Dialyse aktuell 2009; 13(8): 425
DOI: 10.1055/s-0029-1243330
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Infektionsprävention in Dialysezentren - Neue Grippe - sind Sie vorbereitet?

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Publication Date:
19 November 2009 (online)

 
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Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Ausbreitung des Influenzavirus A/H1N1 nicht mehr zu stoppen. Auch wenn die WHO die Pandemie bislang als moderat einstuft, sind auch hierzulande schwere Verläufe und Todesfälle nicht auszuschließen. Gerade in Dialysezentren sind Vorsichtsmaßnahmen angezeigt, schließlich gehören chronisch Nierenkranke und Dialysepatienten zu den Hochrisikopatienten für Infektionskrankheiten. Die Kommission für Infektionskrankheiten und Hygiene der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie hat unter der Leitung von Prof. Matthias Girndt eine mit dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmte Empfehlung auf Ihrer Internetseite veröffentlicht (www.dgfn.eu).

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Verantwortlichen benennen

Jede Dialyseeinrichtung sollte demnach für Pandemiefragen zuständige Personen benennen. Diese sollten sich über die aktuelle Entwicklung informieren (z. B. über www.rki.de) und bei Bedarf zentrumsinterne Maßnahmen vorbereiten und umsetzen. Die Patienten sollten darüber informiert sein, wie sie sich bei Influenza-Symptomen verhalten sollen, dies kann zum Beispiel über Aushänge oder Handzettel erfolgen (Informationen dazu unter www.wir-gegen-viren.de). Liegt ein Influenzaverdacht vor, sollte sich der Patient telefonisch mit dem Dialysezentrum in Verbindung setzen und dieses nur nach Aufforderung und Instruktion betreten.

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Besondere Hygienemaßnahmen

An Influenza Erkrankte sollten in einem separaten Raum dialysiert werden. Eine Kohortenisolation ist möglich. Der Raum und auch die Dialysemaschinen können nach Wischdesinfektion zur nächsten Dialyseschicht für nicht infizierte Patienten genutzt werden. Infizierte Patienten sollten den Behandlungsraum auf möglichst kurzem Wege erreichen, ideal ist ein separater Zugang. Beim Durchqueren der Einrichtung sollte der Patient einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das Dialysepersonal sollte bei der Behandlung influenzainfizierter Patienten einen Schutzkittel, Handschuhe und einen geeigneten Atemschutz (Schutzstufe FFP 2) tragen. Sowohl Personal als auch Patienten müssen in besonderem Maße auf eine strenge Einhaltung der Händehygiene achten. Patienten sollen darüber hinaus hygienisch husten (in den Ärmel, in Papiertaschentuch), nur Einmaltaschentücher verwenden und diese in ein verschließbares Behältnis entsorgen.

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Impfung

Sobald der Impfstoff gegen die Neue Grippe verfügbar ist, sollte das Dialysepersonal nach Möglichkeit geimpft werden, ebenso chronisch Nierenkranke und Dialysepatienten. Für chronisch Nierenkranke empfiehlt das CDC ("Centers of Disease Control") bzw. die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie eine antivirale Therapie. Oseltamivir (Tamiflu®) kann zur Behandlung der Influenza bis zu einer GFR von 10 ml/min (Dosisreduktion) eingesetzt werden, für Dialysepatienten wird die Substanz jedoch nicht empfohlen. Zanamivir (Relenza®) kann inhalativ unabhängig von der Nierenfunktion eingesetzt werden.

Quelle: "Empfehlung zur Infektionsprävention in Dialysezentren während der Influenza-Pandemie", auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie www.dgfn.eu

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Präventionsmaßnahmen für Dialysezentren

  1. Pandemiebeauftragten benennen.

  2. Konkret festlegen, wie mit Patienten mit (Verdacht auf)Influenza umgegangen werden soll.

  3. Dialysepatienten über Vorsichtsmaßnahmen bei Symptomen einer Influenza-Erkrankung instruieren.

  4. Patienten sollen sich bei Influenzaverdacht zunächst telefonisch mit dem Dialysezentrum in Verbindung setzen.

  5. Erkrankte Dialysepatienten sollten in einem separaten Raum dialysiert werden.

  6. Infizierte sollten den Behandlungsraum auf möglichst kurzem Wege durch das Zentrum erreichen.

  7. Schutz des Dialysepersonals mittels Schutzkittel, Handschuhen und geeignetem Atemschutz.

  8. Strenge Einhaltung der Händehygiene.

  9. Adäquate Diagnostik und bestehende Meldepflicht: siehe www.rki.de.

  10. Sofern ein Patient stationärer Behandlung bedarf, das Krankenhaus vorab informieren und das Vorgehen absprechen.

  11. Impfung von Personal und Patienten, sobald der Impfstoff gegen die Neue Grippe verfügbar ist.

Weitere, aktuelle Informationen beim RKI (www.rki.de) oder beim zuständigen Gesundheitsamt.