Orthopädie und Unfallchirurgie up2date 2009; 4(6): 355-366
DOI: 10.1055/s-0029-1215274
Grundlagen

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aktuelles zur Prophylaxe venöser Thromboembolien in der Orthopädie und Unfallchirurgie

M.  E.  Wenzl1 , S.  Siebenlist2 , U.  Stöckle2
  • 1Klinikum Ingolstadt, Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Hand- und plastische Chirurgie
  • 2Klinikum Rechts der Isar, Technische Universität München, Abteilung für Unfallchirurgie
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
11. Dezember 2009 (online)

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Thromboembolische Komplikationen stellen die zweithäufigste vermeidbare Todesursache hospitalisierter Patienten dar. Die erforderliche Prophylaxe solcher Komplikationen muss risikoadaptiert sein, wobei dispositionelle und expositionelle Risikofaktoren unterschieden werden, und bei entsprechendem Risiko generell erfolgen. Grundsätzlich sind Basismaßnahmen wie beispielweise die Frühmobilisation und physikalischen Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe durchzuführen. Zur medikamentösen Prophylaxe stehen inzwischen neben den Heparinen (unfraktioniertes [UFH] und niedermolekulares Heparin [NMH]) noch Fondaparinux und die neuen oralen Substanzen Dabigatran und Rivaroxaben zur Verfügung, wobei entsprechend den neuesten S3-Leitlinien die NMH die Prophylaktika der ersten Wahl sind.

Im Folgenden werden die Prophylaxeregime in der Orthopädie und Unfallchirurgie ausgerichtet auf die Verletzungen bzw. elektiven Operationen auch unter Berücksichtigung der rückenmarksnahen Anästhesie diskutiert.

Die leitliniengerechte Thromboseprophylaxe hilft, für den Patienten das Risiko thromboembolischer Komplikationen mit den Frühfolgen Lungenembolie und den Spätfolgen der chronisch venösen Insuffizienz und für den Arzt das Risiko juristischer Implikationen zu minimieren.

Literatur

PD Dr. med. M. E. Wenzl

Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Hand- und plastische Chirurgie
Klinikum Ingolstadt

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