Krankenhaushygiene up2date 2011; 6(2): 133-151
DOI: 10.1055/s-0030-1256460
Ökonomie und Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Krankenhausbegehungen durch das Gesundheitsamt

Katja  Peters
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Publikationsdatum:
07. Juni 2011 (online)

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Kernaussagen

In Deutschland ist die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser durch die Gesundheitsämter im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder verankert. Maßnahmen zur Prävention und Reduktion nosokomialer Infektionen werden insbesondere im § 36 und § 23 des IfSG festgeschrieben.

Die Kontrolle der Dokumentation und Bewertung nosokomialer Infektionen, multiresistenter Erreger (z. B. MRSA) und Antibiotikaresistenzen erfolgt durch Einsichtnahme der Gesundheitsämter in die Unterlagen.

Die infektionshygienischen Begehungen zur externen Qualitätssicherung des Hygienemanagements in Krankenhäusern werden von deutschen Gesundheitsämtern stichprobenartig, in der Regel jährlich, durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen anlassbezogene Begehungen z. B. beim Ausbruchsmanagement oder im Zusammenhang mit Baumaßnahmen.

Das wesentliche Ziel der externen Qualitätssicherung ist die Vermeidung und Reduktion nosokomialer Infektionen.

In den Niederlanden ist die Beratung und Überwachung fachlich und institutionell getrennt. Die Krankenhausbegehung wird durch ein unabhängiges Überwachungsinstitut, die Inspectie voor de Gezondheidszorg (IGZ) durchgeführt. Die mikrobiologische und hygienische Beratung erfolgt dagegen verpflichtend durch Mikrobiologen, die in jedem Krankenhaus vorhanden sein müssen. Eine Trennung des Ausbildungsfaches Hygiene und Mikrobiologie gibt es dort nicht.

Literatur

Dr. Katja Peters

Hallerplatz 10
20146 Hamburg

eMail: katja.peters.hamburg@freenet.de