Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2010; 17(4): 192
DOI: 10.1055/s-0030-1263047
DGLRM-Mitteilungen

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
16. August 2010 (online)

 
Inhaltsübersicht
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    Die bevorstehende Jahrestagung unserer Gesellschaft in Wiesbaden am 27. und 28. August ist für uns Flugmediziner von herausragender Bedeutung. Das wissenschaftliche Programm ist breit gefächert, sorgsam ausgewählt, die Themen werden von renommierten Fachleuten vorgetragen und alle wesentlichen Institutionen und Institute der Luft- und Raumfahrtmedizin werden beteiligt sein. Dem tragen auch die Hessische Landesärztekammer und vor allem das Luftfahrt-Bundesamt mit wertvollen und nicht kleinlich bemessenen Fortbildungspunkten Rechnung.

    Es wird Gelegenheit und Zeit zum Gespräch und zum Austausch von Informationen sein, der Charakter unserer Tagung ist familiär geprägt, aber selbstverständlich offen für Interessenten aus allen Bereichen. Neue Mitglieder sind hochwillkommen, lernen Sie unsere Gesellschaft sowohl fachlich als auch auf persönlicher Ebene kennen. Nutzen Sie die Mitgliederversammlung, um einen Überblick über unsere Arbeit zu bekommen, beteiligen sie sich mit Ihrer Expertise und Ihren Ideen. Wir zählen auf Sie und wir benötigen Sie.

    Die bevorstehende Wahl des neuen Vorstandes kann und soll Zeichen setzen, die Gesellschaft muss sich den modernen Herausforderungen an unser Fachgebiet stellen, sie muss ihr Fachwissen - auch mediengerecht gestaltet - darbieten, sie muss Antworten geben. All dieses ist ohne Ihre tätige Mitwirkung und Unterstützung nicht erfolgreich möglich.

    Wir konnten - nicht zuletzt mit dem persönlichen Einsatz von Prof. Uwe Stüben - erreichen, dass der Deutsche Ärztetag eine Änderung der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Weiterbildungsordnung angenommen hat. Diese sichert die Zusatzbezeichnung "Flugmedizin" nicht nur in ihrem Bestand, sondern macht nun auch deren Umsetzung in der Praxis möglich. Der bisherige Hinderungsgrund einer halbjährigen Weiterbildungszeit bei einem dazu Ermächtigten wurde dahingehend modifiziert, dass ersatzweise auch eine "curriculare" nachmittägliche, im 2-Wochenrhythmus über 1 Jahr laufende Weiterbildung an einer geeigneten und dafür zugelassenen Einrichtung (z. B. einem Flugmedizinischen Zentrum, AMC) anerkannt wird. Somit ist es wieder möglich die Zusatzweiterbildung durchzuführen, wie die "Modellweiterbildung" der Ärztekammer Hessen am AMC Frankfurt es im letzten Jahr nachgewiesen hat.

    Wie Sie wissen, ist eine Petition mit breiter Unterstützung in den Deutschen Bundestag gebracht worden um die sogenannte "68-er-Regelung" aufzuheben, die vorsieht, die AME-Tätigkeiten (AME: Flugmedizinische Untersuchungsstelle) mit Erreichen des 68. Lebensjahres aufzugeben. Diese Regelung ist einmalig in Europa, sie entbehrt jeder sachlichen und fachlichen Grundlage und wird mit Übernahme der Verantwortung durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) entfallen. Solange wollen wir natürlich nicht warten. Es gibt nun sehr positive Signale, und ich gehe davon aus, dass wir bei der Jahrestagung Näheres verkünden können.

    Abschließend darf ich noch unserem Sekretär Dr. Jochen Hinkelbein - nach erfolgreicher Antrittsvorlesung am Universitätsklinikum in Mannheim - zum Privatdozenten gratulieren.

    Herzliche Grüße

    Ihr

    Oberstarzt a. D. Dr. Klaus Kimmich

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    Klaus Kimmich, Breisach

     
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    Klaus Kimmich, Breisach