Liebe Leserin, lieber Leser,
die wissenschaftlichen Originalartikel stellen den Hauptteil unserer Zeitschrift
für Orthopädie und Unfallchirurgie dar. Im Review-Verfahren ausgewählt,
bilden sie aufgrund ihrer hohen Qualität die Grundlage für den Impact Factor der
Zeitschrift.
Daneben versuchen wir aber auch, Sie im sogenannten Mantelteil der Zeitschrift zu
aktuellen Themen zu informieren. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die
Interviews mit ausgewiesenen Experten zu aktuellen Themenbereichen. Nachdem in der
letzten Ausgabe Herr Prof. Selbmann zur evidenzbasierten Medizin sehr ausführlich
Stellung genommen hat, sind in der aktuellen Ausgabe ein Interview mit Prof. Rudolf
Ascherl zum Thema „Implantatversagen“ sowie ein Interview mit Prof. Kramer zum
„novellierten Infektionsschutzgesetz“ abgedruckt.
Prof. Rudolf Ascherl ist ein weithin bekannter Spezialist für Revisionsoperationen,
insbesondere in der Endoprothetik. Er setzt sich seit Jahren ein für ein
verbessertes Meldesystem für Implantatversagen. Gerade angesichts der aktuellen
Diskussion in der Endoprothetik um Metall/Metallgleitpaarungen sowie frühzeitige
Lockerungen bei bestimmten Prothesenmodellen kommt dem Meldewesen besondere
Bedeutung zu, um dauerhaft die hohe Versorgungsqualität in unserem gemeinsamen Fach
„Orthopädie und Unfallchirurgie“ gewährleisten zu können. Insofern unterstützen auch
wir voll umfänglich die Forderung von Prof. Ascherl, jeden auch nur vermeintlichen
Fall von Implantatversagen in der Endoprothetik sowie auch bei Osteosynthesen an das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Speziell für
die Endoprothetik hat die Arbeitsgemeinschaft für Endoprothetik (AE) auf ihrer
Homepage einen noch etwas ausführlicheren Meldebogen aufgeführt. Nur wenn alle Fälle
des Implantatversagens auch entsprechend gemeldet werden, können frühzeitig
Konsequenzen gezogen werden, was für die Versorgungsqualität von enormer Bedeutung
ist.
Auch das Interview mit Prof. Kramer, Direktor des Instituts für Hygiene und
Umweltmedizin der Universitätsmedizin Greifswald, greift mit dem novellierten
Infektionsschutzgesetz ein hoch aktuelles Thema auf. Angesichts der andauernden
Hygienediskussion werden Abteilungen und auch Kliniken strukturell reagieren müssen.
Die Bestellung eines Krankenhaushygienikers für die Klinik sowie hygienebeauftragte
Ärzte für die einzelnen Fachbereiche ist vorgegeben. Antibiotikaprophylaxe und
-therapie, Hygienestandards, regelmäßiges Screening (nicht nur MRSA) sind Themen, zu
denen jede Abteilung sich klar strukturiert positionieren muss.
Mit diesen Interviews zu hoch aktuellen Themen unseres gemeinsamen Faches „Orthopädie
und Unfallchirurgie“ hoffen wir daher die Attraktivität unserer gemeinsamen
Zeitschrift neben dem Bereich der wissenschaftlichen Originalartikel weiter zu
erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. U. Stöckle
Prof. Dr. med. D. C. Wirtz