Laryngorhinootologie 2009; 88(7): 459
DOI: 10.1055/s-0029-1225342
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kommentar der Schriftleitung

Editor's CommentG. Rettinger
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
01. Juli 2009 (online)

Preview

Liebe Leserinnen und Leser,

die finanziellen Mittel für die Gesundheitsversorgung sind begrenzt und Anteile daran entsprechend umkämpft. Dies trifft auch auf die Hörgeräteversorgung zu, bei der sich neben dem konventionellen Ablauf mit Aufgabenteilung zwischen HNO-Arzt (Indikation und Überprüfung) und Hörgeräte-Akustiker (Anpassung) ein sogenannter „verkürzter Versorgungsweg” entwickelt hat. Dabei übernimmt der HNO-Arzt in Zusammenarbeit mit einem Hörgerätelieferanten die komplette Betreuung. Hierzu gehört auch die Abdrucknahme für ein Ohrpassstück, irritierenderweise „Otoplastik” genannt. Dabei kann es zu Komplikationen kommen [1] die, wie in Tipps und Tricks beschrieben, verhindert werden können. Referiert und diskutiert wird über die Bestrahlung im Rahmen der Rezidivchirurgie von Parotistumoren [2], wobei sie bislang den inoperablen Fällen vorbehalten ist. Tinnitusbewertung in der gesetzlichen Unfallversicherung ist Thema der Übersicht. Für die private Krankenversicherung gelten hier andere Kriterien [3]. Ein hiermit verwandtes Thema ist die Bedeutung der OAE für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (Gutachten und Recht). Das Cogan-Syndrom ist eine Autoimmunerkrankung mit Panarteriitis und überwiegend Ohr- und Augensymptomen. Hierüber unterrichtet der interessante Fall, wobei nach Studien meist ein Hörsturz erstes Symptom ist [4]. Außerdem sei auf die Fortbildung über den Spracherwerb und die Sprachentwicklungsstörungen verwiesen.

Literatur

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. G. Rettinger

Universitätsklinik für

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

Frauensteige 12

89075 Ulm