intensiv 2012; 20(04): 220-223
DOI: 10.1055/s-0032-1320036
DGF
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen für die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V.

Further Information

Publication History

Publication Date:
29 June 2012 (online)

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 01.08.2012 beginnt der Klinikverbund Südwest mit seiner grundständigen Ausbildung zur I-PK (Intensivpflegekraft). Drei Jahre dauert diese Ausbildung. Eine staatliche Anerkennung gibt es nicht, lediglich einen Status als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. Dafür – so steht es auf der Homepage des Klinikverbundes – sollen die so Ausgebildeten

  • postoperative Patienten aus dem OP oder Aufwachraum übernehmen,

  • eine fachkundige Pflege und Betreuung von Patienten im IMC- und Intensivbereich unter Berücksichtigung ihrer physischen, psychischen und sozialen Situation durchführen,

  • eine fachkundige und umfassende Pflege von Beatmungspatienten durchführen,

  • Arbeitsabläufe in diesen Bereichen in enger Kooperation mit Ärzten und Kollegen selbstständig organisieren und koordinieren,

  • eine zielgruppenorientierte Kommunikation mit Patienten, Angehörigen und interdisziplinärem Team führen,

  • umfassend den Behandlungsverlauf dokumentieren.

Die Aufzählung des Einsatzspektrums ist damit aber noch lange nicht zu Ende, es folgen noch acht weitere, sehr verantwortungsvolle Aufgabengebiete fachpflegerischer Patientenversorgung, die diese neue Berufsgruppe verantworten soll. Wenn es nicht so traurig wäre: Mit der aktuellen Fachkräftemangelsituation auf den Intensivstationen laufen Krankenhausbetreiber derzeit zu einer „innovativen“ Höchstform auf, die, so die Statements der DGF, des DPR und des BLGS, langfristig keine Perspektiven haben werden. Diese „innovativen“ Ansätze fördern eher einen Wildwuchs nicht anerkannter Berufsausbildungen, als dass sie für die Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland wegweisend wären. Langfristig werden solche Alleingänge wohl auch arbeits-, haftungs- und tarifrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere die tarifrechtlichen könnten sehr interessant werden.

Ihr

Reinhard Schmitt