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DOI: 10.1055/a-2732-6710
Rehabilitative Versorgung für Menschen mit Fluchterfahrung: Anspruch, Realität und Zukunftsperspektiven
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Gewalt, Verlust und systematische Ausgrenzung – das sind Erfahrungen zahlreicher Menschen, die in den letzten Jahren nach Deutschland geflüchtet sind. Bereits in den frühen 1990er-Jahren stellten hunderttausende Menschen in Deutschland Asylanträge. Zwischen 1992 und 2014 betraf dies mehr als 600 000 Personen, von denen viele langfristig in Deutschland blieben – als anerkannte Geflüchtete oder auf anderer aufenthaltsrechtlicher Grundlage. Seit dem Jahr 2015 haben sich die Fluchtbewegungen noch einmal deutlich intensiviert: Über drei Millionen Menschen haben in diesem Zeitraum Schutz in Deutschland gesucht. Auch von ihnen wird ein großer Teil voraussichtlich dauerhaft bleiben [1]. Während der Schutzstatus von Geflüchteten und ihre gelingende oder nicht gelingende Integration öffentlich breit diskutiert werden, bleibt ihre gesundheitliche Versorgung, insbesondere im Bereich der medizinischen Rehabilitation, oft unbeachtet. Dabei stellt gerade dieser Versorgungsbereich einen zentralen Hebel für Integration, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe dar.
Viele Geflüchtete bringen bereits bei ihrer Ankunft gesundheitliche Herausforderungen mit – bedingt durch Fluchterfahrungen, Gewalterlebnisse, lange Fluchtwege oder fehlende Versorgung im Herkunftsland. Hinzu kommen gesundheitliche Belastungen, die erst im Aufnahmeland entstehen – etwa durch die Unterbringung in lagerähnlichen Sammelunterkünften, soziale Isolation oder unsichere Lebensbedingungen [2], [3]. Zudem haben Asylsuchende in den ersten bis zu 36 Monaten nach Ankunft in Deutschland gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur Anspruch auf eine eingeschränkte gesundheitliche Versorgung [4]. Leistungen der Rehabilitation, auch beim Vorliegen psychischer Traumata, sind davon ausgeschlossen – eine Regelung, die im Widerspruch zum Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe steht.
Dabei sind es gerade junge geflüchtete Menschen im erwerbsfähigen Alter, die mit den richtigen rehabilitativen Maßnahmen bessere Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt und nachhaltige Teilhabe an der Gesellschaft hätten [5]. Ein Großteil der Geflüchteten ist jünger als 40 Jahre alt und wird auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels langfristig im Arbeitsmarkt gebraucht [1], [6]. Der präventive Nutzen einer frühzeitigen, barrierearmen rehabilitativen Versorgung ist unbestritten – sowohl unter gesundheitsökonomischen als auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten. Studien belegen, dass frühe Interventionen Chronifizierungen verhindern und langfristige Kosten senken [7], [8]. Schon deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass Geflüchteten rehabilitative Leistungen bislang nur unter erschwerten Bedingungen – und in der Praxis häufig gar nicht – zugänglich sind. Ein besonderer Widerspruch zeigt sich dabei im Vergleich zur aktuellen Rechtslage ukrainischer Geflüchteter, für die durch Anwendung der Massenzustromrichtlinie (2001/55/EG) eine Gleichstellung mit gesetzlich Versicherten geschaffen wurde. Dies zeigt: Ein diskriminierungsfreier Zugang ist möglich – wenn der politische Wille besteht. Diese Ungleichbehandlung unterstreicht die Dringlichkeit einer rechtlichen Gleichstellung aller Geflüchteten mit Deutschen, die Sozialleistungen beziehen.
Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den für die Rehabilitation zuständigen Trägern von zentraler Bedeutung. Da Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland zugewandert sind, zunächst keine Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können, ist für sie meist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der zuständige Rehabilitationsträger. Hieraus ergibt sich für die GKV die Aufgabe, gemeinsam mit Rehabilitationseinrichtungen und weiteren Akteuren Versorgungsprozesse so zu gestalten, dass sie die gesundheitlichen und sozialen Bedarfe dieser Zielgruppe ausreichend mit berücksichtigen. Aber auch die Deutsche Rentenversicherung ist gefordert, sich frühzeitig in die konzeptionelle Entwicklung und Koordination einzubringen. Denn mit zunehmender Erwerbsintegration werden Geflüchtete in wachsender Zahl versicherungspflichtig beschäftigt sein und damit auch aus Sicht der Rentenversicherung eine Versichertengruppe darstellen, für die adäquate Angebote vorgehalten werden müssen. Durch eine vorausschauende Abstimmung beider Träger lassen sich künftige Zuständigkeitswechsel reibungslos gestalten, Schnittstellenprobleme vermeiden und die Kontinuität rehabilitativer Versorgung sicherstellen.
Rechtliche Zugangshürden sind jedoch nur ein Teil des Problems. Auch jenseits gesetzlicher Einschränkungen stoßen Menschen mit Fluchterfahrung auf zahlreiche Barrieren. Sprachliche Hürden, fehlende Informationen und nicht zuletzt Diskriminierungserfahrungen erschweren die Inanspruchnahme und die Nutzung rehabilitativer Angebote und wirken sich negativ auf Versorgungsoutcomes aus [9], [10]. Viele Einrichtungen sind auf die Bedarfe dieser Zielgruppe nicht vorbereitet. Es fehlt an diversitätssensiblen Konzepten, interdisziplinären Versorgungsansätzen und an geschultem Personal, das mit den psychischen Belastungssituationen von traumatisierten Rehabilitand*innen mit Fluchterfahrung nutzerorientiert umgehen kann [11]. Ein großer Teil des Rehabilitationsbedarfs in den ersten Jahren nach der Flucht betrifft psychische Traumatisierungen, die sich aus dem Verlust nahestehender Personen und des sozialen Umfelds ergeben, nicht selten auch durch Gewalt oder Ausgrenzung [12]. Auf Seiten von Rehabilitationseinrichtungen erfordert dies traumatherapeutische Kompetenzen, wie sie in psychosomatischen Fachkliniken mit Traumafokus vorgehalten werden, den Einsatz von Dolmetschdiensten und kulturellen Mediator*innen sowie eine enge Abstimmung mit der ambulanten Weiterbehandlung, um Re-Traumatisierungen zu vermeiden. Zudem müssen Einrichtungen Strukturen schaffen, die den Übergang in weiterführende Unterstützungsangebote sicherstellen – etwa Traumaambulanzen oder psychosoziale Beratungsstellen.
Institutionen der Rehabilitation stehen hier vor einer besonderen Verantwortung. Vereinzelt wurden in Deutschland und anderen Ländern bereits diversitätssensible Ansätze implementiert, die auch Menschen mit Fluchterfahrung die Nutzung einer bedürfnisgerechteren Versorgung ermöglichen. Dazu gehören niedrigschwellige Zugangswege, kultursensible Therapiekonzepte, Sprach- und Kulturmittlung, psychosoziale Begleitung sowie eine enge Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Integrationsdiensten [13], [14]. Solche Maßnahmen zeigen: Eine wirksame und zugleich ressourcenschonende Versorgung ist möglich – wenn sie systematisch geplant und gut vernetzt ist. Was bisher jedoch fehlt, ist eine systematische Erfassung und Sichtbarmachung dieser Ansätze als erster Schritt, um diese Versorgungslücke zu schließen. Der Austausch zwischen Einrichtungen ist punktuell, Wissen über wirksame Strategien oft auf persönliche Kontakte begrenzt. Eine bundesweite Good-Practice-Dokumentation, basierend auf empirischen Erhebungen, könnte hier Abhilfe schaffen und Einrichtungen Orientierung bieten.
Zugleich ist es wichtig, die betroffenen Menschen selbst stärker einzubeziehen – nicht nur als Patient*innen und Rehabilitand*innen, sondern als Expert*innen ihrer eigenen Lebensrealitäten [15]. Partizipative Forschungsansätze, wie sie in anderen Versorgungsbereichen längst Standard sind, sollten auch in der Rehabilitationsforschung zu Flucht und Migration systematisch Anwendung finden. So lässt sich verhindern, dass Maßnahmen an der Zielgruppe vorbeigehen.
Publication History
Article published online:
19 February 2026
© 2026. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1
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