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DOI: 10.1055/a-2661-8983
„Darf´s auch etwas mehr sein?“
Zur ärztlichen Information über Behandlungskosten, BHG, Urteil vom 4. April 2024 – III ZR 38/23Authors
Mit dem Patientenrechtegesetz sind im Jahre 2013 gesetzliche Bestimmungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden, die verschiedene ärztliche Aufklärungs-, Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten näher regeln. Die klassischen Aufklärungspflichten betreffen in erster Linie die sog. Risikoaufklärung vor notwendigen operativen und konservativen therapeutischen und diagnostischen Verfahren und die sog. Sicherungsaufklärung nach Durchführung von Behandlungsmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Verhaltenspflichten der behandelten Patienten. Die ärztlichen Informationspflichten zu wirtschaftlichen Details der vorgesehenen Behandlungen sind demgegenüber in der Rechtspraxis weniger von Bedeutung, nehmen jedoch in neuerer Zeit angesichts des zur Verfügung stehenden medizinischen Fortschritts und vieler damit einhergehender neuer Verfahren und Untersuchungsmöglichkeiten zu.
Publication History
Article published online:
24 November 2025
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