Rofo 2025; 197(12): 1458-1459
DOI: 10.1055/a-2713-4294
BDR-Mitteilungen

Aktuelles zur GOÄ

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    Liebe Mitglieder,

    in einem Interview des Deutschen Ärzteblattes hat die Bundesgesundheitsministerin angekündigt, dass ihr Ministerium jetzt die Beratungen zur Umsetzung des vom diesjährigen Deutschen Ärztetag verabschiedeten Vorschlags zur Novellierung der GOÄ aufnehmen möchte. Damit ist der Prozess einer Novellierung der GOÄ endgültig im politischen Raum angekommen. Erwartungsgemäß hat die Bundesärztekammer in einer Reaktion dieses Vorgehen der Ministerin begrüßt und nochmals auf eine rasche Umsetzung gedrängt.

    Für den weiteren Verlauf bedeutet dies, dass das BMG jetzt einen Entwurf der Verordnung erarbeiten wird. Als Zeitrahmen wurde hierfür von der Ministerin nicht vor Mitte 2026 genannt. Anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren, das auch den Bundesrat einschließen wird. Als frühester möglicher Zeitpunkt für ein Inkrafttreten wird aktuell der 1.1.2027 diskutiert, wobei allen Beteiligten, auch in der Bundesärztekammer, klar ist, dass das ein sehr enger Zeitplan ist.

    Der BDR hat zusammen mit der DRG in den vergangenen Monaten auf den verschiedensten Ebenen Gespräche sowohl mit Bundesärztekammer und PKV als auch mit unterschiedlichsten Vertretern der Politik geführt. Dieser Prozess wird fortgesetzt und ist Teil des weiteren Verfahrens. Denn natürlich sind wir heute, ebenso wenig wie zu Zeiten des Deutschen Ärztetages im Frühjahr mit dem vorgelegten Vorschlag zur notwendigen Reform der GOÄ einverstanden. Die der Radiologie zugemuteten Abschläge in der GOÄ neu werden mindestens mittelfristig zu einer Beeinträchtigung der diagnostischen Versorgung in Deutschland führen. Sei es durch nur verzögert realisierbare Neuinvestitionen oder strukturelle Veränderungsnotwendigkeiten. Diese unsere erheblichen Befürchtungen zumindest konnten wir in unseren Gesprächen auch vermitteln. Nun müssen diesem Verständnis in den nächsten Wochen daraus abzuleitende Konsequenzen folgen.

    Ihre Befürchtungen bezüglich der geplanten GOÄ-Reform teile ich vollständig und kann Ihre Sorgen aus eigener Anschauung im Alltag komplett verstehen. Gleichzeitig bitte ich Sie um Geduld innerhalb des Prozesses. Bei einer über 90 %igen Zustimmung beim Deutschen Ärztetag muss bei allem Verständnis uns gegenüber klar sein, dass unsere Position schwierig ist und Ergebnisse nur in kleinen Schritten erfolgen können. Dazu brauchen wir Ihre Solidarität und Unterstützung für unser Tun. Wir geben nicht auf und zählen auf Sie!

    Mit vielen Grüßen

    Ihr Prof. Dr. Hermann Helmberger

    IMPRO – Innovatives Management für Patientinnen und Patienten mit erstmals aufgetretenen stabilen Thoraxschmerzen

    Am 26.9.2025 fand in Frankfurt/Main das Kick-off-Meeting für die IMPRO-Studie statt. Wir zitieren aus dem Grußwort von Prof. Dr. Hermann Helmberger an diesem Tag:

    „Herzlichen Dank für die Einladung hier eine Einschätzung von Seiten des Berufsverbands der Deutschen Radiologie abgeben zu dürfen. Und welche Bedeutung der BDR IMPRO zumisst. Dieser Einladung komme ich sehr gerne nach.
    Über den Zusammenhang von Thoraxschmerz und koronarer Herzkrankheit werden Sie heute ja noch ausführlich hören und diskutieren. Der entscheidende Fortschritt in der bildgebenden Diagnostik der KHK liegt in den letzten Jahren in der enormen technischen Verbesserung der Koronar-CT. Ja, IMPRO ist keine CT-Studie. Einer solchen bedarf es auch nicht mehr, da die Überlegenheit der Koronar-CT für die Diagnostik bereits hinreichend belegt wurde. Dennoch sei mir als Präsident des Berufsverbands der Deutschen Radiologie gestattet einige Worte zum CT zu verlieren. Wir Radiologinnen und Radiologen haben uns sehr gefreut als für die Koronar-CT zunächst das GBA-Verfahren zur Methodenbewertung und letztlich im vergangenen Jahr die Einführung als erstattungsfähige Leistung auch für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eingeführt wurde. Denn wir sind absolut überzeugt davon, dass wir mit der Computertomographie heute über eine leistungsstarke, robuste Methode zur Darstellung der Koronararterien verfügen. Als jemand, der das Verfahren quasi von den Kinderschuhen bis heute nicht wissenschaftlich, aber in der unmittelbaren Anwendung an einem großen Schwerpunktkrankenhaus begleiten durfte, kann ich nur sagen: heute darf die Koronar-CT mit richtiger Indikation niemandem vorenthalten werden. Und sie kann und wird eine Vielzahl diagnostischer Herzkatheter-Untersuchungen ersetzen. Aber damit renne ich hier sicherlich offene Türen ein.
    Natürlich können wir mit der derzeitigen Vergütung im GKV-Bereich nicht zufrieden sein. Sie haben mit Sicherheit von mir auch hier keine andere Aussage erwartet. Leider wurde ja der von uns zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgelegten Kalkulation bei der Festlegung der EBM-Bewertung letztlich nicht gefolgt. Warum ist der Unterschied so eklatant? Weil die notwendigen Investitionskosten in der jetzt gültigen Kalkulation nicht berücksichtigt wurden. Unter der Maßgabe, die Geräte ständen ja schon in den Praxen und Abteilungen. Mag sein, dass das für einige gilt, nicht aber in der Fläche. Und die nächste Revolution steht bevor. Wer eine Koronar-CT von einem Photocounting Gerät gesehen hat, möchte nicht mehr zu seinem Highend 128 oder 256 Schicht Gerät zurück.
    Das alles darf uns aber nicht abhalten jetzt mit der Koronar-CT für alle betroffenen Patientinnen und Patienten zu beginnen. Der Bedarf und die Nachfrage, die wir erleben ist enorm.
    Und hier kommt IMPRO für uns ins Spiel. Wir sehen einen enormen Informationsbedarf. Bei den Patientinnen und Patienten und auch bei den uns Zuweisenden. Angesichts des hohen Zulaufs müssen die richtigen Patientinnen und Patienten zur Koronar-CT kommen. Dann kann das Verfahren seine diagnostische Überlegenheit beweisen angesichts geringerer Invasivität, Komplikationsrate und Akzeptanz. Und es können unnötige Untersuchungen in der anderen Richtung vermieden werden, andererseits wird niemandem eine notwendige Untersuchung verwehrt.
    IMPRO hat deshalb für uns als Berufsverband der Deutschen Radiologie eine enorme Bedeutung zur Aufklärung und damit indikationsgerechten Anforderung. Aber auch als Prototyp für eine Anwendung in der Fläche. Sie können und werden zeigen, da bin ich völlig davon überzeugt: dieser Ansatz ist richtig und wird zur Verbesserung einer adäquaten Versorgung dieser großen Patientengruppe beitragen. Die Radiologie steht bereit, die Vergütung muss und wird nach der Überprüfung folgen, auch davon bin ich überzeugt. Denn nur so kann die Nachfrage gedeckt und die Zahl der Herzkatheter-Untersuchungen wirklich signifikant gesenkt werden.
    Im Übrigen ist IMPRO ein Paradebeispiel für die aktuell von der Bundespolitik diskutierte und im Koalitionsvertrag niedergelegte Patientensteuerung. Der BDR wird IMPRO also gerne aufmerksam begleiten und unterstützen. Wir wünschen dem Projekt allen Erfolg im Sinne unserer Patientinnen und Patienten.“



    Prof. Dr. Hermann Helmberger
    Präsident

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    Publication History

    Article published online:
    18 November 2025

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