Fehlerhaft ausgefertigte Rechungen führen immer wieder zu Auseinandersetzungen. Seltener
mit dem Patienten, wenn z. B. fälschlich eine Diagnose auf der Rechnung zur Vorlage
beim Finanzamt steht. Häufiger aber reklamiert ein Patient, weil die Privatkasse oder
Beihilfe nicht oder nur sehr wenig erstatten. Welche Rechnungsart Sie wann stellen
und welche Punkte darin erscheinen müssen, lesen Sie hier.
Rechung - Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt - Rechung zur Vorlage bei PKV oder Beihilfe
- Rechung in der Naturheilpraxis - Heilpraktikerrechung - Quittung - GebüH - Beihilfe
- Institutsrechung - Sanatoriumsrechnung