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DOI: 10.1055/s-0033-1354318
Forschungsförderung der DGU
Publication History
Publication Date:
21 August 2013 (online)
Die „Förderung der Forschung“ gehört zu den wichtigsten Satzungszwecken der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie. Vorstand und Präsidium der DGU haben sich in ihren Sitzungen im Juni 2013 in Frankfurt am Main eingehend mit der Frage beschäftigt, wie die DGU regelhaft einen Beitrag zur Forschung im Bereich der Unfallheilkunde leisten kann. Künftig wird die DGU jährlich bis zu
200.000 Euro
für die Förderung von Forschungsprojekten zur Verfügung stellen. Einig war man sich, dass die DGU mit ihrem beschränkten Budget, das sich vornehmlich aus den Mitgliederbeiträgen und den Einnahmen aus dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) speist, kein Ersatz für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sein kann und will.
Das Präsidium hat die von DGU-Schriftführer Prof. Dr. Andreas Seekamp und dem Leiter unseres Wissenschaftsausschusses, Prof. Dr. Ingo Marzi, entworfenen Kriterien für die Beurteilung der Anträge und für den Organisationsablauf verabschiedet, die wir Ihnen im Folgenden zur Kenntnis bringen.