Dialyse aktuell 2009; 13(5): 238
DOI: 10.1055/s-0029-1224848
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Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten - Bessere medizinische Versorgung von Behinderten

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Publication Date:
23 June 2009 (online)

 
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Im März ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Ziel der Konvention ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten und sie in den Belangen des täglichen Lebens zu unterstützen. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte sind die Vorgaben dieser Konvention seither verbindliches Recht, so Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Das Inkrafttreten 2 Jahre nach der Unterzeichnung der Konvention hat auch Auswirkungen auf die medizinische Versorgung behinderter Menschen: Deutschland hat sich damit zu einem diskriminierungsfreien Gesundheitssystem verpflichtet. Dies beinhaltet nicht nur eine kostenlose oder erschwingliche Gesundheitsversorgung, sondern beispielsweise auch eine flächendeckende Bereitstellung sowie die Schulung des medizinischen Personals.

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Jeder Mensch hat Anspruch auf bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung

Die Realität in Deutschland sieht aber leider noch anders aus: Das deutsche Gesundheitswesen weise strukturelle und organisatorische Mängel bei der Versorgung Behinderter auf, kritisierten die Delegierten des diesjährigen Ärztetages in Mainz, wo die medizinische Versorgung behinderter Menschen ein Thema war.

"Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung krank werden, finden sie nur schwer ausreichende Hilfe. Es fehlen gut vorbereitete Krankenhäuser, Ärzte, Therapeuten sowie Angehörige der Gesundheitsfachberufe. Die betroffenen Patienten sowie ihre Familien fühlen sich damit oft allein gelassen", bekräftigte Prof. Michael Seidel, Leitender Arzt und Geschäftsführer des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, beim Ärztetag.

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Für erwachsene Behinderte bleibt nur die Regelversorgung

Besonderen Nachholbedarf gebe es bei der Versorgung erwachsener Menschen mit Behinderung. Während es für behinderte Kinder Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren gibt, fehle es an spezialisierten Angeboten für erwachsene Patienten. Das trifft auf die Dialysebehandlung genauso zu wie auf alle anderen medizinischen Leistungen.

Neben der Finanzierung und der fachlichen Ausbildung der Ärzte und Pfleger sei aber zunächst einmal etwas ganz Substanzielles Voraussetzung: Respekt im Umgang mit behinderten Menschen, der sich in gesellschaftlicher Integration und einer würdevollen Behandlung widerspiegelt. Denn bei der UN-Behindertenrechtskonvention geht es ja nicht darum, spezielle Rechte für behinderte Menschen einzuführen, sondern lediglich die für alle geltenden Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderung mit ihren besonderen Unterstützungsbedarfen umzusetzen.

Kl

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer und Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zur Kampagne "Alle inklusive! Die neue UN-Konvention"