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DOI: 10.1055/s-0033-1349804
Bedingungen und Umfang offen legen
Publication History
Publication Date:
09 July 2013 (online)
Mit der Novellierung der (Muster-) Berufsordnung für Ärzte (MBO) durch den 114. Deutschen Ärztetag in Kiel im Mai 2011 sind auch die Voraussetzungen des Sponsorings für ärztliche Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen – nahezu unbemerkt – geändert worden. Sie werden nun mehr und mehr scharf geschaltet. Dies hat nicht unerhebliche Auswirkungen.
In der medizinischen Wissenschaft und in der ärztlichen Praxis ist die Zahl der angebotenen medizinischen Fortbildungsveranstaltungen und wissenschaftlichen Kongresse vergleichsweise groß. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass pharmazeutische Unternehmen und Hersteller von Heil- und Hilfsmitteln viele solcher Veranstaltungen finanziell unterstützen (Sponsoring). Die bisher hierzu bestehende berufsrechtliche Vorschrift in § 35 der alten MBO hatte folgenden Wortlaut:
„Werden Art, Inhalt und Präsentation von Fortbildungsveranstaltungen allein von einem ärztlichen Veranstalter bestimmt, so ist die Annahme von Beiträgen Dritter (Sponsoring) für Veranstaltungskosten in angemessenem Umfang erlaubt. Beziehungen zum Sponsor sind bei der Ankündigung und Durchführung offen darzulegen“.
Diese berufsrechtliche Vorgabe erfasste alle ärztlich verantworteten Fortbildungsveranstaltungen, die in Krankenhäusern durchgeführt werden, ebenso wie solche von medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, aber auch von Ärzten selbst und/oder den Ärztekammern veranstaltete oder mitveranstaltete Tagungen. Für Nichtmediziner ist es erstaunlich festzustellen, wie viele Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse in den verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen angeboten werden, zumal bei vergleichsweise niedrigen Tagungsgebühren.
In Folge der berufsrechtlichen Vorgaben in § 35 MBO und eines allseits akzeptierten Transparenzgebotes wurden die Beziehungen zu den jeweiligen Sponsoren in den Ankündigungen der Veranstaltungen und/oder in den Tagungsprogrammen werbewirksam dargestellt, in der Regel durch eine alphabethische Auflistung der fördernden Unternehmen, zum Teil auch bestimmten Edelmetallen (Gold- Silber-, Bronzesponsor, zuweilen auch Platinsponsor) zugeordnet.