Physiotherapeutin Petra ist erstaunt, wie umfangreich das Thema „Arbeitsschutz“ im
Internet beschrieben ist. Sie findet Informationen dazu, wie man Arbeitsunfälle verhindert
und die Gesundheit von Angestellten und besonderen Personengruppen wie Mütter oder
Schwerbehinderte schützt. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, entstehen für den Arbeitgeber
eine Reihe von Schutzpflichten und für den Arbeitnehmer die Pflicht, diese einzuhalten.
Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz liegen all dem zugrunde („Internet“).
Jeden Arbeitsplatz sichern
Jeden Arbeitsplatz sichern
Zunächst regelt die Arbeitsstättenverordnung die Mindeststandards für Größe und Einrichtung
von Arbeitsräumen, Brandschutz, Fluchtwege, Raumtemperatur und Nichtraucherschutz
(„Internet“). Praxisinhaber, die darüber hinaus dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen, beurteilen
jeden Arbeitsplatz auf seine Gefahren hin. Daraufhin legen sie schützende Maßnahmen
fest. Berufsgenossenschaft und externe Berater wie Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner
stehen beratend zur Seite.
Kommt es im Gesundheitswesen zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, ist
die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig
(„Internet“). Für den Praxisalltag sind vor allem ihre Vorschriften zur Unfallverhütung von Interesse.
Sie enthalten Vorgaben zu Prävention, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Jeden Angestellten schützen
Jeden Angestellten schützen
Sobald Praxisinhaber einen Angestellten haben, sind sie dazu verpflichtet, aktiv für
den Arbeitsschutz zu sorgen. Dies tun sie, indem sie ihre(n) Mitarbeiter regelmäßig
zu verschiedenen Themen unterweisen („Arbeitsschutz“). Das gilt auch dann, wenn sie neue Mitarbeiter einstellen, neue Geräte einführen
oder das Aufgabenfeld von Angestellten ändern. Bei Schülern und Praktikanten regeln
sie zudem klar, an wen diese sich im Notfall wenden sollen. Eine Unterweisung protokollieren
sie immer und lassen dieses von den Angestellten unterschreiben.
In größeren Praxen empfiehlt es sich, dass ein Mitarbeiter diese Aufgaben übernimmt.
Dafür bieten Berufsgenossenschaften zertifizierte Kurse zu einzelnen Themen wie „Haut
und Hygiene“ an. Der Chef bleibt aber in der Pflicht, den Arbeitsschutz zu organisieren
und zu überwachen.
Mögliche Rechtsfolgen bei missachtetem Arbeitsschutz
Mögliche Rechtsfolgen bei missachtetem Arbeitsschutz
Bei einem Arbeitsunfall werden Berufsgenossenschaften und Staatsanwaltschaft aktiv.
Je nach Art und Folge des Verstoßes gehen sie dem missachteten Arbeitsschutz als Ordnungswidrigkeit
oder Straftat nach. Daneben können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche entstehen.
Hier tritt die BGW für Körperschäden ein. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen Vorschriften
und Dienstanweisungen, riskiert er damit eine Abmahnung oder Kündigung.
Petra wurde fündig: Die Verordnung über Arbeitsstätten regelt den Nichtraucherschutz
(„Internet“). Der Therapeutin wurde klar, dass ihre Abmahnung gerechtfertigt war, da sie sich
nicht an die entsprechende Belehrung ihrer Chefin gehalten hat. Denn: Wurde ein Rauchverbot
ausdrücklich vereinbart oder dient es der Abwehr besonderer Gefahren, zum Beispiel
im Umgang mit leicht brennbaren Stoffen, rechtfertigt ein einmaliger Verstoß sogar
eine fristlose Kündigung.
Petra hat erkannt, dass sie bereits durch das Berücksichtigen einfacher Grundregeln
einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz leisten kann. Außerdem kann sie jetzt auch
die Reaktion ihrer Chefin verstehen, die durch diese Maßnahmen lediglich die Gesundheit
ihrer Mitarbeiter schützen möchte.
Praxisinhaber sind angehalten, ihre Angestellten zu verschiedenen Themen zu unterweisen:
-
> Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
-
> praktische Übungen zur Ersten Hilfe
-
> Desinfektion, Hautschutz
-
> Brandschutz, Fluchtwege