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DOI: 10.1055/s-0030-1253601
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Struktur- und Leistungsmerkmale – Diabetes-Schwerpunktpraxen legen Versorgungsauftrag fest
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
27. April 2010 (online)
Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) arbeitet weiter an der Positionierung der Diabetologischen Schwerpunktpraxis (DSP). "Die Definition des Versorgungsauftrages sowie der Struktur- und Leistungsmerkmale einer diabetologischen Schwerpunktpraxis liegen vor. Wir sehen die DSP als Facharztpraxis für Diabetes", zieht Dr. med. Eva Maria Fach, 1. BVND-Vorsitzende als Bilanz. In Diabetologischen Schwerpunktpraxen werden betreuungsintensive Menschen mit Diabetes von spezialisiertem Personal, wie Diabetologen (DDG) und Diabetesberaterinnen bzw. -assistentinnen betreut.
Die geleistete Definitionsarbeit basiert auf 2 Säulen. Zum einen wurde der medizinische Versorgungsauftrag festgelegt. Darin wurden aus dem Praxisalltag die Krankheitsbilder (Typ-1- und Typ-2-Diabetes) nebst der Folge- und Begleiterkrankungen) sowie die fachgruppenübergreifende Kooperation festgelegt. "Hinter dem Versorgungsauftrag steckt eine Menge Qualifizierungsarbeit insbesondere des Teams. Dadurch ist die diabetologische Schwerpunktpraxis in der Lage, viele akute Probleme auch ohne Krankenhauseinweisung zu beherrschen. Dafür wird eine spezielle, diabetesspezifische Infrastruktur mit Schulungs- und Fußbehandlungsräumen benötigt. Außerdem muss ein diabetesspezifisches Qualitätsmanagement aufgebaut werden", erläutert Fach.


Bild: Digital Vision
Die zweite Säule besteht aus der Definition der Struktur- und Leistungsmerkmale einer DSP. Der BVND hält es für wünschenswert, dass alle DSP die Stufe 2 der DDG (Deutsche Diabetes-Gesellschaft) erreichen, für die eine externe Zertifizierung erforderlich ist. "Wir sind auf einem guten Weg. Die Inhaber einer DSP wissen, dass eine angemessene Vergütung bereits jetzt teils in enger Verbindung mit einer herausragenden Struktur- und Prozessqualität steht. Dies wird weiter zunehmen", schildert Fach: Mit der AOK Bayern ist der Beginn einer Honorierung nach Qualität gemacht worden. Wer nicht alle Kriterien erfüllt, muss in der Betreuungspauschale eine spürbare Abstaffelung hinnehmen.
Quelle: Pressemeldung BVND


Bild: Digital Vision