Der Klinikarzt 2011; 40(11): 490
DOI: 10.1055/s-0031-1297195
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Typ-2-Diabetes – Urin- und Blutzuckerteststreifen unerlässlich für nicht-insulinpflichtige Menschen

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Publication Date:
30 November 2011 (online)

 
 

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE haben erneut die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeschränkte Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen zur Selbstkontrolle für nicht-insulinpflichtige Menschen mit Diabetes Typ 2 kritisiert.

"Wir sehen die Beschränkung sehr kritisch", sagt Professor Dr. med. Stephan Matthaei, Präsident der DDG aus Quakenbrück. "Wir begrüßen aber, dass bereits jetzt Regelungen geplant sind, die besondere Situation der Patienten zu berücksichtigen." Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Ausnahmeregelungen zahlreiche Rückfragen verursachen werden. Ärzte dürften demzufolge maximal 50 Harn- und Blutzuckerteststreifen weiterhin auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung an bestimmte nicht-insulinpflichtige Patienten mit Typ-2-Diabetes verordnen. Das gilt etwa dann, wenn der Stoffwechsel instabil ist, bei Stoffwechselentgleisungen, häufigem Über- oder Unterzucker oder wenn die Blutzuckerwerte deutlich außerhalb des Zielbereichs liegen. Auch die erstmalige Diagnose Diabetes mellitus Typ-2, eine medikamentöse Ersteinstellung oder Umstellung bieten Anlass dafür. Falls abzusehen ist, dass der Stoffwechsel entgleisen könnte, dürfen Ärzte die Teststreifen vorsorglich verordnen. "In der Praxis muss also der behandelnde Arzt immer im Einzelfall entscheiden und dokumentieren, ob eine Verschreibung von Blutzuckerteststreifen notwendig ist", erläutert Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE. Die Beschränkung gilt zudem nicht zwingend bei Ersteinstellung oder Umstellung auf orale Antidiabetika von Patienten, die an Schulungsprogrammen im Rahmen von DMPs teilnehmen. Auch für Schwangere mit Diabetes gilt der seit dem 1. Oktober 2011 rechtskräftige Beschluss nicht. DDG und diabetesDE kritisieren, dass dagegen für Berufskraftfahrer mit Diabetes eine verbindliche Regelung aussteht. Hier diskutiert der G-BA, ob der Rehabilitationsträger oder der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat.

Blutzucker-Selbstkontrolle des Patienten ist unerlässlich

"Voraussetzung für jede Verordnung von Harn- oder Blutzuckerteststreifen ist eine Schulung des Patienten in Blutzucker-Selbstkontrolle", gibt Professor Matthaei zu bedenken: "Der Patient muss in der Lage sein, die Messung korrekt durchzuführen und entsprechend zu reagieren." Arzt und Patient sollten dies regelmäßig besprechen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie online unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de.


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