Am 3. 5. 2010 wurde in der BILD-Zeitung mit
Unterstützung namhafter Pneumologen die Nachricht verbreitet, es
stürben in unserem Lande jährlich 1500 Menschen an Asthma. Nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes für 2008 treffen diese Angaben zu.
Die Zahlen entsprechen jedoch den pneumologischen Erfahrungen nicht, nach denen
die Bedrohlichkeit des Asthma bronchiale seit langem abgenommen hat. Daher ist
die aktuelle Nachricht der BILD-Zeitung – wie ähnliche Nachrichten
über 6000 Asthmatote pro Jahr in früheren Jahren – wieder
einmal ein Grund zur kritischen Bewertung der Mortalitätsangaben des
Statistischen Bundesamtes und zu der Frage, ob diese Angaben in pneumologischen
Fachkreisen genutzt werden sollten.
Wie sieht die Statistik des Statistischen
Bundesamtes aus:
Aus [Abb. 1] geht hervor, dass die laut
Todesbescheinigung 2008 an Asthma Verstorbenen überwiegend jenseits des
45. Lebensjahrs verstorben sind. Damit stellt sich die Frage, ob
tatsächlich ein Asthmatod vorliegt, oder aber, ob andere Erkrankungen des
höheren Lebensalters bei Patienten mit dem Symptom Luftnot die
tatsächliche Todesursache gewesen sind. Das Maximum der als Asthmatod
bescheinigten Todesursachen liegt bei einem Lebensalter von ca. 80 Jahren. Dies
zeigt noch deutlicher, dass wahrscheinlich andere Todesursachen vorgelegen
haben, die mit einer Dyspnoe verbunden waren, wie COPD und
Herzinsuffizienz.
Bezogen auf die Bundesländer zeigen sich bemerkenswerte
Unterschiede, insbesondere zwischen den alten und neuen Bundesländern ([Abb. 2]). Diese Unterschiede sprechen dafür,
dass nicht tatsächliche Unterschiede der Asthmasterblichkeit, sondern
unterschiedliche Gewohnheiten bei der Ausstellung von Todesbescheinigungen eine
erhebliche Rolle spielen.
Zusammengefasst wird davor gewarnt, die
Angaben des Statistischen Bundesamtes bezüglich der Asthmatodesfälle
zur Grundlage eigener Aussagen zu machen. Es gibt genügende Indizien
dafür, dass die Zahlen nicht repräsentativ sind.
Darüber hinaus wird zu bedenken gegeben, dass nicht gesicherte
Zahlen keine sinnvolles Argument sind, die Bedeutung einer Erkrankung
überzeugend einer laienhaften Öffentlichkeit darzustellen, und
insbesondere, dass daraus keine unterschwellige Angst erzeugt werden darf.
Es gibt zu dieser Problematik bemerkenswerte Gerichtsurteile. Hierzu
gehört ein Urteil des Landesgerichts Bielefeld vom
12. 8. 2008, AZ 10 O 36/08. Bei der
Bewertung der Frage der Zulässigkeit einer Werbung für ein
diätetisches Lebensmittel, das gleichzeitig gegen Bluthochdruck helfen
solle, wurde u. a. ausgeführt, dass „insbesondere …
die Furcht vor Krankheiten nicht für Werbeaussagen
instrumentalisiert …” werden (dürfe). M. E. sollte
dies auch bei Asthma bronchiale gelten.
Abb. 1 Statistisches Bundesamt:
Todesfälle an Asthma bronchiale im Jahr 2008, ICD J 45, oder
Status asthmaticus, ICD J 46, bei Männern und Frauen in
Abhängigkeit vom Lebensalter.
Abb. 2 Statistisches Bundesamt:
Todesfälle an Asthma bronchiale bzw. Status asthmaticus 2008: nach alten
und neuen Bundesländern bzw. Berlin.