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DOI: 10.1055/a-2776-8843
Umsetzung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung in deutschen Pflegeheimen – Ergebnisse einer Fokusgruppenstudie mit Gesprächsbegleitenden
Implementation of Advance Care Planning in German Nursing Homes – Results of a Focus Group Study with Advance Care Planning FacilitatorsAuthors
Supported by: Gemeinsamer Bundesausschuss Innovationsfonds 01VSF21040
Zusammenfassung
Ziel der Studie
Pflegeheime können Beratungsleistungen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase anbieten und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Ziel ist es zu beleuchten, welche Faktoren die Implementierung von GVP beeinflussen.
Methodik
24 Gesprächsbegleitende (GB) nahmen an 4 Fokusgruppen teil. Der Leitfaden wurde mit dem Beirat des Projektes entwickelt. Die Auswertung erfolgte deduktiv-induktiv nach Kuckartzʼ und Rädikers inhaltlich strukturierender Analyse.
Ergebnisse
Die GB waren zu 75% weiblich (n=18) und durchschnittlich 51,7 Jahre alt (Spanne 30–70). Die Implementierung wird durch die Rahmenbedingungen der Stelle, die interne und externe Zusammenarbeit sowie die Finanzierung des GVP-Angebotes beeinflusst. Wesentlich ist eine palliative Haltung, die eine enge Zusammenarbeit in der Einrichtung und mit externen Akteur:innen erfordert.
Schlussfolgerung
Die erfolgreiche Implementierung von GVP hängt von einem Zusammenspiel der palliativen Haltung, der internen und externen Zusammenarbeit sowie einer langfristigen Finanzierung ab.
Abstract
Objective
Nursing homes can offer advance care planning (ACP) consultations and charge them to statutory health insurance. The aim is to shed light on the factors that influence the implementation of ACP in German nursing homes.
Methods
24 ACP facilitators took part in 4 focus groups. The focus group guide was developed with the project’s practice advisory board. The evaluation was carried out deductively and inductively according to Kuckartz’ and Rädiker’s content-structuring analysis.
Results
The ACP facilitators were 75% female (n=18) and on average 51.7 years old (range 30–70). Implementation is influenced by the framework conditions of the position, internal and external cooperation and the funding of the GVP service. A palliative attitude is essential, which requires close cooperation within the institution and with external stakeholders.
Conclusion
The successful implementation of ACP depends on a combination of palliative attitude, internal and external cooperation and long-term funding.
Schlüsselwörter
Gesundheitliche Versorgungsplanung - Pflegeheim - Gesprächsbegleitende - FokusgruppenEinleitung
Der demografische Wandel und die damit einhergehende Alterung der Bevölkerung in Deutschland führen zu einer steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen [1]. Von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen Ende des Jahres 2023 wurden etwa 800.000 (14%) in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt [2]. Der Anteil der in Pflegeheimen verstorbenen Personen hat zu- und gleichzeitig die Überlebensdauer nach der Aufnahme ins Pflegeheim abgenommen [3] [4]. Für den Großteil der Pflegebedürftigen bedeutet der Einzug ins Pflegeheim deshalb auch den Eintritt in die letzte Lebensphase [5] [6]. Treten in der letzten Lebensphase medizinische Notfall- oder Krisensituationen ein, sollte sichergestellt sein, dass Versorgungswünsche der Bewohner:innen frühzeitig festgehalten wurden [7].
Im angloamerikanischen Raum wurde in den 1990er Jahren das Konzept „Advance Care Planning“ (ACP) eingeführt, welches Versorgungswünsche und -präferenzen für den Fall erfasst, dass Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig sind [8] [9] [10]. In Anlehnung an das ACP-Konzept regelt der §132g SGB V seit 2018 in Deutschland die Durchführung von strukturierten Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase in Pflegeheimen [11]. Um GVP-Leistungen anzubieten und über die Krankenkassen abzurechnen, müssen Einrichtungen eine Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen schließen [12]. Diese Vereinbarung regelt die pauschale Vergütung, welche ursprünglich nur für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2021 angedacht war [13]. Voraussetzung für die Zulassung sind die Qualifikation der Gesprächsbegleitenden (GB) sowie ein Palliativkonzept in der Einrichtung [13] [14]. Die Qualifikation erfordert eine Weiterbildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Pflegefachkraft) oder ein Studium im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaft sowie mindestens eine dreijährige Berufserfahrung mit Bezug zur GVP [14]. Das Palliativkonzept sollte GVP strukturell und prozessual in den Einrichtungen integrieren und die Hospiz- und Palliativkultur sowie die interne und externe Vernetzung mit beteiligten Ärzt:innen, Rettungsdiensten, spezialisierten ambulanten Palliativversorgungs-(SAPV)-Teams und Kliniken fördern [13]. Nach Zulassung können Pflegeheime je 50 Bewohner:innen eine Achtel Stelle für GB vorhalten [13].
Zum Jahreswechsel 2022/23 boten nur rund 15% der deutschen Pflegeheime GVP an [15]. Als Gründe für das geringe Angebot werden u.a. die Unbekanntheit der gesetzlichen Möglichkeiten, unzureichende Personalressourcen oder der grundsätzliche Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung diskutiert [16] [17]. Insgesamt ist die Umsetzung von GVP im Setting Pflegeheim bisher wenig untersucht, zumal eine solche Begleitforschung gesetzlich auch nicht vorgesehen war.
Ziel dieser Fokusgruppenstudie ist es deshalb, aus Sicht der GB die Umsetzung zu beleuchten. Hierfür wird folgender Fragestellung nachgegangen: Welche Faktoren beeinflussen die Umsetzung von GVP in deutschen Pflegeheimen?
Material und Methoden
Design
Die Fokusgruppenstudie ist Teil eines Mixed-Methods-Projekts, das die Umsetzung der gesetzlich geschaffenen Möglichkeit zur GVP untersucht [18].
Das Projekt wird von einem Praxisbeirat unterstützt, der das Studienteam während des Projektverlaufs berät. Die fünf Mitglieder sind GB, meist ausgebildete Pflegefachkräfte, und/oder Einrichtungsleitungen von Pflegeheimen, in denen GVP bereits implementiert wurde. In einem etwa vierteljährlichen Rhythmus finden insgesamt 12 Treffen statt, in denen u.a. Erhebungsinstrumente entwickelt und Projektergebnisse interpretiert werden.
Um die Perspektive der GB auf die Umsetzung der GVP zu beleuchten, wurden vier semi-strukturierte Fokusgruppen durchgeführt. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der COREQ-Checkliste (siehe Anhang, Anhangstabelle 1: COREQ-Checkliste) [19]. Die zuständige medizinische Ethikkommission genehmigte die Studie.
Rekrutierung
Die Gewinnung der Teilnehmenden erfolgte über ein GVP-Netzwerktreffen sowie die Streuung von Informationsmaterial über E-Mail-Verteiler von Hospiz- und Palliativverbänden sowie Weiterbildungseinrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Der Praxisbeirat unterstützte mit eigenen Kontakten die Rekrutierung. Einschlusskriterien waren eine absolvierte Weiterbildung nach §132g SGB V sowie eine aktuelle oder frühere Tätigkeit mit GVP-Bezug in einem Pflegeheim.
Für die ersten drei Fokusgruppen wurden GB aus Niedersachsen und Bremen ausgewählt. Die vierte Fokusgruppe stand GB bundesweit offen. Die Auswahl der Teilnehmenden zielte darauf ab, eine möglichst große Variation in den Merkmalen Alter, Geschlecht sowie hinsichtlich der Größe und Trägerschaft der von den GB betreuten Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen.
Datenerhebung
Der Leitfaden für die Fokusgruppen wurde in Zusammenarbeit mit dem Praxisbeirat entwickelt. Zunächst erarbeitete das Studienteam Themen, die die Forschungsfrage adressierten. Ein erster Entwurf des Leitfadens wurde mit den Mitgliedern des Praxisbeirats besprochen und dieser u.a. an den Sprachgebrauch der GVP-Praxis angepasst. Der finale Leitfaden gliederte sich in drei Bereiche: GVP-Prozess, förderliche Faktoren und Barrieren der Umsetzung von GVP in der Versorgungspraxis sowie Verbesserungsvorschläge (siehe Anhang, Anhangstabelle 2: Leitfragen Fokusgruppen).
Die Fokusgruppen fanden von Juli bis September 2023 statt und dauerten durchschnittlich 115 Minuten (Spannweite 109 bis 120 Minuten). Die ersten drei Fokusgruppen (Fokusgruppe 1: n=7 Teilnehmende, Fokusgruppe 2: n=6, Fokusgruppe 3: n=3) wurden in Präsenz durchgeführt, die vierte (n=8) digital über eine Webkonferenzplattform.
Mit Einverständnis der Teilnehmenden wurden die Fokusgruppen auf Audiotonband aufgezeichnet und von einem externen professionellen Transkriptionsbüro nach Fuß und Karbach (2019) transkribiert [20]. Alle Transkripte wurden pseudonymisiert.
Datenanalyse
Mithilfe der Daten- und Textanalysesoftware MAXQDA wurden die Fokusgruppen inhaltsanalytisch in Anlehnung an Kuckartz u. Rädiker (2022) deduktiv-induktiv ausgewertet [21] [22]. Es waren mindestens zwei Personen an den einzelnen Auswertungsschritten beteiligt. Bei Uneinigkeit wurde eine dritte Person hinzugezogen.
Zwei Codierende ergänzten auf Basis von drei Fokusgruppen die aus dem Leitfaden abgeleiteten Hauptkategorien induktiv, so dass ein Kategoriensystem entstand. Anschließend wurde dieses von beiden Codierenden separat auf eine Fokusgruppe angewendet. Unterschiedliche Codierungen wurden in Konsenstreffen geklärt. Danach wurden Subkategorien induktiv aus den Daten entwickelt, indem erneut drei Fokusgruppen gemeinsam codiert wurden. Das daraus entstandene vorläufige Kategoriensystem wurde abschließend wieder auf eine Fokusgruppe angewendet. Das finale Kategoriensystem enthält Definitionen, Beschreibungen und Ankerbeispiele (siehe Anhang, Anhangstabelle 3: Übersicht Kategorien).
Ergebnisse
Teilnehmende
Die 24 GB waren im Durchschnitt 52 Jahre alt (Spannweite 30–70) und zu 75% weiblich (n=18). Ihre GVP-Weiterbildung haben sie im Zeitraum von 2017 bis 2022 absolviert. Die Pflegeheime, in denen die GB arbeiteten, sind zu 58,3% in gemeinnütziger (n=14), zu 16,7% in privater (n=4) und zu 4,2% (n=1) in öffentlicher Trägerschaft (keine Angabe, n=5). Die Einrichtungen verfügten über durchschnittlich 199,4 Betten (Spannweite: 71–830; keine Angabe n=7).
Einflussfaktoren auf die Umsetzung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung
Es konnten vier Einflussfaktoren auf die Umsetzung der GVP identifiziert werden, die im Folgenden näher betrachtet werden (siehe [Abb. 1]).


Rahmenbedingungen der Stelle
Die GB gehen bei den Rahmenbedingungen der Stelle auf drei wesentliche Punkte ein: die Stellenbeschreibung, die Aufgabenbereiche und die notwendigen Kompetenzen der GB.
Hinsichtlich der Stellenbeschreibung berichten die GB, dass sie in Pflegeheimen unterschiedlicher Größe tätig sind. Die meisten arbeiten in Teilzeit, wobei die Arbeitszeit je nach Größe der Einrichtung variiert. Fast alle haben keine weiteren GVP-Kolleg:innen in der Einrichtung. Einige wenige GB erläutern, dass sie für die GVP-Tätigkeit zu 100% freigestellt sind und Kolleg:innen haben, die ebenfalls als GB in der Einrichtung tätig sind. Die Mehrheit ist intern bei den Pflegeheimen angestellt, die wenigsten arbeiten als externe:r GB. Darüber hinaus berichten die GB, dass sie zusätzliche Aufgaben in der Pflege, als Leitungsfunktionen (Wohnbereichs-, Pflegedienst- oder Pflegeheimleitung) oder im Hospiz- und Palliativdienst erfüllen.
„Und ja, ich bin hauptamtlich eigentlich Altenpflegerin in der stationären Pflege im Tagdienst. Und hab dann einen gewissen Stundensatz für GVP.“
Weiter beschreiben die GB die Ausstattung als essenziell: Die Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes (z.B. Büro) ist wichtig. Auch WLAN, ein Arbeitstelefon und ein Laptop seien relevant, aber nicht überall gegeben. Eine möglichst weit fortgeschrittene Digitalisierung steht ebenfalls im Fokus, um alle GVP-Dokumente im Pflegedokumentationssystem zu speichern und so sicherzustellen, dass diese jederzeit zugänglich sind.
Zu den GVP-Aufgabenbereichen gehören laut den GB neben der eigentlichen Beratung auch die Entwicklung eines GVP-Konzepts und die Etablierung einer palliativen Haltung innerhalb der Einrichtung. Die palliative Haltung wird von den GB als eine Haltung beschrieben, die sich durch eine Abschiedskultur kennzeichnet und mithilfe von Palliative Care-Konzepten, Sterbebegleitung, letzte Hilfekursen und Fortbildungskonzepten umgesetzt wird. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Erstellung von Informationsmaterialien wie Flyer, die Durchführung von Mitarbeitendenschulungen, die Umsetzung von Sprechstunden für Bewohner:innen und Angehörige, die Moderation von Fallbesprechungen sowie die interne und externe Vernetzung mit allen relevanten Berufsgruppen.
„Ganz grob, Aufgabengebiet Implementierung innerhalb der Einrichtung. Und Implementierung in der Region. Das sind so die beiden Aufträge, die so nebeneinander herlaufen. Ne? Also klar, Gesprächsprozesse führen, Mitarbeiterschulungen machen, dass die Mitarbeiter Bescheid wissen. Das andere ist, das ganze Projekt bekanntmachen in der Region und an den Schnittstellen dafür zu sorgen, dass es bekannt ist. Also mit Krankenhäusern Kontakt aufnehmen und Notaufnahmen, Notärzte und so weiter, und so weiter.“
Darüber hinaus beschreiben die GB Kompetenzen, die für die Ausübung der GVP-Tätigkeit von Vorteil sind. Ein offener, kommunikativer und empathischer Umgang wird als wichtig erachtet. Zudem sollten GB belastbar sein, da die Beratungen (emotional) belastend sein können.
„Aber ich finde, man hat in den Gesprächen schon so viel Ballast, den man mitträgt. Also dann ist irgendwie da ein Angehöriger, der komplett querschießt und ich brauch noch drei Gespräche mit der ganzen Familie, die ich irgendwie selber auch verarbeiten muss.“
Interne Zusammenarbeit
Von der einrichtungsinternen Zusammenarbeit mit weiteren Mitarbeitenden berichten die Teilnehmenden unterschiedlich. Mancherorts läuft die Zusammenarbeit gut, weil zwischen den Beteiligten Austausch stattfindet und Informationen beidseitig (z.B. von der Pflege zur/zum GB und andersherum) fließen. Es gibt aber auch Stimmen, die diese zunächst holprig erlebt haben und Überzeugungsarbeit für GVP leisten mussten. Zur Überzeugungsarbeit gehört auch der Aufbau von Vertrauen zur/zum GB und das Schaffen von Verständnis für die GVP-Arbeit. Austausch, gemeinsame Absprachen sowie die Weitergabe von Informationen sind hierfür unerlässlich und können durch Team- und Fallbesprechungen unterstützt werden. Bei nicht vorhandenem Wissen über GVP und/oder Unverständnis kann es andernfalls zu einem Kompetenzkonflikt mit dem Pflegepersonal kommen.
„Was wollen Sie da? Das können wir doch genauso gut. Wir können doch das viel besser, mit den Leuten sprechen, weil wir die ja viel mehr kennen. Ich sage, ich trau euch das auch zu, dass ihr mit denen sprechen könnt. Das Problem ist nur, ihr habt nicht die Weiterbildung. So und das hat schon eine Zeit lang gebraucht, bis das vollkommen gewandelt ist. Und sie gemerkt haben, wir haben da auch Nutzen von, wenn da eine Patientenverfügung ist.“
Ein zentraler Punkt hierfür sind laut der GB vor allem Mitarbeitendenschulungen. Auf diese Weise kann über GVP aufgeklärt, die Arbeit der GB erklärt und auf die Vorteile von GVP hingewiesen werden. Die Schulungen sind besonders in Pflegeheimen mit hoher Personalfluktuation wichtig, um einen kontinuierlichen Wissenstransfer sicherzustellen, alle Mitarbeitenden gleichermaßen abzuholen und Sicherheit zu vermitteln.
Neben der Zusammenarbeit mit einrichtungsinternen Mitarbeitenden wird der Einstellung/Haltung der Leitungsfunktionen, also ob diese Person die Umsetzung von GVP fördert oder nicht, eine entscheidende Rolle zugeschrieben. Fehlende Unterstützung z.B. bei der Durchführung von GVP oder der Bereitstellung von Ausstattung bremst die GB bei der Umsetzung.
Ein förderlicher Faktor für die Umsetzung von GVP sei eine palliative Haltung in den Einrichtungen. Das bei der Zulassung verpflichtend zu erstellende Palliativkonzept sowie regelmäßige Fortbildung zur Palliativversorgung könnten eine solche Haltung im Pflegeheim etablieren und stärken. Diese Aufgabe wird dem Aufgabenprofil der GB zugedacht.
Externe Zusammenarbeit
Neben der internen Zusammenarbeit berichten die GB auch von der Zusammenarbeit mit (Haus-)Ärzt:innen, Hospiz- und Palliativdiensten, Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Diese ist vor allem nach Erstellung der Vorsorgedokumente und für den Eintritt von Krisen- und Notfallsituationen entscheidend, wenn es darum geht, die festgehaltenen Wünsche umzusetzen.
Die Zusammenarbeit mit (Haus-)Ärzt:innen wird dabei unterschiedlich wahrgenommen. Es gibt (Haus-)Ärzt:innen, die sich mit der GVP-Thematik nicht auseinandersetzen wollen. Ein Grund hierfür sei u.a., dass sich (Haus-)Ärzt:innen in ihrer Kompetenz angegriffen fühlen und deshalb die Kompetenz der GB heruntergespielt wird.
„Und dann hab ich tatsächlich Klinken geputzt bei den Hausärzten und hab gesagt, hier, hallo, hier bin ich. Ihr kennt mich schon. Das und das mach ich jetzt, das und das biete ich an und ich wäre froh, wenn wir zusammenarbeiten können. Zwei Hausärzte haben mir ganz klar gesagt, nee, nee. Also dat kannst du überhaupt nicht, das lässt du mal schön. Und ich bin der Hausarzt und das entscheiden nur wir.“
Auf der anderen Seite gibt es (Haus-)Ärzt:innen, die sich engagiert für GVP und vor allem für die Existenz von GVP-Dokumenten einsetzen. Dabei handelt es sich häufig um (Haus-)Ärzt:innen, die bereits als Palliativmediziner:innen tätig und/oder in spezialisierte ambulante Palliativversorgungsstrukturen eingebunden sind. Neben der Zusammenarbeit mit den (Haus-)Ärzt:innen wird deshalb auch die Zusammenarbeit mit Akteur:innen der Hospiz- und Palliativversorgung als sinnvoll erachtet.
Bezüglich der Rettungsdienste und den Krankenhäusern geht es den GB vor allem um die Zusammenarbeit in Krisen- und Notfallsituationen. In diesen Fällen sollen die bei der GVP erstellten Vorsorgedokumente einen Handlungsrahmen darstellen und so bei der Umsetzung der Wünsche der Betroffenen helfen.
Insgesamt fehlt es den GB an Möglichkeiten zum Austausch und zur Reflexion mit Gleichgesinnten sowie zur Interaktion mit anderen an GVP beteiligten Berufsgruppen. Netzwerktreffen könnten aus Sicht der GB diesen Prozess vorantreiben und den Austausch fördern.
Finanzierung
Die GB haben auch den Aspekt der Finanzierung des GVP-Angebotes diskutiert. Insgesamt befürworten die Teilnehmenden die pauschale Vergütung, weil dadurch die Beratung ergebnisoffen bleibt und den freiwilligen Charakter des Angebotes unterstreicht. Beratungen können durchgeführt werden, ohne dass ein Abschluss des Beratungsprozesses oder die Dokumentation von Versorgungspräferenzen erzwungen wird.
Die GB sehen aber einige Herausforderungen. Zu nennen sind, dass privat Versicherte bei dem GVP-Angebot ausgeschlossen sind und auch Kurzzeitpflegeplätze keinen Anspruch auf das Angebot haben. Eine Abrechnung ist erst dann möglich, wenn die Betroffenen in die Langzeitpflege übergehen, wenngleich oftmals der Bedarf schon eher da ist. Findet die Beratung erst beim erfolgten Übergang in die Langzeitpflege statt, sind GVP-Gespräche aufgrund des ggf. schlechteren Zustandes der Bewohner:innen zum Teil nicht mehr möglich.
Weiterhin berichten die Teilnehmenden, dass eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der (zukünftigen) Finanzierung und die Skepsis bestehe, ob das Angebot weiter finanziert wird. Die GB äußern den Wunsch nach Planbarkeit, auch weil das den aufwendigen Abrechnungsprozess relativieren würde. Mit der noch nicht geklärten zukünftigen Finanzierung und der zeitgleich aufwendigen Abrechnung könnten Einrichtungen ggf. abgeschreckt und GVP nicht angeboten werden, was laut der GB vor allem auf kleine Einrichtungen zutreffen könnte.
Zudem merken die GB an, dass der aktuelle Umfang der Finanzierung nicht das an Aufwand und Arbeit abdecke, was die GB im Rahmen der Implementierung an Arbeit leisten.
„Und dann, was ich ja auch noch mal mit in den Topf werfen möchte, das ist ja so eine Riesenaufgabe, diese Vernetzung oder das Ganze außen drum herum und nicht nur in meiner Tätigkeit als GVP-Beraterin in der Einrichtung zu sehen, wie weit das auch abgedeckt ist. Also was wir drum herum machen, was mit refinanziert wird, mit diesen zwischen sechszehn bis knapp neunzehn, zwanzig Euro, was für Tätigkeiten da noch drum herum sind.“
Diskussion
Die Ergebnisse der Fokusgruppenstudie verdeutlichen, dass die Implementierung von GVP im Wesentlichen von vier Einflussfaktoren bestimmt wird: den Rahmenbedingungen der Stelle, der internen und externen Zusammenarbeit sowie der Finanzierung.
Bezüglich der Finanzierung lässt sich folgendes festhalten: Die aktuelle Regelung der Pauschale [16], die ergebnissoffen und damit unabhängig von einem Abschluss einer Beratung ist, wird von GB grundsätzlich positiv bewertet. Allerdings deckt sie Tätigkeiten, die über die eigentliche Gesprächsführung hinausgehen (Implementierung und Vernetzung) nur unzureichend ab. Eine Anhebung der Pauschale könnte nicht nur zusätzliche Handlungsspielräume eröffnen, sondern ähnlich wie von Berloge et al. (2024) vorgeschlagen auch für kleinere Einrichtungen einen Anreiz darstellen, GVP in ihre Strukturen zu integrieren [15] [16]. Eine langfristige Regelung, wie sie von den GB gewünscht wird, könnte zudem Planungssicherheit und damit möglicherweise einen Anstieg der zugelassenen Einrichtungen zur Folge haben [15].
Die Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung sowie mit externen Akteur:innen wird von den GB als unerlässlich für eine erfolgreiche Implementierung von GVP eingeschätzt. Zwar fordert der GKV-Spitzenverband zur Zulassung die Vorlage eines Palliativkonzeptes, in welchem die Vernetzung zentraler Bestandteil sein sollte [13]. In der Praxis zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Als mögliche Ursache hierfür wurde von den Teilnehmenden der zu geringe Stellenumfang benannt. Dieser führt dazu, dass GB nur eingeschränkt Kapazitäten für eine nachhaltige Kooperation aufbringen können. Hinzu kommen die von den GB beschriebenen Kompetenzkonflikte mit (Haus)Ärzt:innen, die von den Teilnehmenden als Herausforderung für die externe Zusammenarbeit gesehen wurden. Diese Befunde unterstreichen die Komplexität der internen und externen Vernetzung. Zur Stärkung der Zusammenarbeit sind deshalb regelmäßige Schulungen für alle beteiligten Berufsgruppen zentral [17] [23].
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit von Supervisionen deutlich. Die Teilnehmenden beschreiben als erforderliche Kompetenz für die Umsetzung von GVP Belastbarkeit, weil die Beratungen aufwühlend sein können. Zudem sind viele GB ohne Kolleg:innen in den Einrichtungen tätig, wodurch Austausch und Reflexionsfläche fehlt, was sich von den Teilnehmenden aber gewünscht wird. Das überwiegende Einzelkämpfer-Dasein unterstreicht die Bedeutsamkeit von Supervisionen nur noch einmal [17] [24]. Supervisionen sollten deshalb als reguläre Struktur auf einer übergeordneten Ebene fest etabliert sein. Sie ermöglichen GB die Reflexion schwieriger Situationen, tragen zur emotionalen Entlastung bei und schaffen einen geschützten Rahmen, in dem Unsicherheiten oder Konflikte offen angesprochen werden können [25] [26]. Um die interne und externe Zusammenarbeit zu unterstützen, sollten die Supervisionen nicht allein auf den Bereich GVP begrenzt werden, sondern im größeren Kontext verankert sein. Gerade weil GVP in Zusammenhang mit Sterbebegleitung und letzter Hilfe steht, erscheint es sinnvoll, Supervision als integralen Bestandteil palliativer Versorgungsstrukturen zu betrachten [26]. Auf diese Weise können GB kontinuierlich in ihrer Haltung gestärkt und in der interdisziplinären Zusammenarbeit aller am GVP-Prozess Beteiligten unterstützt werden. Eine solche Einbettung würde zudem verdeutlichen, dass die Begleitung am Lebensende als gemeinsame Aufgabe verstanden wird und nicht auf einzelne Berufsgruppen reduziert werden kann [27].
Bei erfolgreicher Gestaltung von Zusammenarbeit und Supervision verlieren die Rahmenbedingungen der GB-Stellen an Bedeutung. Diese zeigen sich in der Praxis sehr unterschiedlich, spiegeln aber die Heterogenität der Pflegeheime wider [28], sodass eine Standardisierung der Stellenausgestaltung kaum realistisch erscheint und der Fokus auf der Etablierung einer palliativen Haltung liegen sollte.
Die genannten Faktoren können dabei nicht getrennt betrachtet werden (siehe [Abb. 2]). Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Etablierung einer palliativen Haltung zentral für eine erfolgreiche GVP-Implementierung ist und nur dann erfolgen kann, wenn die interne und externe Vernetzung gelingt. Hierfür ist eine langfristig gesicherte Finanzierung des GVP-Beratungsangebotes erforderlich, die den Rahmen für diese Implementierungsaufgabe bildet.


Stärken und Schwächen der Studie
Positiv hervorzuheben ist das Erreichen der geplanten Fallzahl (n=24 GB), was auch durch die Unterstützung des Praxisbeirats ermöglicht wurde [18]. Es zeigte sich ein sehr motiviertes Teilnehmendenfeld, das Veränderungen anstoßen möchte. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass entgegen des eigentlichen „Einzelkämpferdaseins“ [17] [24] die Teilnehmenden sehr an einer Vernetzung interessiert sind und von dem Austausch profitieren.
Eine weitere Stärke der Fokusgruppenstudie ist das heterogene Teilnehmendenfeld, hinsichtlich der Größe der Einrichtungen und ihrer Trägerschaft. Dadurch werden sowohl kleine als auch große Einrichtungen berücksichtigt und es spiegelt sich das typische Bild der deutschen Pflegeheimlandschaft wider, in der die gemeinnützige Trägerschaft dominiert [28]. Darüber hinaus ermöglicht die Durchführung einer digitalen Fokusgruppe eine deutschlandweite Perspektive. Durch ähnliche Diskussionsinhalte in allen Fokusgruppen, sowohl digital als auch vor Ort, scheint eine Übertragbarkeit auf Einrichtungen in der gesamten Bundesrepublik grundsätzlich gegeben. Das unterstreicht die Bedeutsamkeit der Resultate für den gesamtdeutschen Kontext.
Ebenfalls als Stärke zu benennen ist das Format der Fokusgruppe. Auf diese Weise konnten die GB vergleichen, was bereits implementiert wurde – und was noch nicht – und dadurch Unterschiede herausarbeiten.
Hinsichtlich der Schwächen ist zu beachten, dass zwar Faktoren benannt werden, die einen förderlichen oder hinderlichen Einfluss auf die GVP-Umsetzung haben können. Es können jedoch mit den vorliegenden Ergebnissen keine Aussagen darüber getätigt werden, welche Auswirkungen die Umsetzung der GVP-Beratung für Bewohner:innen oder andere Beteiligte hat. Dies ist Teil weiterer Untersuchungen des Projektes [18].
Ebenso kann eine Positivselektion der GB und deren Einrichtungen nicht ausgeschlossen werden. Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Akteur:innen, die bereits Erfahrung mit der Implementierung von GVP sammeln konnten und somit neu zugelassenen Einrichtungen möglicherweise einige Schritte voraus sind. Der unterschiedlich lang zurückliegende Zeitpunkt der Weiterbildung der GB ermöglichte allerdings eine breite Spanne an Implementierungswissen. Das kann als Orientierung für andere am Anfang der GVP-Implementierung stehende Einrichtungen dienen.
Kernbotschaft
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Die Etablierung einer palliativen Haltung durch die Zusammenarbeit mit einrichtungsinternen Mitarbeitenden sowie externen Berufsgruppen kann die Implementierung von GVP fördern.
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Supervisionen und Schulungen sollten einrichtungsübergreifend etabliert werden, um GB sowie Akteur:innen eine Austausch- und Reflexionsfläche zu bieten.
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Für die Umsetzung von GVP ist es bedeutsam, eine ausreichende und langfristige Finanzierung, die eine Planungssicherheit für die Einrichtungen ermöglicht, zu gewährleisten.
Interessenkonflikt
Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Danksagung
Wir bedanken uns bei dem Praxisbeirat Gut-Leben für die Unterstützung bei der Rekrutierung und bei der Erstellung des Fokusgruppenleitfadens.
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Received: 29 October 2025
Accepted: 19 December 2025
Article published online:
14 January 2026
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