Sehr geehrte Herausgeber der Pneumologie,
in Ihren einführenden Worten zu Heft 2/2013 der Pneumologie ermuntern Sie uns Leser,
die im Heft veröffentlichte deutsche Leitlinie zu Diagnostik und Therapie der idiopathischen
Lungenfibrose zu kommentieren.
Die Leitlinie stellt, von wenigen Abweichungen abgesehen, eine Übersetzung der ATS/ERS/JRS/ALAT-Leitlinie
aus dem Jahr 2011 dar. Es ist nicht anzunehmen, dass die Empfehlung einer BAL in der
Diagnostik und die Änderung des Empfehlungsgrads für Triple-Therapie und Antikoagulation
von schwach negativ in stark negativ angesichts der Zwischenergebnisse der PANTHER-Studie
und der Ergebnisse der ACE-IPF-Studie die Erstellung einer eigenen deutschen Leitlinie
bewirkt hätten.
Der wesentliche Unterschied ist die schwach positive Empfehlung für Pirfenidon in
der deutschen Leitlinie im Gegensatz zur schwach negativen Empfehlung in der internationalen
Leitlinie. Die schwach positive Empfehlung in der deutschen Leitlinie ist sachlich
sicher genauso vertretbar wie die schwach negative Empfehlung in der internationalen
Leitlinie. Da sie aber offensichtlich den Anlass für die Veröffentlichung einer eigenen
deutschen Leitlinie darstellt, hinterlassen die finanziellen Zuwendungen der Firma
InterMune an zahlreiche Autoren der Leitlinie, einschließlich der federführenden,
einen unguten Beigeschmack. Auch bleibt im Dunkeln, warum zwei Vertreter der Firma
bei der deutschen Konsensuskonferenz als „Beobachter“ zugegen waren.
Pharmafirmen agieren diesbezüglich evidenzbasiert. Es ist hinreichend belegt, dass
Ärzte, die Zuwendungen der Pharmaindustrie erhalten, zwar fest davon überzeugt sind,
hiervon unbeeinflusst zu sein, in ihrem Verhalten hiervon aber mit großer Wahrscheinlichkeit
beeinflusst werden [1]. Gerade diese Kombination eines Brusttons ehrlicher Überzeugung mit unbewusst von
der Pharmaindustrie eingefärbter Überzeugung lässt finanzielle Zuwendungen interessierter
Pharmafirmen an Autoren von Leitlinien bedenklich erscheinen. Was sich hinter „Honorare
für Vorträge und/oder Beratertätigkeit“ im Einzelnen verbirgt, bleibt unklar. Dass
im Fall der vorliegenden Leitlinie die Grenze des Unumgänglichen überschritten wurde,
wird schon dadurch deutlich, dass der Erstautor der Leitlinie in einem dem Heft beigelegten
Werbefaltblatt der Firma InterMune als Protagonist auftritt.
Der interessierte Pneumologe tut gut daran, die Originalveröffentlichungen zu Pirfenidon
zu lesen. Angesichts der übersichtlichen Anzahl der vorliegenden Studien ist dies
machbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jakob Borchardt