesamt 1918 Patienten und 10 randomisierte Studien zeigt
jedoch, dass Somatostatin die Morbidität und die pankreasspezifischen Komplikationen
inkl. der Frequenz der biochemisch nachweisbaren Fisteln signifikant reduziert [227]. Die weitere Differenzierung bezüglich der Resektionsverfahren in Subgruppenanalysen
zeigt wiederum keine Vorteile der Somatostatinprophylaxe, sodass zurzeit die Patientengruppe,
die von einer perioperativen Sekretionsinhibition mit Somatostatin profitiert, noch
nicht identifiziert werden kann.
6.8. Operatives Vorgehen beim Pankreaskarzinom
6.8.1. Intraoperative Peritoneallavage/Zytologie
6.19. Evidenzbasiertes Statement (2006)
Aus der intraoperativen Peritoneallavage ergeben sich keine therapeutischen Konsequenzen.
Deshalb besteht keine Indikation zur intraoperativen Peritoneallavage mit Zytologiegewinnung.
Level of Evidence 3, Literatur: [228]
[229]
[230]
[231]
[232]
[233]
[234], starker Konsens
Hintergrund
Nach kurativer Resektion eines Pankreaskarzinoms kommt es bei den meisten Patienten
zu einem Rezidiv. Es wird spekuliert, dass dieses Folge möglicher makroskopisch zum
Zeitpunkt der Operation nicht detektierbarer Mikrometastasen des Peritoneums ist [228]. Obwohl mittels Peritoneallavage diese peritonealen Mikrometastasen detektiert werden
können [229]
[230]
[231], konnte eine prognostische Relevanz von positiven zytologischen Befunden bisher
nicht nachgewiesen werden, sodass sie kein Ausschlusskriterium für eine radikale Resektion
sind und damit auf die Peritoneallavage verzichtet werden kann [232]
[233]
[234].
6.8.2. Resektionsausmaß
6.8.2.1. Karzinome des Pankreaskopfes
6.20. Evidenzbasiertes Statement (2006)
Im Falle des Pankreaskopfkarzinoms beinhaltet die Resektion i. d. R. die partielle
Duodenopankreatektomie mit oder ohne Pyloruserhalt. In seltenen Fällen kann bei Ausdehnung
des Karzinoms nach links eine totale Pankreatektomie notwendig sein. Ggf. sollte im
Falle der Infiltration von Nachbarorganen und anderer Strukturen die Resektion entsprechend
ausgedehnt werden.
Level of Evidence 1c, Literatur: [203]
[235]
[236]
[237]
[238]
[239]
[240]
[241]
[242]
[243]
[244]
[245]
[246]
[247]
[248]
[249]
[250]
[251]
[252]
[253]
[254]
[255]
[256], Konsens
6.8.2.2. Klassischer Whipple versus pp-Whipple
6.21. Evidenzbasiertes Statement (2006)
Bezüglich der postoperativen Komplikationen und Letalität sowie der onkologischen
Langzeitergebnisse sind beide Verfahren (pyloruserhaltende [pp] vs. magenresezierende
partielle Duodenopankreatektomie [klassisch]) gleichwertig.
Level of Evidence 1a, Literatur: [257], Konsens
Hintergrund
Eine Metaanalyse der Literatur zu pyloruserhaltender vs. klassischer Duodenopankreatektomie
ergab keine relevanten Unterschiede zwischen beiden Verfahren hinsichtlich Mortalität,
Morbidität und Überleben der Patienten. Allerdings wird auf die große Heterogenität
zwischen den Studien, die in die Analyse eingingen, hingewiesen [257].
6.8.2.3. Karzinome im Pankreasschwanz
6.22. Evidenzbasiertes Statement (2006)
Das operative Verfahren bei Karzinomen des Pankreasschwanzes ist die Pankreaslinksresektion.
Bezüglich der Operationserweiterung gelten die in 6.20. genannten Kriterien.
Level of Evidence 3, Literatur: [238]
[258]
[259]
[260]
[261]
[262]
[263], Konsens
6.8.2.4. Karzinome im Pankreaskorpus
6.23. Evidenzbasiertes Statement (2006)
Pankreaskorpuskarzinome machen im Allgemeinen eine subtotale Pankreaslinksresektion
oder ggf. eine totale Duodenopankreatektomie erforderlich.
Level of Evidence 3, Literatur: [238]
[258]
[259]
[260]
[261]
[262]
[263]
[264], Konsens
6.8.3. Lymphadenektomie
6.24. Konsensbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Bei Resektion des Pankreaskarzinoms sollen mindestens 10 regionäre Lymphknoten entfernt
werden.
GCP, starker Konsens
6.25. Evidenzbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Bei der Resektion eines Pankreaskarzinoms soll das Verhältnis von befallenen zu insgesamt
entfernten Lymphknoten im pathologisch-histologischen Befundbericht angegeben werden.
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 2b, Literatur: [204]
[205]
[206]
[208]
[209]
[265]
[266]
[267]
[268]
[269]
[270]
[271]
[272]
[273]
[274]
[275]
[276]
[277]
[278], starker Konsens
Hintergrund
Die TNM-Klassifikation sieht vor, dass mindestens zehn regionäre Lymphknoten entfernt/untersucht
werden sollten, um pN0 zu klassifizieren. Diese Zahl ist nicht durch Literaturdaten
untermauert. In der Literatur wird angeführt, dass die Rate korrekter Klassifikationen
mit der Anzahl untersuchter Lymphknoten steigt. Eine sog. Lymph Node Ratio (LNR),
die das Verhältnis von befallenen zu entnommenen Lymphknoten darstellt, von ≥ 0,2
hat sich in mehreren Studien als prognostisch ungünstig erwiesen [204]
[205]
[206]
[208]
[209]
[265]
[266]
[267]
[268]
[269]
[270]
[271]
[272]
[273]
[274]
[275]
[276]
[277]
[278].
6.8.3.1. Erweiterte Lymphadenektomie
6.26. Konsensbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Eine erweiterte Lymphadenektomie soll nicht durchgeführt werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Die standardisierte Lymphadenektomie bei einer OP nach Whipple aufgrund eines Pankreaskopfkarzinoms
beinhaltet die komplette und zirkuläre Ausdissektion der Lymphknoten des Lig. hepatoduodenale
sowie der Lymphknoten um die A. hepatica communis und Pfortader und den kranialen
Anteil der Vena mesenterica superior. Des Weiteren beinhaltet sie die Ausdissektion
des Truncus coeliacus-Lymphknotens rechts und der rechten Hemizirkumferenz des Stammes
der Arteria mesenterica superior. Der Begriff „erweiterte“ oder „radikal erweiterte“
Lymphadenektomie umschreibt unterschiedliche Dissektionsausmaße. So unterscheidet
sich die Anzahl der entfernten Lymphknoten und die zusätzlich notwendige Operationsdauer
für eine erweiterte Lymphadenektomie in 4 randomisierten Studien zu diesem Thema erheblich
[237]
[250]
[279]
[280]. Übereinstimmend ist bei diesen Studien aus Europa, Japan und den USA, dass durch
die erweiterte Radikalität der Lymphknotendissektion über die Standarddissektion hinaus
kein Vorteil in Bezug auf das Langzeitüberleben erzielt werden konnte [281]. Damit konnte bisher ein Beleg für einen Benefit der erweiterten Lymphknotendissektion
nicht erbracht werden.
6.8.3.2. Resektion von Fernmetastasen
6.27. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Im Falle von erst intraoperativ nachweisbaren Fernmetastasen sollte eine Resektion
trotz gegebener Resektabilität unterbleiben.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 4, Literatur: [173]
[178]
[282]
[283]
[284], Konsens
Hintergrund
Aus den bisher veröffentlichten Daten lässt sich aus einzelnen Arbeiten lediglich
ein marginaler Überlebensvorteil bei selektierten Patienten bei Resektion von Metastasen
ableiten [178]. Andere Autoren berichten keinen signifikanten Überlebensvorteil [283]
[284], aber eine erhöhte Morbidität [173]. Manche Autoren berichten multimodale Strategien zur Behandlung von Lebermetastasen,
was eine Beurteilung des Stellenwerts der chirurgischen Therapie per se nicht ermöglicht
[282].
6.8.3.3. Laparoskopische Chirurgie
6.28. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Die laparoskopische Chirurgie beim Pankreaskarzinom sollte nur im Rahmen von klinischen
Studien durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2b, Literatur: [285]
[286]
[287]
[288], starker Konsens
Hintergrund
Der Stellenwert der linksseitigen laparoskopischen Pankreasresektion beim duktalen
Adenokarzinom ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar. Einzelne Studien berichten
bei linksseitigen Befunden im Pankreas über geringere perioperative Morbidität und
kürzere stationäre Verweildauer bei laparoskopischer Operationstechnik, schlagen dieses
Verfahren aber nur für ausgewählte Patienten vor [285]
[286]. In den veröffentlichten Studien zur laparoskopischen Pankreaschirurgie lag der
Anteil an Patienten mit duktalem Adenokarzinom des Pankreas zwischen 23 % [287] und 78 % [288]. Bei Durchführung einer laparoskopischen Resektion eines Pankreaskarzinoms sollte
diese an das laparoskopische Pankreaschirurgieregister der Deutschen Gesellschaft
für Allgemein- und Viszeralchirurgie gemeldet werden (http://www.dgav.de/studoq/weitere-register.html).
6.9. Pathologische Aufarbeitung und Beurteilung des Resektats
6.29. Konsensbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Eine generelle Markierung aller tumornahen zirkumferenziellen Resektionsränder soll
in Absprache mit dem operierenden Chirurgen erfolgen.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Aufgrund des Wachstumsmusters duktaler Adenokarzinome des Pankreas mit starker Fibrose
und sog. desmoplastischer Stromareaktion und der Anatomie des Operationssitus kann
die histopathologische Aufarbeitung der zirkumferenziellen Resektionsränder erschwert
sein. Folgende Resektionsränder sind besonders aufzuarbeiten ([Abb. 1]):
Abb. 1 Markierung der zirkumferenziellen Resektionsränder am OP-Präparat.
-
medialer Resektionsrand: Proc. uncinatus (E) und Gefäßgrube (A./V. mes. sup.) (grün)
-
dorsale Resektionsfläche (ehem. retropankreatische Resektionsfläche) (blau)
-
ventrale Markierung (falls Tumor makroskopisch ventral lokalisiert)
Das Vorgehen ist mit den Chirurgen abzustimmen, da der Pathologe insbesondere bei
Übersendung des formalinfixierten Präparates Schwierigkeiten bei der Auffindung der
relevanten Strukturen haben kann.
6.30. Konsensbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Zur Beurteilung der Tumorfreiheit kann eine Schnellschnittuntersuchung durchgeführt
werden, um durch Nachresektion die Rate kurativ resezierter Pankreaskarzinome zu erhöhen.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
In den zu dieser Frage publizierten Studien führte die intraoperative Schnellschnittuntersuchung
zu einer Erhöhung der Rate R0-resezierter Pankreaskarzinome [289]
[290]. Eine Nachresektion bietet sich v. a. an, wenn Tumorzellen im Schnellschnitt am
Parenchymresektionsrand gefunden werden. Allerdings konnten keine Studien identifiziert
werden, deren Ergebnisse eine Verlängerung des Überlebens aufgrund der Durchführung
eines Schnellschnitts und ggf. darauffolgender Nachresektion zeigen [290].
6.10. Histopathologische Aufarbeitung und Klassifikation des Resektats
6.31. Konsensbasiertes Statement (modifiziert 2013)
Die Kriterien einer R0-Resektion sind für alle Organtumore international einheitlich
festgelegt. Die R-Klassifikation berücksichtigt die gesamte Situation eines Patienten.
Daher ist für die Beurteilung einer R2-Situation die Information von u. U. in-situ
belassenen Metastasen (z. B. Peritoneum) notwendig. Eine R1-Situation bedeutet, dass
histologisch Tumorzellen am definitiven Resektionsrand nachgewiesen wurden.
GCP, starker Konsens
6.32. Konsensbasierte Empfehlung (neu 2013)
Um der besonderen Situation duktaler Adenokarzinome gerecht zu werden (diskontinuierliche
Tumorzellausbreitung, desmoplastische Stromareaktion), sollte das sogenannte „Konzept
des zirkumferenziellen Resektionsrands“ (CRM-Konzept) in Analogie zum Rektumkarzinom
angewandt werden, inklusive der Angabe des Abstands des Tumors zum Resektionsrand
in mm.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Neben der korrekten Anwendung der international gültigen R-Klassifikation müssen einheitliche
Standards bei der histopathologischen Aufarbeitung von Whipple‘schen Resektaten mit
Pankreaskarzinom gelten. Der sogenannte zirkumferenzielle Resektionsrand muss besonders
beachtet werden, da hier besonders häufig eine R1-Situation vorliegt. Es bietet sich
im Rahmen einer standardisierten histopathologischen Aufarbeitung an, im sogenannten
makroskopischen Zuschnitt diese Resektionsgrenzen zu markieren, evtl. in Kooperation
mit dem operierenden Chirurgen. Der zirkumferenzielle Resektionsrand setzt sich aus
einem vorderen, medialen und posterioren Resektionsrand bzw. der entsprechenden Resektionsfläche
zusammen. Darüber hinaus muss die hintere Fläche des Prozessus uncinatus besonders
aufgearbeitet werden. Die Gefäßachse ist insbesondere wichtig, ferner müssen tumorinfiltrierte
Lymphknoten in der Arteria-mesenterica-superior-Ebene mit in die Aufarbeitung einbezogen
werden. Es hat sich in der täglichen Praxis bewährt, diese verschiedenen Resektionsränder
farbig zu markieren, aufzuarbeiten und die Farbmarkierungen im histologischen Schnitt
zu identifizieren. Im Mikroskop kann so genau ausgemessen werden, wie weit die Tumorzellen
von welchem Resektionsrand entfernt sind. Diese Maßzahl wird dem Befund beigefügt
und dadurch dem Operateur mitgeteilt. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die
Karzinomzellen relativ häufig an diesen zirkumferenziellen Resektionsrand heranreichen,
wird in Analogie zur Klassifikation des Rektumkarzinoms ein neues Konzept empfohlen,
das „Konzept des zirkumferenziellen Resektionsrands“ (Circumferential Resection Margin,
CRM). R0-resezierte Pankreaskarzinome werden in Analogie zum CRM-Konzept des Rektums
dann als CRM-positiv klassifiziert, wenn der Abstand der Tumorzellen zum Resektionsrand
weniger als 1 mm beträgt, diesen jedoch nicht erreicht (die korrekte Befundung lautet
dann: R0, CRM-positiv = R0 narrow). Sind die Karzinomzellen mehr als 1 mm vom definitiven
Absetzungsrand entfernt, wird eine „CRM-negative“ R0-Situation klassifiziert (R0 wide,
[Abb. 2]). Die Frage, welcher Abstand zum Resektionsrand tatsächlich von prognostischer Bedeutung
ist, kann aktuell noch nicht abschließend beantwortet werden. In einer großen Studie
konnte gezeigt werden, dass Patienten, die R0 reseziert wurden und deren Tumorzellen
mehr als 1,5 mm vom Resektionsrand entfernt gewesen sind, eine bessere Prognose besitzen
[163].
Abb. 2 Konzept des zirkumferenziellen Resektionsrands (CRM) beim Pankreaskarzinom.
Durch Anwendung des CRM-Konzepts mit Angabe des minimalen Abstands der Karzinomzellen
zum zirkumferenziellen Resektionsrand können erstmalig Daten geschaffen werden, die
eine abschließende Bewertung operativer Behandlungsverfahren von Pankreaskarzinomen
erlauben mit dem Ziel, das Rezidivrisiko und die Prognose besser abschätzen zu können
[168]
[169]
[291]
[292].
6.33. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Die Angabe der pT-, pN- und M-Kategorie sowie das Tumorgrading sollen im Pathologiebefund
angegeben werden.
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 2b, Literatur: [207]
[208]
[265]
[267]
[268]
[269]
[270]
[271]
[272]
[274]
[276]
[278]
[293]
[294]
[295]
[296], Konsens
Hintergrund
Das UICC-Tumorstadium ist der wichtigste Prognoseparameter nach Resektion eines Pankreaskarzinoms
in kurativer Intention.
Das Vorhandensein von Lymphknotenmetastasen ist ein entscheidender Prognoseparameter
[207]
[208]
[265]
[267]
[268]
[269]
[270]
[271]
[274]
[276]
[278]
[293]
[294]
[295]. Es sollten mindestens zehn Lymphknoten entfernt werden, um eine korrekte pN0-Kategorisierung
vorzunehmen (siehe Empfehlung 6.24.) [269].
Die Angabe der Lymphknotenratio (Anzahl der befallenen Lymphknoten zur Anzahl der
untersuchten Lymphknoten) sollte erfolgen, da dieses Verhältnis prognostische Bedeutung
hat (siehe Empfehlung 6.25.) [208]
[265]
[267]
[268]
[270]
[271]
[272]
[274]
[276]
[278].
Das Grading (Tumordifferenzierungsgrad) des duktalen Adenokarzinoms des Pankreas ist
in der WHO-Klassifikation 2010 festgelegt [297] und beruht auf histologischen und zytologischen Kriterien. Neben der Drüsendifferenzierung
gehen Muzinproduktion, Mitosenanzahl und Kernatypien in das dreistufige Grading ein.
Wird es konsequent angewandt, korreliert der histologische Differenzierungsgrad mit
der Prognose [272]
[276]
[293]
[296].
Ein Regressionsgrading ist derzeit noch nicht etabliert.
6.34. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Lymphgefäßinvasion, Perineuralscheideninfiltration und Blutgefäßinvasion sollten Bestandteil
der Pathologiebefundung sein.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2b, Literatur: [165]
[168]
[186]
[207]
[208]
[209]
[265]
[266]
[267]
[268]
[269]
[270]
[271]
[272]
[273]
[274]
[276]
[278]
[293]
[294]
[295]
[296]
[298]
[299]
[300]
[301]
[302]
[303], starker Konsens
Hintergrund
Für Lymphgefäßinvasion, Perineuralscheideninfiltration und Blutgefäßinvasion wird
in einzelnen Studien eine Prognosebedeutung dokumentiert. Allerdings sind die Angaben
zur Häufigkeit dieser Parameter sehr unterschiedlich und bedürfen weiterer Validierung
[165]
[168]
[186]
[207]
[208]
[209]
[265]
[266]
[267]
[268]
[269]
[270]
[271]
[272]
[273]
[274]
[276]
[278]
[293]
[294]
[295]
[296]
[298]
[299]
[300]
[301]
[302]
[303].
7. Adjuvante und neoadjuvante nicht chirurgische Therapie des Pankreaskarzinoms
7. Adjuvante und neoadjuvante nicht chirurgische Therapie des Pankreaskarzinoms
Die chirurgische Therapie ist die einzig potenziell kurative Therapieoption beim Pankreaskarzinom
(siehe Kapitel 6).
Allerdings liegt das Langzeitüberleben nach Resektion immer noch unter 20 % [157]. Langzeitrezidive und Fernmetastasierung spielen bei den Tumorrezidiven eine Rolle
[304]. Daher sind multimodale Therapiestrategien prinzipiell sinnvoll, um das Langzeitüberleben
potenziell zu verbessern. Voraussetzung für eine adjuvante bzw. additive Therapie
ist die kurativ intendierte Pankreasresektion (R0 / R1). Zu fordern ist eine exakte
histopathologische Aufarbeitung nach den in Kapitel 6 beschriebenen Kriterien.
7.1. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Nach R0-Resektion eines Pankreaskarzinoms im UICC-Stadium I–III soll eine adjuvante
Chemotherapie durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1b, Literatur: [305]
[306]
[307]
[308]
[309]
[310], starker Konsens
Hintergrund
Nach R0-Resektion ohne Vorliegen von Fernmetasen konnte in drei randomisierten Phase-III-Studien
und in einer Metaanalyse ein Vorteil im krankheitsfreien Überleben durch eine adjuvante
Chemotherapie im Vergleich zu alleiniger Chirurgie gezeigt werden [305]
[306]
[307]
[308]. Das mediane Überleben liegt bei bis zu 24 Monaten. Das 5-Jahres-Überleben lag in
den randomisierten Studien nach adjuvanter Chemotherapie mit Gemcitabin oder 5-FU
bei ca. 20 %, während es im Arm mit alleiniger Chirurgie bei ca. 10 % lag: Die Nebenwirkungen
der eingesetzten Therapien waren relativ gering, im Bolus-5-FU-Arm trat aber mehr
Mukositis auf als unter der Gemcitabintherapie [305]
[306]
[307].
Risikofaktoren von Seiten des Tumors wie Grading oder T-Kategorie spielen für die
Entscheidung zur adjuvanten Chemotherapie keine Rolle. Die aktuelle Datenlage erlaubt
keine Differenzierung der adjuvanten Therapie.
Wenn möglich, sollten Patienten dazu angehalten werden, an klinischen Therapiestudien
teilzunehmen, um die Prognose weiter zu verbessern und die optimale Dauer und Art
der adjuvanten Therapie zu ermitteln. Der Verlauf von Patienten, die außerhalb klinischer
Studien behandelt werden, ist im Rahmen der Tumordokumentation/Qualitätssicherung
hinsichtlich des Auftretens von Rezidiven, der Überlebensrate und von Nebenwirkungen
zu dokumentieren [305]
[306]
[309]
[310].
7.2. Konsensbasiertes Statement (2013)
Für die Durchführung einer adjuvanten Chemotherapie nach Resektion eines Pankreaskarzinoms
gibt es keine generelle Altersbeschränkung.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Aus der verfügbaren Literatur zur adjuvanten Therapie nach Resektion eines duktalen
Pankreaskarzinoms ergeben sich keine Hinweise darauf, dass Patienten in höherem Lebensalter,
z. B. jenseits des 70. Lebensjahrs, von einer adjuvanten Chemotherapie weniger profitieren
als jüngere Patienten. In den durchgeführten Studien lag der Altersrange zwischen
34 und 82 Jahren [305] bzw. zwischen 20 und 79 Jahren [310].
Generelle Kontraindikationen für eine adjuvante Chemotherapie beim Pankreaskarzinom
sind in der untenstehenden [Tab. 13] zusammengefasst.
Tab. 13
Kontraindikationen für eine adjuvante Chemotherapie beim Pankreaskarzinom.
-
Allgemeinzustand schlechter als ECOG 2
-
unkontrollierte Infektion
-
Leberzirrhose Child B und C
-
schwere koronare Herzkrankheit; Herzinsuffizienz (NYHA III und IV)
-
präterminale und terminale Niereninsuffizienz
-
eingeschränkte Knochenmarksfunktion
-
Unvermögen, an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen teilzunehmen
Nur bei Gemcitabintherapie:
|
7.3. Konsensbasierte Empfehlung (2013)
Eine adjuvante Chemotherapie sollte bei einem ECOG Performance Status von 0 – 2 durchgeführt
werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
In die publizierten Studien zur adjuvanten Chemotherapie wurden Patienten mit einem
ECOG Performance Status von 0 – 2 bzw. einem Karnofsky-Index von 50 – 100 % bzw. einer
Lebenserwartung von über 3 Monaten eingeschlossen [305]
[306]
[307]
[309]
[310]. Obwohl Daten zeigen, dass das Überleben von Patienten mit Pankreaskarzinom mit
dem ECOG korreliert [311], gibt es keine Daten, die nahelegen, dass Patienten mit einem tumorbedingtem ECOG
Performance Status von 2 nicht von einer adjuvanten Chemotherapie profitieren. Bei
Patienten mit einem ECOG Performance Status von > 2 kann die Indikation zur adjuvanten
Chemotherapie auch unter Berücksichtigung der Lebenserwartung individuell gestellt
werden [305]
[306]
[307]
[309]
[310].
7.4. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Folgende Chemotherapieprotokolle sollen adjuvant eingesetzt werden:
a) Gemcitabin
b) FU/Folinsäure (Mayo-Protokoll)
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1b, Literatur: [305]
[306]
[307]
[309], starker Konsens
Hintergrund
Die ESPAC-3-Studie, die seit der Erstellung der S3-Leitlinie in 2006 publiziert wurde,
hat in einem Phase-III-Design 5-FU und Gemcitabin als adjuvante Chemotherapie nach
Resektion eines duktalen Adenokarzinoms des Pankreas verglichen [309]. Dabei zeigte sich, dass Gemcitabin und 5-FU, appliziert nach dem Mayo-Clinic-Bolus-Protokoll,
gleichwertige Wirksamkeit haben. Beide Substanzen verbessern signifikant das Gesamtüberleben
der Patienten und erhöhen vor allem den Anteil der Patienten signifikant, die 5 Jahre
nach Resektion des Pankreaskarzinoms noch am Leben sind. Die Daten zum 5-Jahres-Überleben
sind bei beiden Protokollen gleich. Allerdings war die Toxizität des Gemcitabinregimes
im Vergleich zum 5-FU-Bolus-Protokoll nach dem Mayo-Regime geringer: Unter 5-FU traten
signifikant häufiger Grad III/IV mukosale Toxizitäten auf: Stomatitis (10 vs. 0 %)
und Diarrhoe (13 vs. 2 %). Gemcitabin induzierte häufiger eine Grad III/IV Thrombopenie
(1,5 vs. 0 %) [305]
[306]
[307]
[309].
Obwohl für die infusionalen 5-FU-Protokolle in der adjuvanten Therapie des Pankreaskarzinoms
keine Studien vorliegen, sind wahrscheinlich alle 5-FU-Protokolle mögliche Therapieoptionen.
7.5. Konsensbasierte Empfehlung (2013)
Die Dauer der adjuvanten Chemotherapie sollte 6 Monate betragen.
GCP, Konsens
Hintergrund
Zur optimalen Dauer der adjuvanten Chemotherapie beim duktalen Adenokarzinom des Pankreas
liegen keine Daten aus kontrollierten Studien vor. Die publizierten randomisierten
Phase-III-Studien sahen alle eine Therapie der Patienten über 6 Monate vor [305]
[306]
[307]
[309].
7.6. Konsensbasierte Empfehlung (2013)
Eine adjuvante Chemotherapie sollte nach Möglichkeit innerhalb von 6 Wochen nach Operation
eingeleitet werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Systematische Untersuchungen zum optimalen Zeitpunkt oder Zeitfenster für den Beginn
einer adjuvanten Chemotherapie liegen beim duktalen Pankreaskarzinom nicht vor. In
Analogie zum kolorektalen Karzinom [312] und in Übereinstimmung mit internationalen Guidelines, z. B. den NCCN Empfehlungen
(http://www.nccn.org/clinical.asp), sollte die adjuvante Chemotherapie so früh wie
möglich, also innerhalb von 4 – 8 Wochen postoperativ, begonnen werden.
Die Empfehlung richtet sich auch nach der in den vorliegenden Studien geübten Praxis.
In der CONKO-01-Studie lag das vorgesehene Zeitfenster des Beginns der Chemotherapie
zwischen 10 und 42 Tagen postoperativ. Im Median wurde die adjuvante Chemotherapie
36 Tage nach der Operation begonnen (interquartiler Range 28 – 43 Tage). In der ESPAC1-Studie
wurde die adjuvante Chemotherapie im Median 46 Tage nach der Resektion gestartet [305]
[307].
7.7. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Beim R1-resezierten Pankreaskarzinom sollte eine additive Chemotherapie über 6 Monate
durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2b, Literatur: [305], starker Konsens
Hintergrund
Diese Empfehlung resultiert aus einer Subgruppenanalyse der CONKO-01-Studie, in der
61 Patienten mit R1-Resektion entweder mit Placebo (n = 27) oder Gemcitabin (n = 34)
behandelt wurden. Die mit Gemcitabin behandelten Patienten wiesen ein signifikant
besseres krankheitsfreies Überleben und ein besseres Gesamtüberleben auf als die Patienten
der Placebogruppe. Der Effekt der Chemotherapie bei der R1-resezierten Patientengruppe
ist insgesamt geringer als bei der Gruppe der R0-resezierten [305].
In der CONKO-01-Studie wurden R1-resezierte Patienten analog zu den R0-resezierten
Patienten 6 Monate lang mit Gemcitabin behandelt. Eine belastbare Evidenz für eine
längere Therapiedauer existiert nicht, obwohl eine längere additive Therapiedauer
tumorbiologisch aufgrund der residuellen Tumorzellen sinnvoll sein könnte. Hierzu
sind weitere randomisierte Studienkonzepte notwendig.
7.8. Konsensbasierte Empfehlung (2013)
Da zwei gleichwertige Chemotherapieprotokolle für die adjuvante Therapie zur Verfügung
stehen (Gemcitabin und 5-FU-Bolusgabe), sollte bei Unverträglichkeit gegenüber einem
Regime auf das jeweils andere gewechselt werden.
GCP, Konsens
Hintergrund
Die vorliegenden Phase-III-Studien zeigten ein verbessertes Überleben durch eine jeweils
6 Monate dauernde adjuvante Chemotherapie [305]
[306]
[307]. Bei prinzipiell ähnlicher Wirksamkeit von Gemcitabin und 5-FU [309] ist es daher sinnvoll, bei einer zu einem Therapieabbruch führenden Toxizität einer
der beiden Substanzen auf die jeweils andere Substanz zu wechseln und die adjuvante
Chemotherapie bis zu einer Gesamttherapiedauer von 6 Monaten zu komplettieren. Belastbare
Daten liegen zu dieser Empfehlung nicht vor.
7.9. Evidenzbasierte Empfehlung (Modifiziert 2013)
Nach einer R0-Resektion bei Pankreaskarzinom sollte außerhalb von randomisierten,
kontrollierten Studien keine adjuvante Radiochemotherapie durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 1b–, Literatur: [307]
[308]
[313]
[314]
[315]
[316]
[317]
[318]
[319]
[320]
[321]
[322]
[323]
[324]
[325], Konsens
Hintergrund
Es gibt keinen sicheren Beleg für einen Nutzen der adjuvanten Radiochemotherapie.
Von den randomisierten kontrollierten Studien, die zu dieser Fragestellung bisher
durchgeführt wurden, zeigte die erste [313] einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil (medianes Gesamtüberleben 20 vs.
11 Monate, p < 0,03). Hauptkritikpunkt dieser Studie ist die geringe Zahl der Teilnehmer
(n = 43), die sehr weite Konfidenzintervalle zur Folge hat. Zudem erhielten die Patienten
der Behandlungsgruppe eine Langzeitchemotherapie über 2 Jahre, sodass der Effekt der
Radiotherapie allein nicht sicher bestimmt werden kann.
In den nachfolgend durchgeführten RCTs wurde dieses positive Ergebnis nicht erreicht
[314]
[315]
[316]
[317]. Die EORTC-Studie [318] schloss 218 Patienten aus 29 Zentren ein. Problematisch bei dieser Studie ist, dass
nur etwas mehr als die Hälfte der Patienten Pankreaskarzinome aufwiesen, während die
übrigen Patienten periampulläre Karzinome hatten, deren Prognose sich von der der
Pankreaskarzinome unterscheidet. Die Studie ist deshalb für den Nachweis eines Unterschieds
im Überleben für Pankreaskarzinompatienten unterpowert. Es wurde keine statistisch
signifikante Verbesserung des Überlebens durch die Radiotherapie erreicht.
Die ESPAC1-Studie von Neoptolemos et al. [307] (multizentrisch, n = 289 – Publikation 2004) zeigte ebenfalls keine Verbesserung
des Überlebens durch die Radiotherapie, sondern im Gegenteil eine Verschlechterung.
Das Design (2x2 faktoriell), die Randomisierungsbedingungen und die technische Durchführung
der Strahlentherapie sind die Hauptkritikpunkte an dieser Studie. Die Durchführung
der Strahlentherapie wurde nicht qualitativ überwacht. Es wurde eine veraltete Split-Course-Technik
für die Strahlentherapie gewählt, bei der die niedrige Gesamtdosis von 40 Gy bei 2 Gy
pro Fraktion mit einer Pause von 2 Wochen nach 20 Gy appliziert wurde. Derartige Schemata
werden generell nicht mehr in der Radioonkologie eingesetzt, wenn das Behandlungsziel
die dauerhafte lokale Tumorkontrolle ist. Es ist bekannt, dass in derartigen Therapiepausen
eine ausgeprägte Tumorzellrepopulierung stattfindet, die den Strahlentherapieeffekt
mindert. Zudem fanden im Radiochemotherapiearm Verzögerungen statt. Die mediane Zeit
von der Operation bis zum Beginn der adjuvanten Therapie betrug im Chemotherapiearm
46 Tage und im Radiochemotherapiearm 61 Tage. 30 % der Patienten hatten eine Protokollabweichung
hinsichtlich der applizierten Gesamtstrahlendosis oder erhielten keine Strahlentherapie.
Ein weiterer RCT von van Laethem et al. [319] zeigt als Phase-II–Studie keine Unterschiede in Toxizität und Überleben bei Anwenden
einer kombinierten Radiochemotherapie versus alleiniger Chemotherapie. Die Studie
ist nicht auf den Nachweis eines Überlebensunterschieds ausgelegt. Die verfügbaren
Kohortenstudien (u. a. Yeo et al. [320]) sind aufgrund des Studiendesigns und der Studiendurchführung nicht geeignet, sichere
Ergebnisse zu zeigen. Eine Metaanalyse zeigt ebenfalls keinen Benefit einer adjuvanten
Radiochemotherapie beim Pankreaskarzinom [308]. Zur Klärung dieser Frage sind weitere Studien, die die heutigen methodischen Anforderungen
erfüllen, notwendig. Eine derartige Studie für Patienten mit reseziertem Karzinom
des Pankreaskopfes hat mit der Rekrutierung begonnen (RTOG 0848/EORTC-Studie, Rekrutierungsziel:
950 Patienten).
Neuere randomisierte Studien zur adjuvanten Radiochemotherapie nach Resektion eines
Pankreaskarzinoms bestätigen die Sicherheit dieser Therapiemodalität bei simultaner
5-FU-Chemotherapie oder bei simultaner Gemcitabingabe [319]
[321]. Zur Minimierung von Nebenwirkungen sind eine präzise, risikoadaptierte Definition
des Zielvolumens und eine konformale Strahlentherapietechnik notwendig. Bezüglich
der Festlegung des Zielvolumens bei der adjuvanten Strahlentherapie von Pankreaskopfkarzinomen
wird in erster Linie auf die Guideline des RTOG Consensus Panels [322] verwiesen und auch auf die damit übereinstimmenden Empfehlungen von Brunner et al.
[323] und Sun et al. [324] für die elektive Lymphknotenstationenbestrahlung.
Zum Nutzen einer adjuvanten Strahlentherapie allein wurde in der systematischen Recherche
lediglich eine einzige prospektive Fallserie von 1992 identifiziert [325], die 14 Patienten (3 × T1b, 8 × T2, 3 × T3, 5 × N+) einschloss. Aus diesen Daten
kann keine Indikation zu einer alleinigen Radiotherapie abgeleitet werden. Eine Indikation
für eine alleinige Radiotherapie ist insofern nicht gegeben.
7.10. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Eine additive Radiochemotherapie nach R1-Resektion beim Pankreaskarzinom sollte außerhalb
von randomisiert-kontrollierten Studien nicht durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2b–, Literatur: [313]
[319]
[320]
[321]
[326]
[327], Konsens
Hintergrund
Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine additive Radiochemotherapie einen Vorteil gegenüber
einer additiven Chemotherapie hat. Eine additive Radiochemotherapie zeigt in Studien
bessere Ergebnisse als keine Therapie [313]
[320]
[326]. Der Anteil der Strahlentherapiekomponente an diesem Ergebnis ist allerdings nicht
beurteilbar, da direkte Vergleiche zwischen Radiochemotherapie und Chemotherapie fehlen.
Butturini et al. [327] haben nach einer systematischen Suche aus den verfügbaren RCTs eine Metaanalyse
zum Einfluss von Resektionsstatus (R0 vs. R1) und adjuvanter Behandlung (Chemotherapie
vs. Radiochemotherapie) durchgeführt. Dabei handelt es sich hinsichtlich der Unterscheidung
R0 versus R1 um eine post hoc Subgruppenanalyse mit ca. 1/3 R1-Patienten (deshalb
als LoE 2– bewertet). Lediglich für die adjuvante Chemotherapie bei R0-Patienten wurde
eine statistisch signifikante Verringerung des Sterberisikos erzielt (Hazard Ratio
für Tod nach 44 Monaten 0,65; 95 %KI 0,53 – 0,80), nicht aber für R1-operierte Patienten.
Für Patienten nach R0- und R1-Resektion gab es eine signifikante Heterogenität des
Effektes einer adjuvanten Chemotherapie. Bei R1-Patienten zeigte sich für die Radiochemotherapie
eine verringerte Hazard Ratio für Tod, diese war jedoch nicht statistisch signifikant,
die Auswertung war nicht adäquat gepowert (HR 0,72; 95 %KI 0,47 – 1,10). Die Autoren
des Beitrags empfehlen deshalb in Analogie zur R0-Resektion grundsätzlich die alleinige
Chemotherapie. Die Unsicherheit der Ergebnisse liegt in der nicht geplanten Subgruppenanalyse
und den geringen Fallzahlen bei R1-Patienten begründet, weitere Studien sind erforderlich.
Neuere randomisierte Studien zur adjuvanten Radiochemotherapie nach Resektion eines
Pankreaskarzinoms bestätigen die Sicherheit dieser Therapiemodalität sowohl bei simultaner
5-FU-Chemotherapie als auch bei simultaner Gemcitabingabe [319]
[321]. Die Häufigkeit isolierter lokaler Erstrezidive war mit 13 % in der Studie von van
Laethem nach Radiochemotherapie gering [319]. In erster Linie profitieren Patienten ohne raschen distanten Progress von einer
verbesserten lokalen Tumorkontrolle. Daher wird in aktuellen Studien zur adjuvanten
Radiochemotherapie auch nach R1-Resektion diese kombinierte Therapiekomponente nur
für nicht progrediente Patienten nach einer Standardchemotherapie eingesetzt (RTOG
0848/EORTC-Studie). Der beste Zeitpunkt für die additive Radiochemotherapie nach Resektion
bei hohem angenommenem Lokalrezidivrisiko, entweder bei Abschluss der adjuvanten medikamentösen
Therapie oder beim isolierten Lokalrezidiv, ist derzeit unklar.
Der individuelle Einsatz der Strahlentherapie beim einzelnen Patienten sollte bei
der gegenwärtigen Evidenzlage berücksichtigen, dass bei Einsatz der Radiochemotherapie
im Verlauf der Erkrankung ein zu früher Zeitpunkt das Risiko birgt, dass Fernmetastasen
vor dem Lokalrezidiv klinisch führend werden und so der Patient nicht von dem lokalen
Effekt der Strahlentherapiekomponente bei Radiochemotherapie profitieren kann. Auf
der anderen Seite sollte die Strahlentherapie nicht zu spät bei einem isolierten oder
dominant progredienten lokalen Rezidiv eingesetzt werden, da die Zielvolumina und
das Risiko von Nebenwirkungen bei zunehmendem Tumorvolumen zunehmen. Die Indikation
soll im Einzelfall im Rahmen einer interdisziplinären Tumorkonferenz diskutiert werden.
7.11. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Eine neoadjuvante Strahlentherapie, Strahlenchemotherapie oder Chemotherapie sollte
derzeit bei Patienten mit als resektabel eingeschätztem Pankreaskarzinom außerhalb
von Studien nicht durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2a–, Literatur: [328]
[329]
[330]
[331]
[332]
[333]
[334]
[335]
[336]
[337]
[338], starker Konsens
Hintergrund
Es gibt zu dieser Fragestellung zahlreiche Phase-I/II-Studien, die jedoch nicht geeignet
sind, diese Frage zu klären. Die verfügbaren Studien zeigen keinen Vorteil einer neoadjuvanten
Therapie bei als resektabel eingeschätztem Pankreaskarzinom hinsichtlich Gesamtüberleben,
rezidivfreiem Überleben und krankheitsfreiem Überleben gegenüber der alleinigen Operation
[328]
[329]
[330].
Zur Beurteilung des Stellenwerts einer neoadjuvanten Therapie bei resektablem Pankreaskarzinom
sind randomisierte kontrollierte Studien notwendig [331]
[332].
Tumorbiologisch erscheint die neoadjuvante systemische Chemotherapie auch beim resektablen Pankreaskarzinom aufgrund der sehr frühen Metastasierungskompetenz
dieser Tumorentität sinnvoll [333]. Potenzielle Vorteile dieses Konzeptes sind eine frühe systemische Behandlung existierender
Mikrometastasen, eine bessere Verträglichkeit der Chemotherapie, eine Risikoreduktion
für eine intraoperative Tumorzellverschleppung, eine verbesserte Gewebsoxygenierung,
eine In-vivo-Erfolgsbeurteilung der Therapie und eine potenziell erhöhte R0-Resektionsrate. Es
gibt Hinweise, dass ein pathologisch komplettes Ansprechen auf eine neoadjuvante Therapie
signifikant mit der Prognose korreliert [334]
[335]
[336]. Nur wenige Studien aus neuerer Zeit befassen sich allerdings mit der Frage der
neoadjuvanten Chemotherapie beim resektablen Pankreaskarzinom. In den meist kleineren
Studien wird eine Erhöhung der R0-Resektionsrate bei potenziell resektablen Patienten
und in einer einarmigen Studie bei resektablen Patienten ein Gesamtüberleben von 26,5
Monaten nach neoadjuvanter Therapie beschrieben [337]
[338]. In den übrigen bisher publizierten Studien lag das mediane Überleben zwischen 8
und 23 Monaten und somit nicht über den Ergebnissen aus den randomisierten Studien
zur adjuvanten Chemotherapie. Eine Tumorprogression unter alleiniger neoadjuvanter
Chemotherapie ist bei den bisher untersuchten Chemotherapieprotokollen bei ca. einem
Drittel der neoadjuvant behandelten Patienten festzustellen. Kontrollierte, randomisierte,
größere Studien zu dieser Fragestellung, die auch neuere Chemotherapiekonzepte (z. B.
das FOLFIRINOX Protokoll) untersuchen, stehen aus.
7.12. Evidenzbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Ein sequenzielles Behandlungskonzept bestehend aus Chemotherapie und Strahlenchemotherapie
kann bei Patienten mit lokal fortgeschrittenen, inoperablen Tumoren durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad 0, Level of Evidence 3, Literatur: [319]
[339]
[340]
[341]
[342]
[343]
[344]
[345]
[346]
[347]
[348]
[349]
[350]
[351]
[352]
[353]
[354]
[355]
[356], starker Konsens
Hintergrund
In der speziellen Situation des lokal fortgeschrittenen, inoperablen Pankreaskarzinoms
ist eine potenziell resektable oder rein palliative Therapiesituation bei Therapiebeginn
z. T. nicht abschätzbar. Mithilfe einer Strahlenchemotherapie oder Chemotherapie kann
bei primär als nicht resektabel eingeschätzten Patienten mit exokrinem Pankreaskarzinom
in einigen Fällen eine Resektabilität erreicht werden. Grundsätzlich haben resezierte
Patienten ein längeres medianes Überleben als Patienten, die als nicht resektabel
(trotz Therapie) eingestuft werden. Zu beachten ist, dass die Resektabilitätskriterien
und die histopathologische Aufarbeitung des Resektats in den Studien nicht einheitlich
sind bzw. häufig nicht erwähnt werden. In der palliativen Situation zeigt die Studie
von Löhrer et al. [339] einen signifikanten Überlebensvorteil für die Radiochemotherapie im Vergleich zu
einer Gemcitabintherapie. Allerdings waren die Konfidenzintervalle für das Gesamtüberleben
groß: Gesamtüberleben 9,2 Monate (95 %-KI, 7,9 – 11,4 Monate) für Gemcitabin und 11,1
Monate (95 %-KI, 7,6 – 15,5 Monate) für die Strahlenchemotherapie, die Statistik nicht
optimal (nur einseitiger Log-rank-Test mit p = 0,017) und die Toxizität war im Radiochemotherapiearm
sehr hoch (41 % Grad-IV-Toxizität bei der Radiochemotherapie, v. a. Hämatotoxizität
und Übelkeit/Erbrechen).
Unter Berücksichtigung der vorhandenen systematischen Übersichtsarbeiten, die auch
die älteren Studien berücksichtigen [340]
[341]
[342], sind die Ergebnisse im Hinblick auf einen Nutzen für den Endpunkt Überleben heterogen.
Bei der Anwendung dieser Option ist deshalb eine besonders sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung
mit den Patienten zu besprechen.
Die französische FFCD/SFRO-Studie von Chauffert et al. wurde vorzeitig nach einer
ungeplanten Interimsanalyse abgebrochen [343]. Hier wurde eine hoch dosierte, großvolumige Strahlentherapie auf das Pankreas und
den regionalen Lymphabfluss bei simultaner 5-FU/Cisplatin-Therapie gefolgt von einer
sequenziellen Gemcitabintherapie mit einer alleinigen Gemcitabinchemotherapie beim
lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom verglichen. Die Gesamtdosis am makroskopischen
Tumor sollte 60 Gy mit 5x2 Gy pro Woche betragen. Das Gesamtüberleben war nach Radiochemotherapie
kürzer als nach alleiniger Chemotherapie (medianes Überleben 8,6 vs. 13 Monate, p = 0,03).
Die Autoren erklären dieses Ergebnis mit der erhöhten Toxizität und schlechten Durchführbarkeit
ihres Therapieprotokolls. Während und nach der initialen Radiochemotherapie erhielten
nur 42 % der Patienten ≥75 % der geplanten Radio- oder Chemotherapiedosis. Die relative
Häufigkeit von Grad-III/IV-Nebenwirkungen war im Radiochemotherapiearm erhöht (66
vs. 40 %, p = 0,008). Nach den Erfahrungen dieser Studie wird in der Nachfolgestudie
LAP07 zum lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom, die Gemcitabin oder Gemcitabin/Erlotinib
mit und ohne Radiochemotherapie vergleicht, die Strahlenchemotherapie erst nach 4
Monaten Induktionschemotherapie mit Gemcitabin ± Erlotinib durchgeführt. In das Zielvolumen
werden klinisch nicht befallene Lymphabflussgebiete nicht einbezogen. Die Gesamtdosis
wird auf 54 Gy mit 1,8 Gy pro täglicher Fraktion an 5 Tagen pro Woche begrenzt. Nur
Patienten mit stabiler Erkrankung oder Responder und damit Patienten, die insbesondere
nicht distant progredient sind, können zur Radiochemotherapie randomisiert werden.
Das Studiendesign basiert auch auf den Daten einer großen retrospektiven vergleichenden
Studie der GERCOR-Studiengruppe, die exploratorisch einen Überlebensvorteil bei den
Patienten mit lokal fortgeschrittenem Pankreaskarzinom nach Radiochemotherapie im
Vergleich zu alleiniger Chemotherapie fanden, die nach 3 Monaten initialer Chemotherapie
nicht progredient waren [344].
Will man die Radiochemotherapie in das Therapiekonzept bei lokal fortgeschrittenem
Pankreaskarzinom außerhalb von Studien einführen, ist somit die initiale Durchführung
einer Chemotherapie für 3 Monate gefolgt von einer Radiochemotherapie empfehlenswert.
Diese Strategie erlaubt es wahrscheinlich, die Patienten auszuwählen, die von einer
Radiochemotherapie profitieren, da nur die Patienten eine Radiochemotherapie erhalten,
bei denen es während der dreimonatigen Chemotherapiephase nicht zum Auftreten von
Fernmetastasen kommt. Dieses Verfahren ist allerdings bislang nur in retrospektiven
Kohortenstudien untersucht [344]
[345].
Zum Zielvolumenkonzept der Strahlentherapie beim lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom
sei auf den amerikanisch-französischen Konsensus verwiesen [346].
Patienten mit grenzwertig resektablen Tumoren (zur Definition: siehe Kapitel 6.3.2)
können analog dem o. g. Vorgehen behandelt werden [347], da in den bisherigen Studien nicht zwischen lokal fortgeschrittenen, inoperablen
und grenzwertig resektablen Tumoren differenziert wurde. Die Chance auf eine R0-Resektion
ist bei grenzwertig resektablen Tumoren höher.
Falls mit einer Radiochemotherapie begonnen wurde, sollte anschließend eine Chemotherapie
durchgeführt werden. In beiden Fällen sollte eine Vorstellung des Patienten beim Chirurgen
mit der Frage einer sekundären Operabilität erfolgen.
Zur Bestrahlungstechnik
Im Gegensatz zur adjuvanten Strahlentherapie ist die Einbeziehung elektiver Lymphknotenstationen
jenseits des klinisch nachweisbaren makroskopischen Tumors bei der Strahlentherapie
des lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinoms umstritten [340]
[348]. Insgesamt gilt, dass die Größe des Zielvolumens und die Dosisvolumenbelastung des
Dünndarms signifikant mit der gastrointestinalen Nebenwirkungsrate korrelieren [349]
[350]. Ein empfohlenes Radiochemotherapieschema ist das Vorgehen nach der GERCOR-LAP07-Studie
[357] oder der ECOG-Studie [339]. Zunächst werden 2 – 4 Zyklen Induktionschemotherapie mit einer Gemcitabinmonotherapie
appliziert. Patienten ohne distanten Progress erhalten dann eine konformale Strahlentherapie
mit einer simultanen Chemotherapie. Letztere kann mit Capecitabin, zweimal 800 mg/m2/d an 5 Tagen einer jeden Strahlentherapiewoche [340]
[351]
[357], mit einer 5-FU-Dauerinfusion (250 mg/m2/d vom ersten bis zum letzten Strahlentherapietag, oder 350 mg/m2 an jedem Strahlentherapietag [352]
[353], oder mit Gemcitabin jeweils als Monotherapie durchgeführt werden. Für die wöchentliche
Gemcitabindosierung wurden Dosen von 300 – 600 mg/m2 einmal pro Woche verwendet, wobei hier eine Dosierung von 300 mg/m2 empfohlen wird [319]
[352]
[354]. Bei simultaner Gabe kann eine Superiorität von Gemcitabin im Vergleich zu 5-FU
oder Capectabin nicht als gesichert gelten. Die Metaanalyse von Zhu et al. [355] kann aus methodischen Gründen kritisiert werden und gibt dafür keine ausreichende
Evidenz. Die Gesamtdosis der Strahlentherapie sollte 50,4 – 54 Gy in konventioneller
Fraktionierung mit 5 × 1,8 Gy/Woche betragen. Es sollten hochkonformale Strahlentherapietechniken
zur guten Schonung der umgebenden Normalgewebe, Darm und Magen, Leber, Nieren und
Rückenmark verwendet werden. Das minimale Planungszielvolumen umfasst den makroskopischen
Tumor plus einen Sicherheitssaum von etwa 1 cm [356] (LAP-07-Protocol, EudraCT: 2007 -001 174- 81). Möchte eine Institution mit Erfahrung
in dieser Technik regionale Lymphknoten mit hohem Befallsrisiko elektiv mittherapieren,
sollte eine Verkleinerung des therapierten Volumens nach 39,6 Gy oder 45 Gy auf ein
nur auf den makroskopischen Tumor gerichtetes Planungszielvolumen erfolgen [339]
[352]. Bei hochkonformaler Technik ohne elektive Strahlentherapie von Lymphknotenmetastasen
kann auch ein hypofraktioniertes Strahlentherapieschema mit 5 × 2,4 Gy pro Woche bis
36 Gy verwendet werden [348]
[350].
7.13. Konsensbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Bei einem isolierten Lokalrezidiv eines Pankreaskarzinoms sollten alle Möglichkeiten
einer lokalen Therapie überprüft werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Kleinere retrospektive Fallserien zeigen die Effektivität und Tolerabilität sowohl
einer Tumorresektion als auch einer Radiochemotherapie beim Lokalrezidiv nach vorausgegangener
Operation [281].
Mit der konventionell fraktionierten Strahlentherapie bis zu einer Gesamtdosis von
50 Gy auf den makroskopisch erkennbaren Tumor sowie einer simultanen und sequenziellen
Chemotherapie wurden beim isolierten Lokalrezidiv nach Resektion partielle oder komplette
Remissionen bei 75 % von 18 Patienten beobachtet. Die mediane Zeit bis zur lokalen
Progression betrug 14,7 Monate [358]. Mit der hypofraktionierten stereotaktischen Präzisionsstrahlentherapie auf den
makroskopischen Lokalrezidivtumor in der Bildgebung mit schmalen Sicherheitssäumen
von 2 – 3 mm wurden mediane Zeiten bis zur lokalen Progression von 7 – 8 Monaten und
mediane Überlebenszeiten von 7 – 13 Monaten nach dem Beginn der Rezidivtherapie beobachtet
[359]
[360]. Ein partielles oder komplettes lokales Tumoransprechen wurde in 44 % der Patienten
beobachtet. Die stereotaktische Strahlentherapie beim Pankreaskarzinom sollte jedoch
im Rahmen klinischer Studien durchgeführt werden [346].
7.14. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Eine intraoperative Radiotherapie (IORT) sollte außerhalb von prospektiven, kontrollierten
Studien nicht durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 2b–, Literatur: [361]
[362]
[363]
[364]
[365]
[366]
[367]
[368]
[369], starker Konsens
Hintergrund
Die gefundene Literatur zeigt widersprüchliche Ergebnisse zu den Effekten der IORT
in Bezug auf eine Verbesserung des Überlebens und in Bezug auf potenzielle Komplikationen
für Patienten mit resektablem Pankreaskarzinom [361]
[362]
[363]
[364]
[365]. Aufgrund der retrospektiven Natur der Studien können Confounder und Verzerrungen
nicht ausgeschlossen werden, zudem wurden die Patienten häufig über einen langen Zeitraum
mit sich verändernden operativen Standards analysiert. Der Evidenzgrad dieser retrospektiven
Kohortenstudien wurde jeweils formal mit 2b bewertet [361]
[362]
[363]
[364]
[365]. Aufgrund der langen Rekrutierungszeiträume, der niedrigen Fallzahlen sowie der
retrospektiven Erhebungen wurde jeweils eine 2b– vergeben.
Auch für Patienten mit als nicht resektabel eingeschätzten Pankreaskarzinomen ergibt
die Literatur keinen eindeutigen Benefit im Hinblick auf den Nutzen einer IORT, da
zum einen der Vergleich postoperative perkutane Strahlentherapie vs. IORT nicht vorliegt
und sich zum anderen auch bei einer Therapie mit einer Chemotherapie ohne Radiotherapie
eine statistisch signifikante Verbesserung des Überlebens zeigen ließ [366]
[367]
[368]
[369]. Die Kohortenstudien wurden ebenfalls mit 2b– bewertet. Zudem liegen sehr wenige
Angaben zu Nebenwirkungen vor.
Der Einsatz einer IORT außerhalb von prospektiven, kontrollierten, wünschenswerterweise
randomisierten Studien kann aufgrund der vorliegenden Literatur nicht empfohlen werden.
7.15. Konsensbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Sogenannte Targeted Therapies, immuntherapeutische Ansätze und Hyperthermiekonzepte
sollten außerhalb von prospektiven, kontrollierten Studien in der adjuvanten oder
neoadjuvanten Therapie des Pankreaskarzinoms nicht angewendet werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Bei unzureichender Studienlage kann zu dieser Frage aktuell keine Empfehlung ausgesprochen
werden.
8. Palliative Therapie des Pankreaskarzinoms
8. Palliative Therapie des Pankreaskarzinoms
8.1. Einführung
Seit den Studien von Mallinson [370], Palmer [371] und Glimelius [372] hat sich die Chemotherapie in der Palliativsituation gegenüber der rein supportiven
Therapie hinsichtlich des Überlebens der Patienten und der Lebensqualität als überlegen
erwiesen. Dies wurde auch in einer Cochrane-Analyse bestätigt [373]. Gemcitabin ist seit der Studie von Burris et al. [374] als Standard etabliert. Der Stellenwert von Kombinationschemotherapien ebenso wie
die Bedeutung molekularer Therapiestrategien („Targeted therapies“) wurde und wird
in zahlreichen Phase-III-Studien untersucht.
8.2. Indikation zur Chemotherapie
8.1. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Beim metastasierten bzw. lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom soll bei einem ECOG
Performance Status von 0 – 2 eine palliative Chemotherapie durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1a, Literatur: [305]
[370]
[371]
[372]
[374]
[375]
[376]
[377]
[378]
[379]
[380]
[381]
[382], starker Konsens
Hintergrund
Die Chemotherapie verlängert das Überleben beim metastasierten bzw. lokal fortgeschrittenen
Pankreaskarzinom in einer Metaanalyse (HR 0,64, p = 0,04) [375]. In einzelnen Studien verbesserte sie auch die Lebensqualität [372]
[374]
[375]
[376] und führte zu einem klinischen Benefit, d. h. insbesondere zu einem verringerten
Schmerzmittelverbrauch und geringerem Gewichtsverlust [370]
[371]
[372]
[374]
[376].
Die Chemotherapie sollte unmittelbar beim Nachweis von Metastasen begonnen werden.
Eine Größenprogredienz des Tumors, Symptome oder sonstige Komplikationen sollten nicht
abgewartet werden. Auch Patienten mit lokal fortgeschrittenem, inoperablen Pankreaskarzinom
sollen ab Diagnosestellung behandelt werden, da sie einen ähnlichen Nutzen von der
Chemotherapie haben wie Patienten mit metastasiertem Tumorleiden [374]
[377]
[378]
[379]
[380]. Bei Patienten in schlechtem Allgemeinzustand (Karnofsky Index < 70 %, ECOG Performance
Status > 2) ist der Nutzen einer Chemotherapie fraglich [305]
[377]
[378]
[381]
[382]. Hingegen haben Gewichtsverlauf, Serumalbumin, CA19 – 9, Hämoglobin oder der Tumordifferenzierungsgrad
keinen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie.
8.3. Medikamente zur palliativen Erstlinientherapie
8.2. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Gemcitabin sollte als Erstlinientherapie des lokal fortgeschrittenen und/oder metastasierten
Pankreaskarzinoms eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 1a, Literatur: [374]
[375]
[383]
[384]
[385]
[386]
[387]
[388], starker Konsens
8.3. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
Gemcitabin soll in konventioneller Dosierung (1000 mg/m2 über 30 Minuten) verabreicht
werden.
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1b, Literatur: [387], starker Konsens
Hintergrund
Für die Gemcitabinmonotherapie liegen umfangreiche Erfahrungen aus zahlreichen Phase-III-Studien
vor. Die 1-Jahres-Überlebensraten bei einer Therapie mit Gemcitabin betragen 18 – 20 %
[375].
Die konventionelle Dosierung von Gemcitabin (1000 mg/m2 als wöchentliche 30-Minuten-Infusion mit je einer Woche Pause nach 7 bzw. danach
nach jeweils 3 Wochen) wurde sowohl in der Zulassungsstudie [374] als auch in mehreren Phase-III-Studien getestet [383]
[384]
[385]
[386]
[387]
[388]. Eine randomisierte Phase-III-Studie zur Gabe von Gemcitabin als „fixed dose rate infusion“, bei der eine höhere Dosis eingesetzt und Gemcitabin über einen längeren Zeitraum
infundiert wurde (1500 mg/m2/150 min. alle 2 Wochen) führte im Vergleich zur konventionellen Therapie nicht zu
einem signifikant verlängerten Überleben [387]. Das Gemcitabin wird trotz überzeugender Nutzenbelege nur mit einer schwachen Empfehlung
(Empfehlungsgrad B) empfohlen, weil mit FOLFIRINOX (s. 8.8.) bzw. Gemcitabin plus
Erlotinib bei Rash (s. 8.5.) zwei wirksamere Therapien bei bestimmten Patientengruppen
infrage kommen. Gemcitabin mono kann daher nicht grundsätzlich für alle Patienten
mit lokal fortgeschrittenem und/oder metastasiertem Pankreaskarzinom empfohlen werden.
8.4. Evidenzbasierte Empfehlung (2013)
5-FU mit oder ohne Folinsäure soll nicht als alleinige Erstlinientherapie eingesetzt
werden.
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1b, Literatur: [374], starker Konsens
Hintergrund
Die Zulassungsstudie von Burris et al. zeigte eine deutliche Unterlegenheit eines
5-FU-Bolus-Regimes im Vergleich zur Gemcitabinmonotherapie [374].
8.4. Kombinationen mit „Targeted agents“
8.4.1. Gemcitabin/Erlotinib
8.5. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Alternativ zur Gemcitabinmonotherapie kann eine Kombinationstherapie aus Gemcitabin
und dem EGF-Rezeptortyrosinkinaseinhibitor Erlotinib beim metastasierten Pankreaskarzinom
eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad 0, Level of Evidence 1b, Literatur: [385], Konsens
Hintergrund
Die Kombination aus Gemcitabin plus Erlotinib zeigte in einer Phase-III-Studie im
Gesamtkollektiv eine statistisch signifikante Verbesserung des medianen Überlebens
um etwa 2 Wochen zugunsten der Kombinationstherapie [385]. Das 1-Jahres-Überleben lag bei 24 % mit der Kombinationstherapie vs. 19 % in der
Gruppe, die mit Gemcitabin alleine behandelt wurde. In Subgruppenanalysen war der
Unterschied im medianen Überleben nur bei Patienten mit metastasierter Erkrankung,
nicht aber für Patienten mit lokal fortgeschrittenen, inoperablen Tumoren nachweisbar.
Das Nebenwirkungsprofil der Kombination Gemcitabin und Erlotinib war in der Studie
mit dem von Gemcitabin vergleichbar, bis auf eine höhere Rate an Grad 3/4 Diarrhoe
(6 vs. 2 %) und dem Auftreten von Hautrash unter der Erlotinibtherapie. Auf den Rash
wird in Empfehlung 8.18. näher eingegangen.
8.6. Evidenzbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Bei Ausbleiben eines Hautausschlags bis zu 8 Wochen nach Therapiebeginn sollte die
Therapie mit Erlotinib beendet werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 4, Literatur: [311]
[385], starker Konsens
Hintergrund
Ein Hautausschlag mit papulopustulösen, akneiformen Effloreszenzen sowie das Auftreten
von Paronychien sind typische Nebenwirkung einer Therapie mit Erlotinib. Diese Effloreszenzen
treten in unterschiedlicher Ausprägung bei etwa 50 – 70 % der Patienten mit metastasiertem
Pankreaskarzinom auf. Subgruppenanalysen zweier großer Studien zur palliativen Therapie
des Pankreaskarzinoms mit Erlotinib [311]
[385] zeigen, dass Patienten ohne erkennbare Hautreaktion innerhalb von 8 Wochen nach
Beginn der Einnahme von Erlotinib nicht von der zusätzlichen Gabe dieser Substanz
profitieren.
8.4.2. Weitere Kombinationen
8.7. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Weitere Kombinationen von Gemcitabin mit sog. „Targeted Therapies” wie Cetuximab,
Bevacizumab oder Axitinib besitzen keinen Stellenwert in der Therapie des Pankreaskarzinoms
und sollen außerhalb von prospektiven, kontrollierten Studien nicht eingesetzt werden.
Diese Kombinationen werden nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1b, Literatur: [311]
[386]
[389]
[390], starker Konsens
Hintergrund
Kombinationen von Bevacizumab, Cetuximab oder Axitinib erbrachten in Phase-III-Studien
keine signifikante Verlängerung des Überlebens im Vergleich zu einer alleinigen Gemcitabintherapie
[311]
[386]
[389]
[390].
8.5. Chemotherapiekombinationen
8.5.1. FOLFIRINOX
8.8. Evidenzbasierte Empfehlung (Neu 2013)
Die Kombination von 5-FU/Folinsäure, Irinotecan und Oxaliplatin nach dem sog. FOLFIRINOX-Protokoll
kann bei Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom und einem günstigen Risikoprofil
(ECOG 0 – 1, Bilirubinwert unter dem 1,5-fachen des oberen Normwerts, Alter bis 75
Jahre) eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad 0, Level of Evidence 1b, Literatur: [376], starker Konsens
Hintergrund
In einer großen randomisierten Studie wurde ein deutlicher Vorteil des FOLFIRINOX-Regimes
im Vergleich zu Gemcitabin gezeigt [376]. Bei Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom und günstigen Risikofaktoren
wurde das mediane Überleben von 6,8 auf 11,1 Monate verlängert (p < 0,0001; HR 0,57).
Ebenso konnte das progressionsfreie Überleben von 3,3 auf 6,4 Monate und die Ansprechrate
von 9,4 auf 31,6 % durch Gabe des FOLFIRINOX-Protokolls im Vergleich zu Gemcitabin
verbessert werden. Dem klinisch relevanten Nutzen steht eine deutlich höhere Toxizität
des FOLFIRINOX-Regimes gegenüber, die sich im Vergleich zu Gemcitabin in einer Steigerung
der Rate an Grad-III/IV-Neutropenie (45,7 vs. 18,7 %), an febriler Neutropenie (5,4
vs. 0,6 %) und Grad-III/IV-Diarrhö (12,7 vs. 1,2 %) niederschlägt. In der Studie wurde
die Therapie bereits ab einer Grad-II-Neutropenie oder Thrombopenie passager pausiert
und eine Dosisanpassung gemäß den Studienkriterien ([376], Appendix online) vorgenommen. G-CSF wurde im Laufe der Therapie mit FOLFIRINOX
bei insgesamt 42,5 % der Patienten gegeben. Aufgrund der relativ niedrigen Rate an
febrilen Neutropenien (5,4 %) wurde keine generelle primäre G-CSF-Prophylaxe empfohlen.
Wegen der strengen Selektionskriterien wurden in diese Studie nur 36 % Patienten mit
Pankreaskopftumoren und nur 14 % mit biliären Stents eingeschlossen. Ob eine prophylaktische
Antibiotikatherapie bei Stentträgern indiziert ist, kann anhand der Studiendaten nicht
beurteilt werden.
8.5.2. Andere Kombinationschemotherapien (Gemcitabinbasiert)
8.9. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Die Kombination von Gemcitabin mit Oxaliplatin, Cisplatin oder Capecitabin sollte
nicht als Standard in der Erstlinientherapie des metastasierten oder lokal fortgeschrittenen,
inoperablen Pankreaskarzinoms eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 1a, Literatur: [375]
[383]
[384]
[387]
[388]
[391]
[392], starker Konsens
Hintergrund
Es liegt keine Evidenz aus individuellen randomisierten Phase-III-Studien vor, die
in der Gesamtgruppe einen Überlebensvorteil für eine Gemcitabinbasierte Kombinationschemotherapie
im Vergleich zu einer Gemcitabinmonotherapie nachweist [384]
[387]
[388]. Aus mehreren Studien gibt es jedoch nicht geplante Subgruppenanalysen, die nahelegen,
dass Patienten mit gutem Performance Status (Karnofsky-Index ≥ 90 % bzw. ECOG 0 – 1)
von Gemcitabinbasierten Kombinationstherapien profitieren könnten [388]
[391]. Ein signifikanter Überlebensvorteil konnte jedoch erst in Metaanalysen gezeigt
werden [375]
[391]
[392]. Diese Annahme gilt für die Kombinationen Gemcitabin/Oxaliplatin und Gemcitabin/Capecitabin.
Nach Publikation einer aktuellen randomisierten italienischen Phase-III-Studie zur
Kombination Gemcitabin/Cisplatin, die bei Patienten in gutem Performance Status keinen
Vorteil der Kombination gegenüber der Gemcitabinmonotherapie zeigt, relativiert sich
der therapeutische Nutzen dieser gemcitabinhaltigen Kombinationschemotherapien [375]
[383]
[388]
[391].
Im Januar 2013 wurden die Daten der MPACT-Studie vorgestellt, in der die Kombination
aus Gemcitabin und nab-Paclitaxel in der Erstlinientherapie des metastasierten Pankreaskarzinoms
mit einer konventionellen Gemcitabinmonotherapie verglichen wurde [393]. In diese Phase-III-Studie wurden 861 Patienten eingeschlossen. Das mediane PFS
lag für die Kombination bei 5,5 Monaten (zum Vergleich: Gemcitabin mono 3,7 Monate,
HR = 0,69, 95 % KI: 0,58 – 0,82; p < 0,001), das mediane OS bei 8,5 Monaten (zum Vergleich:
Gemcitabin mono: 6,7 Monate, HR = 0,72, 95 % KI: 0,62 – 0,83; p < 0,001). Das Tumoransprechen
betrug 23 % in der Kombinationsgruppe und 7 % in der Gemcitabingruppe. In der Kombinationsgruppe
gab es etwas mehr Grad-III/IV-Hämatotoxizität, Fatigue, Neuropathie und Diarrhoe.
Aufgrund dieser Daten erscheint die Kombination aus nab-Paclitaxel und Gemcitabin
als interessante neue Therapieoption für das metastasierte Pankreaskarzinom. Die Studie
wurde im Oktober 2013 publiziert [394]. Die Kombinationstherapie aus nab-Paclitaxel und Gemcitabin wurde im September 2013
von der FDA für die Therapie des metastasierten Pankreaskarzinoms zugelassen. Die
Verwendung dieser Kombination in Deutschland erfolgt bis zur Zulassung durch die EMA
nach den Kriterien des off label use.
8.5.3. Einsatz molekularer Marker zur Therapiesteuerung
8.10. Konsensbasiertes Statement (Neu 2013)
Der Einsatz molekularer Marker zur Therapiesteuerung kann aufgrund der aktuellen Evidenzlage
nicht empfohlen werden.
GCP, starker Konsens
Hintergrund
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine validierten molekularen Marker, die eine
Therapiesteuerung erlauben.
8.5.4. Folgetherapien bei Progress unter einer Erstlinientherapie
8.11. Evidenzbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Bei Progress unter einer Therapie mit Gemcitabin sollte bei einem ECOG ≤ 2 eine Zweitlinientherapie
mit 5-FU und Oxaliplatin durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 1b–, Literatur: [395], starker Konsens
Hintergrund
Die Kombination aus 5-FU und Oxaliplatin zeigte einen signifikanten Vorteil gegenüber
bester supportiver Therapie in einer randomisierten Studie bei Patienten mit metastasiertem
Pankreaskarzinom und Progress unter einer Gemcitabintherapie [395]. Nach Versagen von FOLFIRINOX kann entsprechend der Publikation von Conroy et al.
eine Zweitlinientherapie mit Gemcitabin gegeben werden. In dieser Studie wurden 47 %
der Patienten mit einer Zweitlinientherapie behandelt.
Weitere überwiegend einarmige Phase-II-Studien weisen auf die Wirksamkeit einer Zweitlinientherapie
z. B. mit 5-FU, Capecitabin, ggf. auch in Kombination mit Docetaxel oder Irinotecan,
hin.
8.5.5. Einsatz einer palliativen Strahlentherapie
8.12. Konsensbasierte Empfehlung (modifiziert 2013)
Eine palliative Strahlentherapie sollte nur bei symptomatischen Metastasen bzw. Metastasen
mit drohender Symptomatik durchgeführt werden (insbesondere Skelett- und zerebrale
Metastasen). Ziel ist die Symptomkontrolle oder die Vermeidung von durch Metastasen
bedingten Komplikationen.
GCP, starker Konsens
9. Supportive Therapie und Nachsorge
9. Supportive Therapie und Nachsorge
9.1. Schmerztherapie
9.1. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Für die Diagnostik und Therapie von Schmerzen beim Pankreaskarzinom gelten die allgemeinen
Regeln der Tumorschmerztherapie. Das WHO-Stufenschema ist zur medikamentösen Schmerztherapie
beim Pankreaskarzinom geeignet. Andere geeignete Schemata gibt es derzeit nicht.
Es muss berücksichtigt werden, dass die Stärke und das Auftreten von Schmerzen beim
Pankreaskarzinom von der Nahrungsaufnahme abhängig sein können. Das Behandlungsschema
ist entsprechend zu adaptieren (Zusatzdosis ermöglichen). Auch haben invasive neuroablative
Verfahren (insbesondere die Coeliacusblockade) beim Pankreaskarzinom einen Stellenwert.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Literatur: [396]
[397]
[398]
[399]
[400]
[401], starker Konsens
9.2. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Es gibt keine spezifischen Kriterien, die die Medikamentenauswahl zur Tumorschmerztherapie
beim Pankreaskarzinom beeinflussen. Dies gilt für den Einsatz von Nichtopioiden (NSAR,
COXIBE, Metamizol, Paracetamol).
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 4
9.3. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Diese Empfehlung gilt auch für den Einsatz und die Auswahl von Opioiden. Es gibt keine
Evidenz für die Überlegenheit einer bestimmten Substanz.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 1b, Literatur: [402]
[403], starker Konsens
Hintergrund
Zwei Übersichten von Studien zur Schmerztherapie bei Tumorschmerz kamen zu der Schlussfolgerung,
dass aufgrund der Heterogenität der in den Studien eingesetzten Methodik sowie der
völlig unterschiedlichen Instrumente, die zur Beurteilung des Ergebnisses eingesetzt
wurden, eine Metaanalyse dieser Studien aus methodischen Gründen nicht möglich ist.
Auf dieser etwas eingeschränkten Datenbasis zeigten sich NSAR in den Studien der Placebogabe
überlegen. Die Kombination aus NSAR und Opiat war der alleinigen Gabe von NSAR oder
Opiat nur in einigen Studien geringfügig, aber signifikant überlegen [402]
[403].
9.4. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Beim Pankreaskarzinom sind keine bestimmten Applikationswege (oral oder transdermal)
für die Opioidgabe zu bevorzugen. Mögliche gastrointestinale Probleme, insbesondere
Obstipation, die aufgrund von Motilitätsstörungen entstehen können, sind zu berücksichtigen.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 3, Literatur: [404]
[405], Konsens
9.5. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Der Einsatz von Adjuvantien sollte nach dem WHO-Stufenschema erfolgen. Es liegen keine
spezifischen Empfehlungen im Hinblick auf den Einsatz von Adjuvantien wie z. B. Antiemetika
beim Pankreaskarzinom vor.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Literatur: [400]
[406], starker Konsens
9.6. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Invasive Therapieverfahren (vorzugsweise die subkutane oder intravenöse Opioidgabe,
ggf. rückenmarksnahe Opioidgabe) können indiziert sein, wenn mit dem WHO-Stufenschema
keine ausreichende Schmerzkontrolle erreicht werden kann.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 3, Literatur: [407], starker Konsens
9.7. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Grundsätzlich kann eine Coeliacusblockade zur Schmerztherapie bei Pankreaskarzinom
bei einigen Patienten indiziert sein.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 1b, Literatur: [408], starker Konsens
Hintergrund
Zur Thematik der Coeliacusblockade liegt zwar eine Metaanalyse [409] vor, die 59 Publikationen berücksichtigt. Von den 59 Studien berichten nur 24 über
2 oder mehr Patienten, sodass es sich zur Hälfte um Kasuistiken handelt. 21 Studien
haben retrospektiven Charakter. In 63 % handelte es sich um den Einsatz der Coeliacusblockade
bei Pankreaskarzinomen. Keinesfalls entsprach die angewandte Technik in allen Fällen
dem heutigen Standard, in 32 % fand keine radiologische Kontrolle der Alkoholapplikation
statt. Nur 2 Publikationen, die hier berücksichtigt wurden, befassen sich mit der
Schmerzqualität. Auch die Schmerzcharakteristik findet in keiner der Publikationen
Berücksichtigung. Zusammenfassend wird der Methode in 70 – 90 % ein guter Langzeiteffekt
bescheinigt, die Nebenwirkungen sind transient und harmlos, schwere Komplikationen
selten.
Eine weitere Publikation [410] (Evidenzstärke 3) stellt die Hypothese auf, dass die Plexusblockade bei gleichzeitiger
Anwendung von Opioiden die Schmerztherapie und das Überleben verbessert. Es handelt
sich um eine doppelblinde, randomisierte Studie, bei der neben der systemischen Therapie
eine Plexusblockade mit Alkohol und eine „Sham“-Plexusblockade durchgeführt wurden.
Weiterhin wurde die Lebensqualität (QoL) berücksichtigt, eingeschlossen wurden 100
Patienten mit nicht resektablen Pankreaskarzinomen und Schmerzen. Bei diesem Studiendesign
verbesserte die Plexusblockade signifikant die Schmerzreduktion im Vergleich zur systemischen
Therapie alleine, beeinflusste aber nicht das Überleben der Patienten und hatte keinen
Effekt auf die Opioiddosierung.
9.8. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Ausreichende Studien zum optimalen Zeitpunkt einer Coeliacusblockade liegen nicht
vor.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 4, starker Konsens
9.9. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Hinsichtlich der optimalen technischen Durchführung ist kein bestimmtes Verfahren
zu präferieren.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 4, Literatur: [409], Konsens
Hintergrund
In der Metaanalyse von Eisenberg et al. [409] wurden in 32 % keine radiologischen Verfahren (Fluoroskopie oder CT) eingesetzt.
Vergleichende Studien, die die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Techniken (CT,
Fluoroskopie, US, EUS) beschreiben, existieren nicht. Es gibt keine Studien, die verschiedene
Schmerzmittel bei der Blockade miteinander vergleichen. Es werden zudem unterschiedliche
Mengen von Alkohol und Lokalanästhetika eingesetzt.
9.10. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Der Stellenwert einer thorakoskopischen Splanchniektomie zur Schmerztherapie beim
Pankreaskarzinom kann nicht abschließend beurteilt werden. Es handelt sich wegen seiner
Invasivität um ein Reserveverfahren.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 3, Literatur: [411], starker Konsens
Hintergrund
In einer retrospektiven Analyse bei 59 Patienten mit inoperablem Pankreaskarzinom
werden die videothorakoskopische Splanchniektomie und die perkutane Coeliacusblockade
miteinander verglichen, und zwar hinsichtlich einer Reduktion von Schmerzen, der Lebensqualität
und der zu verabreichenden Opioidmenge. Eine Verbesserung der Lebensqualität und eine
deutliche Schmerzreduktion waren mit beiden Methoden gleichermaßen festzustellen,
der Einfluss auf die Lebensqualität erwies sich mit der Plexusblockade als gering
überlegen. Die benötigte Opioidmenge konnte durch beide Maßnahmen reduziert werden.
Die videothorakoskopische Splanchniektomie wird deshalb als Reservemethode empfohlen,
da die Plexusblockade die weniger invasive Maßnahme mit gleicher Effizienz darstellt
[411].
9.11. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Die Indikation für eine Strahlentherapie mit dem alleinigen Ziel einer Schmerztherapie
bildet beim Pankreaskarzinom die Ausnahme.
Empfehlungsgrad D*, Konsens
Hintergrund
Aufgrund der sofortigen Wirkung z. B. einer Plexusblockade ist die Indikation zu einer
Strahlentherapie als Schmerztherapie die Ausnahme, es sind keine vergleichenden Studien
verfügbar.
9.12. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Pankreasenzyme sind zur Schmerztherapie beim Pankreaskarzinom nicht geeignet.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, Konsens
9.13. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Eine psychoonkologische Betreuung kann zur Schmerzlinderung beim Pankreaskarzinom
sinnvoll sein.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 5, starker Konsens
9.2. Ernährung und Tumorkachexie
9.2.1. Enterale Ernährung
9.14. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Für Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom gibt es keine spezifischen Ernährungsempfehlungen.
Im Allgemeinen sollte bei Patienten mit malignen Tumoren aufgrund des progredienten
Gewichtsverlusts auf eine energetisch ausreichende Nährstoffzufuhr geachtet werden
(„leichte Vollkost“).
Bei unzureichender spontaner Nahrungsaufnahme kann eine ergänzende oder totale enterale
Ernährung zur Minimierung des Gewichtsverlustes beitragen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Literatur: [412], starker Konsens
9.15. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Bei Patienten mit Pankreaskarzinom unter Strahlentherapie gibt es keine spezifischen
Ernährungsempfehlungen. In der Leitlinie „Enterale Ernährung“ der DGEM 2003 ist hierzu
vermerkt: „Bei Bestrahlungen im Abdomen ist eine routinemäßige enterale Ernährung
nach der vorliegenden Datenlage nicht indiziert“.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, Literatur: [413], starker Konsens
9.2.1.1. Vitamine, Spurenelemente und Mikronutrients
9.16. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
In physiologischen, d. h. in der Nahrung vorkommenden Mengen sind Vitamine, Spurenelemente
und andere Mikronährstoffe wichtige Bestandteile einer ausgewogenen Kost. Hingegen
gibt es keine Belege für den Nutzen einer Aufnahme von Vitaminen, Spurenelementen
und anderen Mikronährstoffen in sog. pharmakologischer Dosierung. Ebenso fehlt ein
Unbedenklichkeitsnachweis.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 5, Literatur: [413]
[414], starker Konsens
Hintergrund
Eine Metaanalyse zur Supplementation von Antioxidantien in der Primär- und Sekundärprävention
ergab, dass eine Supplementation der Ernährung mit Betakaroten, Vitamin A und Vitamin
E möglicherweise die Sterblichkeitsrate erhöht, anstatt sie zu erniedrigen [414].
9.2.1.2. Ernährung nach Pankreatektomie oder bei Pankreasgangobstruktion
9.17. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Bei den Ernährungsempfehlungen für Patienten nach Pankreatektomie oder bei langdauernder
Pankreasgangobstruktion sind die Konsequenzen einer exokrinen und endokrinen Pankreasinsuffizienz
zu beachten. Bei der Behandlung der exokrinen Pankreasinsuffizienz ist auf eine ausreichende
Gabe der Pankreasenzyme zu den Mahlzeiten zu achten. Beim Vorliegen eines pankreopriven
Diabetes ist der Patient mit Insulin nach den gängigen Prinzipien zu behandeln. Darüber
hinaus gibt es keine spezifischen Ernährungsempfehlungen.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 4, starker Konsens
9.2.1.3. Medikamente zur Appetitsteigerung bei Tumorkachexie
9.18. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Es gibt für mehrere Substanzen, z. B. Ibuprofen, Megesterolacetat, Steroide, Thalidomid
und Cannabinoide einzelne positive Studien, ohne dass der klinische Stellenwert für
eine medikamentöse Therapie zur Appetitanregung bei Patienten mit Tumorkachexie bei
metastasiertem Pankreaskarzinom abschließend beurteilt werden kann.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 1b–3, Literatur: [415]
[416]
[417]
[418], starker Konsens
Hintergrund
Es gibt zu den einzelnen Substanzen Studien unterschiedlicher Qualität bis hin zu
einer kontrollierten, randomisierten Studie, die die Gabe von Dronabinol mit Megesterolacetat
bzw. der Kombination aus Dronabinol und Megesterolacetat bei Patienten mit Tumorkachexie
vergleicht. Die Studie zeigt eine Überlegenheit der Megesterolacetatmonotherapie.
Ein reiner Placeboarm fehlt jedoch in der Studie, nur etwa 1/3 der Patienten hatten
gastrointestinale Tumoren die Zahl der Patienten mit Pankreaskarzinomen wird nicht
berichtet [417].
9.3. Supportive Therapie weiterer Symptome eines fortgeschrittenen Pankreaskarzinoms
9.19. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Ein wesentliches Behandlungsziel der supportiven Therapie ist die Erhaltung oder Verbesserung
der Lebensqualität. Dabei sollte gezielt nach belastenden Symptomen (z. B. Fatigue,
Juckreiz, Diarrhö, Obstipation usw.) gefragt werden und deren Behandlung angestrebt
werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 5, starker Konsens
9.3.1. Maßnahmen bei tumorbedingter Cholestase
Die tumorbedingte Cholestase ist ein häufiges Symptom, das bei Patienten mit Pankreaskarzinom
eine palliative Therapie notwendig macht.
9.3.1.1. Stents
9.20. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Metallstents werden als Therapie der Wahl angesehen, Plastikstents sollen eingesetzt
werden, wenn die Überlebenszeit auf < 3 Monate eingeschätzt wird.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 1a, Literatur: [419], Konsens
Hintergrund
Einer Metaanalyse liegen 21 Studien zugrunde, die chirurgische Verfahren mit Stenttechniken
und Metallstents mit Plastikstents vergleichen. Die Studie beinhaltet 1454 Patienten.
Stenttechniken bieten im Vergleich zur Chirurgie eine geringere Komplikationsrate,
aber auch eine höhere Rezidivrate hinsichtlich der Obstruktion. Tendenziell bestand
in der chirurgischen Gruppe eine höhere 30-Tage-Mortalität. Kein Unterschied ergab
sich hinsichtlich des technischen und des therapeutischen Erfolgs. Metallstents haben
eine geringere Reokklusionsrate als Plastikstents, kein Unterschied fand sich hinsichtlich
des technischen Erfolgs, des primären therapeutischen Erfolgs, der Komplikationen
und der 30-Tage-Mortalität. Insgesamt werden Metallstents als Therapie der ersten
Wahl bewertet [419].
9.21. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Wenn Metallgitterstents verwendet werden, müssen diese nicht zwingend Polyurethan-beschichtet
sein.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2b, Literatur: [420]
[421], mehrheitliche Zustimmung
Hintergrund
Zwei Studien befassen sich mit polyurethanbeschichteten Stents [420]
[421]. In einer einarmigen Studie mit 30 Patienten entsprechen die Resultate für die polyurethanbeschichteten
Stents den aus der Literatur bekannten Ergebnissen mit nicht beschichteten Metallstents
[420], sodass sich kein Vorteil für beschichtete Stents ergibt. Eine zweite Studie mit
112 Patienten vergleicht polyurethanbeschichtete mit selbstexpandierenden Metallstents
und beschreibt eine signifikant höhere Offenheitsrate der beschichteten Stents bei
distalen Gallengangsstenosen, da die Beschichtung ein Tumoreinwachsen in den Stent
verhindert. Allerdings gab es keine signifikanten Unterschiede im Überleben zwischen
beiden Gruppen und in der Gruppe, die beschichtete Stents erhielt, war eine erhöhte
Rate an Cholecystitiden und Pankreatitiden zu verzeichnen [421].
9.22. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Die perkutane transhepatische Cholangiodrainage, PTCD, ist in der Palliativtherapie
des Pankreaskarzinoms bei nicht möglicher endoskopischer Therapie (z. B. bei tumorbedingten
Duodenalstenosen) sinnvoll. Die PTCD ist auch bei frustranem Verlauf der endoskopischen
Therapie indiziert.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Literatur: [422], Konsens
Hintergrund
Die Literatur zur PTCD ist „historisch“ [422]. Neuere Studien, die die perkutane Applikation von Metallstents mit dem endoskopischen
Zugang bei Verwendung eines gleichen Stentdesigns vergleichen, existieren nicht.
9.3.1.2. Biliodigestive Anastomose
9.23. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Ein chirurgischer Eingriff mit dem alleinigen Ziel der Anlage einer biliodigestiven
Anastomose bleibt sicher die Ausnahme. Stellt sich jedoch während eines kurativ intendierten
chirurgischen Eingriffs eine Irresektabilität heraus, ist bei Cholestase und zu erwartender
längerer Überlebenszeit die Anlage einer biliodigestiven Anastomose indiziert. Dabei
muss zwischen Patienten mit peritonealer Aussaat oder Lebermetastasen differenziert
werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 5, Konsens
9.24. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Wenn in der Palliativsituation eine biliodigestive Anastomose durchgeführt wird, ist
der Choledochojejunostomie gegenüber anderen Bypassverfahren der Vorzug zu geben.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 2, Literatur: [423]
[424]
[425], Konsens
9.3.1.3. Rezidivierende Cholangitiden nach biliodigestiver Anastomose
9.25. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Vor einer therapeutischen Intervention muss zunächst ein mechanisches Abflusshindernis
auf jeden Fall ausgeschlossen werden. Bei einem mechanischen Hindernis ist entsprechend
zu verfahren. Danach kann ein Versuch einer Langzeitgabe von Antibiotika unternommen
werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 5, Konsens
Hintergrund
Spezielle Literatur liegt zu diesem Thema nicht vor.
9.3.2. Tumorbedingte Stenosen des oberen Gastrointestinaltrakts
9.26. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Bei einer tumorbedingten funktionellen Magenausgangsstenose ist ein medikamentöser
Therapieversuch gerechtfertigt, wobei die Medikamente Metoclopramid und Erythromycin
im Vordergrund stehen. Eine endoskopische Stentanlage und eine chirurgische Intervention
sind nicht empfehlenswert.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, starker Konsens
Hintergrund
Spezielle Literatur ist zu dieser Thematik nicht vorhanden. Die Empfehlungen beruhen
auf der Erfahrung mit der klinisch gängigen Praxis.
9.27. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Bei einer tumorbedingten Obstruktion im Duodenum stehen grundsätzlich zwei palliative
Therapieverfahren zur Verfügung: die endoskopische Stentanlage und die chirurgische
Gastroenterostomie. Eine Überlegenheit eines der beiden Verfahren konnte aufgrund
der vorliegenden Literatur nicht gezeigt werden.
Empfehlungsgrad B*, Level of Evidence 3, Literatur: [426]
[427], Konsens
Hintergrund
Die zur endoskopischen Stentanlage publizierten Daten sind meist monozentrische Sammelkasuisitiken
von Patienten mit unterschiedlichen Ursachen für eine Obstruktion im Duodenum [426]
[427]. Randomisierte prospektive Studien zum Vergleich der endoskopischen Stentanlage
mit der chirurgischen Gastroenterostomie liegen nicht vor.
9.3.2.1. Prophylaktische Gastroenterostomie
9.28. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Wird intraoperativ eine Irresektabilität diagnostiziert, erscheint nach vorliegenden
Daten die Anlage einer prophylaktischen Gastroenterostomie sinnvoll.
Empfehlungsgrad C*, Level of Evidence 2b, Literatur: [428], Konsens
Hintergrund
Die dazu publizierte Literatur, eine monozentrische, prospektive, randomisierte Studie,
zeigt, dass eine prophylaktische Gastrojejunostomie bei nicht resektablen periampullären
Karzinomen das Auftreten einer späteren Magenausgangsstenose signifikant reduziert
[428].
9.3.2.2. Stellenwert hämatopoetischer Wachstumsfaktoren beim lokal fortgeschrittenen
Pankreaskarzinom
9.29. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Granulozytenstimulierende Wachstumsfaktoren (G-CSF bzw. GM-CSFs) haben keinen Stellenwert
in der supportiven Therapie beim lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 1, Literatur: [429], starker Konsens
Hintergrund
Eine Chemotherapie, die so aggressiv ist, dass sie den Einsatz von granoluzytenstimulierenden
Wachstumsfaktoren notwendig macht, ist in der palliativen Therapie beim lokal fortgeschrittenen
oder metastasierten Pankreaskarzinom nicht sinnvoll. Verwiesen wird auf die aktuellen
Guidelines der ASCO zum Einsatz von Wachstumsfaktoren [429].
9.30. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Erythrozytenstimulierende Wachstumsfaktoren (Erythropoetin) können unter bestimmten
Bedingungen (z. B. bei chronischer Tumoranämie) einen Stellenwert haben.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 1, Literatur: [430]
[431], starker Konsens
Hintergrund
Auch hier sei auf die aktuellen Guidelines der ASCO [430] bzw. der EORTC [431] verwiesen.
9.3.2.3. Stellenwert von Zytoprotektiva/Radikalfängern bei der Chemo- und/oder Radiotherapie
des Pankreaskarzinoms
9.31. Evidenzbasierte Empfehlung (2006)
Amifostin oder andere Zytoprotektiva haben keinen Stellenwert bei der Chemo- und/oder
Radiotherapie beim Pankreaskarzinom.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 1, Literatur: [432], starker Konsens
Hintergrund
Diese Empfehlung folgt der Metaanalyse des Chemotherapie- und Radiotherapie-Expertenpanels
der ASCO [432].
9.4. Beurteilung der Lebensqualität bei Patienten mit Pankreaskarzinom
9.32. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Zur Messung der Lebensqualität steht mit dem QLQ-C30 und dem zugehörigen spezifischen
Pankreasmodul QLQ-PAN 26 ein geeignetes Instrument zur Verfügung.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, Konsens
Hintergrund
Aufgrund des vergleichsweise hohen zeitlichen Aufwandes erscheint ein routinemäßiger
Einsatz des QLQ-C30 und des QLQ-Pan 26 nur im Rahmen klinischer Studien sinnvoll.
9.5. Nachsorge
9.5.1. Nachsorgeprogramm nach kurativer Resektion
9.33. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Ein strukturiertes Nachsorgeprogramm kann beim Pankreaskarzinom stadienunabhängig
nicht empfohlen werden.
Empfehlungsgrad A*, Level of Evidence 5, Konsens
Hintergrund
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine strukturierte Nachsorge im
Sinne der Durchführung regelmäßiger Staginguntersuchungen zu einer Verbesserung des
Überlebens beim Pankreaskarzinom führt.
Im Rahmen einer möglichen exokrinen oder endokrinen Insuffizienz ist eine Anamnese
und körperliche Untersuchung erforderlich. Diese Untersuchungen können regelmäßig
beim betreuenden Hausarzt stattfinden.
9.6. Rehabilitation nach kurativer Resektion eines Pankreaskarzinoms
9.34. Konsensbasierte Empfehlung (2006)
Eine Anschlussheilbehandlung kann unter bestimmten Umständen in Einzelfällen sinnvoll
sein. Es sollte eine Abstimmung mit dem familiären Umfeld erfolgen.
Empfehlungsgrad D*, Level of Evidence 5, Konsens
Hintergrund
Zum Stellenwert einer Anschlussheilbehandlung nach Pankreaskarzinomresektion in kurativer
Intention ist keine auswertbare Literatur vorhanden.
10. Qualitätsindikatoren
Qualitätsindikatoren sind Messgrößen, deren Erhebung der Beurteilung der Qualität
der zugrunde liegenden Strukturen, Prozesse bzw. Ergebnisse dient [433]. Qualitätsindikatoren sind ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements. Ziel
ihres Einsatzes ist die stetige Verbesserung der Versorgung. Die vorliegende Auswahl
von Qualitätsindikatoren orientiert sich an der Methodik der Nationalen Versorgungsleitlinien
[434]. Als Grundlage für die Qualitätsindikatoren dienten alle starken Empfehlungen (Empfehlungsgrad
A) sowie Statements mit hoher Evidenz (LoE 1). Diese Empfehlungen und Statements wurden
durch einen Methodiker in potenzielle Indikatoren überführt und von den Experten der
AG Qualitätsindikatoren schriftlich nach folgenden definierten Kriterien bewertet:
-
Bedeutung des Indikators für das Versorgungssystem: Hat die durch den Indikator gemessene Maßnahme aufgrund einer hohen Fallzahl, einer
großen Versorgungsvariabilität, einer bekannten Unter- oder Überversorgung eine wichtige
Bedeutung? Kann dadurch die Morbidität oder auch Mortalität bzw. die Lebensqualität
verbessert werden?
-
Klarheit der Definition: Ist der mögliche Indikator klar und eindeutig bezüglich Nenner und Zähler definiert
bzw. können benötigte Definitionen eindeutig aus der Leitlinie entnommen werden?
-
Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung: Kann der bewertete Aspekt vom Leistungserbringer beeinflusst werden?
-
Evidenz- und Konsensbasierung des Indikators: Dieses Kriterium wurde nicht bewertet, da eine Vorauswahl getroffen wurde und nur
starke Empfehlungen (Empfehlungsgrad A/soll) oder Statements mit Evidenzgrad 1 aufgenommen
wurden, die Evidenzbasierung des Indikators wurde für die Bewertung dargestellt.
-
Risiken zur Fehlsteuerung: Hier wurde bewertet, ob durch den Indikator ein Risiko zur Fehlsteuerung gesetzt
wird, das nicht ausgeglichen werden kann durch einen Gegenindikator oder andere Informationen.
Als angenommen galten Indikatoren mit mind. 75 % Zustimmung bei jedem Kriterium. Nach
der schriftlichen Bewertung erfolgten methodisch moderierte Telefonkonferenzen, in
denen sowohl die angenommenen als auch die wegen eines Kriteriums nicht angenommenen
Indikatoren diskutiert wurden. Danach erfolgte eine abschließende schriftliche Annahme
oder Ablehnung der Indikatoren. Es wurden insgesamt fünf Indikatoren mit einer Zustimmung
von mind. 75 % angenommen ([Tab. 14]).
Tab. 14
Vorschläge für Qualitätsindikatoren der Leitliniengruppe.[1]
Qualitätsindikator
|
Referenz Empfehlung
|
Evidenzgrundlage/weitere Informationen
|
QI 1: R0-Resektion
|
Z: Anzahl Pat. mit Erstdiagnose eines Pankreas-Ca mit R0-Resektion
N: Alle Pat. mit Erstdiagnose eines Pankreas-Ca und Resektion
|
Empfehlung 6.5.: Ziel der Resektion beim Pankreaskarzinom soll die Resektion im Gesunden sein (R0)
|
|
Anmerkung: R0-Bestimmung entsprechend Vorgabe Empfehlung 6.31.
|
QI 2: LK-Entfernung
|
Z: Anzahl Pat. mit Erstdiagnose Pankreas-Ca, operativer Resektion und Entfernung von
mind. 10 LK
N: Alle Pat. mit Erstdiagnose eines Pankreas-Ca und operativer Resektion
|
Empfehlung 6.24.: Bei Resektion des Pankreaskarzinoms sollen mind. 10 regionäre Lymphknoten entfernt
werden.
|
|
Anmerkung: Resektion: Pankreaskopfresektion, Linksresektion, Pankreatektomie
|
QI 3: Inhalt Pathologieberichte
|
Z: Anzahl der Befundberichte mit Angabe von:
N: Alle Befundberichte von Pat. mit Pankreas-Ca und Tumorresektion
|
Empfehlung 6.25.:
Bei der Resektion eines Pankreaskarzinoms soll das Verhältnis von befallenen zu insgesamt
entfernten LK im pathologisch-histologischen Befundbericht angegeben werden.
Empfehlung 6.33.:
Die Angabe der pT-, pN- und M-Kategorie sowie das Tumorgrading sollen im Pathologiebefund
angegeben werden.
|
-
Qualitätsziel
Möglichst häufig vollständige Pathologieberichte
-
Evidenzgrundlage
Empfehlung 6.25: EG A, LoE 2b Empfehlung 6.33: EG A, LoE 2b
|
Anmerkung: TNM: Ch. Wittekind, H.-J. Meyer: TNM-Klassifikation maligner Tumoren. 7.
Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2010 (Stand: 12.2012)
|
QI 4: Adjuvante Chemotherapie
|
Z: Anzahl Pat. mit Erstdiagnose eines Pankreaskarzinoms UICC Stad. I–III, R0-Resektion
und adjuvanter Chemotherapie mit Gemcitabin o. 5-FU/Folinsäure
N: Alle Pat. mit Erstdiagnose eines Pankreaskarzinoms UICC Stad. I–III und R0-Resektion
|
Empfehlung 7.1.:
Nach R0-Resektion eines Pankreaskarzinoms im UICC-Stadium I–III soll eine adjuvante
Chemotherapie durchgeführt werden.
Empfehlung 7.4.:
Folgende Chemotherapieprotokolle sollen adjuvant eingesetzt werden:
|
-
Qualitätsziel
Möglichst häufig adjuvante Chemotherapie mit Gemcitabin u./o. 5-FU/Folinsäure Referenzbereich: 50 %
-
Evidenzgrundlage
Empfehlung 7.1: EG A, LoE 1b Empfehlung 7.4: EG A, LoE 1b
|
Anmerkung: UICC: Ch. Wittekind, H.-J. Meyer: TNM Klassifikation maligner Tumoren.
7. Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2010 (Stand: 12.2012)
Ausschluss im Nenner: Pat., die innerhalb von 60 Tagen postoperativ versterben oder
Chemotherapie ablehnen
|
QI 5: Palliative Chemotherapie
|
Z: Anzahl Pat. mit Pankreas-Ca UICC-Stad. III o. IV, ECOG 0 – 2 und palliativer Chemotherapie
N: Alle Pat. mit Pankreas-Ca UICC-Stad. III (Palliative Situation) o. IV und ECOG 0 – 2
|
Empfehlung 8.1.:
Beim metastasierten bzw. lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom soll bei einem ECOG-Performance
Status von 0 – 2 eine palliative Chemotherapie durchgeführt werden.
|
-
Qualitätsziel
Möglichst häufig palliative Chemotherapie Stad. III o. IV, ECOG 0 – 2
-
Evidenzgrundlage
EG A, LoE 1a
|
Anmerkung: UICC: Ch. Wittekind, H.-J. Meyer: TNM Klassifikation maligner Tumoren.
7. Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2010 (Stand: 12.2012) Palliative Chemotherapie: 8.3 ff.
|
1 Abkürzungen: LoE = Level of Evidence, EG = Empfehlungsgrad, Pankreas-CA = Pankreaskarzinom,
N: = Nenner, Z: = Zähler, UICC = Internationale Vereinigung gegen Krebs, ECOG = Eastern
Cooperative Oncology Goup, QI = Qualitätsindikator, Stad. = Stadium, Pat. = Patienten,
LK = Lympknoten.
Die Indikatoren sind als vorläufig bewertete Vorschläge zu verstehen. Eine abschließende
Bewertung kann erst nach einem erforderlichen Pilottest mit Datenerhebung erfolgen.
11. Abbildungsverzeichnis ([Tab. 15])
11. Abbildungsverzeichnis ([Tab. 15])
Tab. 15
Abbildungsverzeichnis
[Abb. 1] Markierung der zirkumferenziellen Resektionsränder am OP-Präparat
|
1417
|
[Abb. 2] Konzept des zirkumferenziellen Resektionsrands (CRM) beim Pankreaskarzinom
|
1418
|
12. Tabellenverzeichnis ([Tab. 16])
12. Tabellenverzeichnis ([Tab. 16])
Tab. 16
Tabellenverzeichnis
[Tab. 1] Beteiligte Autoren und Organisationen an der ersten Auflage (2006) der Leitlinien
zum exokrinen Pankreaskarzinom
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1397
|
[Tab. 2] Beteiligte Personen und Organisationen an der 1. Aktualisierung (2013)
|
1397
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[Tab. 3] Mitglieder der Arbeitsgruppen
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1398
|
[Tab. 4] Zusammensetzung der AG Qualitätsindikatoren 2013
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1398
|
[Tab. 5] Schlüsselfragen
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1399
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[Tab. 6] Schema der Evidenzgraduierung bei der Aktualisierung (Oxford-Schema)
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1401
|
[Tab. 7] Schema der Evidenzgraduierung bei der Erstellung der Leitlinie 2006
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1402
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[Tab. 8] Schema der Empfehlungsgraduierung für die Empfehlungen aus 2006
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1402
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[Tab. 9] Schema der Empfehlungsgraduierung für die aktualisierten Empfehlungen aus 2013
|
1402
|
[Tab. 10] Konsensusstärke
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1402
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[Tab. 11] Alters- und verdachtsleveladaptiertes diagnostisches Vorgehen bei neu aufgetretenen
Oberbauch- und Rückenschmerzen
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1409
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[Tab. 12] Definition grenzwertig resektabler Tumore anhand der NCCN Guidelines
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1414
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[Tab. 13] Kontraindikationen für eine adjuvante Chemotherapie beim Pankreaskarzinom
|
1419
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[Tab. 14] Vorschläge für Qualitätsindikatoren der Leitliniengruppe
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1430
|
* Empfehlungsgrad nach Oxford-Schema, vgl. [Tab. 7].