"Similar Biological Medicinal Products" (Biosimilars) sind Nachfolgeprodukte biologischer
Arzneimittel. Sie werden dann von der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA zugelassen,
wenn ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit mit dem Referenzprodukt vergleichbar
ist. Mit den Biosimilars der Erythropoietine (EPO) steht eine preisgünstige Alternative
zu den Originalpräparaten zur Verfügung.
Biosimilars sind keine generischen Arzneimittel, stellte Prof. Wolfgang Jelkmann,
Lübeck, klar. Im Gegensatz zu kleinmolekularen, chemischen Wirkstoffen werden sie
von lebenden Organismen produziert und unterliegen einem komplexen Produktionsprozess.
Der darin enthaltene Wirkstoff EPO ist ein Glykoprotein, dessen Synthese zahlreiche
Einzelschritte umfasst. Alle Epoetine bestehen aus verschiedenen Isoformen. Die Aminosäuren
sind identisch, Unterschiede zeigen sich in der Feinstruktur der Glykane, so Jelkmann.
Deswegen werden Biosimilars als wirkstoffähnlich bezeichnet.
Für die Zulassung klassischer Generika reicht es aus, dass die Pharmakokinetik des
Wirkstoffs mit dem des Originalpräparats vergleichbar, also bioäquivalent ist. Für
die Zulassung von Biosimilars gelten strengere Maßstäbe. Der Hersteller muss nicht
nur eine vergleichbare Pharmakokinetik mit dem Originalpräparat belegen, es müssen
auch Studien zur Pharmakodynamik, klinischen Wirksamkeit und Sicherheit vorgelegt
werden. Die Zulassung eines rekombinanten Wirkstoffs kann nur zentral bei der EMEA
beantragt werden.
Äquivalenz belegt
Äquivalenz belegt
Dass ein EPO-Biosimilar zum Originalprodukt therapeutisch äquivalent ist, belegt eine
Studie mit 609 chronisch nierenkranken Hämodialysepatienten [1]. Sie wurden zu einer 24-wöchigen intravenösen Therapie mit 1-3-mal wöchentlich Epoetin
alfa oder Epoetin zeta randomisiert. Epoetin zeta (z. B. Retacrit®) ist ein rekombinantes
humanes Erythropoietin, das eine identische Aminosäuresequenz und eine ähnliche Kohlenhydratzusammensetzung
wie das Referenzprodukt Epoetin alfa aufweist.
Um einen stabilen Hämoglobinwert von 11-12 g/dl zu erreichen, erfolgte eine individuelle
Dosistitration. Den Daten zufolge betrugen die mittleren Hb-Konzentrationen 11,61
± 1,27 g/dl unter der Therapie mit Epoetin zeta und 11,63 ± 1,37 g/dl unter Epoetin
alfa. Die mittlere Wochendosis während der letzten 4 Behandlungswochen lag mit Epoetin
zeta bei 182,20 ± 118,11 IE/kg/Woche und mit Epoetin alfa bei 166,14 ± 109,85 IE/kg/Woche.
Die niedrigere Dosis von Epoetin alfa war durch eine 9-prozentige Überfüllung der
Spritzen bedingt. Die spezifische Bioaktivität der beiden Epoetine war jedoch gleich
[2]. Wie die Studie zeigt, können beide Epoetine die renale Anämie von chronisch niereninsuffizienten
Hämodialysepatienten äquivalent korrigieren.
Keine Antikörperbildung
Keine Antikörperbildung
Baldamus et al. bewerteteten in ihrer Studie die langfristige Sicherheit und Verträglichkeit
von Epoetin zeta [3]. 745 Patienten erhielten 1-3-mal wöchentlich Epoetin zeta über einen Zeitraum von
56 Wochen, eine Untergruppe über 108 Wochen. Ziel der Therapie war, einen Hämolobinwert
zwischen 10,5 und 12,5 g/dl bei konstanter EPO-Dosierung aufrechtzuerhalten.
Wie das Ergebnis beim primären Sicherheitsendpunkt zeigte, bildeteten sich bei den
Patienten keine anti-Erythropoietin-Antikörper. Auch eine zunehmende Erythropoietinresistenz
blieb bei den Studienteilnehmern aus. Die mittleren Hb-Werte waren stabil und lagen
nach 56 Wochen zwischen 11,3 und 11,6 g/dl und für die Gesamtgruppe zwischen 11,1
und 11,6 g/dl.
Erfahrungen in der Dialysepraxis
Erfahrungen in der Dialysepraxis
Über Erfahrungen aus der Dialysepraxis zum Einsatz eines Biosimilars berichtete Prof.
Gerhard Lonnemann, Langenhagen. 43 chronische Hämodialysepatienten wurden von etablierten
ESAs ("erythropoiesis-stimulating agents") auf Epoetin zeta umgestellt. Wie Lonnemann
ausführte, betrug die mittlere Wochendosis von Epoetin zeta bei Therapiebeginn 85,9
IE/kg/Woche und im Monat 6 94,3 IE/kg/Woche. Die Dosierung stieg im Vergleich zum
Monat 0 im Monat 6 um 12,43 % ± 42,35 %.
Die Umstellung auf Epoetin zeta ist sicher und unkompliziert in der Handhabung, lautete
Lonnemanns Resümee aus seiner Studie. Die Umstellung sei eine willkommene Gelegenheit,
die Behandlungskosten der renalen Anämie zu senken.
Einsparpotenzial mit EPO-Biosimilars
Einsparpotenzial mit EPO-Biosimilars
Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots werden Biosimilars für Vertragsärzte immer
wichtiger, betonte Dr. Harald Herholz, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Frankfurt
am Main. Bei der Verordnung von EPO-Biosimilars ist in Hessen ein Einsparpotenzial
von 25-30 % und ein Einsparvolumen von etwa 2 Millionen Euro pro Jahr möglich, schätzt
Herholz. Aufgrund der Zahlen hält es Herholz für gerechtfertigt, eine Zielquote für
EPO-Biosimilars einzuführen.
Dr. Ralph Hausmann, Frankfurt
Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung der Hospira Deutschland GmbH,
München.
Die Beitragsinhalte stammen vom Symposium "Biosimilars - Epoetine der Zukunft?", veranstaltet
von der Hospira Deutschland GmbH, München, im Rahmen des Kongresses für Nephrologie
der DGfN 2009.
Der Autor ist freier Journalist.
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