Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2010; 17(3): 147-148
DOI: 10.1055/s-0030-1261733
DTG-Mitteilungen

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Curriculum – "Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen"

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Publication Date:
15 June 2010 (online)

 
Table of Contents

Die Verordnung zur arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) sieht eine Pflichtuntersuchung (Anhang Teil 4/1) von Arbeitnehmern vor, wenn "Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen" ausgeführt werden. Mit diesen Untersuchungen können Ärzte mit der Facharztbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder den Zusatzbezeichnungen "Betriebsmedizin", "Tropenmedizin" beauftragt werden. Entsprechend dem § 7 der ArbMedVV soll der Kurs Arbeits- und Betriebsmedizinern helfen, die erforderlichen medizinischen Fachkenntnisse zu erwerben, um Vorsorge- und Nachuntersuchungen nach derartigen Aufenthalten sinnvoll durchführen zu können.

Der Kurs umfasst 32 Stunden und sowohl tropen- und reisemedizinische als auch arbeitsmedizinische Inhalte zu etwa gleichen Teilen. Teilnehmer, die bereits einen 32-Stunden-Weiterbildungskurs zur Reisemedizin (entsprechend dem Curriculum der DTG) erfolgreich absolviert haben, benötigen nur den Teil des Kurses mit den spezifischen arbeitsmedizinischen Inhalten (diese können in mindestens 16 Unterrichtsstunden zusammengefasst werden).

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Bild: Thieme Verlagsgruppe

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Curriculum

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1. Tropen- und reisemedizinischer Kursteil

Weltseuchenlage

  • Epidemiologie importierter Erkrankungen

  • weltweite Surveillance-Netzwerke

  • Informationsdienste

  • Umweltrisiken

Rechtliche Grundlagen

  • Infektionsschutzgesetz

  • internationale Gesundheitsbestimmungen

Allgemeine Prophylaxemaßnahmen

  • Versicherungen und Notfallvorsorge

  • Reiseapotheke

  • Thromboseprophylaxe

  • Insektenschutz

  • Sonnenschutz, Klimaanpassung

  • Dokumentation und schriftliche Aufklärung

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Bild: Fotalia

Prävention durch Schutzimpfungen1

  • Allgemeines:

    - Impfaufklärung

    - Dokumentation

  • generell empfohlene Impfungen:

    - Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis

    - Hepatitis A und B

    - MMR

  • Indikationsimpfungen:

    - Gelbfieber

    - Meningokokkenmeningitis

    - Japanische Enzephalitis

    - FSME-Impfung

    - Typhus-Impfung

    - Pneumokokken- & Influenza-Impfung

    - Tollwut-Impfung

1 Speziell erwähnt werden sollten reisemedizinisch relevante Impfungen bei Kindern, Schwangeren, Patienten mit Vorkrankheiten.

Malariaprophylaxe

  • Kurzzeitreisen

  • Langzeitprophylaxe

  • besondere Gruppen (Kinder, Schwangere etc.)

Wichtige Tropenkrankheiten2

  • Viruskrankheiten inkl. virale hämorrhagische Fieber, inkl. Tollwut

  • bakterielle Erkrankungen inkl. Tuberkulose

  • wichtige parasitäre Erkrankungen (z. B. Malaria, Amöbiasis) inkl. Ektoparasiten

  • Gifttiere

2 Speziell erwähnt werden sollten Durchfallerkrankungen und sexuell übertragene Erkrankungen.

Flugreisemedizin/Höhenmedizin/Tauchmedizin

  • Besonderheiten bei Flugreisen

  • Flugreisetauglichkeit

  • Höhenmedizin

  • Tauchmedizin

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2. Arbeitsmedizinischer Kursteil Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

  • gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland, Handlungsanleitung zum G 35

  • Begutachtung von Berufskrankheiten

Risiken bei Arbeitsaufenthalt in gesundheitsgefährdenden Regionen

  • Geomedizin

  • Gesundheitsversorgung in Ländern der Tropen und Subtropen

  • Hygiene

  • Straßenverkehr

  • Sicherheitsprobleme

  • empirische Daten

  • allgemeine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen in den Tropen und Subtropen

Untersuchungsablauf3

  • Begriff der "Tropentauglichkeit"

  • Begriff "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (§ 2 ArbMedVV)

  • Praxis der Erstuntersuchung

  • Praxis der Nachuntersuchung und der Rückkehruntersuchung

  • Interpretation tropenmedizinischer Laborbefunde

3 unter Beachtung der Handlungsanweisung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Arbeitsaufenthalte im Ausland mit Vorkrankheiten

Erwähnt werden sollten unter anderem:

  • Diabetes mellitus

  • Herzkreislauferkrankungen

  • pulmonale Erkrankungen

  • Immundefekte

  • neurologische/psychiatrische Erkrankungen

Gesundheitsprobleme während des Arbeitsaufenthaltes im Ausland

  • infektiologische Notfälle

  • Postexpositionsprophylaxen

  • Malaria-Langzeitprophylaxe

  • psychische Belastungen

Besondere Gefährdungen bei speziellen Berufsgruppen

Erwähnt werden sollten unter anderem:

  • medizinisches Personal

  • Entwicklungs- und Katastrophenhelfer

  • Seeschifffahrt

  • Medizinische Evakuierung

  • Rückholversicherung

  • Flugrettung

Sowohl im tropen- und reisemedizinischen als auch im arbeitsmedizinischen Kursteil sind Kasuistiken erwünscht. Ausreichende Zeit für Repetition und Kursuskritik ist einzuräumen. Der Kurs schließt ab mit einer Multiple-Choice-Prüfung.

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Durchführung der Kurse

Unterrichtsform

Referate mit Möglichkeit zur Diskussion im vorgegebenen Zeitrahmen; den Teilnehmern muss eine Arbeitsmappe mit Gliederung und wichtigsten Basisdaten der Lehrinhalte zur Verfügung gestellt werden.

Zeitrahmen

32 Unterrichtsstunden à 45 min. Die Zuordnung der Stundenzahl zu den einzelnen Themen (Stundenplan) ist in vertretbaren Grenzen variabel, eine Umstrukturierung mit anderer Gewichtung ist dadurch möglich. Inhalte und Gesamtstundenzahl stehen nicht zur Disposition. Der arbeitsmedizinische Kursteil muss mindestens 16 Stunden umfassen.

Voraussetzung für die Teilnahme

Approbation als Arzt

Abschluss

Schriftliche Prüfung ("multiple choice")

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Zertifikat

Bei erfolgreichem Abschluss wird das DTG-Zertifikat "Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen" ausgestellt, ansonsten eine Teilnahmebescheinigung. Das Zertifikat berechtigt zur Aufnahme in eine Liste "Ärzte mit DTG-Zertifikat Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen", die von der DTG geführt und Interessenten zur Verfügung gestellt wird.

Anerkennung von Kursen

Anbieter von Kursen können beim Schriftführer der DTG schriftlich den Antrag stellen, ihren Kursus als geeignet zur Erlangung des DTG-Zertifikats "Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen" anzuerkennen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Ort und Zeitpunkt des Kursus

  • Referentenliste

  • Stundenplan

  • schriftliches Unterrichtsmaterial (kann nachgereicht werden)

  • Beschreibung der Abschlussprüfung

Der Schriftführer prüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, leitet der Schriftführer den Antrag an die Mitglieder des DTG-Ausschusses "Arbeitsaufenthalt im Ausland" weiter. Die Mitglieder des Ausschusses (Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder den Zusatzbezeichnungen "Betriebsmedizin", "Tropenmedizin") prüfen, ob der Kursus zur Erlangung des DTG-Zertifikats "Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen" geeignet ist. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Vorstand sowie der Geschäftstelle der DTG vom Vorsitzenden des Ausschusses mitgeteilt. Werden von einem Anbieter regelmäßig Kurse angeboten, gilt die Anerkennung für diese Kurse für die Dauer von jeweils 3 Jahren und muss dann neu beantragt werden.

Der Schriftführer der DTG erstellt eine Liste derjenigen Grundkurse von privaten oder nicht privaten Anbietern, die anerkannt sind. Er veröffentlicht diese Liste auf der Homepage der DTG sowie regelmäßig in den Mitgliederrundschreiben und an anderen geeigneten Stellen.

Zertifizierung der Teilnehmer

Ärzte können schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle der DTG den Antrag stellen, in die Liste der Ärzte mit DTG-Zertifikat "Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen" aufgenommen zu werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum

  • Anschrift der Praxis bzw. der reisemedizinischen Beratungsstelle bzw. der Firma

  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs

Die Anträge werden vom Schriftführer geprüft. Wenn die Voraussetzungen zum Erwerb des DTG-Zertifikats "Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen" gegeben sind, erhält der Antragsteller vom Schriftführer ein entsprechendes Zertifikat zugeschickt. Dieses DTG-Zertifikat besitzt keine zeitliche Limitierung. Gleichzeitig wird der Antragsteller schriftlich gefragt, ob er mit der Veröffentlichung seines Namens auf der Homepage der DTG und an anderen geeigneten Stellen einverstanden ist. Die Geschäftsstelle erstellt einen Computer-File der Ärzte mit dem DTG-Zertifikat "Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen" mit folgenden Einträgen:

  • Name, Vorname, Titel

  • Facharzt und Zusatzbezeichnung

  • Postleitzahl, Stadt, Straße, Nr.

  • Tel., Fax, E-Mail, ggf. Homepage

 
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