Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 02(04): 384
DOI: 10.1055/s-0033-1354344
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Erster Facharztvertrag für Orthopädie unterzeichnet

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Publication Date:
21 August 2013 (online)

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Freude über den unterzeichneten Vertrag: unter anderem bei Reinhard Deinfelder, BVOU-Landesvorsitzender für Württemberg (2. v. re.), und Dr. Johannes Flechtenmacher, BVOU-Landesvorsitzender für Baden (3. v. re.).

Glückwünsche gehen nach Baden-Württemberg an das gesamte BVOU-Team. Mit einem enormen Arbeitsaufwand haben die Kollegen in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen (BNC) und Medi Baden-Württemberg es geschafft, einen Vertrag mit der regionalen AOK und der BKK Bosch abzuschließen.

Der Vertrag gilt nicht nur für Orthopäden, sondern auch für Chirurgen, die orthopädische Leistungen erbringen. Er ist so aufgebaut, dass Schwächen in der Regelversorgung wie fehlende Zeit für die Beratung der Patienten, mangelnde Behandlungskoordination und unnötige stationäre Eingriffe vermieden werden. Reinhard Deinfelder, BVOU-Landesvorsitzender für Württemberg, erläutert: „In der Regelversorgung fördert die Systematik der Vergütung für die Versorgung von orthopädischen Patienten eine apparative Diagnostik und Therapie und nicht die Beratung bzw. Motivation des Patienten.“ Der Patient könne bei Beschwerdebildern wie dem unspezifischen Rückenschmerz den Behandlungserfolg maßgeblich beeinflussen, indem er seinen Lebensstil ändert. Das setzt jedoch eine gründliche Anamnese voraus. „Die Vergütung im neuen Vertrag ist so aufgebaut, dass sich der teilnehmende Facharzt Zeit nehmen kann für eine ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung sowie eingehende Beratung“, erläutert Dr. Dieter Haack, Bundesvorsitzender des BNC. Die Kassen werden die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen und halten unterstützende Angebote wie zum Beispiel Rückenkurse bereit. Geregelt ist auch, an welchem Punkt der Hausarzt an die Fachärzte überweist und dass er dabei eine Befunddokumentation mit übermittelt. So kann der Orthopäde direkt an die Voruntersuchung und -behandlung durch den Hausarzt anknüpfen – was auch dem Patienten zugute kommt. Im Gegenzug bekommt der Hausarzt unmittelbar einen aussagefähigen Bericht zur Diagnosestellung und weiterführende Therapievorschläge.