ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2013; 122(5): 203
DOI: 10.1055/s-0033-1347058
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Gut-achten

Cornelia Gins
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Publication Date:
11 June 2013 (online)

Vielleicht wundert sich der geneigte Leser, warum in der vorliegenden Ausgabe schon wieder ein Beitrag zum Thema Gutachten erscheint. War doch gerade im April-Heft der ZWR etwas dazu zu lesen. Zugegebenermaßen liegt mir dieses Thema am Herzen, da ich nach nun mehr zweijähriger Tätigkeit im Bereich Gutachterwesen/Prothetik auch meine Erfahrungen gesammelt habe. „HKP genehmigt“ konnte ich in sehr vielen Fällen nicht schreiben.

Nicht etwa, dass ich die Planung nicht befürworten konnte, es lag oft schlicht weg an den nach den Richtlinien geforderten, aber nicht erfolgten Vorbehandlungen. Man sollte doch davon ausgehen, wenn sich ein Patient beim Gutachter vorstellen muss, dass sofort die Minimalanforderungen überprüft werden: Liegen Röntgen-Bilder vor (die eigentlich zu jeder Planung im Vorfeld gehören sollten)? Ist die Mundhygiene einwandfrei? Auch die Kontrolle der Röntgen-Bilder sollte im Vorfeld erfolgen: z. B. entspricht die endodontische Behandlung den Richtlinien, liegen apikale Prozesse vor?

Oft findet nichts von alledem statt. Die Patienten haben unbehandelte, kariöse Zähne, die endodontischen Behandlungen sind mangelhaft, dito die Mundhygiene. Offensichtlich rechnen viele Kollegen nicht damit, dass jede Planung, unabhängig ob „einfach“ oder „umfangreich“, von den Kassen geprüft werden kann. Das gibt mir schon zu denken; nicht dass die Kollegen nicht mit einer Prüfung rechnen, sondern dass das ihre Vorstellung von zahnärztlicher Therapie ist. Hätte es kein Gutachten gegeben, wäre die Planung so durchgeführt worden. Ich frage mich natürlich, was die Ursachen dafür sind. An der Ausbildung kann es doch (so hoffe ich) nicht liegen. Es ist also nicht von Unwissenheit auszugehen. Sollte es Gleichgültigkeit sein? Nein, das kann ich nicht glauben. Ich habe keine Antwort. Sie…??

Ihre

Cornelia Gins