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DOI: 10.1055/a-2688-1806
Tagungsbericht zur BDK-Frühjahrstagung 2025
Psychisch kranke Straftäter im Bermudadreieck zwischen Allgemeinpsychiatrie, Gefängnispsychiatrie und Forensik, 15.–16. Mai 2025, IngolstadtEinleitung
Unter dem Leitthema „Psychisch kranke Straftäter im Bermudadreieck zwischen Allgemeinpsychiatrie, Gefängnispsychiatrie und Forensik“ fand vom 15. bis 16. Mai 2025 die Frühjahrstagung der Bundesdirektorenkonferenz, des Verbandes leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK) e.V. im Stadtmuseum Ingolstadt statt. Die Veranstaltung brachte Expertinnen und Experten aus Medizin und Justiz zusammen, um aktuelle Herausforderungen in der Versorgung psychisch kranker Patienten mit Aggressionspotenzial sowie psychisch kranke Straftäter vor dem Hintergrund aktueller Messerattacken in Deutschland zu diskutieren und praxisnahe, gewaltpräventive Lösungsansätze zu entwickeln.
Wissenschaftliches Programm
Nach der Begrüßung durch Dr. Andreas Tiete, Geschäftsführer Medizin, Pflege und Informationstechnologie und Ärztlicher Direktor des Klinikums Ingolstadt, Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit, sowie der BDK-Vorsitzenden Dr. Sylvia Claus, Ärztliche Direktorin des Pfalzklinikums, wurde das wissenschaftliche Programm mit einem interdisziplinären Blick auf das „Bermudadreieck“ der psychiatrisch-psychotherapeutischen und forensischen Versorgung von psychisch kranken Straftätern eröffnet.
Allgemeinpsychiatrische Perspektive
Prof. Dr. E. Gouzoulis-Mayfrank, Ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln und derzeitige Präsidentin der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde e.V.), betonte die Relevanz psychiatrischer Erkrankungen als Risikofaktor für Gewalt insbesondere bei den Diagnosen Schizophrenie, Substanzgebrauchsstörungen und schwere Persönlichkeitsstörungen. Das Risiko hierfür steigt bei zusätzlichem Substanzkonsum, Nicht-Behandlung und psychiatrischer Ko-Morbidität. Die meisten schweren Straftaten werden jedoch immer noch verübt von Menschen ohne schwere psychische Erkrankung, die voll strafmündig sind.
In der allgemeinen Diskussion wurde nochmals herausgestellt, dass keine Diagnose für sich alleine kausal ist, sondern dass bestimmte Risikofaktoren zusammenkommen müssen, Erforderlich sei eine intensivere und länger anhaltende Behandlung, vor allem im ambulanten Bereich einschließlich einer Vernetzung und Steuerung der Therapie über die Sektoren- und Sozialgesetzbuch-Grenzen hinweg.
Gefängnispsychiatrische Perspektive
Dr. Gregor Groß, Leitender Arzt der Psychiatrischen Abteilung der JVA Straubing, zeigte auf, dass lediglich 8 % der Inhaftierten psychiatrisch behandelt werden, obwohl der Bedarf bei ca. 50 % liegt. Dies verweist auf eine massive Unterversorgung und die Notwendigkeit struktureller Verbesserungen innerhalb der JVA-Systeme.
Forensisch-psychiatrische Perspektive
Jutta Muysers erläuterte, dass forensische Kliniken zunehmend überbelegt seien (2/3 der Einrichtungen), insbesondere durch Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie und häufigen Voraufenthalten (durchschnittlich zehn) in der Allgemeinpsychiatrie. Ein signifikanter Anteil hat einen Migrationshintergrund, viele Patienten bleiben über zehn Jahre untergebracht im Maßregelvollzug.
Juristische Perspektive
Vorsitzender Richter a.D. am Landgericht Göttingen Matthias Koller stellte den Zusammenhang zwischen Schuldprinzip und Therapiebedarf dar und betonte die historische Herkunft des geltenden Schuldstrafrechts (StGB von 1871). Reformen müssten insbesondere das Verhältnis zwischen Therapie und strafrechtlicher Verantwortung neu denken.
Podiumsdiskussion und Lösungsansätze
In einer lebhaften Podiumsdiskussion wurde gefragt, was die einzelnen Disziplinen nun zu einer besseren Gewaltprävention in der Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen jeweils beitragen können.
Die Allgemeinpsychiatrie ist gefordert, betroffene Patientengruppen intensiver und länger zu behandeln. Es braucht v. a. eine intensivere ambulante (auch aufsuchende) Behandlung, notfalls auch gegen den Patientenwillen, außerdem bessere zivilrechtliche Möglichkeiten einer Zwangsbehandlung, die Nutzung von ambulanten Auflagen i.R. der PsychK(H)Gs (der Unterbringungsgesetzte der Länder), mehr Versorgungsverpflichtung über die Sozialgesetzbücher hinweg, verankert letztlich in der Gemeindepsychiatrie.
Die Forensik könnte zu einer Risikoanalyse beitragen, ambulante Nachsorge bieten (Präventions- und Nachsorge-Ambulanzen) und die Patienten dort zwingen, sich behandeln zu lassen. Gemäß einem Züricher Modell könnte ein forensischer Konsildienst für die Allgemeinpsychiatrie geschaffen werden, der mit der Polizei zusammenarbeitet.
Die Gefängnis-Psychiatrie könnte mehr die SPDIs informieren, einbinden, und sich vernetzen, insbesondere um eine ambulante Verzahnung nach der Entlassung anzubahnen.
Die Juristen sollten den Weg ebnen für eine ambulante Zwangsbehandlung für einzelne Fälle von nicht-selbstbestimmungsfähigen, einwilligungsunfähigen Patienten – und dabei helfen wie eine Harmonisierung der Ausgestaltung und Umsetzung bei den Länder-PsychK(H)Gs aussehen könnte. Die Länder könnten über PsychKHGs Veränderungen anbahnen, sie stehen aufgrund der öffentlichen Diskussion unter massivem Druck.
Der Höhepunkt der Diskussion war die plötzlich entstandene Idee, gemeinsam einen Musterentwurf für ein einheitliches PsychKHG in Deutschland – mit allen „Risiken und Nebenwirkungen“ – zu erstellen. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob evtl. innerhalb der Fachgesellschaft DGPPN hierfür eine eigene Taskforce gegründet werden könnte?
Zusammenfassung und Ausblick
Die Tagung machte deutlich, dass psychisch kranke Straftäter keine homogene Gruppe darstellen, insbesondere dürfen psychisch Kranke nicht unter Generalverdacht gestellt werden, ein Zentral-Register erscheint kontraproduktiv, weil es die Angst vor Therapie und die Stigmatisierung erhöht. Stattdessen ist eine differenzierte, multiprofessionelle, sektorübergreifende Versorgung notwendig. Die Verschränkung von Allgemeinpsychiatrie, Forensik und Justizsystem muss neu gedacht werden – juristisch, medizinisch und sozialpsychiatrisch.
Die sehr konstruktive, ideenreiche Tagung endete mit einem ambitionierten Aufruf zur Verbesserung der (insbesondere ambulanten) Versorgung von gewaltbereiten psychisch erkrankten Menschen mit den Forderungen nach:
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einem bundes-einheitlichen PsychKHG,
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einer Ausweitung zivilrechtlicher Möglichkeiten zur ambulanten Zwangsbehandlung,
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intensiven, strukturierten Behandlungsangeboten auch außerhalb stationärer Settings,
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einer Stärkung der Gemeindepsychiatrie mit Verpflichtungsstrukturen über das SGB IX hinaus.
Das Fazit der Tagung könnte lauten: Die Prävention von Straftaten betrifft nicht nur die psychisch Kranken, die Möglichkeiten der ambulanten Zwangsbehandlung und Surveillance werden unterschätzt. Eine gute Versorgung reduziert die Gefahr, die möglicherweise von unbehandelten Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen ausgeht.
Begleitprogramm und Veranstaltungshinweis
Neben dem intensiven Austausch im Stadtmuseum bot die Tagung eine Führung im Deutschen Medizinhistorischen Museum und einen stimmungsvollen Festabend. Die BDK kündigte an, ihre zentralen Themen der Krankenhausversorgung in künftigen Veranstaltungen weiter zu vertiefen – u. a. beim NFEP (Nationales Forum für Entwicklungen in der Psychiatrie, 30.06.–01.07.25), beim DGPPN-Kongress (26.–28.11.25) und bei der BDK-Herbsttagung in Bernburg (18.–19.09.25).
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Publication History
Article published online:
21 October 2025
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