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DOI: 10.1055/s-0028-1119751
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Muster-Weiterbildungsordnung
Publication History
Publication Date:
17 December 2008 (online)
In seinem Vortrag stellte Prof. Dr. Günter Lob (Bildungsausschuss der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie) auf dem Kongress in Berlin die wesentlichen Änderungsanträge zur Musterweiterbildungsordnung (MWBO) des Neuen Facharztes vor.
Im Jahre 2004 wurde eine neue Musterweiterbildungsordnung vom Deutschen Ärztetag beschlossen. Alle 17 Landesärztekammern haben diese Weiterbildungsordnung übernommen; wobei einzelne Landesärztekammern für ihren Bereich bestimmte Artikel der MWOB abgeändert haben.
Der schnelle Wandel im Gesundheitswesen zwingt schon 4 Jahre nach ihrer Einführung, Änderungen (Verbesserungen) an der MWOB vorzunehmen. Auch haben sich einzelne Bereiche nicht bewährt, sie sollten korrigiert und damit verbessert werden.
Die Gemeinsame Weiterbildungskommission von BDC/DGC und aller chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und des BVOU (Berufsverband Orthopädie - Unfallchirurgie) haben nach ausführlichen Diskussionen gemeinsame Änderungsanträge bei der Bundesärztekammer (BÄK) eingereicht.
Für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie wurden mehrere Anträge gestellt.
Zusammenfassung:
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Fachgebundenes Röntgen: Neuformulierung: "der diagnostischen Radiologie des Faches sowie der intraoperativen Befundkontrolle" ...
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Fachgebundenes MRT: Weiterbildung - uneingeschränkt - im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie
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Neuantrag für Zusatzweiterbildung: "spezielle konservative Orthopädie und Unfallchirurgie". Neben dem Erwerb spezieller operativer Kenntnisse, ist eine spezielle konservative Kompetenz in unserem Fach zwingend notwendig.
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Anpassung der Richtzahlen (OP.-Katalog) an die tatsächlichen Möglichkeiten in
-Spezieller orthopädischer Chirurgie
-Spezieller Unfallchirurgie Kinderorthopädie
-Orthopädischer Rheumatologie
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Aufnahme des Begriffes "Hospitation" in die MWBO
Für die Basischirurgie wurde beantragt:
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Die 6-monatige Zeit auf einer Intensivstation soll auch während der 4 Jahre Facharztweiterbildung abgeleistet werden können.
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Gleiche Voraussetzungen für die Befugniserteilung "Basischirurgie" in allen 17 Landesärztekammern.
Für Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie wurde beantragt:
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Zusammenführung der Säulen Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie zu einer Fachärztesäule "Allgemein- und Viszeralchirurgie"
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Einführung der Zusatzweiterbildung: "spezielle Viszeralchirurgie
Die zukünftige Krankenhausstruktur erfordert aufgrund von gestiegenen Qualitätsanforderungen und zunehmender Spezialisierung die Mindestvorhaltung einer Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie, sowie einer Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Diese Anträge werden in den Weiterbildungsgremien der BÄK und in den Landesärztekammern diskutiert werden, um dann dem Deutschen Ärztetag 2010 zur Beschlussfassung vorzuliegen. Der lange Weg durch die Instanzen sollte von möglichst vielen Kollegen aktiv unterstützt werden.
Dr. Rita Engelhardt