Glasionomere stellen heute einen festen Bestandteil der Füllungstherapie dar. Doch
welcher Glasionomer ist der richtige? Zahlreiche Gespräche auf der Internationalen
Dental-Schau (IDS) Ende März 2011 haben ergeben: Viele Besucher interessierten sich
vor allem für Materialien mit geprüfter Stabilität über eine lange Lebensdauer. Der
hier erwartete Nachweis über einschlägige Studien hebt namentlich das System EQUIA
(GC Germany, Bad Homburg) aus der Masse der am Markt verfügbaren glasionomerbasierten
Technologien heraus. Bei dem System handelt es sich um ein Kombinationsprodukt aus
Glasionomer und Komposit.
Der Unterschied zu früher liegt in der erweiterten Indikationsstellung, die nun auch
die Freigabe für bestimmte kaudruckbelastete Regionen im Seitenzahnbereich umfasst.
GC übernimmt dabei als Medizinproduktehersteller die Verantwortung für die Bewährung
und Erprobung im Rahmen der freigegebenen Indikationsstellung.
Die Daten einer kürzlich vorgestellten retrospektiven Studie über 2 Jahre sprechen
dafür, dass das System als permanentes Füllungsmaterial für sämtliche Klasse-I-Kavitäten
und darüber hinaus für kleinere Kavitäten der Klasse II verwendet werden kann,[
1
] die genaue Indikation ergibt sich aus der Gebrauchsanweisung. Eine weitere Studie
mit insgesamt 245 Patienten, die einen ebenso langen Zeitraum umfasst, kommt zu folgendem
Ergebnis: Das Glasionomer-System stellt generell und im Besonderen bei kaubelasteten
Zahnoberflächen eine verlässliche Wahl für Langzeitversorgungen dar[
2
]. Auch die direkte Gegenüberstellung mit Mikrohybriden braucht das Glasionomer-System
nicht zu scheuen. Von einer vergleichbaren klinischen Performance über eine Beobachtungszeit
von 12 Monaten spricht eine weitere klinische Studie,[
4
] die ebenfalls in diesem Jahr veröffentlicht wurde. Zusammengenommen legen diese
Ergebnisse eine Neubewertung des Systems nahe – klinisch wie ökonomisch.
Speziell unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überzeugt das Glasionomer-System überdies
durch seine schnelle Anwendung. Im Vergleich zur Amalgamfüllung benötigt der Zahnarzt
rund 19 % weniger Zeit; gegenüber Kompositfüllungen reduziert sich die Arbeitszeit
um etwa die Hälfte.[
3
]
Die werkstoffliche Grundlage für den Erfolg des Systems liegt im Zusammenwirken der
beiden Komponenten: Das Glas-ionomer EQUIA Fil wird mit einer Schicht aus dem lichthärtenden
Komposit EQUIA Coat überzogen. Im Ergebnis verbessern sich damit gegenüber einem herkömmlichen
Glasionomer sowohl die physikalischen als auch die ästhetischen Eigenschaften.
"Die Besucher unseres IDS-Messestands zeigten sich besonders an den Chancen interessiert,
die sich aus den in diesem Jahr veröffentlichten Studien zu EQUIA für ihre Praxis
ergeben", resümiert GC Germany-Geschäftsführer Frank Rosenbaum. "Man sieht es vielfach
als Paradigmenwechsel an, dass dieses Glasionomer-System im Rahmen seiner Indikation
sogar für die permanente Füllungstherapie verwendet werden könnte – als wissenschaftlich
anerkannter und klinisch erprobter Werkstoff. Darüber hinaus kam auch die neue Darreichungsform
der beiden Komponenten in einer praktischen Box gut an."
Stellungnahme von Frank Rosenbaum, Geschäftsführer GC Germany
Das Glasionomer-System ist klinisch bewährt – volle Sicherheit in Abrechnungsfragen
geschaffen
Die Indikationserweiterung für die glasionomerbasierte Füllungstechnologie EQUIA hat
das Unternehmen GC zum Anlass genommen, den Anwendern und Patienten auch Sicherheit
bei der Abrechnungs- bzw. Erstattungsfähigkeit im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) zu geben. In einer Stellungnahme erläutert Frank Rosenbaum die Hintergründe
für das anwaltliche Gutachten.
"Bereits auf der Internationalen Dental-Schau in Köln habe ich darüber berichtet,
dass GC für die Anwender von EQUIA Sicherheit bezüglich der Erstattungsfähigkeit des
Materials durch die Gesetzliche Krankenversicherung schaffen konnte. Durch die Anwaltskanzlei
Lyck & Pätzold (Bad Homburg) wurde bestätigt, dass das Glasionomer-System auch im
erweiterten Indikationsbereich genau wie Amalgam und Komposite abgerechnet werden
kann. In der Vergangenheit waren die ökonomischen Aspekte alles andere als übersichtlich,
was wir auch an den Anfragen verschiedener Praxen bei unserem Unternehmen gemerkt
haben. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) V und den Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses für die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
vertragszahnärztliche Versorgung müssen die zur Füllungstherapie verwendeten Materialien
"anerkannt" und "erprobt" sein. Mit den aktuellen Studienergebnissen und den Langzeiterfahrungen
aus der Praxis erfüllt EQUIA diese Bedingungen. Als Medizinproduktehersteller übernimmt
GC die Verantwortung im Rahmen der freigegebenen Indikationsbereiche. Die erweiterte
Indikationsstellung nun auch für bestimmte kaudruckbelastete Seitenzahnbereiche wird
der Einzigartigkeit des 2-stufigen Füllungskonzepts gerecht. Wir haben die anwaltliche
Expertise zur Erstattungsfähigkeit von EQUIA eingeholt, um neben den klinischen auch
die wirtschaftlichen Aspekte umfassend zu klären und so für den Zahnarzt Sicherheit
zu schaffen. Dieser Linie bleiben wir natürlich auch in Zukunft treu, zum Beispiel
bei einer eventuellen weiter gehenden Indikationsstellung für das System."
Nach einer Pressemitteilung der
dNA – dentale Nachrichten-Agentur GmbH
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