Ein beratendes Fachgremium der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug
Administration) hat am 11. 12. 2008 aufgrund einer Metaanalyse klinischer Studien
an über 60 000 Patienten nach Prüfung des Nutzen/Risikoverhältnisses von der Anwendung
lang wirksamer Beta-2-Agonisten (Formoterol und Salmeterol) als Monotherapie bei Asthmapatienten
abgeraten. Bereits seit 2006 trugen die in den USA verkauften Packungen eine Warnung
vor Nebenwirkungen. Die FDA selbst hat noch keine Entscheidung zum Zulassungsstatus
dieser Medikamente getroffen. Reaktionen der Laienpresse (z. B. The New York Times,
Wall Street Journal vom 12. 12. 2008) belegen, dass die Entscheidung in der Öffentlichkeit
missverstanden wurde. Auch deutsche Patienten und Ärzte sind erheblich verunsichert.
Die Deutsche Atemwegsliga und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
möchten in diesem Zusammenhang die folgenden Punkte klarstellen:
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Die Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf Monopräparate, die Formoterol oder
Salmeterol enthalten und nur auf die Indikation Asthma. In deutschen Leitlinien zur
Asthmatherapie wird für Erwachsene und Kinder von einer Monotherapie mit diesen Substanzen
abgeraten. Beide Präparate wurden in Deutschland für Asthma nur in Verbindung mit
einer entzündungshemmenden Dauertherapie (Kortikosteroide) zugelassen. Der Einsatz
beider Präparate bei Patienten mit COPD ist nicht berührt.
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Das FDA-Expertengremium beurteilt das Nutzen/Risikoverhältnis der Kombinationspräparate
aus inhalierbaren Kortikosteroiden und beiden langwirksamen Bronchodilatatoren (Formoterol
und Salmeterol) bei Asthmapatienten als günstig und riet deshalb nicht zum Verbot
der fixen Kombinationen.
Damit hat der Beschluss keine Auswirkungen auf die Therapieempfehlungen für Deutschland.
Die deutsche Ärzteschaft sollte allerdings den adäquaten Einsatz der langwirksamen
Beta-2-Agonisten Formoterol und Salmeterol überdenken. Die Mehrzahl der Asthmapatienten
leidet an leichtem Asthma und benötigt nur niedrig dosierte inhalative Kortikosteroide
ohne langwirksame Bronchodilatatoren. Die Verordnung der fixen Kombination und damit
eines langwirksamen Bronchodilatators ist bei solchen Patienten nicht notwendig. Ganz
besonders gilt diese Aussage für Kinder, bei denen der Nutzen einer Dauertherapie
mit einem langwirksamen Bronchodilatator weniger gut gesichert und das Risiko von
Nebenwirkungen höher ist als bei Erwachsenen.
Für Patienten mit mittel- und schwergradigem Asthma, die von einer Behandlung mit
Formoterol bzw. Salmeterol profitieren, sollten die Substanzen in Form fixer Kombinationen
mit inhalierbaren Glukokortikoiden verordnet werden.
Im direkten Widerspruch zu dieser Empfehlung empfahl das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWIG) dem Gemeinsamen Bundesausschuss, die Kosten
für derartige fixe Kombinationen für Asthma von der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht länger erstatten zu lassen. Die Deutsche Atemwegsliga und die Deutsche Gesellschaft
für Pneumologie und Beatmungsmedizin haben im IQWIG Anhörungsverfahren ähnliche Bedenken
wie jetzt das US-amerikanische Expertengremium geäußert (Stellungnahmen 19. 6. 2007
bzw. 1. 7. 2008), und fühlen sich durch die jüngste Entscheidung des FDA Expertengremiums
vom 11. 12. 2008 bestätigt. Unsere Argumente blieben vom IQWIG jedoch weitgehend unberücksichtigt.
Es bleibt daher zu hoffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine Entscheidung
treffen wird, die zum vermehrten Einsatz der hierzulande bislang kaum gebräuchlichen
Monotherapie für Asthma mit lang wirkenden Beta-2-Agonisten führt und damit unsere
Patienten einem unnötigen Risiko aussetzen würde.