Laryngorhinootologie 2010; 89(5): 293-294
DOI: 10.1055/s-0030-1253399
Gutachten + Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus der Gutachtenpraxis: Hinweise zu den neuen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

From the Expert's Office: Comments on the New Healthcare PrinciplesT. Brusis1 , E. F. Meister2
  • 1Institut für Begutachtung, Köln
  • 2Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig,Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig
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Publication History

Publication Date:
10 May 2010 (online)

Hintergrund

Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) [1] wurden durch die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10.12.2008 [2] ersetzt. Die VersMedV ist der rechtliche Rahmen mit einem kurzen Gesetzestext. Als Anhang zu § 2 der VersMedV wurden die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) veröffentlicht. Diese VMG gelten ab 01.01.2009 im sozialen Entschädigungsrecht und im sog. Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und sind allen dortigen Begutachtungen zugrunde zu legen.

Erstmals gab es 1916 AHP für die Kriegsopferversorgung, wobei der MdE-Begriff (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bereits 1906 im Mannschafts-/Offiziersversorgungsgesetz herangezogen wurde [1] [3] [4]. Die AHP wurden mehrfach ergänzt, ab 1974 auch im Bereich des Schwerbehindertengesetzes angewendet, 1983 und 1996 entsprechend den medizinischen und sozialrechtlichen Entwicklungen grundlegend überarbeitet, 2001 in das Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 2) einbezogen und mit der VersMedV verrechtlicht [1] [3] [5]. Damit ging das Verlassen des MdE-Begriffs in diesem Rechtsbereich einher. Er wurde 1996 im Schwerbehindertenrecht durch den Grad der Behinderung (GdB) und 2008 im sozialen Entschädigungsrecht durch den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ersetzt. Die MdE gilt in der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) [1] [3] [5]. Synoptisch werden nachfolgend allgemeine Änderungen in den VMG sowie spezielle Folgerungen für das Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde dargestellt.

Literatur

  • 1 Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz,. Hrsg.:(zuletzt) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Auflagen; 1983–2008
  • 2 Versorgungsmedizin-Verordnung.  vom 10. Dezember 2008, BGBl. I S. 2412 und Anlagenband zum BGBl. I Nr. 57 vom 15.Dezember 2008
  • 3 Versorgungsmedizin-Verordnung,.  Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2009; 
  • 4 Feldmann H. Das Gutachten des Hals-Nasen-Ohren-Arztes.. 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Stuttgart: Thieme; 2006
  • 5 Sozialgesetzbücher bzw. Gesetze über: http://www.bundesrecht.juris.de
  • 6 Stoll W, Stoll M. Schwindel und Gleichgewichtsstörungen nach den neuen „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen”.  Laryngol Rhinol Otol. 2010;  89 204-208
  • 7 Meister EF, Brusis T. HNO-Begutachtung nach der neuen Versorgungsmedizin-Verordnung. Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht.  HNO. 2010;  58 99-105
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