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DOI: 10.1055/a-2762-8732
Liebe Leserinnen und Leser,
Authors
mit dem vorliegenden Schwerpunktheft zum Fallmanagement greifen wir ein hochaktuelles Thema auf: Der neue § 13a SGB VI zum Fallmanagement ist mit Wirkung zum 24. Dezember 2025 in Kraft getreten. Demnach können die Träger der Rentenversicherung Versicherte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und besonderem Unterstützungsbedarf in Bezug auf die berufliche Teilhabe […] mit einem Fallmanagement aktivierend und koordinierend bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung begleiten und unterstützen. Ein Unterstützungsansatz erhält damit eine explizite rechtliche Grundlage, der zwar schon im Sozialrecht angelegt war und auch praktiziert wurde, nun aber in einem eigenen Paragrafen zumindest für die Rentenversicherung beschrieben wird. Das neue Fallmanagement selbst ist zwar rechtskreisübergreifend angelegt, jedoch nur für den Kontext beruflicher Teilhabe vorgesehen und deckt insofern gleichartige Bedarfe bei den anderen Rehaträgern des SGB IX nicht ab.
Damit erreicht eine Entwicklung aus zahlreichen Projekten, insbesondere des Modellvorhabens rehapro – Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, einen Meilenstein. Das übergeordnete Ziel von rehapro besteht darin, durch die Erprobung innovativer Leistungen bzw. organisatorischer Maßnahmen Erkenntnisse zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu gewinnen. Die zentrale organisatorische Maßnahme stellt dabei das Fallmanagement dar. Daher finden sich im vorliegenden Schwerpunktheft Ergebnisse aus Fallmanagementprojekten aus dem Bundesprogramm rehapro. Sie geben Einblicke in ein heterogenes Feld. Auswahl und Inhalte der Studien verweisen darauf, dass Fallmanagement als Prozess verstanden werden sollte. Dazu gehören die Identifikation möglicher Zielpersonen. Der Beitrag von Gerlich et al. analysiert in diesem Zusammenhang unterschiedliche arbeitsbezogene Problemlagen von psychisch belasteten Personen. Ein Teil des Prozesses besteht in der Auswahl, Ansprache und Aufnahme von Personen für das Fallmanagement – verbunden mit der Frage, ob die „richtigen“ Personen in das Fallmanagement kommen – werden betrachtet. Der Beitrag von Walter et al. stellt die Frage, wie ein Fallmanagement nach medizinischer Rehabilitation von der Zielgruppe akzeptiert und in Anspruch genommen wird. Remus et al. geben Einblicke in die Prozesse eines rechtskreisübergreifenden Gesundheits- und Arbeitscoachings für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und hohem Risiko einer Erwerbsminderung. Neben der Durchführung des Fallmanagements sind dessen Erfolge und Misserfolge von hoher Relevanz. Ein nüchterner Blick lässt zumindest vermuten, dass Fallmanagement nicht per se wirksam sein dürfte. So hat sich in der Studie von Düvel et al. die (über explizite Ziele der beruflichen Teilhabe hinausreichende) Hoffnung, durch die Implementierung eines Schlaganfalllotsen die Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs oder gar die Mortalität zu reduzieren, nicht belegen können. Vielmehr scheint es sinnvoll die Frage zu stellen, wer unter welchen Bedingungen von welchen Formen des Fallmanagements profitieren kann. Die Herausforderung, hier sowohl dem Einzelfall als auch einer übergreifenden Betrachtung gerecht zu werden, stellen Gissendanner & Meyer-Feil am Beispiel eines Fallmanagements bei Suchterkrankten dar.
Der Begriff des Fallmanagements ist auch aufgrund seiner unterschiedlichen Assoziation, u. a. zur Sprache des Rechts, der Medizin oder der Wirtschaft, nicht ohne Kritik geblieben. Entsprechend zeichnet sich die Praxis auch durch unterschiedliche Formen der Benennung aus. Entscheidend für das, was alle Beteiligten mit dem Begriff verbinden werden, dürfte die Ausgestaltung des Fallmanagements in der Praxis sein. Letztlich sollte Fallmanagement als Teil von Rehabilitation auf Grundlage eines umfassenden bio-psycho-sozialen Modells als ein partnerschaftlicher, diskursiver, partizipativer Prozess umgesetzt werden. Die Beiträge in diesem Schwerpunktheft geben Hinweise darauf, wie diese Umsetzung der recht konkreten Vorgaben des Gesetzgebers zum Fallmanagement in der Praxis erfolgen kann.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!
Ihr Thorsten Meyer-Feil
Publication History
Article published online:
19 February 2026
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