Dialyse aktuell 2012; 16(04): 210
DOI: 10.1055/s-0032-1313301
Fachgesellschaften
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Bundesarbeitsgemeinschaft nephrologische Pflege (BANP)

Gründung am 2. April 2012
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Publication History

Publication Date:
02 May 2012 (online)

 
 

Die Verbände AfnP und fnb gründeten am 2. April die Bundesarbeitsgemeinschaft nephrologische Pflege (BANP). Die BANP vertritt die beiden Verbände politisch in den Belangen der Pflege. Projekte der BANP sind es, eine gemeinsame Kompetenzbeschreibung der nephrologischen Pflege und weiterer Berufsgruppen zu erstellen, die nephrologische Pflegeprofession umzusetzen und die Bundesarbeitsgemeinschaft nephrologischer Weiterbildungsstätten schirmherrschaftlich zu betreuen.

Am 02.04.2012 gründeten die Verbände AfnP und fnb (Abb. [ 1 ]) die Bundesarbeitsgemeinschaft nephrologische Pflege (BANP). Die Verbände AfnP und fnb repräsentieren die Gesamtheit der nephrologischen Pflege innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus stellen sich die Verbände den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen für eine professionelle nephrologische Pflege. Zu Recht fordert die Gesellschaft von den Vertretern der Gesundheitsfachberufe, dass ihre Kompetenzen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Die BANP tritt daher anstelle von AfnP und fnb gemeinsam mit einer Stimme auf.

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Abb. 1 Mitglieder der BANP.

Ziele der BANP

Die Versorgung nephrologisch kranker Menschen ist nur gemeinsam im multidisziplinären Team, bestehend aus Ärzten, Pflegefachkräften, Sozialarbeitern, Technikern sowie medizinischen Assistenzberufen, möglich. Die BANP möchte die Pa-tientensicherheit, den Qualitätsstandard sowie den Versorgungsauftrag im Sinne von ausreichend qualifiziertem Personal sicherstellen. Dabei ist die Bündelung der Interessen nephrologischer Fachgesellschaften notwendig. Aus diesem Grund wird sich die BANP im Speziellen für die nephrologische Pflege einsetzen.


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Verständnis von Pflege in der Nephrologie

Die nephrologische Gesamtversorgung ist ohne examiniertes Pflegepersonal nicht möglich. Grund- und Behandlungspflege, auch die Dialysetherapie mit Pflegeassessment, Pflegeplanung, Behandlung, Krankenbeobachtung und Evaluation, erfordert Pflegekompetenz und kann deshalb von Berufsgruppen ohne Pflegeausbildung nur in Form von Mithilfe geleistet werden.

"Der Umfang des Direktionsrechts hinsichtlich der Art der zu erbringenden Tätigkeit bestimmt sich mithin nach dem jeweiligen Berufsbild (Ausbildungsverordnung). Pflege ist Lebenshilfe und für die Gesellschaft notwendige Dienstleistung. Sie befasst sich mit gesunden und kranken Menschen aller Altersgruppen. Pflege leistet Hilfen zur Erhaltung, Anpassung und Wiederherstellung der physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des Lebens. Pflege ist eine abgrenzbare Disziplin mit einem eigenen Gebiet von Wissen und Können, welches sie von anderen Fachgebieten des Gesundheitswesens unterscheidet. Pflege ist ein eigenständiger Beruf und selbstständiger Teil des Gesundheitsdienstes für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, die Planung, Ausführung und Bewertung der Pflege zuständig und für die eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung verantwortlich. Pflege stützt sich in der Ausübung des Berufes und in der Forschung auf ihre eigene wissenschaftliche Basis und nützt dabei Erkenntnisse und Methoden der Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften. Die wichtigste Aufgabe der professionell Pflegenden besteht in der unmittelbaren Begleitung, Betreuung, Beratung und Versorgung von alten, behinderten, kranken und hilfsbedürftigen Menschen und Angehörigen." [ 1 ]


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Zusammenarbeit mit anderen Verbänden

Die BANP vertritt die Verbände AfnP und fnb politisch in den Belangen der Pflege. Im Sinne einer Sicherstellung des Versorgungsauftrages wirbt die BANP um eine sachorientierte und zielführende Zusammenarbeit mit ärztlichen Fachgesellschaften, politischen Gremien sowie auch Pflegegesellschaften auf politischer Ebene.


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Projekte der BANP

Die erste Aufgabe der BANP ist es, eine gemeinsame Kompetenzbeschreibung der nephrologischen Pflege und weiterer Berufsgruppen zu erstellen. Hierzu orientiert sich die Arbeitsgruppe am Krankenpflegegesetz, der Weiterbildungsordnung für Fachpflege, Veröffentlichungen des Gemeinsamen Bundesausschuss, am Fortbildungscurriculum Arzthelferin in der Dialyse und an der Ausbildungsordnung für MFA.

Ein weiteres Projekt ist die Umsetzung der nephrologischen Pflegeprofession. Hierzu wird in einem Projekt der nephrologische Pflegeprozess neu beschrieben. Mit diesem Projekt möchte man den Wert nephrologischer Pflege darstellen. Das dritte Projekt ist die schirmherrschaftliche Betreuung der Bundesarbeitsgemeinschaft nephrologischer Weiterbildungsstätten, die bisher durch die aktive Verbandsarbeit beider Fachverbände AfnP und fnb unterstützt worden ist.

Für die BANP
Marion Bundschu, Ulm;
Thomas Fernsebner, Traunstein


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  • Literatur

  • 1 Roßbruch R. Teil 2: Die Delegation ärztlicher Tätigkeit aus arbeitsrechtlicher und versicherungsrechtlicher Sicht. PflR 2003

  • Literatur

  • 1 Roßbruch R. Teil 2: Die Delegation ärztlicher Tätigkeit aus arbeitsrechtlicher und versicherungsrechtlicher Sicht. PflR 2003

 
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Abb. 1 Mitglieder der BANP.