pferde spiegel 2010; 13(1): 40-41
DOI: 10.1055/s-0029-1240936
unternehmer.tierarzt

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Wirtschaftliche Aspekte der Kaufuntersuchung

Kai Kreling
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Publication Date:
16 March 2010 (online)

© Nina Jentsche

Kaufuntersuchungen beim Pferd sind in der Pferdepraxis eine oft durchgeführte tierärztliche Leistung. Die gestiegenen Anforderungen an die Tierärzte sollten entsprechend honoriert werden. Dieser Beitrag gibt Anregungen zu unterschiedlichen Abrechnungsmodellen der Kaufuntersuchung.

Der Pferdemarkt hat sich in den letzten Jahren/Jahrzehnten deutlich gewandelt. Das Pferd im mittleren Preissegment wird heute deutlich weniger häufig verkauft als noch vor 15 Jahren. Das „billige“ Pferd findet heute oft noch seinen Käufer. Auf der anderen Seite werden heute Pferde in sechsstelligen Eurowerten im In- und für das Ausland wesentlich häufiger gehandelt als noch vor einigen Jahren. Diese veränderte Situation reflektiert auch auf uns Tierärzte. Je höher der Wert des Pferdes, desto wichtiger ist auch die Beurteilung des Gesundheits-Leistungszustands. Es geht wie überall immer um den Wert des Pferdes, also schlussendlich ums Geld.

In den letzten 2 Jahren haben sich Kollegen/Mitglieder des Ausschusses Pferd der BTK, der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) und Juristen in vielen Sitzungen Gedanken zur Kaufuntersuchung des Pferdes als tierärztliche Leistung gemacht. Das kürzlich erschienene Formular zur Kaufuntersuchung des Pferdes des Hippiatrika Verlages ist das Ergebnis dieser Anstrengungen. Ziel dieses neuen Kaufuntersuchungsformulars war es, eine sowohl medizinische als auch juristische Leitlinie zu entwickeln und damit die Sicherheit in Umfang und den spezifischen Details einer Kaufuntersuchung zu verbessern. Die sich daraus ergebende Rechtssicherheit für uns Tierärzte war eine zentrale Zielvorgabe.

Die Anforderungen an Tierärzte im Rahmen der Kaufuntersuchung sind mit den steigenden materiellen als auch emotionellen Werten der Pferde ebenfalls gestiegen. Professionalität in den medizinischen Untersuchungsgängen ist dabei genauso wesentlich wie im Umgang mit den vertraglichen, juristischen Aspekten einer solchen Tätigkeit. Zu guter Letzt muss eine so anspruchsvolle Tätigkeit mit allen ihren Risiken auch entsprechend honoriert werden. Die Abrechnung von Kaufuntersuchungen ist dabei ähnlich unterschiedlich wie alle anderen tierärztlichen Tätigkeiten. Für fast alle tierärztlichen Leistungen werden im Rahmen der GOT Gebührensätze aufgeführt. Die Kaufuntersuchung als einzelner Abrechnungspunkt ist in der GOT nicht vorhanden. Auch ist die Kaufuntersuchung rein vertragsrechtlich ein Werksvertrag im Gegensatz zu den kurativen Leistungen in der täglichen Praxis, die als Dienstvertrag eingegangen werden. Daraus ergibt sich eine veränderte Rechtssituation, die unter diesen Aspekten einer besonderen Abrechnungspraxis bedarf.

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