Notfall & Hausarztmedizin 2009; 35(12): 572
DOI: 10.1055/s-0029-1246295
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Notfallmedizin – Breites Bündnis will mehr Kompetenzen für Rettungsassistenten

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Januar 2010 (online)

Inhaltsübersicht

Ist die Gabe von Medikamenten durch nichtärztliches Assistenzpersonal im Rettungsdienst eine Kompetenzüberschreitung oder ist es unterlassene Hilfeleistung, wenn keine Medikamente gegeben werden? „Nur Notärzte dürfen nach Aufklärung des Patienten die hochwirksamen verschreibungspflichtigen Notfallmedikamente verordnen“ erklärt Prof. Christian Werner, Mainz.

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Lebensbedrohende Situationen erfordern schnelles Handeln

Bei bestimmten lebensbedrohlichen Krankheitsbildern kann es aber ein Leben retten, wenn ein Rettungsassistent bei dem Patienten bereits vor dem Eintreffen des Notarztes mit einer medikamentösen Behandlung beginnt. Seit einigen Jahren gibt es inzwischen Regelungen, die dies auch Rettungsassistenten in Einzelfällen und unter definierten Bedingungen ermöglichen sollen. Standardisierte Ablaufprotokolle, spezielle Schulungen und regelmäßige Prüfungen geben hierbei eine relative Sicherheit. Natürlich ersetzt dies nicht die erforderliche medizinische Behandlung durch einen Notarzt.

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Behandlung starker Schmerzen fällt noch nicht unter „Notkompetenz“

Sind Schmerzen nicht Symptom eines akut lebensbedrohlichen Krankheitsbildes, besteht keine absolute Behandlungsindikation. Lässt sich durch konservative Maßnahmen (z. B. Schienen eines Bruchs oder Lagerung) keine zufriedenstellende Behandlung erreichen, ist es aus medizinischer Sicht aber oft sinnvoll, eine frühzeitige und effektive Schmerztherapie zu beginnen.

Derzeit erlauben es die Regelungen des Betäubungsmittelgesetztes jedoch nicht, dass Rettungsassistenten hochpotente Schmerzmittel wie Opioide verabreichen. Daher wird in einigen Bereichen ersatzweise Ketamin eingesetzt. Jedoch ist dieses Narkosemittel aufgrund möglicher schwerwiegender Nebenwirkungen zur Behandlung schwerer Schmerzzustände vergleichsweise ungeeignet.

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Dem Rettungsdienst den Rücken stärken

„Daher ist eine Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Ziel, spezielle Opioide in definierten Darreichungsformen bei strenger Indikationsstellung zur Anwendung durch Rettungsassistenzen verfügbar zu machen, sinnvoll“, sagt Dr. Carsten Lott, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) in Rheinland-Pfalz. „Dies setzt jedoch gleichzeitig eine entsprechend erweiterte Ausbildung der Rettungsassistenten sowie die Einbindung der für die Umsetzung verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) voraus.“

Um den Gesetzgeber, die Ärztlichen Leiter der Rettungsdienste und die Vertreter der Rettungsassistenten für diese Änderungen zu gewinnen, wollen die agswn und die Mainzer Klinik für Anästhesiologie in Kürze entsprechende Treffen mit den Beteiligten initiieren.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung „Forderung nach mehr Sicherheit bei der Gabe von Medikamenten durch Rettungsassistenten – Experten erarbeiten Entwurf für bundesweite Initiative“ der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte, des Berufsverbands Deutscher Internisten, des Bundesverbands der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, des Deutschen Rates für Wiederbelebung – German Resuscitation Council, des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement, der Klinik der Universität München, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz und der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz