Der Vorstand des BDR hat sich in den vergangenen Monaten und insbesondere in seiner
Klausur vom 19.–21.9.2025 in Dresden mit einer Strukturreform der Mitgliedsbeiträge
befasst. Das Ergebnis wurde auch in der Länderausschuss-Sitzung am 8.11.2025 in Berlin
vorgestellt und diskutiert. Damit geht der im Folgenden dargestellte Vorschlag des
Vorstandes für eine umfassende Beitragsreform zur Beschlussfassung in die Delegiertenversammlung
am 14.3.2026 in Berlin.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen zwei Bereiche: erstens eine Vereinfachung
der Beitragsstruktur durch eine Reduzierung der Beitragsgruppen sowie deren Umgestaltung
und zweitens eine Reduktion der Beiträge für annähernd alle Beitragsklassen. Eine
Übersicht dazu zeigt die nachfolgende Grafik.
Eine Reduktion der Beitragsgruppen erschien nicht zuletzt unter dem Blickwinkel der
Administration durch die Geschäftsstelle erforderlich. Um dennoch den besonderen Gegebenheiten
großer Praxisverbünde und MVZs Rechnung tragen zu können wird die höchste Beitragsgruppe
1 weiter unterteilt, allerdings anders als bisher nicht nach der Anzahl der Verbandsmitglieder
einer Praxisorganisation, sondern nach Versorgungsaufträgen. Unverändert bleibt dabei
die Voraussetzung, dass alle mitarbeitenden Fachärzte einer Praxisorganisation Mitglied
im BDR werden bzw. sind und dementsprechend alle Versorgungsaufträge eingebracht werden.
Die Staffelung nach Versorgungsaufträgen hat zudem den Vorteil, dass künftig Beitragsgruppen
für nicht in Vollzeit Beschäftigte entfallen können. Natürlich lebt dieses Angebot
davon, dass möglichst viele, am besten alle, großen Praxisstrukturen mit all ihren
Versorgungsaufträgen Mitglied im BDR sind. Das stärkt vor allem das Mandat des Vorstandes
für seine Arbeit: mehr Mitglieder bedeutet auch mehr Gewicht in der politischen Argumentation.
Die Zuordnung zu den Beitragsgruppen 2 und 3 wurde lediglich etwas der aktuellen Situation
angepasst. Für die Beitragsgruppe 4 gilt, dass Ärzte in Weiterbildung grundsätzlich
im ersten Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft vom Beitrag befreit sind. Dies sieht der
Vorstand als wichtiges Signal an den ärztlichen Nachwuchs sich bereits früh auch mit
berufspolitischen Themen zu beschäftigen. Ehrenmitglieder und Mitglieder ohne Beschäftigung
bleiben weiterhin beitragsfrei (Beitragsgruppe 5). Neu geschaffen wurde die Beitragsgruppe
6, die außerordentliche Mitgliedschaften (z. B. von Vertreterinnen und Vertretern
aus Industrieunternehmen) vorsieht.
Neben den strukturellen Veränderungen wurden die Beiträge in allen bisherigen Beitragsgruppen
gesenkt. In den Gruppen 1–3 auf etwa die Hälfte des bisherigen Beitrages. Ziel war
es dabei für alle Beitragsgruppen in etwa vergleichbare Mitgliedsbeiträge zu anderen
Berufsverbänden und Fachgesellschaften, auch der DRG herzustellen. Für die Gruppe
4 war dies vorher bereits weitgehend der Fall.
Dem Vorstand ist bewusst, dass dieser Vorschlag die umfassendste Reform der Mitgliedsbeiträge
in der Geschichte des BDR bedeutet, sowohl was die Struktur als auch was die deutliche
Absenkung der Einzelbeiträge angeht. Sie ist allerdings alternativlos, wollen wir
den Verband in eine gesicherte und erfolgreiche Zukunft führen. Änderungen der strukturellen
und personellen Organisation unserer Praxen und Kliniken in den letzten Jahren müssen
jetzt ihren Niederschlag in unserer Organisation finden. Nur so kann die Zahl der
Mitglieder ausgebaut, der Verband interessant für die nachfolgenden Generationen gehalten
und in seiner Schlagkraft im politischen Alltag gestärkt werden. Wichtigste Voraussetzung
ist jetzt, dass möglichst alle im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der DRG
seit 2024 eingetretenen Neumitglieder auch Mitglieder bleiben. Zusätzlich bitte ich
alle Praxisgemeinschaften sehr herzlich unser Angebot zu prüfen, mit allen Versorgungssitzen
einzutreten und unseren Berufsverband dadurch zu stärken. Ebenso ermuntere ich alle
bisher nicht eingetretenen Kolleginnen und Kollegen des Forums Junge Radiologie jetzt
zur Mitgliedschaft auch im Berufsverband. Und alle Radiologinnen und Radiologen unabhängig
von ihrem Tätigkeitsort: stärken Sie Ihren Verband, werden Sie jetzt Mitglied. Wir
zählen auf Sie!
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Beitragsgruppe
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Beitrag
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Reduktion
ggü 2025
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1
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Praxisin-/teilhaber, Gesellschafter BAG/MVZ, Chefärzte
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650,00 €
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–50,46 %
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1a
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bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (2 bis 10) einer BAG/MVZ
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550,00 €
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je vollem Versorgungsauftrag
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1b
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bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (11 bis 50) einer BAG/MVZ
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520,00 €
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je vollem Versorgungsauftrag
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1c
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bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (51 bis 100) einer BAG/MVZ
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465,00 €
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je vollem Versorgungsauftrag
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1 d
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bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (über 100) einer BAG/MVZ
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435,00 €
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je vollem Versorgungsauftrag
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2
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Oberärzte, Angestellte Fachärzte in BAG/MVZ
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350,00 €
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–46,73 %
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3
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Fachärzte im Krankenhaus, Kinderradiologen
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240,00 €
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–55,47 %
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4
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ÄiW, Rentner
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160,00 €
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–14,89 %
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5
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Ehrenmitglieder, Arbeitslose
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0,00 €
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6
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außerordentliche Mitglieder (z. B. Industrievertreter)
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1.300,00 €
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