Laryngorhinootologie 2013; 92(11): 761-762
DOI: 10.1055/s-0033-1355414
Gutachten+Recht
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Aus der Gutachtenpraxis: Die Reichenhaller Empfehlung 2012 – Wesentliche Neuerungen und Änderungen

From the Expert’s Office: The Reichenhaller Empfehlung of 2012 – Essentiell Alterations and Modifications
E. F. Meister
,
T. Brusis
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Publication Date:
30 October 2013 (online)

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Hintergrund/Einleitung

Gelegentlich hat auch der HNO-Facharzt bei allergisch verursachten Atemwegserkrankungen, die berufsbedingt sind, Gutachten zu erstellen. 1988 wurde die bisherige Berufskrankheit BK 4301 „Ob­struktive Atemwegserkrankung“ (vorher Bronchialasthma) um den Passus „einschließlich Rhinopathie“ ergänzt [1]. Sie lautet jetzt:

BK-Nr. 4301:

Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

2006 wurde erstmals das Reichenhaller Merkblatt als Handlungsanleitung und wissenschaftliche Beurteilungsgrundlage für die obstruktiven Atemwegserkrankungen durch arbeitsbedingte Einflüsse (betreffend die BKen 1 315, 4 301 und 4 302) für die Sachbearbeitung der Unfallversicherungsträger, für die Gutachter und auch für die Gerichte erarbeitet [2]. Das Merkblatt wurde jetzt aktualisiert, wobei auch unsere wissenschaftliche Fachgesellschaft beteiligt wurde. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe HNO-Begutachtung und des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie nahm Professor Dr. Enzmann, Berlin, diese Aufgabe wahr.

Vom HNO-Gutachter ist bei solchen Gutachtenaufträgen nach BK 4301 der Teilbereich „Rhinopathie“ zu bearbeiten, wobei es sich dann um ein Zusatzgutachten handelt. Die Begutachtung der BKen 1315 und 4 302 ist dagegen nicht Aufgabe des HNO-Gutachters.

Um eine Verwechslung mit den „Amtlichen Merkblättern“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den einzelnen Berufskrankheiten zu vermeiden, wurde die Neufassung 2012 – wie vorher schon andere DGUV-Begutachtungsempfehlungen [3] – nunmehr als „Empfehlung“ bezeichnet. Aus dem Reichenhaller Merkblatt wurde nun die Reichenhaller Empfehlung [4].

Die Reichenhaller Empfehlung von 2012 stellt den aktuellen Kenntnisstand der beteiligten medizinischen Fachgesellschaften sowie der Kliniken und Institu­tionen der DGUV zur Diagnostik, zur Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen arbeitsbedingten Einflüssen und obstruktiven Atemwegserkrankungen sowie den typischen Untersuchungs- und Begutachtungsablauf dar. Außerdem finden sich Vorschläge für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die neue Empfehlung ist deutlich umfassender als das alte Merkblatt von 2006.