Ein 35-jähriger Patient wird wegen einer komplizierten Sigmadivertikelerkrankung stationär
behandelt. Nach einer konservativen Therapie wird er mit Operationsempfehlung entlassen,
vier Tage später minimalinvasiv operiert. Nach postoperativem Normalverlauf ist der
Patient mobilisiert, wenig später kommt es zu unerwarteten Komplikationen mit Todesfolge.
Medizinischer Sachverhalt
Ein 35-jähriger Patient wurde vom 03.–13.06.2003 stationär wegen eines frischen Schubes
einer langstreckig einengenden, entzündlich komplizierten Sigmadivertikelerkrankung
behandelt. Nach Abklingen des akuten Schubes unter konservativer Therapie wurde er
vorübergehend am 13.06. nach Hause entlassen mit einer kurzfristig wahrzunehmenden
Operationsempfehlung. Bei ihm bestanden eine Adipositas, Bluthochdruck und eine relative
chronische Koronarinsuffizienz. Am 16.06. wurde er erneut stationär aufgenommen und
am 17.06.2003 assistiert minimalinvasiv operiert. Weder die Operationsindikation noch
die OP-Strategie und -Technik wiesen Sorgfaltspflichtverletzungen auf. Die Standards
wurden eingehalten.
Der anfängliche postoperative Verlauf entsprach bis Samstag, den 21.06.2003 – dem
4. postoperativen Tag – dem Normverlauf nach derartigen Operationen. Der Patient war
mobilisiert.
Am Morgen des 21.06. gegen 9:15 Uhr führte der Patient spontan ab und bemerkte danach
plötzlich akut heftig auftretende Schmerzen im Genitalbereich. Das herbeigerufene
Pflegepersonal verabreichte Schmerzmittel und Beruhigungsmittel.
Die um 10:30 Uhr vorgenommene ärztliche Visite bestätigte die heftigen Beschwerden
im Penis- bzw. Genitalbereich, fand einen unauffälligen Abdominalbefund und ging von
einer Urethritis bei liegendem Blasenkatheter aus. Bei einer erneuten ärztlichen Visite
etwa 1 Stunde später wies der Patient Kreislaufsymptome und Verwirrtheitszustände
auf. Ein psychiatrisches Konsil (Vorgeschichte Suizidversuch 1997) ergab keine psychiatrisch
bedingten Symptome, sondern organisch bedingte Schmerzen mit eventueller psychiatrischer
Überlagerung.
Gegen 12.30 Uhr fanden sich Entzündungszeichen (Temperaturanstieg auf 38,8 Grad Celsius)
und Kreislaufsymptome (RR-Anstieg und Tachykardie). Eine Stunde später wurde der Patient
zwecks intensiver Überwachung auf die Wachstation verlegt. Als Ursache der Symptome
wurde auch an eine Nahtinsuffizienz mit beginnender Peritonitis gedacht. Röntgenologisch
ließ sich eine solche durch einen KE (Kontrast-Einlauf) jedoch nicht nachweisen, sondern
es ergaben sich laborwertmäßig Hinweiszeichen in Richtung Pankreatitis.
Bei weiterhin sich verschlechterndem Gesamtzustand einschließlich kardio-pulmonaler
Insuffizienzzeichen und der auf einen entzündlichen Prozess hinweisenden Laborkonstellation
in Richtung Pankreatitis wurde zur Erkennung bzw. Ausschluss einer Nahtinsuffizienz
und deren Folgen eine kontrastmittelunterstützte Computertomographie durchgeführt.
Auch diese ergab keinen richtungweisenden Hinweis auf eine Nahtinsuffizienz, nach
der gezielt gesucht wurde.
Nach Besprechung der CT-Befunde und der sonstigen klinischen Befunde und Laborbefunde
durch den Radiologen und betreuenden Chirurgen wurde der Patient weiterhin intensivmedizinisch
beobachtet betreut unter der Arbeitsdiagnose einer Pankreatitis. Eine eventuell angedachte
Laparotomie sollte vorerst unter weiterer intensiver Beobachtung nicht vorgenommen
werden.
Bei wesentlich sich verschlechterndem Allgemeinzustand und eindeutigen Zeichen eines
septischen Schocks mit massiven Kreislaufstörungen wurde bei jetzt allerdings zunehmenden
Oberbauchbeschwerden und eingetretener Abwehrspannung als Ultima ratio am 22.06.2003
gegen 9 Uhr eine Laparotomie vom betreuenden Oberarzt vorgenommen. Als Ursache des
septischen Schocks fand sich eine 4-Quadrantenperitonitis bei Nahtinsuffizienz zwischen
Colon descendens und Restsigma. Beides wurde standardmäßig versorgt und ein Anus praeter
zur Sicherung der übernähten Anastomose vorgeschaltet.
Bei weiterhin schlechter Kreislaufsituation und zunehmendem septischen Schock wurde
am 23.06., wie geplant, eine Relaparotomie und Etappenlavage vorgenommen. Dabei fand
sich ein grenzwertig durchbluteter Dünndarm sowie Nekrosen im Omentum majus (großes
Netz) als Folgen des septischen Schocks. Das Omentum majus musste reseziert werde.
Die Kreislaufinsuffizienz hielt postoperativ an, die Zeichen des septischen Schocks
waren für den schlechten Zustand des Patienten verantwortlich, die Kreislaufinsuffizienz
musste massiv mit kreislaufwirkenden, die peripheren Gefäße verengenden Medikamenten
behandelt werden. Die Peritonitis hatte eine eigengesetzliche Verlaufsform angenommen,
obwohl die auslösende Ursache – Nahtinsuffizienz – beherrscht schien.
Wenige Stunden später verstarb der Patient infolge des septischen Schocks.
Sektionsergebnis
Die Sektion bestätigte die Peritonitis und die Folgen des septischen Schocks und erbrachte
als weiteren erheblichen Risikofaktor neben der bekannten Adipositas eine Kardiomyopathie,
die die kardiopulmonale Reserve erheblich eingeschränkt haben dürfte und gemeinsam
mit der Adipositas die Widerstandsfähigkeit des Patienten auch für erhebliche Operationskomplikationen,
die normalerweise von ansonsten gesunden Patienten überstanden werden, massiv beeinträchtigt
hat.
Daran, dass bei Ex-post-Betrachtung die Nahtinsuffizienz der auslösende Faktor für
den septischen Schockzustand und damit die Todesursache gewesen ist, besteht allerdings
bei Berücksichtigung aller Fakten kein medizinischer Zweifel.
Beurteilung des Verlaufes bei Ex-ante-Bewertung
Beurteilung des Verlaufes bei Ex-ante-Bewertung
Bis zum 21.06.2003 um 9:15 Uhr ist keine besonders zu diskutierende auffällige Situation
vorhanden gewesen. OP-Indikation, Operation in assistierter MIC-Technik und postoperativer
Verlauf entsprachen der Norm. Es wurden alle Standards eingehalten.
Um 9:15 Uhr desselben Tages fiel während des spontanen Stuhlgangs ein heftig einsetzender
Schmerz im Bereich der Genitalorgane auf. Der Dauerkatheter wurde auf Anordnung des
betreuenden Oberarztes entfernt. Eine weitere ärztliche Untersuchung erfolgte gegen
10:30 Uhr. Er ging zu diesem Zeitpunkt von einer Urethritis katheterbedingt aus. Gegen
diese Annahme sprach allerdings ein um 13:53 Uhr verfügbarer Urinstatus, in dem unter
anderem keine Leukozyten dokumentiert sind.
Um 13:06 Uhr war schon ein Leukozytensturz auf 2.600 von zuletzt 7.000/micl festgestellt
worden. Das C-reaktive Protein wies allerdings keine richtunggebenden Hinweise in
dieser postoperativen Situation auf. Der Temperaturanstieg auf 38,8 Grad Celsius darf
als Zeichen einer septischen Komplikation gewertet werden.
Es war daher folgerichtig, in den frühen Nachmittagsstunden des 21.06.2003 einer möglichen
abdominellen Komplikation, insbesondere einer Anastomosenkomplikation, durch Röntgenuntersuchungen
(Abdomenübersicht und KE) nachzugehen.
In der Röntgen-Leeraufnahme fand sich eine Schlingenbildung des Darmes, die für eine
Pankreatitis hinweisend sein soll. In Verbindung mit einem Amylaseanstieg war es nachvollziehbar,
auch an eine Pankreatitis zu denken und diese als Ursache für den schlechten Allgemein-
und Kreislaufzustand sowie die allmählich entstehende Sepsis in Verbindung zu bringen.
Bei anhaltend septischem Schockzustand und einer gegen 18 Uhr dokumentierten zunehmenden
Verschlechterung war es ebenfalls nachvollziehbar und gerechtfertigt, noch eine kontrastmittelunterstützte
Computertomographie vorzunehmen, die keine richtungweisende Information in Richtung
Anastomoseninsuffizienz erbrachte. Die rechtsbetonte Flüssigkeit im Unterbauch wurde
als typische Operationsfolge gewertet. Von der Dichte her schien es sich um seröse
Flüssigkeit zu handeln. Allerdings hätte man diesen Befund auch mit einer beginnenden
Peritonitis, wie dies vom radiologischen Zusatzgutachter beschrieben ist, in Verbindung
bringen können.
Bei ansteigendem Amylasewert wurde der schlechte Allgemein- und Kreislaufzustand wiederum
in Verbindung mit einer Pankreatitis gebracht. Es fehlten allerdings in den späteren
CT-Untersuchungen Hinweiszeichen, dass eine Pankreatitis vorlag.
Die mehrfachen klinischen Untersuchungen des Bauches erbrachten keinen Hinweis auf
eine ungewöhnliche Druckschmerzhaftigkeit und Abwehrspannung. Die linksseitig nachgewiesene
Druckempfindlichkeit bei tiefer Palpation wurde als Operationsfolge gedeutet.
Weitere Ex-post-Betrachtung
Weitere Ex-post-Betrachtung
Ob es in Anbetracht der Adipositas gerechtfertigt war, dem Abdomen-Tastbefund zu trauen,
ist zu hinterfragen, denn bei sehr fettreichen, relativ dicken Bauchdecken (siehe
CT-Bilder) kann eine klinische Untersuchung – Palpationsbefund der Bauchdecken, Bauchmuskelspannung
und Druckempfindlichkeit des Bauches – nur mit starker Zurückhaltung als repräsentatives
Hinweiszeichen auf intraabdominelle Veränderungen akzeptiert werden.
Bei Berücksichtigung dieser adipösen Bauchdecken, der Flüssigkeitsansammlung im rechten
Unterbauch, des septischen Schockzustandes und der Kreislaufinsuffizienz sowie einem
erheblich ansteigenden Katecholamin-Bedarf wären weitere Untersuchungen wie eine rektale
digitale Untersuchung mit Palpation des Douglas’schen Raumes zum Ausschluss einer
Schmerzhaftigkeit im Douglas’schen Raum – Peritonitis-Hinweis – und eine segmentale
Coloskopie zum Ausschluss einer Anastomosenkomplikation angezeigt gewesen. Ob diese
Untersuchung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anastomosenkomplikation
aufgedeckt hätte, ist allerdings nicht eindeutig zu belegen. Sonographieuntersuchungen
hätten sehr wahrscheinlich keinen Informationsgewinn über die Erkenntnisse der Computertomographie
hinaus erbracht.
Zum Zeitpunkt der CT-Untersuchung bestand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
keine 4-Quadrantenperitonitis. Nachdem die CT-Untersuchung (21.06.2003 um 18:56 Uhr)
vorlag, in der eine auffällige Flüssigkeitsansammlung in Richtung Unterbauch imponierte
und sich der Zustand weiter verschlechterte, die Kreislaufinstabilität anhielt bzw.
zunahm, musste der Patient gegen Mitternacht auf ärztliche Anordnung hin von der Wachstation
auf die Intensivstation verlegt werden.
Dies war die Reaktion auf die Zustandsverschlechterung des Patienten.
Hätte sich durch eine digitale transanale Untersuchung eine Schmerzhaftigkeit im Douglas
nachweisen lassen, so wäre dies ein Hinweis auf eine lokale Unterbauchperitonitis
gewesen. Durch eine Endoskopie wäre möglicherweise eine Anastomosenkomplikation nachgewiesen
worden. Ein Nachweis wäre frühestens um 21 Uhr vorhanden gewesen. Bei negativem Ausgang
dieser Untersuchung hatten aber der Verlauf und die klinische Situation sich bis Mitternacht
in derartiger Weise verschlechtert, dass eben oben genannte Verlegung auf die Intensivstation
erforderlich wurde. Dies war der Zeitpunkt, zu dem eine Laparotomie zur Klärung der
abdominellen Verhältnisse hätte durchgeführt werden sollen.
Eine eigentlich zu diesem Zeitpunkt indizierte Re-Laparotomie zur Identifikation des
septischen Herdes erfolgte nicht , sondern der Patient wurde bei sich zunehmender
Verschlechterung auf der Intensivstation weiter beobachtet und behandelt. Gegen Morgen
waren dann auch eine generelle Abwehrspannung und ein akutes Abdomen vorhanden.
Nach Aussagen der betreuenden Anästhesistin waren schon zum Übernahmezeitpunkt des
Patienten ausgeprägte abdominelle Schmerzen und eine schwere Schocksymptomatik eindeutig.
Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Laparotomie erforderlich gewesen.
Diese Laparotomie fand jedoch erst am Folgetag, dem 22.06., gegen 9 Uhr statt. Es
wurde eine Anastomoseninsuffizienz und eine 4-Quadrantenperitonitis festgestellt.
Die Anastomose wurde übernäht, der Bauch gespült und ein Anus praeter vorgeschaltet.
Diese Maßnahme verschloss die Quelle des Austrittes von Darminhalt in die freie Bauchhöhle.
Der eigengesetzliche Ablauf der Peritonitis war jedoch, trotz aller Intensivmaßnahmen,
nicht mehr zu stoppen.
Der foudroyante Sepsisverlauf mit Temperaturen über 40 Grad Celsius und eine rasche
Entwicklung eines vollständigen Multiorganversagens war trotz intensivmedizinischer
Therapie mit Analgosedierung und Beatmung, differenzierter Katecholamin- und Volumentherapie
unter invasivem hämodynamischen Monitoring, kontinuierlicher Hämofiltration, Gerinnungsstabilisierung,
Breitspektrum-Antibiose usw. nicht mehr entscheidend zu beeinflussen.
Als am Morgen des 23.06.2003 die Katecholamine bis auf Reanimationsniveau gesteigert
werden mussten, wurde als Ultima-ratio-Maßnahme eine nochmalige Re-Laparotomie durchgeführt,
die zwar im Bereich der Darmübernähung und des Peritoneums gleichbleibende Verhältnisse
zeigte. Aufgrund der Vasokonstriktorengabe war es jedoch zu einer Minderdurchblutung
des Dünndarmes und zu einer Netznekrose gekommen. Das Netz musste entfernt werden.
Es wurde außerdem eine ausgedehnte Lavagierung vorgenommen.
Trotz der beschriebenen Maßnahmen und der Intensivtherapie verstarb der Patient unter
Intensivbehandlung und Beatmung noch am selben Tag gegen 16:45 Uhr.
Gutachterliche Erörterung
Gutachterliche Erörterung
Die Operationsmaßnahmen sind in technischer Hinsicht nicht zu kritisieren. Gleiches
gilt für die intensivmedizinischen Maßnahmen. Es wurde in einer deletären Situation
versucht, das Leben des Patienten zu retten. Dies gelang jedoch wegen der foudroyanten
Sepsis nicht mehr. Sie hatte einen eigenständigen Verlauf entwickelt und war nicht
mehr zu durchbrechen. Dies führte dann zum Tode des Patienten.
Genauer zu analysieren ist der Zeitraum zwischen 18 Uhr und Mitternacht am 21.06.2003.
Die CT-Untersuchung ist korrekt beschrieben worden. Die Flüssigkeitsansammlung ist
im Nachhinein fälschlicherweise als rein serös beschrieben worden. Sehr wahrscheinlich
ist dieses schon ein erstes Anzeichen der beginnenden Peritonitis gewesen. Dieses
lässt sich jedoch nicht eindeutig aus der CT-Untersuchung verifizieren.
Möglicherweise hätte eine digitale rektale Untersuchung und eine Endoskopie, die sicher
bis 21 Uhr hätten durchgeführt werden können, weitere Hinweise auf die Ursache der
fortschreitenden Sepsis geben können. Dies ist aber nicht mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit zu belegen.
Allerdings hätte die massive Verschlechterung des Patienten bis Mitternacht des 21.06.
es gefordert, eine Laparotomie zum Ausschluss einer septischen Komplikation durchzuführen.
Dies wird in der Begutachtung einer Schlichtungsstelle bzw. im Ergebnis der Sitzung
der Gutachterkommission vom 12.05.2006 in gleicher Weise gesehen.
Es muss als einfache Sorgfaltspflichtverletzung beurteilt werden, dass nicht eine
Laparotomie zum Ausschluss eines septischen Herdes gegen Mitternacht am 21.06.2003
durchgeführt worden ist.
Durch weitere Untersuchungen – rektale digitale Untersuchung und Endoskopie – wäre
möglicherweise der Zeitpunkt für eine eindeutige Operationsindikation um 3 Stunden
vorverlegt worden, wenn durch diese Untersuchungen eindeutige Hinweise auf eine Anastomosenkomplikation
zu erbringen gewesen wären und nicht mehr unter der Arbeitsdiagnose Pankreatitis der
weitere Verlauf zu betrachten gewesen wäre.
Sicher ist jedoch davon auszugehen, dass eine Operationsindikation für eine Re-Laparotomie
zum Zeitpunkt der Verlegung auf die Intensivstation bei weiterer Verschlechterung
des Patienten – Zunahme der Sepsis – bestanden hat.
Zu berücksichtigen ist bei diesem Patienten, dass er einmal eine ganz erhebliche Adipositas
gehabt hat, die die Beurteilung von Komplikationen massiv erschwert und die ebenfalls
die Widerstandfähigkeit des Patienten für Komplikationen, die normalerweise überlebt
werden, herabsetzt. Ebenfalls bestand eine Kardiomyopathie bei relativer chronischer
Koronarinsuffizienz als weiterem, die Widerstandsfähigkeit des Patienten herabsetzenden,
zu berücksichtigenden Faktor.
Der den Patienten betreuende Oberarzt ist engmaschig in die Nachuntersuchung und Komplikationsbehandlung
des Patienten eingebunden gewesen. Aus dieser Sicht ist also keine Verletzung ärztlicher
Standards vorgekommen. Der Oberarzt hat sich intensiv um den Patienten zeitnah bei
jeder Komplikation gekümmert.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war eine Operationsindikation gegen
Mitternacht gegeben. Dies wird gutachterlich in Anbetracht der Faktoren der intensiven
Überwachung des Patienten und der Bemühungen, die Komplikationen zu erfassen, als
eine einfache Sorgfaltspflichtverletzung gesehen – nicht als eine Entscheidung, wie
sie einem Mediziner schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Es stellt sich die Frage, ob die Verzögerung der Operation von Mitternacht bis 9 Uhr
morgens des 22.06. für den Patienten deletäre Folgen hatte. Es ist davon auszugehen,
dass um Mitternacht eine eindeutige Peritonitis und ein septischer Schock vorhanden
waren. Dies geht aus den Aussagen der betreuenden Anästhesistin hervor.
Allerdings hätte ein solcher Zustand sich auch bei einer zunehmenden Pankreatitis
gezeigt. Auf eine solche deutete der Amylaseanstieg im Serum hin, jedoch war eine
schwere foudroyante Pankreatitis durch die Computertomographie am 21.06. ausgeschlossen
worden. Es durfte also bei der Verschlechterung nicht zwanglos an ein Fortschreiten
einer Pankreatitis gedacht werden, sondern man hätte auch andere Komplikationen in
Betracht ziehen müssen – insbesondere, da eine Flüssigkeitsansammlung im rechten Unterbauch
vorhanden war, die nicht ausschließlich als Operationsfolge gedeutet werden musste.
Zum Zeitpunkt der CT-Untersuchung um 18 Uhr war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
keine 4-QuadrantenPeritonitis, höchstens eine Flüssigkeitsansammlung und eine peritonitische
Reizung im Unterbauch vorhanden. Diese hat sich jedoch dann zunehmend weiter ausgebreitet,
so dass im Gegensatz zur Untersuchung um 18 Uhr gegen Mitternacht eine allgemeine
Bauchsymptomatik wie bei einem akuten Abdomen und ein septischer Schock eindeutig
waren. Dies belegen die Aussagen der betreuenden Anästhesieabteilung im Brief vom
27.06.2003.
In der Stellungnahme der Schlichtungsstelle vom 12.05.2006 ist zwar festgehalten,
dass die Sepsis gegen Mitternacht ein Ausmaß angenommen hatte, dass die Sepsis unumkehrbar
war und der Tod hätte nicht mehr verhindert werden können. Dies ist gutachterlich
jedoch eindeutig zu hinterfragen, denn die 4-Quadranten-Peritonitis, die eindeutig
um 18 Uhr am 21.06.2003 noch nicht bestand, war wahrscheinlich gegen Mitternacht eingetreten.
Der Operationsbefund 9 Stunden später zeigt, dass erhebliche Fibrinbeläge vorhanden
waren und die Peritonitis nicht mehr ganz frisch war.
Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Beeinflussung der Peritonitis bei einer
um 9 Stunden früheren Revision des Bauchraumes bei einem wesentlich kürzeren Einwirkungsgrad
der Peritonitis hätte eventuell positiv beeinflusst werden können.
Die Aussage, dass der 9-stündige septische Schockzustand, beruhend auf der jetzt generalisierten
Peritonitis, unumkehrbar schon gegen Mitternacht zum Tode geführt hätte, ist reine
Spekulation. Je früher der Versuch einer Unterbrechung eines solchen septischen Verlaufes
durch Behebung der Ursachen vorgenommen wird, um so eher werden derart septische Verläufe
überlebt. Jede weitere Präzisierung, ob der Schockzustand zu einem früheren Operationszeitpunkt
wirklich noch hätte durchbrochen werden können, etwa um Mitternacht des 21.06., muss
hier offen bleiben.
Es kann sein, dass der Patient den septischen Schock überlebt hätte, es kann aber
auch sein, dass er in Anbetracht der doch erheblichen Adipositas und der Kardiomyopathie
an der fortschreitenden Sepsis zu diesem Zeitpunkt vor dem Tod nicht mehr zu retten
war.
Beantwortung der vom Gericht gestellten Beweisfragen
Beantwortung der vom Gericht gestellten Beweisfragen
-
Es waren am 21.06.2003 alle Krankheitssymptome vorhanden, die erste Anhaltspunkte
für eine beginnende Sepsis darstellen. Dieses waren der Leukozytensturz, eine eindeutige
Temperaturerhöhung und Hinweiszeichen auf eine sich allmählich entwickelnde Kreislaufinsuffizienz.
-
Die nächstliegende, statistisch mit deutlichem Abstand häufigste Ursache einer postoperativen
Sepsis bei vergleichbaren Fällen ist eine Nahtinsuffizienz im Bereich der End-zu-End-Anastomose.
-
Im Falle einer freien Nahtinsuffizienz hat schnellstmöglich eine Re-Laparotomie zu
erfolgen, um den Austritt von Flüssigkeit aus dem Darmlumen in die freie Bauchhöhle
zu verhindern. Die Naht muss entweder übernäht werden, wenn die Kontinuität des Darmes
erhalten und ein Anus praeter vorgeschaltet werden kann, oder es wird eine Inkontinuitätsresektion
durchgeführt. Bei beiden Operationstypen wird eine Bauchhöhlenspülung mit mehreren
Litern Kochsalz oder einer anderen Flüssigkeit durchgeführt.
Bei einer gedeckten Perforation ist eine abwartende Haltung möglich.
Eine Re-Laparotomie sollte allerdings nur durchgeführt werden, wenn eine Nahtinsuffizienz
auch eindeutig nachgewiesen ist oder andere Ursachen einer beginnenden Sepsis ausgeschlossen
sind.
-
Bereits relativ kleine Mengen eines ausgetretenen Darminhaltes in das freie Abdomen
können eine schwerste, sogar lebensbedrohliche bis tödliche Sepsis auslösen.
-
Um eine Nahtinsuffizienz nachzuweisen, ist ein Kontrasteinlauf eine geeignete Röntgenuntersuchung.
Sie gibt aber keine 100 %ige Sicherheit darüber, ob eine gedeckte oder freie Perforation
vorliegt. Im positiven Fall, bei Kontrastmittelaustritt in die freie Bauchhöhle, ist
eine sofortige Re-Operation erforderlich, ansonsten ist eine abwartende Haltung gerechtfertigt.
-
Spätestens gegen Mitternacht des 21.06. hätte, trotz nicht nachgewiesener Nahtinsuffizienz,
eine Re-Laparotomie erfolgen sollen, da sonstige Ursachen weitestgehend ausgeschlossen
waren. Die diskutierte Pankreatitis hatte im CT kein entsprechendes morphologisches
Korrelat abgebildet Neben einer Nahtinsuffizienz wäre auch an andere Ursachen zu denken
gewesen. Die Nahtinsuffizienz schien zwar durch die CT-Untersuchung ausgeschlossen
und eine Flüssigkeitsansammlung im rechten Unterbauch konnte als Operationsfolge diskutiert
werden, aber eben auch als Folge einer Nahtinsuffizienz. Ein Abszess in der freien
Bauchhöhle war in der CT-Untersuchung nicht vorhanden. Es war daher bei zunehmender
Sepsis gegen Mitternacht mit gleichzeitiger Verschlechterung des Allgemeinzustandes
und des Kreislaufzustandes gerechtfertigt und erforderlich, eine Re-Laparotomie durchzuführen.
-
Der Beklagte zu 2) hätte ab Mitternacht des 21.06. mit Übergang auf den 22.06.2003
nicht weiter abwarten dürfen, sondern zu diesem Zeitpunkt die Re-Laparotomie durchführen
müssen. Ein weiter anhaltender Zustand der Sepsis hat mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Verschärfung der Sepsiskaskade geführt.
Ob allerdings eine Re-Operation zu diesem Zeitpunkt den Sepsisverlauf eingegrenzt
hätte oder ob die Sepsis zu diesem Zeitpunkt in der Sepsiskaskade schon so weit fortgeschritten
war, dass sie unumkehrbar war, lässt sich nicht mit eindeutiger Sicherheit bestätigen
oder widerlegen. Wie weit die Kettenreaktion der Sepsis zu diesem Zeitpunkt fortgeschritten
war, ist nicht eindeutig klar. Die Annahme, dass eine Re-Laparotomie 9 Stunden vor
der tatsächlichen Re-Laparotomie keinen Effekt auf den Verlauf der Sepsis gehabt hätte,
ist reine Spekulation.
-
Die Computertomographie am Abend des 21.06.2003 hat keinen eindeutigen Abszess und
keine eindeutige Insuffizienz erkennen lassen. Es war jedoch Flüssigkeit im rechten
Unterbauch vorhanden, die als Operationsfolge der Primäroperation diskutiert werden
konnte, die aber auch als beginnendes Zeichen einer Peritonitis gewertet werden konnte.
-
Eine Re-Laparotomie bereits gegen 24 Uhr des 21.06.2003 hätte möglicherweise das Geschehen
positiv beeinflusst. Wie weit die Sepsiskaskade zu diesem Zeitpunkt fortgeschritten
war, lässt sich nur sehr schwer beurteilen. Dass der Patient in jedem Fall auch bei
einem um 9 Stunden vorverlegten Operationstermin an der Sepsis gestorben wäre, lässt
sich nicht einfach behaupten. Möglicherweise hätte der Patient zu diesem Zeitpunkt
noch Überlebenschancen gehabt. Es handelt sich hier allerdings um einen sehr foudroyanten
Verlauf. Die beim Patienten bekannte Adipositas und die vorher nicht bekannte Kardiomyopathie
haben diesen Verlauf sehr wahrscheinlich erheblich begünstigt.
Die rechtliche Würdigung durch das Landgericht und das Ergebnis des Berufungsverfahrens
folgen im nächsten Heft.