Radiopraxis 2009; 2(3): 173-176
DOI: 10.1055/s-0029-1241718
Verbandsnachrichten

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Mitteilungen des RTaustria

Norbert Beneder
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Norbert Beneder

Publication History

Publication Date:
18 September 2009 (online)

Table of Contents
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Gastkommentar von: Norbert Beneder Akad. Versicherungskaufmann Unabhängiger Versicherungsberater/–makler Verskonzept Versicherungsmakler GmbH

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Berufsbild wird überarbeitet

Das Bundesministerium für Gesundheit ist bestrebt, das MTD–Gesetz zu novellieren. Die Berufsbilder aller gehobenen MTD – so auch das der Radiologietechnologinnen und –technologen – sollen überarbeitet werden. Dazu wird der Berufsverband einen Vorschlag ans Ministerium senden, der schon 2003 im Rahmen der Ausarbeitung des Berufsprofils erstmals dort vorgestellt wurde. Der Entwurf wird auf alle Fälle auch weiter die Passage der Kontrastmittelapplikation enthalten. Auch für die Nuklearmedizin wird die Applikation der Radiopharmazeutika reklamiert werden. Dies in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer, die diese Forderung schon 2004 von sich aus an RTaustria herangetragen hatte.

Das Thema Fortbildung wird ebenfalls für alle gehobenen MTD neu geregelt. Dazu hat die Bildungsgruppe von MTD–Austria – hier ist Frau Mag. Christine Gabler, MBA, für RTaustria tätig – einen Vorschag erarbeitet, der sehr starke Anlehnung an das CME–System von RTaustria nimmt. Es wird daran gedacht, dass innerhalb von 3 Jahren eine akkoriderte Punkteanzahl nachzuweisen ist. Das betrifft zukünftig alle 7 Sparten der gehobenen MTD. Diese Regelung soll in das MTD–Gesetz zukünftig aufgenommen werden.

Auch Masterstudien – im Sinne von Weiterbildungsmaßnahmen sollen Eingang finden. Für Spezialaufgaben, oder Vertiefungsgebiete sollen zukünftig diesbezügliche Studiengebiete relevant werden.

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MedTech–Masterstudiengang hat „voll eingeschlagen”

Es gab bis Juni 2009 über 60 Interessierte und 35 definitive Anmeldungen für den Masterstudiengang „Med–Tech”. Momentan läuft die Sommerschool auf vollen Touren und hilft den Kolleginnen und Kollegen (darunter 4 Techniker) auf die kommenden 4 Semester optimal vorzubereiten.

Für den Aufbau der Sommerschool, die mittels neuer Medien die Teilnehmenden untertützt, zeichnet Helmut Ritschl, MA MSc., verantwortlich. Ihm ist es auch gelungen, sehr engagierte Berufskolleginnen für diesen Studiengang zu begeistern und das interdisziplinäre Medienkonzept zusammen zu stellen.

Der Studiengang wird auf englisch geführt und spricht sowohl Technikerinnen und Techniker als auch Radiologietechnologinnen und –technologen an. Funktionelle Bildgebung und Strahlentherapie sind die zentralen Themen in einer speziell abgestimmten Vertiefung.

Mit der Umstellung auf Bachelorstudiengänge konnte Österreich Anschluss ans Bologna–System finden. Das Bildungsvakuum nach erfolgreicher Ausbildung zum Radiologietechnologen wird durch die Implementierung von zielgerichteten Masterstudien minimiert. Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen profitieren mit diesem Masterstudium durch den Erwerb des akademischen Grades „Master of Engineers”. Dieses Studium befähigt sie auch, an weiterführenden Doktoratsstudien teilzunehmen. Damit ist die Bildungssackgasse aufgehoben.

Ihr Team von RTaustria

Geschäftsstelle:

RTaustria – Verband der Radiologietechnologinnen und –technologen

Österreichs

Johannes–Gutenberggasse 3

2700 Wiener Neustadt,

Österreich

Tel.: +43 (0) 664 14 44 060

Fax: +43 (0) 2638 77303

E–Mail: office@radiologie-technologen-austria.at

www.rtaustria.at

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Abb. 1 Kick off MedTech–Sommerschool. Weitere Bilder unter www.fhwn.ac.at/aktuelles/MedTech09start.

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Abb. 2 Helmut Ritschl bei der MedTech–Sommerschool.

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Verbandsversicherung AKTUELL

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Neuer Komplettschutz bestehend aus Haftpflicht–, Schadensersatz– und Strafrechtsschutzversicherung für Ihren Berufsbereich

Mitglieder von RTaustria können seit 2008 auf einen neuen erweiterten Komplettversicherungsschutz vertrauen. Bis Ende 2007 bestand nur eine Berufsrechtsschutzversicherung. Im Jahre 2008 wurde für alle Mitglieder des Berufsverbands der Radiologietechnologen/innen Österreichs ein Paket geschnürt, das aus einer Haftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung für den Berufsbereich besteht. Der Berufsverband hat einen Rahmenvertrag mit der Donau Versicherung unterzeichnet, welcher eine Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Mio. Euro pro Versicherungsfall vorsieht.

In der Rechtsschutzversicherung werden Kosten bis zu 50 000 Euro pro Versicherungsfall übernommen.

Diese nahezu einzigartige Vorsorgelösung wurde gemeinsam von MTD–Austria, dem Dachverband der gehobenen medizinischen Dienste Österreichs, der Donau Versicherung und Norbert Beneder, selbstständiger Versicherungsmakler der Verskonzept GmbH in Linz, entwickelt. Versicherungsnehmer dieses Rahmenvertrags ist der dem Dachverband MTD–Austria angehörende Berufsverband, also in diesem Fall RTaustria.

Die Verwaltung des Vertrags obliegt RTaustria, die Betreuung des einzelnen Verbandsmitglieds in einem Schadensfall übernimmt die Donau–Versicherung gemeinsam mit Norbert Beneder.

Durch diesen Rahmenvertrag genießen reguläre Verbandsmitglieder ohne Mehrkosten zur Mitgliedschaft einen umfassenden Versicherungsschutz, der einen wesentlichen Sicherheitsmehrwert für jeden Einzelnen bringt. Der Wert dieses speziell abgestimmten Versicherungsschutzes, zurzeit als Einzellösung nicht erhältlich, beträgt ca. 100 Euro pro Jahr.

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Haftpflichtversicherung – weshalb, wieso, warum?

Wenn ein Schaden entsteht oder jemand verletzt wird, stellt sich rasch die Frage nach Haftung und Schadensersatz. Das kann im schlimmsten Fall die Existenzgrundlage kosten.

Ein Unternehmen zu führen, selbstständig oder freiberuflich tätig zu sein, birgt immer mehr persönliche Risiken in sich. Behörden, Staats– und Rechtsanwälte verweisen in diesem Zusammenhang immer häufiger auf die eigene Verantwortung von beruflich Tätigen.

Aber auch unselbstständig Erwerbstätige können im Schadensfall direkt vom geschädigten Patienten belangt werden, wie die unten angeführten Beispiele zeigen.

Die Wahrscheinlichkeit, für falsch getroffene Entscheidungen oder unterlassene Handlungen verantwortlich gemacht zu werden, steigt auch aufgrund immer besserer medialer Aufklärung der Konsumenten/Patienten. Umso wichtiger ist es, Gefahrenbereiche zu orten und die erkannten Risiken ausreichend abzusichern.

Dies erfüllt die Haftpflichtversicherung als besondere Form der Schadensversicherung.

Der Haftpflichtversicherer prüft auch, ob die an Sie gerichtete Schadensersatzforderung berechtigt ist, und steht Ihnen somit von Beginn an zur Seite.

Beispiele aus der Praxis, die RTaustria in den letzten Jahren erfahren hat:

  • Ein Patient/Kunde rutschte von der Behandlungsliege und erlitt einen komplizierten Handgelenkbruch. Der Radiologietechnologe wurde wegen unzureichender Beaufsichtigung zur Haftung herangezogen. Der Haftpflichtversicherer bezahlte die medizinische Behandlung und das Schmerzensgeld sowie die Kosten des Verdienstausfalls für die Dauer der Krankheit von insgesamt 35 500 Euro.

  • Eine Patientin hat einen Radiologietechnologen im Rahmen der Strahlenbehandlung namentlich auf „nicht korrekte Behandlung” verklagt, da sie nach der Behandlung Veränderungen der Haut hatte.

  • Ein Radiologietechnologe musste sich vor Gericht verantworten, da ihm eine Patientin vom Behandlungstisch gefallen war. Die Obsorge des Patienten wurde vernachlässigt.

  • Radiologietechnologe und Arzt mussten sich vor Gericht verantworten, da ein Kind bei einer Angiografie ins Koma gefallen und verstorben war. Es musste von beiden bewiesen werden, dass alles korrekt abgelaufen war und es ohne ihr Verschulden zu dem tragischen Vorfall kam.

  • Ein Radiologietechnologe hat ein Durchleuchtungsgerät in der Lagerichtung verändert. Es war zu einem Schaden gekommen und es wurde über ein mögliches Verschulden des Radiologietechnologen gestritten.

Nachdem im medizinischen Bereich grundsätzlich keine Versicherungspflicht besteht, haben etliche Dienstgeber keine bzw. keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Daher ist es trotz der Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes ratsam, selbst für einen guten Versicherungsschutz zu sorgen.

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Rechtsschutzversicherung – weshalb, wieso, warum?

Die Zahl der Gesetze und Verordnungen in Österreich steigt jährlich an. Wer da den Überblick behalten und sein gutes Recht bekommen will, braucht meist juristische Hilfe und Geld, denn „guter Rat” ist teuer.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie das Kostenrisiko für die mit dem Beruf der RadiologietechnologInnen zusammenhängende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Auch die Verteidigung in Strafverfahren, z.B. wenn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung oder Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen eingeleitet wird, ist mit dieser Versicherung abgedeckt.

Übernommen werden im Rahmen der Versicherungssumme beispielsweise die Kosten für Rechtsanwälte und gerichtlich bestellte Sachverständige.

Der große Vorteil liegt auch darin, dass Ihnen im Schadensfall ein Netzwerk von Spezialisten zur Verfügung steht.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Patient/Kunde beschädigte einen Therapiegegenstand aus Unachtsamkeit und weigerte sich, den Schaden zu ersetzen. Der geschädigte Radiologietechnologe klagte auf Schadensersatz, verlor aber das Verfahren. Trotzdem bezahlte der Rechtsschutzversicherer im Rahmen der Versicherungssumme die Gesamtkosten des Rechtsstreits.

Eine Haftpflicht– und Rechtsschutzversicherung für den Berufsbereich ist demnach ebenso wichtig wie im privaten Bereich.

Haftpflicht– und Rechtsschutzversicherung für den Berufsbereich gehören zum Basisschutz, mit dem sich auftretende Schadensfälle einfach sicherer, mit keinem finanziellen Zusatzschaden und entspannter bewältigen lassen, da ein kompetenter Partner zur Seite steht.

Hinweis Besteht für Ihre berufliche Tätigkeit bereits eine zusätzliche Versicherung, gilt der Versicherungsschutz subsidiär, d.h. die Leistung des Versicherers wird erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Verträgen Deckung gewährt wird. Der Rahmenvertrag fungiert somit als Rettungsanker, wenn die private Vorsorge nicht ausreicht.

Eine detaillierte Vertragsinformation finden Sie auch im Internet unter www.rtaustria.at.

Mit diesem Rahmenvertrag ist es RTaustria gelungen, seinen Mitgliedern eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten, von der jedes einzelne Verbandsmitglied profitiert, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen.

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Nützen Sie Ihren Basisschutz als Mitglied für die günstige Erweiterung je nach Ihrem Bedarf!

Seit 2009 kann jedes Verbandsmitglied die Rechtsschutzversicherung auch im privaten Bereich nach seinen individuellen Bedürfnissen erweitern. Dazu steht ein Baukastensystem zur Verfügung, aus dem Sie die für Ihre Lebenssituation passenden Bausteine auswählen können.

Der Vorteil dieser auf das Verbandsprodukt aufbauenden Rechtsschutzversicherung liegt darin, dass spezielle Rabatte gewährt werden und der bereits über den Verband vorhandene Versicherungsschutz in der Prämienregelung mitberücksichtigt wird. Ein Vergleich zahlt sich aus.

Wie kommen Sie zu den Informationen und zu den Erweiterungsbausteinen?

Auf der Homepage des Versicherungsmaklers www.verskonzept.at ist ein Link von RTaustria platziert, über den sich jedes aktive Mitglied mit der Mitgliedsnummer und seinem persönlichen Passwort einloggen kann. Sollten Sie noch kein Passwort zur Hand haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Beneder.

Für Fragen in Versicherungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an:

Verskonzept Versicherungsmakler GmbH

Norbert Beneder, Akad. Versicherungskaufmann

Tel.: 0732 770 701 (8–13Uhr)

Mobil: 0664 200 78 36

Fax: 0732 770 701 11

E–Mail: beneder@verskonzept.at

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Was ist im Schadensfall zu tun?

Unverzügliche Meldung an die Donau Versicherung mit Angabe von:

  • Berufsverband

  • Name, Adresse, Mitgliedsnummer

  • Seit wann Mitglied bei RTaustria?

  • Wann, wo und wie hat sich der Schaden ereignet?

  • Auflistung der beschädigten Gegenstände?

  • Ist ein Personenschaden entstanden oder gibt es Verletzte?

  • Name, Adresse der/des Geschädigten?

  • Durch wen wurde der Schaden verschuldet?

  • Gibt es Zeugen? Wenn ja g Name, Adresse?

  • Wurde der Sachverhalt behördlich aufgenommen? Wenn ja, von wem?

  • Besteht für die berufliche Tätigkeit eine zusätzliche Versicherung?

Im Schadensfall kontaktieren Sie bitte:

Donau Versicherung AG

Dr. Jutta Frühberger

Tel.: 050 330 72347

Fax: 050 330 99 72347

E–Mail: j.fruehberger@donauversicherung.at

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Aktion bei Anmeldung bis 15.11.2009 – Alle Mitgliedervorteile 2009 kostenlos genießen!

Für alle neuen RTaustria–Mitglieder, die bis 15.11.2009 Ihre Mitgliedschaft für 2010 anmelden, ist die Mitgliedschaft für 2009 kostenlos.

2009 somit Gratis–Versicherungsschutz, 4. Ausgabe Radiopraxis, Zugang zum Mitgliederbereich usw.

Anmeldung Mitgliedschaft: www.rtaustria.at/Anmeldung_421.html

Hinweis an unsere bestehenden Mitglieder: Dieses Angebot gilt auch für von Ihnen geworbene Mitglieder (exkl. Studenten–, Karenz–, Pensionisten–, Arbeitslosigkeits–Mitgliedschaft).

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Norbert Beneder

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Norbert Beneder

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Abb. 1 Kick off MedTech–Sommerschool. Weitere Bilder unter www.fhwn.ac.at/aktuelles/MedTech09start.

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Abb. 2 Helmut Ritschl bei der MedTech–Sommerschool.