Der Nuklearmediziner 2013; 36(01): 47-49
DOI: 10.1055/s-0032-1331779
Gesetzliche Regelungen in der Nuklearmedizin
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Änderungen für die Nuklearmedizin aus der Neufassung mit Strahlenschutzverordnung mit der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin aus der Sicht der Ärztlichen Stellen

Effect for the Nuclear Medicine due to the New „Strahlenschutzverordnung“ with Guideline „Strahlenschutz in der Medizin“ Viewed from the „Ärztliche Stellen“
B. Piotrowski
1   Nuklearmedizin, St. Marien-Hospital Hamm
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Publication Date:
03 April 2013 (online)

Zusammenfassung

Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung sowie der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ führt auch für die Ärztlichen Stellen zu einschneidenden Veränderungen. Der Prüfumfang wird vergrößert bzw. konkretisiert. Die einschneidenden Punkte dürften hierbei der festgelegte Personalbedarf sein sowie die Möglichkeit der Delegation von Verabreichung radioaktiver Arzneimittel. Ebenfalls neu aufgenommen in die Richtlinie und damit Gegenstand der Überprüfung sind die Abnahmeprüfungen an den entsprechenden Großgeräten nach Neuinstillation oder umfangreichen Reparaturen. Die Qualitätskontrolle im Heißlabor bei Synthese radioaktiver Arzneimittel wird in der neuen Richtlinie umfassend geregelt und kann unter Umständen in den Überprüfungsbereich durch die Ärztliche Stelle mit integriert werden, gleiches gilt für die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen interdisziplinärer Zusammenarbeit. Hier ist insbesondere die Sentinel-Lymphnode-Szintigrafie von großer Bedeutung.

Da sich die Arbeit der Ärztlichen Stellen für die Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin hinreichend bewährt hat, ist durch die Neufassung von Richtlinie und Strahlenschutzverordnung eine Aufgabenerweiterung der Ärztlichen Stellen herbeigeführt worden. Es wird abzuwarten bleiben, inwieweit die Ärztlichen Stellen, die häufig auf die Mitarbeit ehrenamtlich tätiger Kolleginnen und Kollegen angewiesen sind, diese Aufgabe bewältigen können.

Abstract

The new order of the “Strahlenschutzverordnung”, as the guideline “Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin” leads to extreme change for the “Ärztliche Stellen”.

The scope of examines will be extended and concretized. The points of great importance should be the given requirement of the help, as the possibility of delegation for administration of radioactive medicine.

Also new given in the guideline an object of controlling are the “Abnahmeprüfungen” on suitable big appliances after new installations or extensive repairs. Controlling of qualities in the “Heiß­labor” while synthesis of radioactive medicine will be settled more in the new guideline and could be maybe integrated in the area of controls by the “Ärztliche Stellen”, same for the necessary obligatory and technical preconditions of interdisciplinary coorperation.

At this point the “Sentinel-Lymphnode-Szintigrafie” is very important.

Because the work of the “Ärztliche Stellen” for saving of quality in the nuclear medicine was successful, the new order of the guideline “Strahlenschutzverordnung” became an increase of tasks of “Ärztliche Stellen”. It is not clear, how the “Ärztliche Stellen”, which are depended of voluntary work by employees, can manage these tasks.