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DOI: 10.1055/a-2748-9128
Selbstvergewisserung angewandter Sozialmedizin – Paradigmen und Ko-Kreation. Ein Blick über den Tellerrand
Authors
Die Intelligibilität, um die es im Paradigma geht, hat ontologischen Charakter.
[Giorgio Agamben]
Sozialmedizin wurde ab den 1960er Jahren universitär als eigenständiges Fachgebiet mit Aufgabenfeldern in Forschung, Lehre und Versorgung wissenschaftlich in der Bundesrepublik etabliert. Es ist sozialstaatlich institutionell eingebunden und wird von der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) repräsentiert. Angewandte Sozialmedizin im Kontext des deutschen Gesundheitssystems versteht sich gekennzeichnet
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theoretisch infolge ihrer Interdisziplinarität (Medizin, Pflege-, Natur-, Rechts-, Wirtschaftswissenschaften, Epidemiologie etc.),
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in praxi vermittels ihrer Multiprofessionalität (Querschnittsfach über alle Gebiete, sämtliche Heilberufe, Sozialarbeiter, Integrationshelfer sowie Angehörige der o. g. Disziplinen),
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programmatisch durch sozialgesetzliche Grundsätze (allgemein: Solidarität, Qualität, Humanität, Wirtschaftlichkeit; speziell: Teilhabe, Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung etc.),
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handlungsleitend durch rational basierte Konzepte einschließlich deren Operationalisierungen (u. a. vermittels der Evidenzbasierten Medizin (EbM), des Evidence-based Nursing (EBN), der Evidence-based practice (EbP) oder des biopsychosozialen Modells).
Um all dies im funktional ausdifferenzierten und föderal zergliederten Gesundheitssystem kontextuell und personbezogen teilhabeorientiert zu realisieren, bedarf es maßgeblich steuernder und qualitätssichernder sozialmedizinischer Expertise, wie z. B. durch den Medizinischen Dienst (bis zum Juli 2021 Medizinscher Dienst der Krankenversicherung – MDK) als sozialmedizinischer Sachverständigeninstitution [1].
Die Sozialmedizin verortet ihren Ursprung während der Epoche gesellschaftlicher Umbrüche zur Mitte des 19. Jahrhunderts in der Bewegung der sozialen Medizin, diese ideengeschichtlich in der Aufklärung gründend und begrifflich vorgeprägt während der bürgerlich-demokratischen Februarrevolution von 1848 in Frankreich von Jules René Guérin im Terminus der „médecine sociale“. Auf dem Schauplatz der Deutschen Revolution 1848/49 wurde sie durch Rudolf Virchow inhaltlich und sozialpolitisch konturiert als „medizinische Reform“. Guérin stellte die gesamte Beziehung der Medizin zur Gesellschaft mit dem Ziel einer Verbesserung der Gesellschaft heraus, jegliche systematisch-ideologische Indoktrination missbilligend und in Analogie zur Aufklärung dem zentralen Paradigma der Wahrung der individuellen Freiheiten („en respectant les libertés individuelles“) verpflichtet. Gerade im Letztgenannten äußerte sich bereits initial ab Mitte des 19. Jahrhunderts divergierend der substantielle Unterschied zur zeitgleich arrivierenden – maßgeblich normativ konfiguriert, passager in eugenische Disruptionen gipfelnd und in der Folge die generative Blaupause für die spätere Public Health bildend – „Socialen Hygiene“, ihrerseits „den Naturwissenschaften entrückt und geisteswissenschaftlicher Betrachtungsweise unterworfen“ und ihrer Sorge um die Volksgesundheit und dem Zweck der „Veredelung des Menschen in physischer wie moralischer Beziehung“ [2] [3].
Demgegenüber sah der Zellularpathologe, Anthropologe und liberale Politiker Virchow auf dem Boden einer streng naturwissenschaftlich basierten Medizin in dieser – mit dem Ziel der Konstituierung der Gesellschaft auf physiologischer Grundlage – darüber hinaus letztlich „eine sociale Wissenschaft“ [4]. Dementsprechend mit ihm einig war der Armenarzt und Medizinstatistiker Salomon Neumann mit seinem Diktum: „die medizinische Wissenschaft ist in ihrem innersten Kern und Wesen eine sociale Wissenschaft“. Nicht nur im Hinblick auf die (individual-)medizinische Charakteristik der Sozialmedizin und hingegen die der technisch-edukativen Ausrichtung der Public Health [5], in Deutschland etabliert durch Friedrich Wilhelm Schwartz in Hannover, wurde bereits 1996 differenziert: „Die Gemeinsamkeiten in den Themengebieten dürfen jedoch nicht zu dem Schluß führen, Sozialmedizin und Public Health seien gleiche Fächer mit verschiedenem Namen“ [6]. So wendet die Sozialmedizin zwar wie die Public Health auch interdisziplinär Methoden „aus dem Arsenal der Medizin, der Epidemiologie, der Statistik, der klassischen Sozialwissenschaften Ökonomie, Soziologie und Politik“ an, um dann aber primär personzentriert als angewandte Sozialmedizin medizinisch Indiziertes für die multiprofessionelle Realisierung des Sozialrechts interventionell zu realisieren und sachverständig zu plausibilisieren. Aus der divergierenden Genesis folgt also, dass auch „das Paradigma beider Disziplinen unterschiedlich ist. Da Sozialmedizin vom Individuum auf die Allgemeinheit schließt, verwendet die Disziplin der Struktur nach einen induktiven Theorieansatz. Public Health mit der zunächst bevölkerungsbezogenen Perspektive benötigt einen deduktiven Ansatz, um von der Allgemeinheit auf Charakteristika eines Einzelfalls schließen zu können“ [6]. Diese Ausrichtung charakterisiert ebenfalls die Gesundheitswissenschaften, die Gesundheitsberichterstattung und die Gesundheitssystemforschung, letztere mitgetragen vom Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung (DNFV).
Die Sozialmedizin der DGSMP, gegründet von Hans Schaefer, versteht sich – durch den NS-Staat und die Nachkriegszeit unterbrochen – in der diskontinuierlichen Nachfolge der 1905 gegründeten „Gesellschaft für sociale Medicin, Hygiene und Medicinalstatistik“. Im Anschluss daran ist für die – „Spezialdisziplin“ Sozialmedizin originär maßgeblich die Interdisziplinarität, als konstituierend gefordert, wenngleich auch unmittelbar obendrein problematisiert [7] [8]. So wurde schon frühzeitig von Heinrich Schipperges mit Verweis auf die Sozialmedizin als „ein theoretisches System medizinischer Interaktionszusammenhänge“ und dem Ratschlag, sich den „Methodenpluralismus erprobter Disziplinen“ zur Verfügung zu halten, aus medizinhistorischer Sicht reklamiert: „»Interdisziplinäre Forschung« bedeutet nicht die Lösung des Problems, sondern artikuliert nur den Ausgangspunkt der Fragestellung … So hat die Sozialmedizin sich in der Koketterie, zumindest im akademischen Bereich, mit den Randfächern nicht medizinischer Provenienz verbraucht“ [9]. Der praxisorientierten Begriffsbestimmung und dem Instituieren einer praktikablen Programmatik wird dann als Voraussetzung der Reflex auf die Multiprofessionalität abverlangt. Gelingen kann diese indes erst ko-kreativ dann, wenn ein gegenseitiges Verständnis von horizontaler und vertikaler Koordination, von Delegation und Substitution sowie – angesichts disziplinentypischer Fachsprache und zum Teil damit assoziierter Kommunikationshürden – semantische Interoperabilität gewährleistet sein wird.
Der DGSMP in ihrer Schaeferschen Grundkonzeption und deren Weiterentwicklung durch Johannes Gostomzyk zufolge „beschreibt und analysiert (die Sozialmedizin) die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesundheit und Krankheit, ihren Risiken und protektiven Faktoren einerseits und gesellschaftlichen Tatbeständen andererseits unter ätiologischer, präventiver, rehabilitativer, gutachterlicher, versorgungsrechtlicher und ökonomischer Perspektive“, im Zentrum das Individuum in seiner gesamten Lebenswelt, nicht nur die der Arbeit. In Anlehnung daran findet sich im (Muster)Kursbuch zur Weiterbildung in Sozialmedizin der Bundesärztekammer paradigmatisch akzentuiert: „Sozialmedizin ist das medizinische Fachgebiet des Zusammenhangs von Medizin und Gesellschaft. Sozialmedizin fokussiert auf die Wechselwirkung zwischen Krankheit bzw. Gesundheit und Gesellschaft sowie die größtmögliche Teilhabe an allen Lebensbereichen, auch wenn die Funktionsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist …“, klassifiziert in der ICF. „Die Sozialmedizin soll als Brückenfach zu anderen Disziplinen der Fachärztin/dem Facharzt Orientierung geben zu Sozialprinzipien, sozialer Kompetenz, sozialer Gerechtigkeit und Sozialethik als Normativ für eine bedarfsgerechte Verteilung von Leistungen zu Lasten der Solidargemeinschaft“.
Ein semantischer Exkurs soll an dieser Stelle an kritische Reflexion des allzu Geläufigen oder Zugestandenen gemahnen. Aus Schopenhauers elementarphilosophischer Sicht, nachzulesen in der dritten Auflage seiner Dissertationsschrift, ist die Grenze zu markieren, wo „Einsicht anfängt unklar zu werden“, in seinem Memento: „Ja, wo einem Schreiber die Begriffe ganz ausgehn, ist kein Wort bereitwilliger sich einzustellen, wie »Wechselwirkung«; daher der Leser es sogar als eine Art Allarmkanone betrachten kann, welche anzeigt, daß man in's Bodenlose gerathen sei“. Auch sollte aufhorchen lassen, dass gerade die „normative Seite“ es ist, die maßgeblich verallgemeinernd eingeht in weiter oben demarkiert „das sozialhygienische Kalkul“ mit dem Ziel der praktischen Eugenik [10]. Zum Begriff des Deverbativs Teilhabe verweist Agamben in seinem Essay „L‘amico“ auf eine Sentenz der Nikomachischen Ethik, in etymologischer Lesart wie folgt zu übertragen: „In diesem Sinne sagt man, dass die Menschen zusammenleben (συζῆν), und nicht wie vom Vieh, dass sie am selben teilhaben (τῷ αὐτῷ νέμεσθαι)“.
Der Neologismus Ko-Kreation, originär der Betriebswirtschaftslehre entlehnt, bezeichnet separat oder in der Gesamtschau Konzeption, Methode, Prozess oder Resultat eines ergebnisorientierten gemeinschaftlichen Wertschöpfungskomplexes, integrativ realisiert unter Mitwirkung relevanter Statusgruppen. Demzufolge sollen in interdisziplinärer Kooperation, multiprofessioneller Interaktion und namentlich unter Mitwirkung der Zielgruppen und Betroffenen durch Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven und Kompetenzen konvergente Innovationen, gleichermaßen Prozesse wie Produkte, kreiert und implementiert werden. Vom ursprünglich ökonomischen Kontext ausgehend wird Ko-Kreation als transferierbar erachtet auf die sozialmedizinische Praxis und Forschung einschließlich der medizinischen Versorgung, insbesondere zudem unter Beteiligung der gesundheitsproblemspezifischen pragmatischen Eigenexpertise von den betroffenen Menschen selbst wie auch von deren Angehörigen.
Voraussetzung für gelingende Ko-Kreation im Rahmen der angewandten Sozialmedizin ist zunächst einmal ihre diskursive Selbstvergewisserung und thematische Profilierung. Diese bedürfen einerseits der Akzentuierung ihrer historisch gewachsenen, wissenschaftlich etablierten, konzeptionell programmatischen, sozialgesetzlich verankerten und in der Praxis bewährten Paradigmen sowie andererseits dennoch der kritischen Reflexion damit assoziierter gleichermaßen konventioneller wie als selbstevident akkreditierter Axiome. Und letztendlich steht Ko-Kreation zwar „per se für ein Paradigma mit schöpferischer Potenz als Prozessbegleiter für partizipative und transformative Gestaltungsprozesse“ [11], „aber riskiert als Teil eines sich herausbildenden politischen Paradigmas selbsterklärend und selbsterfüllend und letztendlich bedeutungslos zu werden“ [12].
Das Editorial möchte hinführen auf einen Beitrag in der vorliegenden Ausgabe mit dem Titel „Interdisziplinarität und ko-kreative Paradigmen angewandter Sozialmedizin“ als einem Resümee der Vorträge eines diesbezüglichen Symposiums auf der 60. DGSMP-Jahrestagung im Jahr 2025, dieses verstanden als Dispositiv zu einem entwicklungsfähigen Diskurs.
Thomas Gaertner, Gert von Mittelstaedt[1]
Publication History
Article published online:
19 January 2026
© 2026. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Gaertner T, van Essen J. Der Medizinische Dienst. Eine sozialmedizinische Institution der Qualitätssicherung im Gesundheitssystem. Gesundheitswesen 2025; 87: 291-304
- 2 Grotjahn A. Soziale Pathologie. Versuch Einer Lehre von den Sozialen Beziehungen der Krankheiten als Grundlage der Sozialen Hygiene. 3. Auflage.. Berlin: Springer; 1923
- 3 Reich E. Sociale Hygieine. In: SYSTEM DER HYGIEINE. Erster Band. Leipzig: Verlag von Friedrich Fleischer; 1870. 265 ff
- 4 Virchow R. Der Armenarzt. Medicinische Reform 1848; 18 (3. November 1848): 125
- 5 Abelin T. Research and teaching in social and preventive medicine and in public health. Soz Präventivmed 1993; 38: 259-267
- 6 Brennecke R. Sozialmedizin in Forschung und Lehre. Gesundheitswesen 1996; 58 (Sonderheft 3) 163-168
- 7 Schaefer H. Die interdisziplinäre Problematik der Sozialmedizin. In: Blohmke M, v. Ferber C, Kisker K, Schaefer H (Hrsg). Handbuch der Sozialmedizin in drei Bänden. Band 1. Grundlagen und Methode der Sozialmedizin. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag; 1975: 5-12
- 8 Gaertner T, Mittelstaedt GV. DGSMP – Interdisziplinarität zur Förderung von Sozialmedizin und Prävention. Gesundheitswesen 2016; 78: 120-125
- 9 Schipperges H. Möglichkeiten und Grenzen einer interdisziplinären Sozialmedizin. In: Handbuch der Sozialmedizin in drei Bänden. a. a. O: 23
- 10 Grotjahn A, Kriegel F. Vorwort. In: Grotjahn A, Kriegel F (Hrsg). Fortschritte und Leistungen auf dem Gebiete der Sozialen Hygiene und Demographie. Dritter Band: Bericht über das Jahr 1903. Jena: Verlag von Gustav Fischer; 1904: I-VX
- 11 Rohr J. Die große Kokreation. Eine Werkstatt für alle, die nicht mehr untergehen wollen. Hamburg: Murmann Verlag; 2023
- 12 Meister Broekema P, Horlings LG, Bulder EAM. Understanding the value of co-creation for social innovation interpretations of social innovation and co-creation in European policy-related documents between 1995 and 2018. Innovation: The European Journal of Social Science Research 2021; 35: 291-308
