Der Klinikarzt 2013; 42(02): 101
DOI: 10.1055/s-0033-1337671
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Neuregelung der Arzneimittel-Richtlinie – Kombination aus NSAR und PPI ist erstattungsfähig

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Publication Date:
28 February 2013 (online)

 
 

    Ab sofort ist Vimovo TM eine erstattungsfähige Therapieoption zur Behandlung von Arthrose. Das neue Schmerzmedikament verbindet das potente nicht-steroidale ­Antirheumatikum Naproxen (500 mg) mit dem effektiven Protonenpumpenhemmer Esomeprazol (20 mg). Damit steht ein einfaches Schmerzmedikament gegen Arthroseschmerzen zur Verfügung, das außerdem das obere gastrointestinale Risiko signifikant senkt im Vergleich zur Monosubstanz Naproxen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt durch die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage III Nummer 18) klar, dass fixe Kombinationen aus einem nichtsteroidalen Antirheumatikum (NSAR) mit einem Protonenpumpenhemmer (PPI) verordnungsfähig sind. Die Änderung ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab sofort rechtskräftig.

    Effektive Schmerzlinderung mit integriertem Magenschutz

    Das Schmerzmedikament VimovoTM ist seit Februar 2012 in Deutschland zugelassen und seit April im deutschen Markt verfügbar. Kombinationen von Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen waren gemäß Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) bislang per se von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund seiner erstmaligen Zulassung hat der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA in seiner Sitzung am 11. Juni 2012 die Änderung der AM-RL beschlossen und fixe Kombinationen von NSAR und PPI vom bisherigen Verordnungsausschluss ausgenommen. Dirk Greshake, Vice President New and Core Business bei AstraZeneca, begrüßt die Änderung der AM-RL: "Die aktuelle Entscheidung bekräftigt, dass das Schmerzmedikament eine zweckmäßige Therapieoption darstellt, die im Rahmen ihrer Zulassung nun verordnungs- und erstattungsfähig ist. Damit können jetzt noch mehr Arthrosepatienten von der effektiven Schmerzlinderung mit integriertem Magenschutz durch VimovoTM profitieren."

    VimovoTM ist in Deutschland zur symptomatischen Behandlung von Arthrose, rheumatoider Arthritis und ankylosierender Spondylitis bei Patienten zugelassen, bei denen ein Risiko der Entwicklung von Magen- und/oder Duodenalulzera in Zusammenhang mit der Anwendung von NSAR besteht und bei denen eine Behandlung mit niedrigeren Dosierungen Naproxen oder anderen NSAR als nicht ausreichend erachtet wird. Patienten nehmen morgens und abends eine Tablette VimovoTM ein.

    Quelle: Pressemitteilung der AstraZeneca GmbH, Wedel


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